Überplanmäßige Ausgaben im dritten Haushaltsvierteljahr 1993 in den Einzelplänen 06, 08 und 17
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Mit Schreiben vom 26. November 1993 hat das Bundesministerium der Finanzen den Deutschen Bundestag von den bewilligten über- und außerplanmäßigen Ausgaben im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 1993 unterrichtet (Drucksache 12/6292).
Insbesondere im Einzelplan 06 (Bundesminister des Innern), im Einzelplan 08 (Bundesminister der Finanzen) sowie im Einzelplan 17 (Bundesminister für Frauen und Jugend) sind einige Ausgabetitel beträchtlich erhöht worden. So wurde z. B. im Einzelplan 06 der Ansatz „Reisekostenvergütungen für Auslandsdienstreisen", der laut Haushaltsplan 4,495 Mio. DM betrug, durch eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5,260 Mio. DM mehr als verdoppelt.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen10
Welches unvorhergesehene und unabweisbare Bedürfnis führte beim Bundesgrenzschutz zu einem Mehrbedarf bei den Ausgaben für „Reisekostenvergütungen für Auslandsdienstreisen" im dritten Quartal des Haushaltsjahres 1993 in Höhe von 5,26 Mio. DM und fand die Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen zu einer überplanmäßigen Ausgabe in dieser Höhe?
Mit welcher Begründung bat das Bundesministerium des Innern das Bundesministerium der Finanzen um dessen Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in dieser Höhe?
Welche Auslandsdienstreisen von Angehörigen des Bundesgrenzschutzes konnten im dritten Quartal 1993 aus dem Haushaltsansatz von rd. 4,5 Mio. DM nicht mehr finanziert werden und erforderten deshalb zusätzliche Mittel in Höhe von 5,26 Mio. DM?
Welche Aufgaben des Bundesgrenzschutzes sollten mit Hilfe dieser Auslandsdienstreisen erfüllt werden?
Wodurch ist beim Bundesgrenzschutz bei Gerichts- und gerichtsähnlichen Kosten im Laufe des dritten Quartals 1993 aus Arbeitsgerichtsverfahren von Angehörigen der Paßkontrolleinheiten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit gegenüber dem Haushaltsansatz von 200 000 DM ein Mehrbedarf in Höhe von 530 000 DM entstanden?
Entspricht die Zuordnung der überplanmäßigen Ausgabe von 810 000 DM beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur Finanzierung des Transports der im Zusammenhang mit der Änderung des Asylrechts erstellten Fingerabdruckblätter zu den Ausgaben für „Geschäftsbedarf, Bücher und Zeitschriften" dem Gebot der Haushaltsklarheit und -wahrheit?
Wenn ja, warum?
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der von ihr stets als Erfolg der Asylrechtsänderung propagierten rückläufigen Zuwanderung ins Bundesgebiet und dem beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im dritten Quartal 1993 im Zusammenhang mit der Asylrechtsänderung entstandenen und durch überplanmäßige Ausgaben gedeckten Mehrbedarf bei den Kosten für den Transport der Fingerabdruckblätter, bei den Wartungskosten für die Fotokopiergeräte und bei den Reisekostenvergütungen für Inlandsdienstreisen?
Welches unabweisbare und unvorhergesehene Bedürfnis führte im dritten Vierteljahr 1993 beim Bundesamt für Finanzen bei den Leistungsentgelten für Post- und Fernmeldedienstleistungen sowie bei Rundfunk- und Fernsehgebühren gegenüber dem Haushaltsansatz von 2,1 Mio. DM zu Mehrausgaben von 1,82 Mio. DM?
Warum war das Bundesministerium der Finanzen nicht in der Lage, den aufgrund des am 25. August 1992 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes beim Bundesamt für Finanzen im Zusammenhang mit der Einrichtung einer zentralen Kontrollstelle in Saarlouis 1993 entstandenen Bedarf an Ausrüstungsgegenständen realistisch einzuschätzen?
Aufgrund welcher unvorhergesehenen Umstände sah sich das Bundesministerium für Frauen und Jugend im Zusammenhang mit dem Konkurs der Gesellschaft zur Förderung berufsspezifischer Ausbildung zur Inanspruchnahme eines Anwaltsbüros veranlaßt, als deren Folge der Haushaltsansatz für Kosten für Sachverständige von 18 000 DM überplanmäßig um 160 000 DM erhöht werden mußte?