Volltext (unformatiert)
[Drucksache 12/5967
22.10.93
Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans Martin Bury, Birgit Homburger,
Simon Wittmann (Tännesberg), Christina Schenk, Maria Eichhorn, Brigitte Adler,
Hermann Bachmaier, Ingrid Becker-Inglau, Hans Berger, Friedhelm Julius Beucher,
Rudolf Bindig, Renate Blank, Klaus Brähmig, Hans Büttner (Ingolstadt), Ursula
Buchardt, Albert Deß, Ludwig Eich, Elke Ferner, Norbert Formanski, Herbert
Frankenhauser, Dr. Gerhard Friedrich, Horst Friedrich, Georg Gallus, Dr. Wolfgang
Götzer, Ekkehard Gries, Martin Grüner, Michael Habermann, Klaus Hasenfratz,
Ulrich Heinrich, Ernst Hinsken, Josef Hollerith, Dr. Uwe Jens, Dr. Dionys Jobst,
Dr.-Ing. Rainer Jork, Michael Jung (Limburg), Bartholomäus Kalb, Peter Keller,
Hans-Peter Kemper, Klaus Kirschner, Marianne Klappert, Dr. Karl-Heinz Klejdzinski,
Fritz Rudolf Körper, Rolf Koltzsch, Heinz-Jürgen Kronberg, Horst Kubatschka, Uwe
Lambinus, Karl-Josef Laumann, Klaus Lennartz, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Editha
Limbach, Klaus Lohmann (Witten), Ortwin Lowack, Ursula Männle, Albrecht Müller
(Pleisweiler), Dr. Günther Müller, Jutta Müller (Völklingen), Horst Niggemeier, Doris
Odendahl, Adolf Ostertag, Dr. Albert Probst, Dr. Bernd Protzner, Dr. Peter
Ramsauer, Otto Regenspurger, Dr. Erich Riedl (München), Dr. Christian Ruck, Dieter
Schanz, Dr. Hermann Scheer, Gerhard Scheu, Walter. Schöler, Stefan Schwarz,
Marita Sehn, Dr. Sigrid Semper, Lisa Seuster, Johannes Singer, Dr. Sigrid Skarpelis-
Sperk, Hans Georg Wagner, Hans Wallow, Ralf Walter (Cochem), Wolfgang
Weiermann, Hildegard Wester, Lydia Westrich, Wolfgang Zöller
— Drucksache 12/5808 —
Umzugskonzept
Der Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, innerhalb
von vier Jahren seinen Sitz nach Berlin zu verlegen, ist in der
vorgesehenen Form nicht realisierbar. Mit der zustimmenden Kenntnisnahme des
zweiten Zwischenberichts der Konzeptkommission wurde der Beschluß
im Grundsatz bekräftigt, aber auch modifiziert und konkretisiert. Für die
Entscheidung über eine realistische Umsetzung des Umzugsbeschlusses
sind entsprechende Planungs- und Finanzierungsdaten erforderlich.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
21. Oktober 1993 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Vorbemerkung
1. Die Bundesregierung hat am 3. Juni 1992 ihre
Gesamtkonzeption zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen
Bundestages zur Vollendung der Einheit Deutschlands vom 20. Juni
1991 (Drucksache 12/815) beschlossen (Drucksache 12/2850 —
Anlage 3 zum Bericht des Ältestenrates des Deutschen
Bundestages vom 17. Juni 1992).
2. Am 12. Oktober 1993 hat die Bundesregierung beschlossen,
— bis zum Jahr 2000 nach Berlin umzuziehen,
— schrittweise mit dem Umzug der einzelnen Ministerien auch
früher nach Maßgabe der Fertigstellung von Amtsgebäuden
und Wohnungen zu beginnen,
— die Bereitstellung von Wohnungen für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die von Bonn nach Berlin umziehen, mit
Nachdruck voranzutreiben.
Der Bundesminister der Finanzen ist beauftragt, nach dem
Umzugsbeschluß des Deutschen Bundestages die
finanzpolitischen Auswirkungen der Umzugsbeschlüsse in den
Finanzplan und weitere Jahresabschnitte einzufügen. Dazu gehören
auch die Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn (Bonn
-
Vertrag) und die Fördermaßnahmen für Berlin
(Hauptstadtvertrag).
Nach Beschlußfassung des Deutschen Bundestages wird die
Bundesregierung den fortgeschriebenen Bericht des
Arbeitsstabes Berlin/Bonn einschließlich des Entwurfes des Berlin/
Bonn-Gesetzes beschließen.
Die Bundesregierung hat zugleich ihren Willen bekräftigt, die
für die Region Bonn notwendigen Ausgleichsmaßnahmen
zeitgleich mit dem Umzug nach Berlin zu realisieren.
Die Bundesregierung hat schließlich den Deutschen Bundestag
gebeten, bei seiner Umzugsentscheidung diesen Beschluß der
Bundesregierung angemessen zu berücksichtigen.
3. Im Hinblick darauf, daß die Entscheidung des Deutschen
Bundestages über einen Umzugstermin noch ansteht und die
Bundesregierung beabsichtigt, ihre Konzeption in Abhängigkeit
von einem solchen Beschluß weiter zu konkretisieren und die
finanzpolitischen Auswirkungen zu ermitteln und in den
Finanzplan und die weiteren Jahresabschnitte einzufügen,
sieht die Bundesregierung derzeit davon ab, in diesem
Zusammenhang mitzubehandelnde Einzelaspekte vorab zu erörtern
und zu beantworten.
4. Insbesondere bet rifft dies die in Abschnitt 2 (Kostenschätzung)
und Abschnitt 3 (Finanzierung) der Kleinen Anfrage gestellten
Einzelfragen.
5. Die Fragen zum Abschnitt 1 (Planung) beantwortet die
Bundesregierung unter Berücksichtigung der vorstehenden
Ausführungen wie folgt:
1. Planung
1.1 In welchen bestehenden Gebäuden soll der Deutsche Bundestag
untergebracht werden, welche Neubauten sind zu erstellen, und bis
wann kann die Arbeitsfähigkeit (gemäß des zweiten Zwischen
-
berichtes der Konzeptkommission) in Berlin hergestellt werden?
Nach der Beschlußlage des Ältestenrates des Deutschen
Bundestages sind für die dauerhafte Unterbringung des Deutschen
Bundestages in Berlin das Reichstagsgebäude, das
Reichstagspräsidentenpalais, das Gebäude der ehemaligen
Generalstaatsanwaltschaft sowie die Liegenschaften Unter den Linden 44 bis 60
(ehemaliges Außenhandelsministerium), Unter den Linden 69
bis 73 (ehemaliges Volksbildungsministerium) und
Wilhelmstraße 60 (ehemalige Akademie der Pädagogischen
Wissenschaften) vorgesehen.
Der für die Erlangung der Arbeitsfähigkeit darüber hinaus noch
fehlende Raumbedarf ist anderweitig nachzuweisen. Die
Konzeptkommission und die Baukommission des Ältestenrates des
Deutschen Bundestages haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am
1. Juli 1993 beschlossen, die Planungen für den Bereich östlich
des Reichstagsgebäudes (Dorotheenblöcke) und im Spreebogen
nördlich des Reichstagsgebäudes weiter zu konkretisieren, mit
dem Ziel, dort Neubauten zu errichten.
Über die Frage der Herstellung der Arbeitsfähigkeit wird der
Deutsche Bundestag noch zu entscheiden haben.
1.2 In welchen bestehenden Gebäuden soll die Bundesregierung unter
gebracht werden, welche Neubauten sind zu erstellen, und bis
wann kann die Arbeitsfähigkeit in Berlin hergestellt werden?
1. Grundlage des Konzeptes für die Unterbringung der
Bundesregierung ist der Beschluß des „Gemeinsamen Ausschusses
Bund/Berlin " vom 23. März 1993, der auf eine Beschlußfassung
im Bundeskabinett vom 17. Dezember 1992 zurückgeht.
Die Nutzung der einzelnen Liegenschaften durch die Ressorts
ist danach wie folgt vorgesehen:
— die Gebäude für das Bundesministerium für Wirtschaft, das
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, das
Bundesministerium für Frauen und Jugend und das
Bundesministerium für Verkehr sowie die zweiten Dienstsitze des
Bundesministeriums der Verteidigung und des
Bundesministeriums für Post und Telekommunikation sollen saniert
werden,
— die Liegenschaften, die für das Bundesministerium des
Innern, das Bundesministerium für Familie und Senioren
und das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen
und Städtebau vorgesehen sind, sollen saniert und mit
Erweiterungsbauten versehen werden,
— Neubaumaßnahmen für das Bundeskanzleramt, das
Bundespresseamt, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium
der Finanzen und für die im sog. Hexagon
unterzubringenden zweiten Dienstsitze der „Bonner" Ressorts,
— überwiegend Neubaumaßnahmen für das
Bundesministerium der Justiz.
2. Die Liegenschaften ergeben sich im einzelnen aus der
beigefügten Anlage zum Beschluß des „Gemeinsamen Ausschusses
Bund/Berlin" vom 23. März 1993.
3. Die Bundesregierung hat am 12. Oktober 1993 beschlossen,
nach Herstellung der Liegenschaften bis zum Jahre 2000 nach
Berlin umzuziehen.
1.3 Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen
Bundestages, der Abgeordneten und der Ministe rien werden im Zuge der
Verlagerung voraussichtlich nach Berlin umziehen?
1. Im Zuge der Verlagerung von Parlament und
Regierungsfunktionen nach Berlin werden ca. ein Drittel der Arbeitsplätze der
Ministerien (auf der Grundlage des Pesonalbestandes von 1991
wären dies etwa 7 300) verlagert werden.
2. Zur Zeit beschäftigen die Bundestagsverwaltung 2 299 (ohne
Zeitkräfte), die Fraktionen 848 und die Abgeordneten in Bonn
1 291 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Da die Bundestagsverwaltung dem Parlament dient, wird sie
nach Abschluß aller Umzugsmaßnahmen als Ganzes in Berlin
sein. Auch Fraktionen und Abgeordnete werden Mitarbeiter in
Berlin und nicht mehr in Bonn benötigen.
3. Nach der Gesamtkonzeption der Bundesregierung vom 3. Juni
1992 (Drucksache 2850 — Anlage 3) zur Umsetzung des
Beschlusses des Deutschen Bundestages zur Vollendung der
Einheit Deutschlands vom 20. Juni 1991 werden 22 Einrichtungen
oder Teile von Einrichtungen des Bundes, davon 15 aus Berlin,
nach Bonn verlagert. Die Bundesregierung wird diese
Verlagerungen in zeitlichem Zusammenhang mit der Verlegung von
Regierungsfunktionen nach Berlin vornehmen.
4. Mit der schwerpunktmäßigen Verlagerung von
Bundeseinrichtungen aus Berlin zum Ausgleich für den Verlust von Parlament
und Regierungsfunktionen in Bonn verbindet die
Bundesregierung u. a. auch die Absicht, entstehende soziale Probleme
durch personalwirtschaftliche Maßnahmen abzufedern. So
können in nicht unerheblichem Umfang Berliner Beschäftigte
bei den verlagerten obersten Bundesbehörden, Bonner
Beschäftigte bei den nach Bonn verlagerten Einrichtungen eine
weitere Verwendung finden.
5. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit entsprechende
personalwirtschaftliche Konzeptionen. Genaue Angaben über die
Zahl der vom Umzug real Betroffenen sind beim derzeitigen
Stand der Überlegungen noch nicht möglich.
6. Vergleichbares gilt für die Zahl der vom Umzug real
betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung des
Deutschen Bundestages, der Fraktionen und der
Abgeordneten.
1.4 Wann und in welchem Umfang wird Personal in Ber lin neu
eingestellt?
Aus den auf die in der Antwort zu Frage 1.3 dargelegten
personalwirtschaftlichen Überlegungen der Bundesregierung ergibt sich,
daß die Bundesregierung ihren Personalbedarf in Berlin neben
den umziehenden Mitarbeitern in erster Linie durch die in Berlin
bei Bundesbehörden bereits beschäftigten Bediensteten
abzudecken beabsichtigt.
Sofern sich darüber hinaus noch ein Restbedarf ergeben sollte,
werden die betroffenen Ressorts entsprechendes weiteres
Personal in eigener Zuständigkeit einstellen. Letzteres wird im
Grundsatz in zeitlichem Zusammenhang mit der Verlagerung nach
Berlin erfolgen.
1.5 In welchen bestehenden Gebäuden sollen die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Deutschen Bundestages, der Abgeordneten und der
Ministerien Wohnungen finden, welche Neubauten sind zu
erstllen, und bis wann kann, angesichts der Wohnungssituation in
Berlin, die Unterbringung sichergestellt werden?
1. Zur angemessenen Versorgung mit ausreichendem Wohnraum
sind in Berlin neben Mietwohnungen Eigentumsmaßnahmen
vorgesehen. Auch Appartements („Gästehäuser") für Pendler
zwischen Bonn und Berlin werden in die Überlegungen
einbezogen.
4 000 Wohnungen sollen aus dem Bestand der Alliierten-
Wohnungen verfügbar gemacht werden. Die weiteren Wohnungen
sollen durch Neubaumaßnahmen auf bundeseigenen
Liegenschaften in Berlin und Brandenburg geschaffen werden.
Hierbei einbezogen ist der Moabiter-Werder, wo 600 bis 700
Wohnungen errichtet werden sollen, die für die
Wohnungsversorgung von Parlamentariern und Bediensteten vorgesehen sind.
2. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Bereitstellung von
Wohnungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von
Bonn nach Berlin umziehen, mit Nachdruck voranzutreiben.
Eine auf den Umzugszeitpunkt abgestimmte Bereitstellung der
Wohnungen ist möglich und vorgesehen.
3. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe Bund/Berlin — unter
Einbeziehung des Landes Brandenburg — wird derzeit die
Abstimmung über die für den Wohnungsbau geeigneten Grundstücke
sowie über die notwendigen planungsrechtlichen
Voraussetzungen herbeigeführt.
1.6 Welche Ausgleichsmaßnahmen sind konkret für die Region Bonn
vorgesehen, welche Bundeseinrichtungen werden nach Bonn
verlagert, in welchen bestehenden Gebäuden sollen diese
Einrichtungen untergebracht werden, welche Neubauten sind zu erstellen,
welche bestehenden Gebäude werden vom Bund nicht mehr
benötigt, und wie werden diese anderweitig genutzt?
1. Die mit der Region Bonn abgestimmte Konzeption für den
Ausgleich des Verlustes von Parlamentssitz und
Regierungsfunktionen ist im einzelnen enthalten in der Gesamtkonzeption
der Bundesregierung vom 3. Juni 1992 (Drucksache 12/2850).
In den mit den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland
-
Pfalz geführten weiteren Gesprächen sind die dort genannten
Einzelprojekte zwischenzeitlich inhaltlich näher konkretisiert
worden.
2. Die von der Bundesregierung festgelegten Einrichtungen, die
nach Bonn zu verlagern sind, ergeben sich aus der o. g.
Gesamtkonzeption der Bundesregierung vom 3. Juni 1992.
3. Ein Nutzungskonzept für die nach dem Umzug des Deutschen
Bundestages und von Teilen der Bundesregierung seitens des
Bundes in Bonn weiter genutzten Liegenschaften wird zur Zeit
von der Bundesregierung erarbeitet.
1.7 Welche Infrastrukturmaßnahmen sind für den Ausbau der
Bundeshauptstadt zum Parlaments- und Regierungssitz, insbesondere in
den Bereichen Verkehr, Ver- und Entsorgung, erforderlich, und bis
wann ist die Realisierung der erforderlichen Maßnahmen jeweils
möglich?
1. Die Baumaßnahmen zur Unterbringung des Deutschen
Bundestages konzentrieren sich auf den östlichen Teil des
Spreebogens.
Zeitgleich hierzu sollen im Spreebogen Regierungsbauten und
die neue Nord-Süd-Verkehrsachse mit einem Eisenbahn-,
einem U-Bahn- und einem Straßentunnel errichtet werden.
Zur Reduzierung der baulichen Abhängigkeiten zwischen
diesen Baumaßnahmen — und hier insbesondere wegen der
Untertunnelung eines 80 bis 120 m breiten Flächenbandes im Spree
bogen — wurde im Rahmen des städtebaulichen
Ideenwettbewerbs Spreebogen eine separate Fläche für die
Verkehrsprojekte festgelegt. Damit wird eine gleichzeitige Errichtung der
Parlamentsgebäude, des Kanzleramtes und der Tunneltrasse
der Nord-Süd-Verkehrsachse möglich.
Das für den Tunnelbau durchzuführende
Planfeststellungsverfahren kann nach Einschätzung des Senats von Berlin und der
Deutschen Reichsbahn unter günstigen Voraussetzungen Mitte
1995 abgeschlossen werden. Nach dieser Zeitplanung wäre der
Tunnelrohbau südlich des Schweizer Konsulats frühestens
Ende 1998 abgedeckt und überschaubar. Im Tunnelbereich
nördlich davon wird die Baugrube später geschlossen.
2. Im Vergleich mit anderen deutschen Großstädten verfügt
Berlin trotz der noch vorhandenen Lücken und nicht beseitigten
Kriegsschäden bereits jetzt über ein relativ gutes ÖPNV-Netz.
Allerdings liegt von dem ursprünglich rund 375 km
umfassenden S-Bahn-Netz noch rund ein Drittel — insbesondere im
Westteil der Stadt und im Umland — seit dem Mauerbau im Jahre
1961 und dem S-Bahner-Streik im Jahr 1980 still. Im übrigen
Netz sind umfangreiche Grunderneuerungen erforderlich.
80 Prozent der Fahrzeuge sind über 60 Jahre alt.
Die Prioritäten für die Entwicklung des ÖPNV bis zum Jahr
2000 bestehen neben der erforderlichen Grunderneuerung in
der weitgehenden Wiederinbetriebnahme des S-Bahn-Netzes,
wie es vor dem 13. August 1961 bestanden hat, und in dem
Lückenschluß der U-Bahn-Linie U 1 zwischen den Stadtbezir
-
ken Friedrichshain und Kreuzberg.
Außerdem beabsichtigt der Senat, bis zum Jahr 2000 die
U-Bahnlinie U 5 vom Alexanderplatz durch den Spreebogen
zum Lehrter Bahnhof zu verlängern. Bis dahin sind der Bahnhof
Friedrichstraße und die S-Bahnhöfe „Unter den Linden" und
„Lehrter Bahnhof" die nächstgelegenen ÖPNV-Haltepunkte
zum Parlamentsbereich.
3. Zur Bewältigung der außergewöhnlichen baulogistischen
Anforderung in der Berliner Mitte werden
— im Bereich des Humboldthafens (nördlich des Spreebogens),
— im Bereich der früheren Potsdamer und Anhalter
Güterbahnhöfe (südlich des Potsdamer Platzes)
Logistikzentren eingerichtet. In diesem Zusammenhang sind
u. a. Betonwerke, Betonstahlbiegebetriebe,
Bodenaushubumschlagplätze und Frachtgutterminals vorgesehen.
Die Logistik-Gesellschaft für den Bereich Potsdamer Platz ist
unter Beteiligung der Investoren bereits gegründet, eine
Logistik-Gesellschaft Spreebogen ist in Vorbereitung.
4. Die darüber hinaus im Rahmen der Entwicklungsmaßnahmen
des Parlaments- und Regierungsviertels Berlin erforderlich
werdenden Infrastrukturmaßnahmen werden zur Zeit zwischen
der Bundesregierung und dem Senat von Berlin abgestimmt.
2. Kostenschätzung
2.1 Was kostet die Renovierung und erforderliche Ausstattung
bestehender Gebäude für den Deutschen Bundestag in Berlin jeweils
konkret, was kosten die jeweiligen Neubauten?
2.2 Was kostet die Renovierung und erforderliche Ausstattung
bestehender Gebäude für die Bundesregierung in Berlin jeweils
konkret, was kosten die jeweiligen Neubauten?
2.3 Welche Mittel werden für die finanzielle Unterstützung von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Zuge der Verlagerung des
Deutschen Bundestages und der Bundesregierung von Bonn nach
Berlin und der Verlagerung von Bundeseinrichtungen von Berlin in
andere Regionen umziehen, aufgewandt?
2.4 Welche Kosten verursacht die zu erwartende Fluktuation,
einschließlich etwaiger Versorgungsansprüche?
2.5 Wieviel kostet der Umzug an sich?
2.6 Wieviel kostet die Zurverfügungstellung des erforderlichen
Wohnraums in Berlin, und welche Kosten fallen für etwaige
Ausgleichszahlungen für die Aufgabe von Wohnungseigentum in der Region
Bonn an?
2.7 Wieviel kosten die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen für den
Ausbau der Bundeshauptstadt zum Parlaments- und
Regierungssitz?
2.8 Auf welchen Betrag belaufen sich die Ausgleichszahlungen für die
Region Bonn?
3. Finanzierung
3.1 Welche Beträge sollen konkret in welchem Haushaltsjahr in den
Bundeshaushalt eingestellt werden?
3.2 Werden die entsprechenden Ausgaben durch zusätzliche Steuern
und Abgaben, durch Erhöhung der Staatsverschuldung oder durch
Einsparungen in anderen Bereichen finanziert?
3.3 Wenn die Ausgaben durch zusätzliche Steuern und Abgaben
finanziert werden sollen, welche Steuern und Abgaben sollen konkret in
welchem Umfang erhöht werden?
3.4 Falls die Ausgaben durch Erhöhung der Staatsverschuldung
gedeckt werden sollen, teilt die Bundesregierung dann die
Auffassung, daß die jüngeren Generationen damit in ihren politischen
Handlungsspielräumen eingeschränkt werden?
3.5 Wenn die Ausgaben durch Einsparungen in anderen Bereichen
finanziert werden, in welchen Bereichen sollen jeweils in welchem
Umfang die entsprechenden Einsparungen erwirtschaftet werden?
3.6 Wie beurteilt die Bundesregierung die Haltung der Bevölkerung
hinsichtlich der politischen Prioritäten: Schaffung von
Arbeitsplätzen und Wohnungen, Verbesserung der wi rtschaftlichen
Rahmenbedingungen, Erstellung neuer Gebäude für Parlament und
Regierung in Berlin?
Hierzu wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung
verwiesen.
Anlage zum Beschluß des Gemeinsamen Ausschusses Bund/Berlin vom 23. März 1993
Unterbringung der Bundesregierung in Berlin
Chef des Bundeskanzleramtes — Wettbewerbsgebiet „Spreebogen"
Presse- und Informationsamt der — Spreebogen, vorsorglich Wettbewerbsgebiet Spree-
Bundesregierung insel, für den Fall, daß es nicht gelingen sollte, für
das Amt einen Standort im Wettbewerbsgebiet
Spreebogen zu finden
Auswärtiges Amt — Gelände des Marx-Engels-Platzes/Palast der
Republik sowie Gelände des ehemaligen
Staatsratsgebäudes und des ehemaligen Bauministeriums bis
zur Scharrenstraße, das optimal genutzt wird (siehe
Nummer 3 erster Spiegelstrich des Beschlusses)
Bundesministerium des Innern — Gelände zwischen Werderstraße und Kleiner
Kurstraße
Bundesministerium der Justiz — Gelände zwischen Mühlendamm, Stralauer Straße,
verlängerter Klosterstraße und Rolandufer
Bundesministerium der Finanzen — Areal Mauerstraße, Leipziger Straße, Zimmerstraße
und Otto-Grotewohl-Straße 1 )
Bundesministerium für Wirtschaft — Gelände zwischen Leipziger Straße und
Niederkirchner Straße, Stresemannstraße und Otto-
Grotewohl-Straße 1)
Bundesministerium für Arbeit und — ehemaliges Ministerium des Innern Haus I, Mauer-
Soziàlordnung straße (falls erforderlich: vorübergehende
Unterbringung im Haus III)
Bundesministerium für Familie und — ehemaliges Ministerium für Medienpolitik und bau-
Senioren liche Erweiterung im Gebiet Mauerstraße,
Mohrenstraße, östlicher Teil des ehemaligen
Wilhelmplatzes
Bundesministerium für Frauen und — ehemaliges Ministerium für Verkehrswesen,
Jugend Taubenstraße
Bundesministerium für Verkehr — ehemaliges Regierungskrankenhaus an der
Scharnhorststraße
Bundesministerium für Raumordnung, — ehemaliges Ministerium für Geologie und bauliche
Bauwesen und Städtebau Erweiterung zwischen Invalidenstraße und
Habersaathstraße
Die Ministerien mit zweitem Dienstsitz in Berlin werden wie folgt untergebracht:
Bundesministerium der Verteidigung — Teile des sog. Bendlerblocks am Reichpietschufer
Bundesministerium für Post und Tele- — Teile des ehemaligen Ministeriums für Post und
kommunikation Fernmeldewesen, Mauerstraße
Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Umwelt, — Bereich sog. Hexagon Voßstraße, Otto-Grotewohl-
Naturschutz und Reaktorsicherheit Straße/Leipziger Straße/südliche Verlängerung der
Bundesministerium für Forschung und Erschließungsstraße zwischen den Wohnblocks
Technologie nördlich der Voßstraße
1 ) Die Abgrenzung im einzelnen bleibt weiterer Beratung vorbehalten.
Bundesministerium für Bildung und
Wissenschaft
sowie
Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
Konferenzzentrum — Gelände des Marx-Engels-Platzes/Palast der
Republik]