Volltext (unformatiert)
[Drucksache 12/6821
11. 02. 94
Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Marion
Caspers-Merk, Hermann Bachmaier, Hans Gottfried Bernrath, Friedhelm Julius
Beucher, Lieselott Blunck (Uetersen), Ursula Burchardt, Peter Conradi, Dr. Marliese
Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika
Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Dieter Heistermann, Renate Jäger, Susanne
Kastner, Siegrun Klemmer, Rolf Koltzsch, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler,
Klaus Lennartz, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Manfred Reimann, Günter
Rixe, Otto Schily, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Bodo Seidenthal, Johannes
Singer, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal),
Dr. Axel Wernitz
— Drucksache 12/6639 —
Brikotherm-Verfahren zur Behandlung von Abfällen
Die heutige Situation in der Abfallwirtschaft hat auch zur intensiven
Suche nach alternativen Verfahren der Abfallbehandlung geführt.
Neben biologisch-mechanischen Verfahren werden auch neue
thermische Behandlungsverfahren entwickelt. Beim Brikotherm-Verfahren
handelt es sich um eine Verfahrenskombination von Verpressen des
Abfalls mit Zuschlagstoffen und anschließender Vergasung/Pyrolyse. Es
liegen allerdings derzeit nur wenige Informationen über dieses
Verfahren vor.
1. Ist der Bundesregierung das Brikotherm-Verfahren bekannt?
Das Brikotherm-Verfahren ist der Bundesregierung seit
längerem aus Firmenschriften bekannt. Darin wird die energetische
Nutzung von aus unsortiertem Haus- und Gewerbemüll und
Steinkohle hergestellten Spezialbriketts, den sogenannten
„BRIKOZIT", in einer Verfahrenskombination eines
Druckvergasungsprozesses mit einem Gas- und Dampfturbinenprozeß als
„BRIKOTHERM" bezeichnet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit vom 8. Februar 1994 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verfahrenskombination von
Verpressen des Abfalls mit Zuschlagstoffen wie beispielsweise
Steinkohle/Kalk und anschließender Vergasung/Pyrolyse hinsichtlich
ihrer Umweltauswirkungen?
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Angaben des Patentinhabers
hinsichtlich
a) Energie- und Massenbilanz (Input/Output) unter
Berücksichtigung des zusätzlichen Einsatzes von Primärenergieträgern, von
Zuschlagstoffen und Katalysatoren,
b) der eingesetzten Katalysatoren,
c) Emissionsdaten, insbesondere unter dem Aspekt der
Schwermetall- und Organohalogenemissionen,
d) des Einsatzes der Schlacke und Asche als Zuschlagstoffe oder im
Straßenbau,
e) des Einsatzes von Sonderabfällen nach § 2 Abs. AbfG,
f) der Kosten des Verfahrens?
Die Verwendung kompaktierter heterogener fester Abfallstoffe im
Gemisch mit Regelbrennstoffen als Einsatzstoff für die
Festbettdruckvergasung ist eine bekannte Möglichkeit der thermischen
Abfallbehandlung zur gleichzeitigen Gewinnung eines
energetisch oder auch stofflich nutzbaren Gases.
Hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen hat die Bundesregierung
keine Zweifel, daß es auch bei diesen Verfahrenskombinationen
grundsätzlich möglich ist, die Emissionsgrenzwerte der
Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche
brennbare Stoffe (17. BImSchV) und ihre Anforderungen für die
Abwassereinleitung nach § 7 a Wasserhaushaltsgesetz einzuhalten,
wenn die jeweilige Anlagenkonfiguration einschließlich
Gasreinigung, Abwasserbehandlung und Sicherheitstechnik
entsprechend dem Stand der Technik ausgelegt und betrieben wird.
Allerdings ist den Firmenschriften zu entnehmen, daß auf die
entsprechenden Abgasreinigungstechniken verzichtet und statt
dessen zum Abfall/Steinkohle-Gemisch Kalk und andere
anorganische Zusätze zugegeben werden sollen.
Die Angaben des Patentinhabers stützen sich zumindest in den
in der Antwort zu Frage 1 genannten Firmenschriften nicht
auf nachprüfbare Versuchsergebnisse aus Experimentalanlagen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren bisher weder
großtechnische Anlagen noch Versuchsanlagen zur Herstellung
von BRIKOZIT-Spezialbriketts und zur dargelegten Verwendung
in einer BRIKOTHERM-Verfahrenskombination.
Die nachfolgende Beurteilung hinsichtlich der Teilfragen nach
den Buchstaben a bis f kann daher nur anhand der vorliegenden
konzeptionellen Angaben des Lizenzgebers und der aus
vergleichbaren thermischen Abfallbehandlungsverfahren bekannten
Sachverhalte erfolgen.
Zu Frage 3 a)
Angaben des Lizenzgebers im Sinne einer Energie- und
Massenbilanz (Input/Output) liegen der Bundesregierung nicht vor; die in
den oben genannten Firmenschriften dargelegten Angaben
können ohne nähere Kenntnis der Details nicht bewertet werden.
Zu Frage 3 b)
Die vom Lizenzgeber als Katalysatoren bezeichneten weiteren
anorganischen Zusätze werden nicht näher definiert; eine
Beurteilung der Wirkung dieser Stoffe ist daher nicht möglich.
Zu Frage 3 c)
Die vorliegenden Angaben enthalten keine belastbaren
Emissionsdaten, sondern nur die Erwartung des Lizenzgebers zu einer
vollständigen Schadstoffeinbindung durch die spezielle Rezeptur
der sog. BRIKOZIT.
Die vom Patentinhaber erwartete vollständige
Schadstoffeinbindung bei der Herstellung und der energetischen Nutzung der sog.
BRIKOZIT-Briketts, die durch einen Zusatz von Kalziumoxid
(CaO) mit einem Massenanteil von 5 vom Hundert und weiteren
2 vom Hundert nicht näher definierten Stoffen ( „Katalysatoren")
erreicht werden soll, ist nach allgemeiner bisheriger Erfahrung
nicht überzeugend. Die vom Lizenzgeber beschriebene
zweistufige Schadstoffeinbindung beim BRIKOZIT als
— Neutralisation des Schwefeldioxids und der Halogene „als
Niedrigtemperaturreaktionen in Verbindung mit einem
Inkohlungsprozeß durch Trockendestillation unter thermischen
Bedingungen in der Presse" und
— mineralische Bindung der Schwermetalle und Salze (z. B.
Kalziumchlorid) durch Oxide der Brennstoffasche (z. B. SiO 2 , Al2O3
und Fe2O3) bei der „Verbrennung und Verschwelung von
BRIKOZIT (Temperaturfenster 700 bis 1 000 °C)" ,
welche bei der Verbrennung die Rauchgasreinigung und bei der
Druckvergasung die Rohgasreinigung erübrigen soll, ist
wissenschaftlich nicht begründet und steht im Widerspruch zur
gesicherten experimentellen Erkenntnis.
So werden beispielsweise durch die reduzierende Atmosphäre bei
einer Druckvergasung auch bei Einsatz von BRIKOZIT-
Spezialbriketts entgegen den Erwartungen des Lizenzgebers die
Schwefelanteile überwiegend als Schwefelwasserstoff (H 2S) und die
Chloranteile als Chlorwasserstoff (HCl) im Rohgas anfallen,
welche durch entsprechende Gaswäschen entfernt werden
müssen. Entgegen den Angaben des Lizenzgebers wird auch bei
Einsatzstoffen mit BRIKOZIT-Zusammensetzung das bei einer
Druckvergasung entstehende Rohgas noch erhebliche
Schwermetallfrachten haben, die im Schwefelwasserstoff-haltigen
Prozeßwasser unter basischem Milieu als Schwermetallsulfide
ausgefällt und anschließend zur Entsorgung als Sonderabfälle
abgetrennt werden müssen. Die Schwermetallfracht des Rohgases ist
vor allem bedingt durch die hohen Vergasungstemperaturen und
das temperaturabhängige Verteilungsverhalten der
unterschiedlich flüchtigen Schwermetalle und wird nur unwesentlich durch
die BRIKOZIT-Rezeptur (Zusatz von Kalziumoxid und von sog.
„Katalysatoren") beeinflußt.
Hinsichtlich der Organohalogenemissionen ist anzumerken, daß
die Druckvergasung eine wirksame Dioxin- und Furansenke für
energetisch nutzbare Abfallstoffe ist. Durch die reduzierende
Atmosphäre ist auch eine Rückbildung von Dioxinen und Furanen
durch die De-novo-Synthese nicht möglich. Dieser Sachverhalt ist
nicht auf den Einsatz von BRIKOZIT zurückzuführen, sondern
verfahrensbedingt auf die Druckvergasung.
Zu Frage 3 d)
Die oben genannten Firmenschriften enthalten über BRIKOZIT-
spezifische Schlacken und Aschen keine auswertbaren Qualitäts-
und Mengenangaben, lediglich den Hinweis einer Verglasung
durch die Flüssigkeitsentschlackung bei der Druckvergasung.
Im übrigen ist aus großtechnischen Versuchen beispielsweise bei
der Flugstrom-Druckvergasung von Abfallstoffen bekannt, daß
bei geeigneter Prozeßführung die nach dem Quenchen
(Schnellabkühlung des Rohgases und der schmelzflüssigen Schlacke mit
Prozeß-Kreislaufwasser) als Granulat ausschleusbaren glasigen
Schlacken relativ niedrige Eluatwerte aufweisen. Die ermittelten
Eluatwerte lassen Verwertungen u. a. auch als Zuschlagstoffe und
als Baustoffe im Straßenbau als möglich erscheinen, vergleichbar
mit dem bewährten Schmelzkammergranulat aus Steinkohlen-
Kraftwerken. Auch dieser Sachverhalt ist vor allem
verfahrensbedingt durch die Prozeßführung bei der Druckvergasung und erst
in zweiter Linie auf den Zusatz von sog. Flußmitteln zum
Brennstoff zurückzuführen.
Zu Frage 3 e)
Inwieweit beim BRIKOTHERM-Verfahren auch besonders
überwachungsbedürftige Abfälle nach § 2 Abs. 2 AbfG eingesetzt
werden können, beispielsweise im Rahmen der als BRIKOZIT
bezeichneten Zubereitung, kann von der Bundesregierung nicht
beurteilt werden. Unabhängig davon sind zumindest die bei einer
Druckvergasung unumgänglich anfallenden
schwermetallhaltigen Prozeßwasser-Feststoffe und die Salzkonzentrate aus der
erforderlichen Abgasreinigung und Abwasserbehandlung als sog.
Sonderabfälle nach § 2 Abs. 2 AbfG umweltverträglich zu
entsorgen.
Zu Frage 3 f)
Da der Bundesregierung nur die genannten Firmenschriften
vorliegen, sind die dargelegten Vorkalkulationen hinsichtlich
notwendiger Investitionsaufwendungen und erwarteter
Betriebskosten und Gewinne nicht überprüfbar.
4. Sind der Bundesregierung Forschungsvorhaben zu diesem
Verfahren bekannt oder sind Forschungsvorhaben dazu geplant?
Der Bundesregierung sind aktuell keine Forschungsvorhaben
oder entsprechende Planungen zu dem BRIKOTHERM-Verfahren
bzw. zur BRIKOZIT-Herstellung bekannt.]