Einhaltung der Verpflichtungen neuer Mitglieder im Europarat
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Reddemann, Robert Antretter und weiterer Abgeordneter
Voraussetzung für die Aufnahme eines Landes in den Europarat ist nicht allein das Vorhandensein bestimmter demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse, sondern die Überzeugung des Europarates von der Fähigkeit und dem Willen des Landes aufgrund entsprechender Zusagen, solche Verhältnisse zu schaffen. Es ist daher nicht nur legitim, sondern auch geboten, die Einhaltung der Verpflichtungen, die von einem Beitrittsland im Hinblick auf seine Aufnahme in den Europarat zugesagt wurde, anzumahnen.
Die Parlamentarische Versammlung hat daher im Juni 1993 für ihren Bereich beschlossen, daß Voraussetzung für die volle Beteiligung der parlamentarischen Delegation eines neuen Mitgliedstaates an ihren Arbeiten die Beachtung der eingegangenen Verpflichtungen ist, und hat den Politischen Ausschuß sowie den Rechtsausschuß um entsprechende periodische Vollzugsberichte gebeten [Richtlinie 488 (1993)].
Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten haben am 9. Oktober 1993 ihren Willen bekundet, die volle Einhaltung der Verpflichtungen der neuen Demokratien Europas zu gewährleisten.
Fragen und Antworten4
Wie beurteilt die Bundesregierung den diesbezüglichen Beschluß der Parlamentarischen Versammlung, und wie ist die Haltung dazu im Ministerkomitee?
Die Bundesregierung beurteilt den in der Anfrage genannten Beschluß als Ausdruck des Wunsches der Parlamentarischen Versammlung, die Einhaltung eingegangener Verpflichtungen durch neu beigetretene Mitgliedsländer des Europarats über die eigentlichen, in den Artikeln 3 und 4 der Satzung des Europarats geregelten und in Absatz 7 der Wiener Erklärung näher definierten Beitrittsvoraussetzungen hinaus zu gewährleisten.
Das Ministerkomitee prüft zur Zeit das Beitrittsverfahren für neue Beitrittskandidaten zum Europarat. Bisher wird nach vorheriger Konsultation der Parlamentarischen Versammlung über die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten im Licht der politischen Mindeststandards im Ministerkomitee entschieden. Eine Überwachung eingegangener Verpflichtungen durch den Politischen Ausschuß sowie den Rechtsausschuß nach einer Aufnahme bietet die Möglichkeit, Erkenntnisse über die Einhaltung solcher Verpflichtungen in neuen Mitgliedstaaten zu gewinnen. Dabei ist die Richtlinie 488/1993 als Verfahrensregel der Parlamentarischen Versammlung zu betrachten, die das politische Entscheidungsrecht des Ministerkomitees nicht berührt.
Das Ministerkomitee ist der Auffassung, daß eine Einschränkung der Beteiligungsrechte eines Mitgliedstaates in der Parlamentarischen Versammlung nur auf der Grundlage der Satzung des Europarats möglich ist. Die Entscheidungsbefugnis hierüber obliegt dem Ministerkomitee. Der Parlamentarischen Versammlung steht es jedoch frei, hierzu Vorschläge zu unterbreiten.
Welche konkreten Überlegungen gibt es im Ministerkomitee zu der grundsätzlichen Frage der Einhaltung der Verpflichtungen neuer Mitgliedsländer angesichts der entsprechenden Erklärung der Staats- und Regierungschefs?
Das Ministerkomitee hat auf seiner 497. Sitzung im September 1993 die Richtlinie 488/1993 zur Kenntnis genommen und an seine zuständige Berichterstattergruppe weiterverwiesen. Dort wird z. Z. geprüft, ob es angesichts der Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten vom 9. Oktober 1993 erforderlich ist, zur Überwachung der Einhaltung von Verpflichtungen, die neue Mitgliedstaaten im Beitragsverfahren eingegangen sind, auch im Bereich des Ministerkomitees zusätzliche Verfahrensmechanismen zu entwickeln. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine Zusammenarbeit zwischen Parlamentarischer Versammlung und Ministerkomitee in dieser Frage, und wäre sie bereit, im Ministerkomitee entsprechend initiativ zu werden?
Das Komitee der Ministerbeauftragten hat sich in den vergangenen Monaten vorrangig mit der Zusammenarbeit zwischen Parlamentarischer Versammlung und Ministerkomitee vor der Aufnahme eines Beitrittskandidaten befaßt. Hierzu wurden im November 1993 konkrete Beschlüsse gefaßt, die z. Z. mit der Parlamentarischen Versammlung konsultiert werden. Die Bundesregierung befürwortet eine enge Zusammenarbeit zwischen Parlamentarischer Versammlung und Ministerkomitee auch nach der Aufnahme eines Landes in den Europarat zur Überprüfung der Einhaltung von Zusagen, die das Land vor dem Beitritt gegeben hat. Initiativen zu dieser Frage sollten im Gemeinsamen Ausschuß abgestimmt werden.
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, sich gemäß der Schlußerklärung des Ministerkomitees vom 4. November 1993 an einer Erhöhung der Hilfsangebote des Europarates zur Unterstützung der Reformanstrengungen dieser Länder zu beteiligen?
Die Festigung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in den Ländern Mittel- und Osteuropas ist nach Auffassung der Bundesregierung eine vorrangige Aufgabe des Europarats. Sie setzt sich dafür ein, daß innerhalb des Gesamtbudgets des Europarats durch Umschichtungen zusätzliche Mittel für die Kooperationsprogramme des Europarats mit den Ländern Mittel- und Osteuropas freigesetzt werden.