Die tödlichen Schüsse von Bad Kleinen (II)
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste verweigert das Bundesministerium des Innern namens der Bundesregierung die Auskunft mit folgender Begründung: „Die Bundesregierung hat in den am 2. und 12. Juli 1993 durchgeführten Sondersitzungen des Innen- und Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages einen umfassenden Bericht über die Ereignisse in Bad Kleinen zugesagt. Die Vorlage dieses Berichts erfolgt nach Abschluß der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Da diese Ermittlungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürften, wird die Bundesregierung Mitte August einen Zwischenbericht vorlegen. Die in den 85 Fragen der Kleinen Anfrage erbetenen Auskünfte werden sich aus diesen Berichten ergeben." (Drucksache 12/5543)
Indes ist es so und wenig überraschend, daß eine ganze Reihe der 85 Fragen durch den mittlerweile vorgelegten Zwischenbericht nicht beantwortet worden sind und die Bundesregierung ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen ist.
Wir fragen die Bundesregierung daher erneut:
Fragen50
Wie lange und von welchen Sicherheitsbehörden wurden Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams bereits überwacht?
Handelte es sich bei Wolfgang Grams und/oder Birgit Hogefeld um sogenannte Aussteiger?
Welche Kenntnis hatte man über Wolfgang Grams und/oder Birgit Hogefeld aus den Stasi-Unterlagen oder aus Unterlagen osteuropäischer Nachrichtendienste?
Wann und durch wen genau erfuhren bundesdeutsche Sicherheitsbehörden zum ersten Mal, daß sich zumindest Wolfgang Grams in der DDR aufgehalten haben soll?
Trifft es zu, daß der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Dr. Eckart Werthebach, bereits im September 1990 zweimal von einem Stasi-Auflöser auch über den Aufenthalt Wolfgang Grams in der DDR unterrichtet worden ist?
Wenn ja, was genau ist Dr. Eckart Werthebach mitgeteilt worden?
Wenn ja, welche Schritte sind vom BfV daraufhin veranlaßt und durchgeführt worden (bitte genau auflisten)?
Trifft es zu, daß auch das Bundeskriminalamt (BKA) bereits 1990 vom Aufenthalt zumindest von Wolfgang Grams in der ehemaligen DDR unterrichtet worden ist?
Wenn ja, durch wen wurde das BKA unterrichtet?
Wenn ja, was genau ist dem BKA mitgeteilt worden?
Wenn ja, welche Schritte sind vom BKA daraufhin veranlaßt und durchgeführt worden (bitte genau auflisten)?
Welche Informationen konnten über welche Aktionen der Rote Armee Fraktion (RAF) und deren Umfeld (durch den V-Mann Klaus St.) gewonnen werden?
An welchen Aktionen der RAF und deren Umfeld hat der V-Mann teilgenommen, seit er von bundesdeutschen Sicherheitsbehörden geführt worden ist?
Welche Abmachungen sind mit diesem V-Mann getroffen worden?
Welche Straftaten hat der V-Mann vor seiner Tätigkeit für bundesdeutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden begangen?
Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, daß der in Bad Kleinen anwesende V-Mann des Verfassungsschutzes auch am RAF-Anschlag in Weiterstadt beteiligt gewesen sein soll (Frankfurter Rundschau, 13. Juli 1993)?
An welchen weiteren RAF-Aktionen war dieser V-Mann nach Kenntnis der Sicherheitsbehörden beteiligt?
Aufgrund welcher gesicherten Kenntnis können die bundesdeutschen Sicherheitsbehörden behaupten, daß Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld der RAF-Kommandoebene angehörten?
Welche konkreten Tatverdachtsmomente für welche Straftaten bestehen sowohl gegen Wolfgang Grams als auch gegen Birgit Hogefeld?
Welche Rolle haben Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld nach Kenntnis bundesdeutscher Sicherheitsbehörden bei der sogenannten „Kinkel-Initiative" gespielt?
Ist das Treffen mit Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld auf Initiative des V-Manns erfolgt?
Wenn ja, unter welchem Vorwand ist dieses Treffen erfolgt?
Wenn ja, wie konnte der V-Mann wann Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld benachrichtigen?
Wenn nein, von wem und wann ging die Initiative zu diesem Treffen aus?
Wie und mit welcher Begründung ist der V-Mann von wem zu diesem Treffen benachrichtigt worden?
Welche Formen der Kommunikation gab es vor und während des Zugriffs auf Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld in Bad Kleinen zwischen Polizei, Verfassungsschutz und V-Mann?
Welche Absprachen im Vorfeld der Verhaftungssituation in Bad Kleinen gab es zwischen Sicherheitsbehörden und dem V-Mann?
Hatte der V-Mann im Vorfeld der Verhaftungssituation spezielle Aufträge und Anweisungen, und wenn ja, welche?
Welche speziellen Aufträge hat der V-Mann von den Sicherheitsbehörden für dieses Treffen erhalten?
Wann sind welche Sicherheitsbehörden und welche Ministerien in Mecklenburg-Vorpommern von dem bevorstehenden Einsatz durch wen informiert worden?
Wann und wie wurden die Sicherheitsbeamten auf den Einsatz vorbereitet?
Wann und wie wurde den Sicherheitsbeamten bekanntgegeben, daß zwei mutmaßliche Terroristen verhaftet werden sollen?
Hat der BKA-Einsatzleiter in Bad Kleinen den Innenausschuß falsch unterrichtet, als er ausführte, daß man nicht mit Sicherheit Wolfgang Grams bei dessen Erscheinen identifizièren konnte?
Treffen statt dessen Pressemeldungen zu, daß von vornherein klar war, daß sowohl Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams als auch der V-Mann „Klaus" erscheinen werden?
Wann und wie wurden die Beamten darauf vorbereitet, daß unmittelbar vor oder eventuell auch in der Verhaftungssituation ein V-Mann zugegen sein wird, und welche Absprachen hat es für diese Situation gegeben?
Wann wurden welche Waffen und welche Munition an welche Beamte ausgegeben, und wie wurde dies protokolliert?
Wurden bei der Waffen- und Munitionsprotokollierung der eingesetzten Beamten auch die Nebenwaffen und die Munition für diese Nebenwaffen protokolliert?
Welche Kenntnis hat die Einsatzleitung darüber, ob und welche Nebenwaffen von den eingesetzten Beamten mitgeführt worden sind?
Wurde nach dem Einsatz ein Protokoll über den Schußwaffengebrauch durchgeführt?
Sind bei diesem Schußwaffenprotokoll auch die Nebenwaffen aufgeführt worden, und wie wurde die Vollständigkeit der Protokollierung kontrolliert?
Aufgrund welcher Informationen sprach Generalbundesanwalt Alexander von Stahl davon, daß in Bad Kleinen Dumdum-ähnliche Munition benutzt wurde?
Wie viele Waffen wurden insgesamt sichergestellt?
Wurden von allen eingesetzten Polizisten die Waffen sichergestellt und kriminaltechnisch untersucht, und wenn nein, wieso nicht?
Trifft es zu, daß nur insgesamt sechs Waffen von Polizeibeamten sichergestellt worden sind (wie in der BKA-Pressemitteilung vom 5. Juli 1993 dargelegt), und wenn ja, nach welchen Kriterien ist man bei der Sicherstellung dieser Waffen vorgegangen?
Wurden bei allen eingesetzten 55 Beamten die Schußwaffen auf einen eventuellen Gebrauch geprüft?
Von wem wurde die Aufhebung der Absperrung (des Tatorts) wann und mit welcher Begründung veranlaßt?
Wie ist zu erklären, daß noch lange nach der Spurensicherung Journalisten und Schaulustige Patronenhülsen in den Gleisanlagen fanden?
Treffen Meldungen im „DER SPIEGEL" vom 12. Juli 1993 zu, nach denen auf einem ( „semiprivaten") Videofilm (eines Polizeibeamten vom Tatort) die Aufzeichnung nach einer viertelstündigen Unterbrechung dokumentiert wird, daß Nummernschilder zur Spurensicherung plötzlich ganz woanders liegen, und wie erklärt sich dies?
Wann wurden die Funkmitschnitte des Einsatztages den ermittelnden Behörden überreicht?
Wurde geprüft, ob an diesen (Bändern der) Funkmitschnitten manipuliert worden ist?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man gekommen?
Wenn nein, wieso unterblieb dies?
Worauf stützt das BKA in seinem von der Pressestelle herausgegebenen Schreiben vom 5. Juli 1993 die Aussage, daß Michael Newrzella von Wolfgang Grams getötet worden ist?
Wie viele gerichtsmedizinische Untersuchungen wurden im Fall Michael Newrzella wann durchgeführt?
Wodurch wird ausgeschlossen, daß Michael Newrzella durch einen Querschläger getötet worden ist?
An welchem genauen Ort wurde Michael Newrzella durch die tödliche Kugel getroffen?
Gibt es eine Blutspur von der Treppe, auf der Michael Newrzella angeschossen worden sein soll, bis zu dem Punkt, an dem er tot zusammenbrach?
Weshalb äußerte BKA-Vizepräsident Köhler (am 2. Juli 1993), daß die zeugenschaftlichen Aussagen der BGS-Beamten über die Tötung des Michael Newrzella durch Wolfgang Grams noch durch kriminaltechnische Untersuchungen belegt werden müssen? Welche kriminaltechnischen Untersuchungen meinte Köhler, und war ihm bekannt, daß Michael Newrzella zu diesem Zeitpunkt schon beerdigt war?
Wer hat den Leichnam von Michael Newrzella wann und mit welcher Begründung zur Beerdigung freigegeben?
Durch welchen Munitionstyp wurde Michael Newrzella tödlich verwundet, und mit welchem Munitionstyp wurden ihm die anderen Wunden beigebracht?
Welcher Beamter hat wann gesehen, daß Wolfgang Grams seine Pistole im Gürtel trug?
Wurde Grams von den Kugeln jeweils von vorne oder von hinten getroffen (bitte exakt aufführen)?
Von wem wurden wann und wieso Schüsse in die Gleisanlage abgegeben, in der der tödlich verletzte Wolfgang Grams lag?
Trifft es zu, daß sich in unmittelbarer Nähe der Stelle, an der Wolfgang Grams zu Tode gekommen ist, 14 Einschüsse befinden?
Trifft es zu, daß die erste Obduktion bereits am 28. Juni 1993 durchgeführt worden ist und daß den Eltern von Wolfgang Grams verwehrt wurde, eine Person ihres Vertrauens an dieser Obduktion teilnehmen zu lassen.
Wenn ja, auf wessen Veranlassung hin geschah dies, und wie wurde dies begründet?
Trifft es zu, daß den Eltern sogar in den ersten Tagen der Aufbewahrungsort der Leiche verschwiegen wurde?
Wenn ja, auf wessen Veranlassung hin geschah dies, und wie wurde dies begründet?
Wohin wurden die eingesetzten Beamten — hier speziell die GSG-9-Beamten — nach dem Einsatz verbracht?
Wurden die Beamten nach dem Einsatz sofort voneinander getrennt, und wenn nein, wieso unterblieb dies?
Wann und wie oft wurden die Beamten polizeiintern wegen der Vorkommnisse in Bad Kleinen angehört?
Was waren die wesentlichen Ergebnisse dieser Anhörungen?
Wann wurden diese Beamten das erste Mal staatsanwaltschaftlich vernommen?
Wieso wurden die Beamten vermummt nach Schwerin geflogen, und waren sie auch bei der Vernehmung selber vermummt?
Wie viele Beamte verweigerten bei diesen Anhörungen bzw. Vernehmungen die Aussage?
Woraus erklärt sich nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Bundesregierung, daß keiner der eingesetzten Beamten vor Ort plausibel in seiner Aussage darlegen kann, wie und durch wen Wolfgang Grams durch einen aufgesetzten Schuß getötet worden ist?
Treffen Meldungen im „DER SPIEGEL" vom 12. Juli 1993 zu, nach denen Schweriner Ermittler nach der Vernehmung der GSG-9-Beamten gesagt haben sollen: „Was wir jetzt an Material haben, ist nicht der Tatablauf. "?
Sind die Vernehmer beim BGS zu ähnlichen Schlußfolgerungen wie der „DER SPIEGEL" gekommen, daß hier „in einer verschworenen Gemeinschaft verschwiegen, vertuscht und, im schlimmsten Fall, gelogen" wird?
Wurde jemals überlegt, die Beamten wegen eines begangenen Tötungsdelikts und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft zu nehmen, zumindest aber sie strikt voneinander zu trennen? Wenn nein, wieso nicht?
Wurden die Beamten vom Dienst suspendiert?
Wenn ja, wann geschah dies?
Wenn nein, wieso unterblieb dies?
Wie viele Einschüsse aus Wolfgang Grams Waffe lassen sich eindeutig wo im Bahnhof von Bad Kleinen feststellen?
Finden sich im Treppenaufgang zu den Bahnsteigen 3 und 4 auch Einschüsse aus Waffen von Polizeibeamten?
Wenn ja, wie viele, an welchen Stellen und aus welcher Richtung kamen die Schüsse?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs, Eduard Lintner, am 30. Juni 1993: „Ich habe mit eingehend über das Geschehen unterrichten lassen. Dabei habe ich den Eindruck gewonnen, daß der Generalbundesanwalt und die beteiligten Sicherheitsbehörden mit großer Umsicht vorgegangen sind. Sie verdienen aus der Sicht der Bundesregierung unsere Anerkennung. "?
Welche genauen Schritte hat der Parlamentarische Staatssekretär, Eduard Lintner, unternommen, welche Berichte hat er wann eingeholt, welche Dokumente hat er wann eingesehen, welche Gespräche mit wem hat er wann geführt, um sich eingehend zu unterrichten?
Würde der Parlamentarische Staatssekretär, Eduard Lintner, den Einsatz heute immer noch so beurteilen? Wenn ja, wieso?
Wenn nein, von wem wurde er falsch unterrichtet?
Durch wen hat sich die Bundesregierung wann in Schrift, Wort und Bild über den Einsatz in Bad Kleinen und dessen Verlauf informieren lassen?
Woher weiß der Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, daß der Polizeibeamte Michael Newrzella in Bad Kleinen von Wolfgang Grams erschossen worden ist, wie er im ZDF in „Was nun, Herr Kanther" (am 12. Juli 1993) ausführte?
War die Untersuchung der Tötung des Beamten Michael Newrzella zu diesem Zeitpunkt schon abgeschlossen, oder auf welche Kenntnisse stützt sich der Bundesminister des Innern bei seiner Äußerung?
Wer hat auf wessen Anweisung entschieden, die Kleine Anfrage „Die tödlichen Schüsse von Bad Kleinen" nicht zu beantworten, da angeblich auf alle Fragen in den Berichten Auskunft erteilt werden würde?
Wie verträgt sich die Verweigerung der Auskunftspflicht auf die Kleine Anfrage „Die tödlichen Schüsse von Bad Kleinen" mit der vom Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, proklamierten „schnellen und vollständigen Aufklärung aller Vorgänge in Bad Kleinen ohne wenn und aber" ?