Der Verein für das Deutschtum im Ausland (VDA) und die Aufsichtspflicht der Bundesregierung, speziell des Bundesministeriums des Innern
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Der „stern" geht in seiner Ausgabe vom 23. September 1993 auf das undurchsichtige Finanzgebahren des Vereins für das Deutschtum im Ausland (VDA) und die Haltung des Bundesministeriums des Innern (BMI) diesen „Deutschtümlern" (stern) gegenüber ein. Der „stern" beschreibt dabei den Zeitraum Ende 1990 und bis Ende 1991: „Kaum dem Ruch eines Altherrenclubs für die rechte Gesinnung entwachsen, traf sie die neue Aufgabe. ,Früher haben wir überlegt, ob wir einen Schulchor oder eine Tranzgruppe unterstützen', sagt Rektor Horst Quarz, Ex-Vorstandsmitglied, plötzlich mußte der Verein mit zigmillionen Mark umgehen'. ,Mit heißer Nadel' (Quarz) ging ein kleiner VDA-Trupp das große Rußlandgeschäft an. Die maßgeblichen Männer: Geschäftsführer Karsten Schlamelcher, früher Polizeibeamter und Dr. Alfred Eisfeld, als Historiker auch nicht gerade Experte für Wirtschafts-Know-how. Dafür waren die Drähte von der VDA-Geschäftsstelle in Sankt Augusti n. zum nahen Bonner Bundesministerium des Innern um so besser. Telegrafisch wurden die ersten 34 Mio. DM überwiesen, obwohl vor Ort längst noch nicht alles klar war. Wegen der ,besonderen politischen und wirtschaftlichen Dringlichkeit' verzichtete das Ministerium auf schriftliche Antragsverfahren und auf die haushaltsrechtlich gebotene Ausschreibung von Projekten durch den VDA. Wichtige Aufträge gingen an die eilends gegründete Firma ,Interform' in Moskau. Im Vorstand: Karsten Schlamelcher und Dr. Alfred Eisfeld. Vom Geldsegen profitierte auch die Firma Aselborn aus Salzgitter, mit deren Inhaber VDA-Obere auf gutem Fuße standen. Während die Bundesmittel trotz Bedenken der deutschen Botschaft in Moskau immer reichlicher flossen, blieben Abrechnungen des VDA aus. In der unterbesetzten, überarbeiteten Geschäftsstelle herrscht ,Chaos hoch hundert', wie ein Angestellter dem ,stern berichtete. Das ,fürchterliche Durcheinander' reichte vom Rhein bis nach Rußland. "
Obwohl die deutsche Botschaft in Moskau „bereits im Sommer 1991 die Bevorzugung einer einzigen Firma" durch den VDA rügte und auch „bereits Bedenken geäußert" hatte, „ob der VDA über das Management verfüge, um derartige Wirtschaftsprojekte durchführen zu können" , wurden dem VDA weiterhin in fragwürdigen Verfahren Gelder bewilligt.
Im Bundeshaushalt für das Jahr 1991 waren unter Kapitel 06 40 Titel 684 01 zur Unterstützung der Deutschen in den Aussiedlungsgebieten 70,5 Mio. DM bewilligt worden. In den Beratungen für den Nachtragshaushalt, der am 26. November 1991 in der zweiten und dritten Beratung vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde (vom Bundesrat am 19. Dezember 1991), wurden weitere Mittel zur Unterstützung der Deutschen in den Aussiedlungsgebieten nicht beantragt.
Zirka zwei Wochen nach Verabschiedung des Nachtragshaushaltes im Deutschen Bundestag beantragte der Bundesminister der Finanzen mit Schreiben vom 2. Dezember 1991 bei Kapitel 06 40 Titel 684 01 Mittel für eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe für 50 Mio. DM zu bewilligen (vgl. Drucksache 12/1744 vom 5. Dezember 1991). Begründet wurde dies durch den Bundesminister der Finanzen wie folgt: „Der Mehrbedarf dient zur Unterstützung der von der Sowjetrepublik in Aussicht gestellten Wiederbegründung der eigenständigen Republik der Deutschen an der Wolga. Er konnte bei Aufstellung des Haushalts 1991 nicht vorgesehen werden. (...) Die Ausgabe ist unaufschiebbar, weil die Verhandlungen zur Gründung einer Republik der Deutschen an der Wolga bereits eingeleitet sind" (ebenda).
Innerhalb eines Monats sollten also fast drei Viertel des gesamten Haushaltsansatzes für das Jahr 1991 ausgegeben werden. Dies vor dem Hintergrund, daß die Gremien des Deutschen Bundestages gerade eine qualifizierte Sperre von 50 Mio. DM für den Haushaltsposten Einzelplan 06 Titel 896 01-249 Leistungen für die Wolgadeutschen, die sich auf insgesamt 100 Mio. DM beliefen, beschlossen hatten.
Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Theodor Waigel, fing mit dieser überplanmäßigen Ausgabe — so sind die Zufälle des Lebens — just diese gesperrten Gelder auf.
Die „unaufschiebbare Ausgabe" dieser Gelder wurde dann vom BMI im wesentlichen an den VDA vergeben. Der erhielt nach dem 5. Dezember 1991 folgende Mittel aus dem Titel 684 01 bewilligt:
- Soforthilfe Bevölkerung in Saratow/Wolgograd in Höhe von 29 140 499,90 DM (beantragt durch den VDA am 12. Dezember 1991; bewilligt durch das BMI am 17. Dezember 1991; Betragseingang beim VDA am 27. Dezember 1991);
- 50 Wohnungen/Wasserversorgung Halbstadt in Höhe von 231 000 DM (beantragt durch den VDA am 13. Dezember 1991; bewilligt durch das BMI am 13. Dezember 1991; Betragseingang beim VDA am 27. Dezember 1991);
- Ausbau Kolchose Rossija/Modell in Höhe von 1 507 746,56 DM (beantragt durch den VDA am 9. Dezember 1991; bewilligt durch das BMI am 18. Dezember 1991; Betragseingang beim VDA am 27. Dezember 1991);
- Medizinische Hilfen Wolgarepublik und angrenzende Rayons in Höhe von 10 979 021,10 DM (beantragt durch den VDA am 1. Dezember 1991; bewilligt durch das BMI am 12. Dezember 1991; Betragseingang beim VDA am 27. Dezember 1991);
- Ausstattung Zentralkrankenhäuser Wolgarepublik in Höhe von 3 886 149,00 DM (beantragt durch den VDA am 12. Dezember 1991; bewilligt durch das BMI am 13. Dezember 1991; Betragseingang beim VDA am 23. Dezember 1991).
Während das BMI diese Gelder für die Soforthilfe in aller Eile bewilligt, bleiben sie in beträchtlichem Maße beim VDA erst einmal liegen, bzw. werden auch gar nicht ausgegeben. Allein von den 29 Mio. DM für die „Soforthilfe für die Bevölkerung in Saratow/Wolgograd" wurden fast 6,5 Mio. DM überhaupt nicht eingesetzt.
Für die Abrechnung dieser Gelder legte der VDA Rechnungen vor, die zum Teil schon Wochen vor der Bewilligung oder erst nach dem Nachweistermin ausgestellt worden sind. Die Höhe der Rechnungen, die außerhalb dieses Zeitraums liegen, belaufen sich allein bei den 29 140 499,90 DM der „Soforthilfe für die Bevölkerung in Saratow/Wolgograd" auf über 6 Mio. DM.
Für diese „Soforthilfe" berechnete der VDA sich Lagerkosten im VDA-eigenen Lager in Horhausen in Höhe von 545 019,86 DM. Die Lagerkosten wurden für den Zeitraum Oktober 1991 bis Ende Dezember 1992, d. h. für über ein Jahr, berechnet.
Von der „Sofort" -hilfe profitierte also nicht so sehr die Bevölkerung in den Aussiedlungsgebieten als vielmehr der VDA. Nicht nur die Anzahl seiner Bankkonten schwoll an, sondern auch die Höhe der Konten. Allein am 15. Juli 1993 hatte der VDA 18 Mio. DM auf einem Konto bei der Deutschen Bank in Pa ris.
Daß dies so geschehen konnte, liegt u. a. daran, daß das BMI seine Aufsichtspflicht äußerst lax wahrnahm. Zwar mahnte das BMI mit Schreiben vom 17. Juli 1992 den VDA zur Abrechnung der bewilligten Bundesmittel, indes geschah erst einmal nichts (LUPE e. V. und Buntstift, Der Verein für das Deutschtum im Ausland, Berlin 1993, S. 50). Der VDA hat vorgegebene Nachweistermine in der Regel beträchtlich überschritten. Für die nach dem 5. Dezember 1991 bewilligten Mittel für die VDA-Projekte stellt sich dies u. a. wie folgt dar:
- Soforthilfe Bevölkerung in Saratow/Wolgograd in Höhe von 29 140 499,90 DM; Nachweistermin für den 30. Juni 1992; am 24. Mai 1993 immer noch nicht vorgelegt;
- 50 Wohnungen/Wasserversorgung Halbstadt in Höhe von 231 000 DM; Nachweistermin am 30. Juni 1992; am 24. Mai 1993 immer noch nicht vorgelegt;
- Ausbau Kolchose Rossija in Höhe von 1 507 746,56 DM; Nachweistermin am 30. Juni 1993; abgegeben erst am 27. April 1993;
- Medizinische Hilfe Wolgarepublik in Höhe von 10 979 021,10 DM; Nachweistermin am 30. Juni 1992; abgegeben erst am 24. Mai 1993;
- Ausstattungen Zentralkrankenhäuser Wolgarepublik in Höhe von 3 886 149,00 DM; Nachweistermin am 30. Juni 1992; am 24. Mai 1993 immer noch nicht vorgelegt.
Ebenfalls sind bei weiteren Projektbewilligungen aus dem Jahr 1991 die Nachweistermine durch den VDA entweder beträchtlich überschritten oder bis zum 24. Mai 1993 noch nicht erbracht worden.
Trotzdem behauptet die Bundesregierung am 28. Februar 1992 in einer Unterrichtung des Deutschen Bundestages bezüglich der „Über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1991", daß 49 430 653 DM zur Unterstützung von Deutschen in den Aussiedlungsgebieten für die Finanzierung eines Sofortprogramms ausgegeben worden sind (Drucksache 12/2181).
Zu diesem Sachverhalt kommt noch hinzu, daß das BMI in einer Pressemitteilung vom 30. Januar 1992 erklärte, daß lediglich die medizinischen Geräte und Medikamente aus dem vor Weihnachten „begonnenen Sofortprogramm" kostenlos abgegeben werden sollten. Lebensmittel, Kleidung und Bedarfsgegenstände werden „über den bestehenden Handel zu ortsüblichen Preisen verkauft. Die Erlöse werden einem Fonds zugeführt, aus dem in diesem Gebiet Infrastruktur — sowie soziale und kulturelle Maßnahmen im Blick auf die künftige Staatlichkeit finanziert werden sollen."
In der Vergangenheit hatte das BMI sich immer schützend vor den VDA gestellt und Kritik an dessen Geschäftsgebahren kategorisch zurückgewiesen. Die Bundesregierung ist sogar soweit gegangen, ihrer Auskunftspflicht nicht nachzukommen mit dem Verweis auf den abzuwartenden „förmlichen Abschluß des laufenden Prüfungsverfahrens" (Drucksache 12/4424) des Bundesrechnungshofes gegen den VDA. Trotzdem wurde aber die Zusammenarbeit mit dem VDA weitergeführt.
Nicht unwichtig erscheint auch, daß offenbar eine ganze Reihe von Dienstreisen des Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen über den VDA abgerechnet worden sind. So wurden u. a. die Transferkosten vor Ort und der Hotelaufenthalt einer 56köpfigen Delegation, die mit Staatssekretär, Dr. Horst Waffenschmidt, im September in die GUS reiste, über den VDA abgerechnet. Summe: 50 000 DM (siehe dazu: Hrsg. LUPE e. V. und Buntstift, Verein für das Deutschtum, Berlin 1993, S. 52).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie wurden die 50 Mio. DM überplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 1991 — „Unterstützung der Deutschen in den Aussiedlungsgebieten" — exakt eingesetzt?
a) Welche gesetzlichen und zeitlichen Bestimmungen gibt es für „Soforthilfepro gramme"?
b) Wie wurden diese gesetzlichen und zeitlichen Bestimmungen bei dem Sofortprogramm aus den überplanmäßigen Ausgaben für den Bundeshaushalt 1991 eingehalten?
Welche Gelder hat der VDA von diesen Mitteln aus dem Bundeshaushalt für welche Projekte erhalten (bitte mit genauem Antrags-, Bewilligungs- und Überweisungsdatum angeben)?
a) Wie wurde der Bedarf der Deutschen in den Aussiedlungsgebieten nach Bekleidung, Lebensmitteln, Bedarfsgütern und Medikamenten und die besondere Dringlichkeit für deren Bereitstellung ermittelt?
b) Wann exakt sind die Güter/Gelder in den betroffenen Regionen angekommen?
Trifft es zu, daß aus diesen Bundesmitteln für ein Sofortprogramm für die Deutschen in den Aussiedlungsgebieten Lebensmittel, Bekleidung, Bedarfsgüter und Medikamente eingekauft worden sind?
Trifft es zu, daß alle Güter, bis auf die Medikamente, in den Aussiedlungsgebieten verkauft worden sind?
a) Wenn ja, wie wird dieser Verkauf der Lebensmittel, Bekleidung und Bedarfsgüter im Rahmen eines Sofortprogramms begründet, und wodurch wird dies rechtlich abgesichert?
b) Wo, in welcher Region, durch wen und wie, sind diese Güter verkauft worden?
c) Welche Waren, und in welchem Wert wurden hier zum Verkauf angeboten?
d) Wie hoch waren die Einnahmen aus diesem Verkauf, und wann konnte über diese Einnahmen verfügt werden?
e) Wann, wohin und für welche Zwecke/Projekte sind diese eingenommenen Gelder aus dem Sofortprogramm exakt geflossen?
f) Warum hat man diese Gelder des Sofortprogramms nicht gleich für diese Zwecke/Projekte eingesetzt?
g) Wie hoch war der zu berechnende Verwaltungskostenaufwand für den Verkauf dieser Güter eines Sofortprogramms, und wer/welche Institution hat ihn erhalten?
h) Wie, und durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung diesen Verkauf der Waren aus dem Sofortprogramm und den Einsatz der daraus erzielten Gelder im einzelnen kontrolliert und beaufsichtigt?
Wie wurde die Nachweispflicht für das aus Bundesmitteln finanzierte Sofortprogramm vom VDA im einzelnen eingehalten, und wie ist die Bundesregierung hier ihrer Aufsichtspflicht im einzelnen nachgekommen?
Wieso wurde die Nachweispflicht für das Sofortprogramm zum Teil über ein Jahr überzogen?
Welche genauen Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, daß der VDA die bewilligten Gelder gar nicht für den vorgesehenen Zweck eingesetzt haben soll, und um welche Summe handelt es sich dabei?
a) Trifft es zu, daß der VDA Rechnungen bei dem Nachweis über den Einsatz der Bundesmittel abgegeben hat, die entweder aus dem Zeitraum vor der Bewilligung der Gelder oder aus dem Zeitraum nach dem Nachweistermin stammen, und wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag (bitte exakt nach den einzelnen Projekten angeben)?
b) Trifft es zu, daß von der VDA allein bei der „Soforthilfe für die Bevölkerung in Saratow/Wolgograd" in Höhe von über 29 Mio. DM ganze 6 Mio. DM überhaupt nicht eingesetzt wurden, und wenn ja, seit wann weiß die Bundesregierung davon?
c) Hat der VDA auch bei anderen Projekten die bewilligten Gelder nicht in vollem Umfang eingesetzt, und wenn ja, in welcher Höhe, bei welchen Projekten, und seit wann, weiß die Bundesregierung davon?
d) Wie hat der VDA mit diesen Geldern gearbeitet, und wann hat der VDA diese Gelder an den Bund zurückgezahlt (bitte exakt auflisten)?
Wie erklärt die Bundesregierung, daß der VDA Lagerkosten für das „Sofortprogramm für die Bevölkerung in Saratow/Wolgograd" in Höhe von 545 019,86 DM im VDA-eigenen Lager in Horhausen in Rechnung gestellt hat, und daß der Abrechnungstermin den Zeitraum Oktober 1991 bis einschließlich Dezember 1992, d. h. ein Jahr und drei Monate, umfaßt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß fast die gesamten Lagerkosten des Lagers Horhausen für diesen Zeitraum Oktober 1991 bis einschließlich Dezember 1992 auf die Abrechnung für das „Sofortprogramm" geschlagen worden sind?
a) Wie erklärt sich die Bundesregierung dies?
b) Hat die Bundesregierung diese Rechnung für die Lagerkosten im VDA-eigenen Lager Horhausen akzerptiert oder wird sie sie akzeptieren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß der VDA am 31. Dezember 1992 über 48 Mio. DM auf einem Konto der Deutschen Bank in Brüssel/Paris hat, und hat sie Anstrengungen unternommen, um zu kontrollieren, ob es sich hierbei zum großen Teil um bewilligte Bundesmittel handelt?
Wenn ja,
a) zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen,
b) welche Konsequenzen hat sie daraus gezogen?
Wurden tatsächlich aus den am 17. Dezember 1991 bewilligten Geldern einer „Soforthilfe für die Bevölkerung in Saratow/Wolgograd" noch im Herbst und Winter 1992 Güter aufgekauft und geliefert?
Wenn ja,
a) wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang,
b) wie viele Menschen haben in der Region Saratow/Wolgograd in diesem Zeitraum gehungert und gefroren?
Wie hat die Bundesregierung kontrolliert, ob der VDA für die Realisierung des Sofortprogramms die Ausschreibungsverfahren eingehalten hat, und zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung dabei gekommen?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß vorwiegend der Unternehmer Töpfer aus Hamburg bei den Lebensmittellieferungen für die „Soforthilfe für die Bevölkerung in Saratow/Wolgograd" Aufträge erhält?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich der VDA um die Wahrnehmung angeblicher Eigentumsrechte von Grundstükken in den neuen Bundesländern bemüht, und daß der VDA sich speziell um die Eigentumsrechte um das Schloß Kalkhorst bemüht, das in der NS-Zeit der Familie des Unternehmers Töpfer gehörte, und das sie dem VDA zur Verfügung gestellt haben soll (vgl.: Hrsg. LUPE und Buntstift, a. a. O., S. 54)?
Wenn ja, erkennt die Bundesregierung darin den möglichen Verdacht einer Begünstigung?
Wie viele Dienstreisen hat der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen, Dr. Horst Waffenschmidt, über den VDA abgerechnet (bitte Datum, Zweck der Reise, Höhe der Reisekosten angeben)?
a) Wurden dabei auch Telefonrechnungen übernommen, und wenn ja, in welcher Höhe bei welcher Reise?
b) Welche anderen Kosten fielen dabei an, die der VDA für Dr. Horst Waffenschmidt übernahm (bitte auflisten nach Datum, Reise, Art und Höhe der Aufwendung)?
Hat der Aussiedlerbeauftragte bei der Vielzahl seiner Reisen in die Gebiete der Rußlanddeutschen Mängel bei der Umsetzung einzelner Projekte des VDA festgestellt?
Wenn ja, welche?
Hat sich die Bundesregierung über die Bonität und innere Struktur des VDA informiert und wenn ja, wann und wie?
a) Welche konkreten Projekte wurden vom VDA (oder unter dessen Beteiligung) in den letzten zehn Jahren in den Aussiedlungsgebieten der Deutschen errichtet (bitte genau nach Jahr, Ort, Art des Projekts, Finanzsumme auflisten)?
b) Wie erklärt die Bundesregierung, daß Lieferungen von Saatgut, die vom VDA organisiert wurden, viel zu spät in Rußland ankamen, so daß die Zeit für die Aussaat verstrichen war (vgl. „stern", 23. September 1993)? — Wie viele Lagerkosten wurden vom VDA für dieses Saatgut berechnet? — Wie hat die Bundesregierung hier im einzelnen ihre Aufsichtspflicht wahrgenommen?
c) Wie erklärt die Bundesregierung, daß eine ganze Containersiedlung in Nowo-Kamenka in den Morast gesetzt wurde (vgl. „stern", 23. September 1993)? — Wie teuer war die Errichtung dieser Containersiedlung? — Wann wurde diese Containersiedlung in Nowo-Kamenka errichtet? — Wie hat hier die Bundesregierung ihre Aufsichtspflicht im einzelnen wahrgenommen?
d) Trifft es zu, daß beim Projekt „Käserei in Orlowo (Omsk)" der VDA Eigentümer dieses Projekts ist (vgl.: Hrsg. LUPE und Buntstift, a. a. O., S. 56)? Trifft es zu, daß dieses Projekt vom Bundesrechnungshof beanstandet worden ist, und wenn ja, was ist genau beanstandet worden?
e) Bei welchen weiteren Projekten ist der VDA Eigentümer oder Hauptanteilseigner (bitte genau auflisten)? — In welchen Fällen lehnte der VDA bei der Errichtung von Projekten eine Zusammenarbeit mit anderen Organisationen (z. B. der Rußlanddeutschen oder anderen Einrichtungen) ab, wenn nicht gewährleistet war, daß der VDA über 51 Prozent der Anteile verfügte? — Wie drückte sich dies in der Vermögensbilanz des VDA in den letzten zehn Jahren aus (bitte nach Jahren auflisten)? — Trifft es zu, daß der VDA im Haushaltsjahr 1992 in der Aktiva über Anlagegüter in Höhe von über 31 Mio. DM verfügte?
f) Wie lange lagen vom VDA in den Aussiedlungsgebieten errichtete Unternehmungen, wie Käsereien, Metzgereien etc. still wegen technischer Defekte, Nachlieferungsschwierigkeiten usw. (bitte genau auflisten)?
g) Wie viele Wohnungen, die vom VDA in den Aussiedlungsgebieten errichtet worden sind, stehen leer, stehen teilweise leer, können im Winter nicht genutzt werden, wurden mutwillig zerstört, sind nicht an Wasser angeschlossen etc. (bitte genau nach Jahr, Region/Ort, Anzahl, Art der Beanstandung ect. auflisten)?
h) Wurden bei den Planungen für die Projekte vom VDA jeweils die ansässige Bevölkerung oder die Organisationen der deutschen Minderheit einbezogen? Wenn ja, bei welchen Projekten geschah dies?
i) Trifft es zu, daß der VDA im Jahr 1992. allein 2 225 315 DM Erträge aus dem „Verwaltungskostenersatz (Aktivitäten Ost)" erzielt hat? Wenn ja, — wie hoch waren die Erträge des VDA beim „Verwaltungskostenersatz (Aktivitäten Ost)" für die letzten zehn Jahre im einzelnen (bitte nach Jahren auflisten), wie viele Einnahmen konnte der VDA insgesamt durch den „Verwaltungskostenersatz (Aktivitäten Ost)" erzielen?
j) Trifft es zu, daß der VDA allein im Jahr 1992 Gewinne in Höhe von 6 283 750 DM aus „Zins- und sonst. Erträge" erzielte?
k) Wie viele Zinsgewinne erzielte der VDA in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche Fehler meinte Ministerialdirigent Gassner vom BMI als er in der 44. Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages sagte, „der BMI werde in seiner Stellungnahme zum BRH-Bericht auch auf gemachte Fehler eingehen" (Hrsg. LUPE und Buntstift, a. a. O., S. 50)?
Hat das BMI nach Einleitung eines Prüfverfahrens des Bundesrechnungshofes zum VDA die Zahlung von Bundesmitteln an den VDA sofort eingestellt?
Wenn ja, mit welchem Datum?
Wieso beantwortet die Bundesregierung keine Fragen, die ihre Aufsichtspflicht und ihren Tätigkeitsbereich berühren (siehe ebenda)?
Trifft es zu, daß der VDA laut Vermerk des BMI vom 19. Dezember 1990 wegen der „besonderen politischen und wirtschaftlichen Dringlichkeit" 34,6 Mio. DM „ohne das normalerweise schriftliche Antragsverfahren bewilligt" (DER SPIEGEL, 35/1992) hatte und der VDA schon neun Tage später die Gelder im voraus und telegrafisch überwiesen bekommen hatte, und wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung dies?
Trifft es zu, daß diese Gelder dann zum Teil, trotz der angeblichen Dringlichkeit, monatelang auf einem Festgeldkonto der Deutschen Bank lagen und dem VDA allein 1991 rd. 432 000 DM Zinsen brachten, und wenn ja, seit wann hat die Bundesregierung davon Kenntnis und wie bewertet sie dies, und welche Konsequenzen hat sie daraus gezogen oder gedenkt sie daraus zu ziehen?
a) Womit war — vor diesem Hintergrund — die „besondere politische und wirtschaftliche Dringlichkeit" der Bewilligung der 34,6 Mio. DM begründet worden?
b) Wie ist der Einsatz dieser Gelder durch den VDA von der Bundesregierung kontrolliert worden?
Trifft es zu, daß in einer Besprechung im Ap ril 1991 im Auswärtigen Amt die Projekte des VDA in der GUS als „im Prinzip Geschenke, mit denen relativ wenige beglückt würden" bezeichnet worden sind, und wenn ja, wie ist diese Kritik weiter verfolgt worden?
Wie bewertet die Bundesregierung heute den VDA?
Trifft es zu, daß der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Horst Waffenschmidt, den Verwaltungsrat des VDA im Juni 1993 verlassen hat, und wenn ja, warum?
Welche personellen und sonstigen Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung zu ziehen?