Kauf einer Immobilie durch den georgischen Präsidenten
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Der georgische Präsident Schewardnadse soll nach einem Bericht der Tageszeitung „EXPRESS" vom 6. September 1993 für sein Land das „Gut Buschhof" erworben haben. Nach Angaben dieses Blattes handelt es sich bei dieser Immobilie um „eine Traumanlage", für die als „Kaufsumme (...) 23 Mio. DM im Gespräch" seien. Auf „Gut Buschhof " wolle der georgische Präsident — so der „EXPRESS" weiter — „für seine in Europa verstreuten Landsleute ein Kultur-Institut einrichten". Der Rechtsvertreter des Besitzers dieser Immobilie wird ferner mit der Bemerkung zitiert, eine „große deutsche Bank" wäre „wegen der Finanzierung in Georgien und hat die Bonität abgeklopft. Alles war in Ordnung. "
Das Bundesministerium der Finanzen unterrichtete den Präsidenten des Bundesrates mit Schreiben vom 14. Juli 1993 davon, daß es „auf Antrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung anläßlich des Staatsbesuchs des Präsidenten von Georgien, Herrn Schewardnadse" seine Einwilligung erteilt habe, im Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beim Kapitel „Sonderhilfe Georgien" eine „außerplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 25 Mio. DM zu leisten. Die zusätzlichen Ausgaben dienen mit zur Finanzierung einer Sonderhilfe zur Stabilisierung der schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Situation in Georgien."
Diese außerplanmäßige Mittelbereitstellung war wegen der „außerordentlich schwierigen wirtschaftlichen Lage des Landes und der damit verbundenen Eilbedürftigkeit einer wirksamen Hilfe" (Brief von Bundesminister Bohl an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses vom 30. Juni 1993) außerhalb des Nachtragshaushalts 1993 abgewickelt worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
In welchem Umfang sind Georgien insgesamt Haushaltsmittel des Bundes zugeflossen?
Wurde die Mittelvergabe mit Auflagen verknüpft?
Wenn ja, mit welchen?
Ist aus Sicht der Bundesregierung gewährleistet, daß die Georgien zugesagten und bewilligten Finanzhilfen nicht zweckentfremdet werden können?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der georgische Präsident die in dem oben genannten Presseartikel erwähnte Immobilie erwerben will?
Kann die Bundesregierung generell und verbindlich ausschließen, daß die Kaufsumme — und zwar unabhängig von ihrer Höhe — weder in voller Höhe noch zu Teilen aus den im Rahmen der Ausgaben für finanzielle Zusammenarbeit, für Nahrungsmittelhilfe sowie für den Studien- und Fachkräftefonds bewilligten Haushaltsmitteln des Bundes bereitgestellt wird?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche „große deutsche Bank" die „Bonität" Georgiens überprüft hat?