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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Kennzeichnungspflicht für Kunststoffe (G-SIG: 12011841)

Maßnahmen zur Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom 9. Juli 1993 (BR-Drs 348/93) betr. Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Kunststoffe, Vorlage einer entsprechenden Verordnung

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

14.01.1994

Antwortdauer

32 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 12/644913. 12. 93

Kennzeichnungspflicht für Kunststoffe

des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Bundesrat hat die Bundesregierung mit Entschließung vom 9. Juli 1993 (Drucksache 348/93) aufgefordert, ab dem 1. Juli 1995 eine Kennzeichnungspflicht für Kunststoffe vorzuschreiben. Die Umweltminister des Bundes und der Länder haben darüber hinaus auf der 41. Umweltministerkonferenz am 24./25. November 1993 die Bundesregierung zusätzlich aufgefordert, diese Kennzeichnungspflicht umzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wann und in welcher Form will die Bundesregierung den o. g. Aufforderungen nachkommen?

2

Wie soll die Kennzeichnung gestaltet werden?

3

Wie soll mit Import-Kunststoffen verfahren werden?

4

Wann soll eine entsprechende Verordnung, die die Kennzeichnungspflicht umfassend regelt, vorgelegt und verabschiedet werden?

5

Wann soll diese Verordnung in Kraft treten?

Bonn, den 7 Dezember 1993

Dr. Klaus-Dieter Feige Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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