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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Tatsächliche oder zu vermutende rechtsextreme/ausländerfeindliche Tötungsdelikte seit dem Beitritt der ehemaligen DDR (G-SIG: 12011627)

Definition der Motive der Tötungsdelikte

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.09.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/558224. 08. 93

Tatsächliche oder zu vermutende rechtsextreme/ausländerfeindliche Tötungsdelikte seit dem Beitritt der ehemaligen DDR

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Tatsächliche oder zu vermutende rechtsextreme/ausländerfeindliche Tötungsdelikte seit dem Beitritt der ehemaligen DDR

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele Tötungsdelikte mit tatsächlicher oder zu vermutender rechtsextremer/ausländerfeindlicher Motivation hat es in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Beitritt der ehemaligen DDR gegeben (bitte nach Jahren und Fällen aufschlüsseln)?

2

Wie definiert die Bundesregierung tatsächliche oder zu vermutende rechtsextreme/ausländerfeindliche Motive einer Tat? Welche Kriterien muß eine Tat oder ein Täter/eine Tätergruppe erfüllen, um als tatsächlich oder zu vermutend rechtsextrem/ ausländerfeindlich motiviert eingestuft zu werden?

3

Mit welcher Begründung wird beispielsweise von der Bundesregierung die brutale Ermordung von Antonio Amadeu am 24./25. November 1990 in Eberswalde unter diesen Fällen nicht aufgeführt, obwohl die Täter über eine ausländerfeindliche und rechtsextreme Gesinnung verfügen?

4

Mit welcher Begründung wird beispielsweise die kaltblütige Ermordung des 27jährigen Timo Kählke durch Mitglieder der rechtsextremen „Werwolf-Jagdeinheit-Senftenberg" am 14. Dezember 1991 in der Nähe von Cottbus nicht unter diesen Fällen aufgeführt, obwohl die Täter in einer rechtsextremen Gruppierung organisiert sind?

5

Wieso stuft die Bundesregierung die bestialische Ermordung eines schlafenden Obdachlosen in Bad Breisig am 1. August 1992 durch zwei 17jährige (die eine rechtsextremistische Überzeugung bei der Vernehmung einräumten), die ihr Opfer durch zahlreiche Messerstiche töteten, als rechtsextrem ein, während sie die Ermordung eines Obdachlosen in Koblenz am 24. August 1992 durch einen Skinhead (der von anderen Skinheads als gewaltbereiter Rechtsextremist beschrieben wird) nicht als Rechtsextremist eingestuft?

Würde die Bundesregierung einräumen, daß beide Fälle Merkmale eines Tötungsrausches und Mordlust aufweisen?

Bonn, den 17. August 1993

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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