Volltext (unformatiert)
[Drucksache 12/6834
16. 02. 94
Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Angelika Barbe,
Ludwig Eich, Anni Brandt-Elsweier, Dr. Konrad Elmer, Elke Ferner, Monika
Ganseforth, Renate Jäger, Ilse Janz, Siegrun Klemmer, Eckart Kuhlwein, Christa
Lörcher, Dr. Christine Lucyga, Ulrike Mascher, Dorle Marx, Dr. Jürgen Meyer (Ulm),
Jutta Müller (Völklingen), Dr. Edith Niehuis, Adolf Ostertag, Peter Paterna, Renate
Rennebach, Ursula Schmidt (Aachen), Horst Sielaff, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast,
Antje-Marie Steen, Uta Titze-Stecher, Ralf Walter (Cochem), Hans Wallow, Gerd
Wartenberg (Berlin), Dr. Konstanze Wegner, Lydia Westrich, Dr. Margrit Wetzel,
Hanna Wolf, Uta Zapf
— Drucksache 12/6683 —
Förderung einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung in Familie und Beruf
Im Haushalt einer vierköpfigen Familie sind 216 Qualifikationen
notwendig, haben Wissenschaftler festgestellt. Schwere körperliche Arbeit
ist zu leisten. In einem Jahr sind sieben Tonnen Geschirr zu bewegen,
30 000 qm Fußboden zu reinigen, 1 825 Töpfe, 5 078 Teller, 14 324
Bestecke abzuwaschen. Diese Arbeit wird vor allem von Frauen geleistet.
Obwohl etwa die Hälfte aller Mütter berufstätig ist, ist Hausarbeit
weitgehend Frauen- und Töchtersache geblieben. Auch die
Kinderbetreuung und -erziehung ist noch weitgehend den Frauen überlassen.
Diese traditionelle Arbeitsteilung innerhalb der Familie findet ihre
Fortsetzung in der Erziehung, wenn Töchter zur Mithilfe im Haushalt
herangezogen werden, Söhne jedoch nicht. Kinder und Jugendliche erleben
demnach in der eigenen Familie eine geschlechtsspezifische
Arbeitsteilung, bei der Berufsarbeit Männersache ist und Hausarbeit selbst dann
noch als Angelegenheit der Frauen gilt, wenn die Mutter berufstätig ist.
Mädchen werden offensichtlich bereits mit der Erziehung auf die
Doppelbelastung durch Familie und Beruf vorbereitet. Sie akzeptieren zwar
die zwischen den Eltern herrschende Arbeitsteilung, wonach der Vater
sich nicht an der Hausarbeit beteiligt, fühlen sich jedoch gegenüber den
Brüdern benachteiligt. Die Mädchen möchten deshalb die traditionelle
Arbeitsteilung nicht in ihrer eigenen zukünftigen Familie fortsetzen,
sondern sie wünschen sich eine partnerschaftliche Haushaltsführung,
bei der sich Mann und Frau Haus- und Berufsarbeit teilen. Daher muß
schon in der Erziehung die Verantwortlichkeit von Jungen für
Familienarbeit verwurzelt werden. Aber nicht nur die Sozialisation spielt eine
große Rolle, auch praktische Fertigkeiten in Sachen Haushaltsführung
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Frauen und Jugend
vom 8. Februar 1994 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
müssen von Jungen erlernt werden. Andernfalls wird weiterhin in vielen
Köpfen von Männern ein naives Bild vom Haushalt vorherrschen, das
der Bedeutung privater Hausarbeit und Hauhaltsführung nicht gerecht
wird.
Interviews mit 13- bis 15jährigen Schülerinnen, die in Nordrhein-
Westfalen durchgeführt wurden, und repräsentative Untersuchungen zeigen,
daß die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für junge Mädchen ein
wichtiges Thema ist, nicht jedoch für gleichaltrige Jungen.
Einer repräsentativen Umfrage zufolge, die ebenfalls in Nordrhein
-
Westfalen stattfand, sind die meisten Männer nicht bereit, zugunsten
von Familienarbeit beruflich zurückzustecken. Sie halten statt dessen an
der traditionellen geschlechtsspezifischen Rollenverteilung fest und
fordern gleichzeitig staatliche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie
und Beruf.
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die familiäre Arbeit
partnerschaftlich gestaltet werden muß und daß eine
partnerschaftliche Arbeitsteilung der besseren Vereinbarkeit von Beruf und
Familie förderlich wäre?
Partnerschaft zwischen Frauen und Männern in Familie, Beruf
und Gesellschaft und Wahlfreiheit von Frauen und Männern
hinsichtlich ihrer Lebensplanung ist für die Bundesregierung die
Grundvoraussetzung für die Gleichberechtigung der
Geschlechter.
Gleichberechtigungspolitik orientiert ihre Maßnahmen am Ziel
der Verwirklichung einer Gesellschaft, in der sich
verantwortungsbewußte Menschen mit gleichen Rechten und Pflichten
partnerschaftlich begegnen, um gemeinsame Aufgaben
gleichberechtigt wahrzunehmen.
Frauen haben sich in den letzten Jahrzehnten über ihre
traditionellen Aufgaben in der Familie hinaus in der Arbeitswelt aber
auch in Politik und Gesellschaft neue Tätigkeitsbereiche
erschlossen. Männer haben dagegen nicht in gleicher Weise eine
Neuorientierung in Richtung Familie vorgenommen.
Die gleichberechtigte Verteilung von Rechten und Pflichten in der
Gesellschaft erfordert aber, daß Männer vermehrt Aufgaben im
familiären Bereich übernehmen. Dies ist insbesondere auch ein
wesentlicher Ansatz im Hinblick auf die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf. Wo Frauen und Mütter p rivate Pflichten abgeben,
um ihren gesellschaftlichen und beruflichen Aufgaben und
Interessen nachzukommen, sind vor allem die Männer als Partner und
Väter gefragt.
2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die heute
vorherrschende Arbeitsteilung zu Lasten der Frauen eine Belastung für
Familien und Ehen darstellen kann?
Viele, insbesondere jüngere Frauen, wünschen eine bessere
Vereinbarkeit von Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit. Dennoch
bestehen bei der Verteilung der Aufgaben im Haushalt die
traditionellen Muster fort, auch wenn die Frau berufstätig ist. Im Osten
sogar stärker als im Westen. Eine Aufweichung der traditionellen
Rollenverteilung bei Hausarbeit ist lediglich für die 16- bis
34jährigen Männer und Frauen, vornehmlich im Westen zu
konstatieren.
Trotz dieser ungleichen Belastungen herrscht bei 92 vom Hundert
der Bevölkerung eine breite Zufriedenheit mit der
Aufgabenverteilung. Nur 11 vom Hundert der Frauen in Haushalten, in denen
beide Partner erwerbstätig sind, fühlen sich stark belastet. Bei
Frauen dieser Gruppe mit Kindern unter zwölf Jahren liegt der
Aneil derer, die sich stark belastet fühlen, mit 40 vom Hundert am
höchsten.
Pauschalaussagen im Sinne der Fragestellung sind deshalb nicht
möglich.
3. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Männer und
Väter verstärkt zur Beteiligung an der Familien- und Hausarbeit zu
bewegen?
Die Gleichberechtigungspolitik der Bundesregierung insgesamt
richtet sich auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und
Männern in allen Lebensbereichen, das gilt auch für die Bereiche
Familie und Haushalt. Die Bundesregierung lehnt es jedoch ab,
Männern und Frauen Vorschriften zu machen, wie sie ihre
privaten Aufgaben zu regeln haben. Deshalb führt die
Bundesregierung neben Maßnahmen zur direkten Frauenförderung und zur
Vereinbarung von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und
Männer Maßnahmen der Bewußtseinsbildung durch, die für eine
partnerschaftliche Aufgabenverteilung werben.
Bewußtseinsbildende Maßnahmen, wie z. B.
Informationsbroschüren, Kampagnen, Ausstellungen oder Fachtagungen können dazu
beitragen, noch bestehende Vorurteile über die Rolle von Frauen
und Männern in der Gesellschaft abzubauen sowie eingefahrene
Verhaltensweisen zu ändern.
Die Bundesregierung hat 1993 eine Kampagne unter dem Motto
„Wir machen gemeinsame Sache — Gleichberechtigung gleich
jetzt" durchgeführt. Die Kampagne wollte insbesondere Männern
Mut machen, sich von ihrem einseitigen Rollenverhalten zu
trennen, um sich Erfahrungswelten, die bislang fast ausschließlich
Frauen vorbehalten waren, zu erschließen und sich
partnerschaftlicher zu verhalten in der Familie, im Beruf und in der
Gesellschaft.
Im Vorfeld der Kampagne wurde die Repräsentativumfrage „Der
partnerschaftliche Mann — Einstellungen und Verhaltensweisen"
durchgeführt. Sie kam zu dem Ergebnis, daß partnerschaftliches
Verhalten besonders bei jungen Männern auf positive Resonanz
stößt, daß aber eine Diskrepanz zwischen Anspruch und
Wirklichkeit besteht.
Im Rahmen der Kampagne wurde u. a. mit vier Plakatmotiven
unter dem Motto „Wir machen gemeinsame Sache" für
Partnerschaft in Familie, Beruf und Gesellschaft geworben. In
Kooperation mit einer Fernsehzeitschrift wurde außerdem die Aktion
„Partner des Jahres" durchgeführt.
Die Kampagne richtete sich darüber hinaus auch an Kinder im
Alter von drei bis zwölf Jahren (vgl. Antwort zu Frage 10).
4. Wie müssen die Rahmenbedingungen im Erwerbsleben gestaltet
werden, damit eine partnerschaftliche Arbeitsteilung in der Familie
realisiert werden kann?
Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung hierzu?
Die wichtigste Voraussetzung für die Realisierung einer
partnerschaftlichen Arbeitsteilung in der Familie ist die bessere
Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbstätigkeit. Von zentraler
Bedeutung ist dabei die Gestaltung der Arbeitszeit: Flexible
Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit werden von immer mehr Frauen
und Männern gewünscht, um die familiären und beruflichen
Anforderungen in Einklang bringen zu können.
Familienfreundliche Arbeitszeiten werden allerdings nur zu einer
partnerschaftlichen Arbeitsteilung führen, wenn sie auch von
Männern in erheblichem Umfang praktiziert werden. Dies wird
nur dann der Fall sein, wenn Teilzeitarbeit nicht mehr als
zweitklassige Arbeitsform gilt, sondern aufgewertet wird.
Die Bundesregierung setzt sich daher besonders für die Förderung
der qualifizierten und sozialversicherungspflichtigen
Teilzeitarbeit ein.
Das Bundesministerium für Frauen und Jugend stellte auf der
dritten bundesweiten Gleichberechtigungskonferenz im Rahmen
der „Konzertierten Aktion Gleichberechtigung für die 90er Jahre"
das Thema der Arbeitszeitgestaltung unter dem besonderen
Aspekt qualifizierter Teilzeitarbeit in den Mittelpunkt.
Es war ein wesentliches Anliegen der Konferenz, über die guten
Erfahrungen mit flexiblen Arbeitszeiten und insbesondere
qualifizierter Teilzeitarbeit zu berichten, die in Unternehmen mit
innovativen, familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen bereits
gemacht werden.
Die dokumentierten Beiträge sollen wichtige Anstöße in Politik
und Wirtschaft geben, noch vorhandene Hemmnisse und
Vorurteile gegenüber flexibler Arbeitszeit und Teilzeitarbeit für
qualifizierte Beschäftigte abzubauen.
Die Bundesregierung legt besonderen Wert auf die Förderung von
Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst. Schon heute kommt
dem öffentlichen Dienst mit ca. 16 vom Hundert
Teilzeitarbeitsplätzen eine Vorreiterrolle zu. Die Möglichkeiten zur
Teilzeitarbeit sollen verbessert werden. Die Bundesregierung hat dazu
zwei Gesetzentwürfe — Elftes Gesetz zur Änderung
dienstrechtlicher Vorschriften, Zweites Gleichberechtigungsgesetz —
vorgelegt, durch die die rechtlichen Rahmenbedingungen von
Teilzeitarbeit erweitert werden sollen.
Die Bundesregierung hat am 9. Februar 1994 im Rahmen des
„Programms zur Schaffung zusätzlicher Teilzeitarbeitsplätze im
öffentlichen Dienst", das Bestandteil des „Aktionsprogramms für
mehr Wachstum und Beschäftigung" ist, zusätzliche
Sofortmaßnahmen beschlossen. Kernpunkte dieses Programms sind die
im Entwurf des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes
(Drucksache 12/5468), der sich z. Z. in der parlamentarischen Beratung
befindet, enthaltenen Regelungen, die für alle Bundesressorts ab
sofort angewendet werden.
Danach werden die Ressorts ein ausreichendes Angebot an
Teilzeitarbeitsplätzen zur Verfügung stellen, Stellen, auch für
Vorgesetzten- und Leistungsaufgaben, in Teilzeitform ausschreiben
und sicherstellen, daß durch Teilzeitbeschäftigung das berufliche
Fortkommen nicht beeinträchtigt wird.
Damit der öffentliche Dienst ein deutliches Signal für eine
Ausweitung der Teilzeitarbeit setzen kann, ist es notwendig, daß auch
die Länder und Kommunen in ihren Bereichen entsprechend
verfahren.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die
Diskussion um Arbeitszeitverkürzung vs. Arbeitszeitverlängerung?
Die aktuelle Diskussion zur Arbeitsumverteilung begünstigt es,
bestehende Muster aufzubrechen und kann daher auch dazu
beitragen, die traditionelle Arbeits- und Rollenverteilung zwischen
Frauen und Männern zu verändern.
6. Welche Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von
Familie und Beruf sind nach Auffassung der Bundesregierung
darüber hinaus erforderlich?
Die Politik der Bundesregierung hat wesentliche Beiträge zu einer
besseren Vereinbarkeit von Familie und Arbeitswelt geleistet. Zu
nennen sind hier vor allem:
— Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub,
— Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der
Rentenversicherung,
— verbesserte Freistellungsmöglichkeiten bei Erkrankung von
Kindern,
— Verbesserung der Möglichkeiten der Wiedereingliederung ins
Berufsleben.
Daneben bleiben aber die Tarifvertragsparteien weiter gefordert,
verstärkt Rücksicht auf die Bedürfnisse und Belange von Familien
zu nehmen.
Im Bundesministerium für Familie und Senioren wurde vor gut
einem Jahr aufgrund eines Spitzengespräches mit den
Tarifvertragsparteien eine Arbeitsgruppe „Vereinbarkeit von Familie und
Beruf" eingerichtet. Sie besteht aus Vertretern der Arbeitgeber,
der Gewerkschaften und der Bundesregierung. Ausgehend
davon, daß die Haupthemmnisse für die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf in den bet rieblichen Arbeitszeiten, in Problemen mit
der Kinderbetreuung, im fehlenden Angebot von Teilzeitarbeit
und Qualifizierungsmaßnahmen liegen, hat die Arbeitsgruppe in
einem ersten Zwischenergebnis folgende Aspekte
hervorgehoben:
1. Es sind mehr qualifizierte Teilzeitarbeitsplätze erforderlich, die
für Männer und Frauen zugänglich sind. Es werden alle
Formen der Teilzeitarbeit benötigt. Neben der Halbtagsarbeit sind
auch andere Formen der täglichen Teilzeitarbeit bis hin zur
Neueinteilung der Wochen- oder Jahresarbeitszeit anzubieten.
2. Über den gesetzlich festgelegten Rahmen eines dreijährigen
Erziehungsurlaubs hinaus sollten Betriebe möglichst weitere
Freistellungen ermöglichen. Mütter und Väter, die die
Erwerbstätigkeit in den ersten Lebensjahren des Kindes ganz
unterbrechen, sollten die Möglichkeit haben, nach der
Unterbrechung einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen zu können.
3. Fehlende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Vorschul-
und im Grundschulalter stellen ein großes Hemmnis zur
Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Neben den öffentlichen
und freien Trägern der Jugendhilfe bleibt die Wirtschaft
dringend aufgerufen, sich verstärkt an
Kinderbetreuungsangeboten zu beteiligen.
7. Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung derzeit
ergriffen, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um diese
Rahmenbedingungen zu schaffen?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites
Gleichberechtigungsgesetz (Drucksache 12/5468), der sich z. Z. in der
parlamentarischen Beratung befindet, enthält wesentliche
Regelungen für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für
Frauen und Männer in der Bundesverwaltung. Dazu zählen ein
grundsätzlicher Rechtsanspruch auf familienbedingte
Teilzeitarbeit und Beurlaubung sowie ein entsprechendes
Benachteiligungsverbot für das berufliche Fortkommen. Jede Dienststelle
muß im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein ausreichendes Angebot
an Teilzeitarbeitsplätzen schaffen und Stellen in Vollzeit- und
Teilzeitform ausschreiben, wenn dienstliche Belange nicht
entgegenstehen. Alle diese Regelungen gelten ausdrücklich auch für
Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen. Verbessert werden auch
die Möglichkeiten der familiengerechten Arbeitszeit im Einzelfall,
das räumlich und zeitlich entsprechend ausgestaltete
Fortbildungsangebot für Teilzeitbeschäftigte und Beurlaubte sowie der
berufliche Wiedereinstieg. Familienbedingte Ausfallzeiten wegen
Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden in
dienstrechtlichen Vorschriften verstärkt berücksichtigt. Bei der Einstellung
und dem beruflichen Aufstieg sind für die Beurteilung der
Eignung, z. B. der sozialen Kompetenz, auch Qualifikationen aus
ehrenamtlicher Tätigkeit im Sozialbereich und aus der Betreuung
von Kindern oder Pflegebedürftigen einzubeziehen.
In der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1994 hat. die
Bundesregierung das „Aktionsprogramm für mehr Wachstum und
Beschäftigung" beschlossen, das auch ein Teilzeitprogramm enthält.
Dieses sieht u. a. einen zeitlich bef risteten Bestandsschutz von bis zu
drei Jahren für die Leistungen der Arbeitslosenversicherung vor,
wenn Beschäftigte von Vollzeit- auf Teilzeitarbeit umsteigen.
Teilzeitarbeit soll künftig auch im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe (GA) „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
besser gefördert werden. Auf Initiative des Bundesministeriums
für Frauen und Jugend wird im 23. Rahmenplan der GA für 1994
der Anreiz zur Schaffung von mehr Teilzeitarbeitsplätzen dadurch
verstärkt, daß schon ein sozialversicherungspflichtiger
Teilzeitarbeitsplatz mit drei Viertel der tariflichen Wochenarbeitszeit als
voller Dauerarbeitsplatz anerkannt wird.
Um die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu ermutigen,
Teilzeitarbeit in den verschiedensten Formen verstärkt anzubieten bzw.
nachzufragen, müssen die technisch- organisatorischen
Möglichkeiten zur Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen in den Bet rieben
und Verwaltungen besser erkundet, verständlich aufbereitet und
Informationen darüber gezielter vermittelt werden. Vor allem die
Informationsdefizite bei den kleinen und mittleren Unternehmen
müssen abgebaut werden.
Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium für Familie und
Senioren ein Modellprogramm „Beratungsangebote zur
Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Klein- und Mittelständischen
Unternehmen" entwickelt. In Zusammenarbeit mit einigen
Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern werden
Beratungsstellen eingerichtet, die Arbeitgebern praktische und
unmittelbar betriebsbezogene Handlungsleitfäden vermitteln.
Das erforderliche Beratungsangebot zielt auf folgende Bereiche:
— Teilzeitarbeit in vielfältigen Variationen auch für qualifizierte
Arbeitsplätze;
— flexible Arbeitzeiten;
— Rückkehrförderung nach der Familienpause;
— Unterstützung bei der Kinderbetreuung;
— familienfreundliche Regelungen für die betriebliche
Weiterbildung.
Im Bundesministerium für Frauen und Jugend ist 1994 beginnend
ein Modellprojekt geplant, das interessierten Unternehmen
kompetente Beratung bei der Entwicklung und Organisation
flexibler Teilzeitmodelle anbieten soll. Unternehmen sollen dann
bei Bedarf Arbeitszeitberatung abrufen können, um sich ihrem
Unternehmen angepaßte Lösungen erarbeiten zu lassen. Die in
den Betrieben bei der Einführung qualifizierter Teilzeitarbeit
gemachten Erfahrungen sollen dokumentiert und anderen
Betrieben als Erfahrungswissen in Form eines Leitfadens zur Verfügung
gestellt werden.
Hinsichtlich der Kinderbetreuung wurden durch die Neufassung
von Artikel 1 § 24 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes aufgrund
des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes die
Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.
§ 24 sieht ab dem 1. Januar 1996 den Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz vor. Darüber hinaus fordert er den
bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder unter
drei und über sechs Jahren sowie von Ganztagsplätzen. Die
Jugendminister und -senatoren haben anläßlich ihrer
Sonderkonferenz am 2. Februar 1994 am Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz grundsätzlich festgehalten. Die Umsetzung bis zu
diesem Zeitpunkt ist in einzelnen Ländern mit Schwierigkeiten
verbunden. Die Jugendminister und -senatoren schlagen daher
für Regionen mit besonderen Problemen eine Übergangszeit bis
zum 1. August 1998 vor.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die Gewährung
von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub an die Voraussetzung
zu koppeln, daß Vater und Mutter sich den Erziehungsurlaub
teilen?
Die Verwirklichung dieses Vorschlags würde der Wahlfreiheit der
Eltern widersprechen, die mit dem Bundeserziehungsgeldgesetz
gestärkt, nicht geschwächt werden soll.
9. Überlegt die Bundesregierung, über die momentan vorhandenen
Regelungen hinaus, Erziehungszeiten rentenwirksam
einzubeziehen?
Für die Bundesregierung hat die Berücksichtigung von
Kindererziehung in der Altersversorgung einen hohen Stellenwert. Dies
beweist auch das bisher Erreichte.
Der erstmaligen Einführung von Kindererziehungsjahren im
Rentenrecht im Jahr 1986, mit der eine grundlegende sozialpolitische
Verbesserung vor allem zugunsten der Frauen verbunden war,
folgte bereits im Jahr 1989 ein weiterer Ausbau im Rahmen des
Rentenreformgesetzes 1992. Obwohl das Rentenreformgesetz
1992 von der allgemeinen Zielsetzung bestimmt war, den
Ausgabenanstieg in der Rentenversicherung zu dämpfen, dehnte es
die Kindererziehungszeiten für Geburten ab 1992 auf drei Jahre
aus. Zusätzlich führte es Kinderberücksichtigungszeiten bis zum
zehnten Lebensjahr des Kindes ein.
Zur Zeit werden in den alten Bundesländern etwa 2,8 Millionen
Mütter der Jahrgänge ab 1921 und etwa ebensoviele Mütter der
Jahrgänge vor 1921 mit einem jährlichen Kostenaufwand von rd.
5,4 Mrd. DM durch diese Regelungen begünstigt. Insgesamt
wurden für die Berücksichtigung der Kindererziehung im Rentenrecht
in den alten Bundesländern in den Jahren 1986 bis 1993 rd.
25 Mrd. DM ausgegeben. Für die einzelne Mutter machen sich
diese Verbesserungen durch monatliche Rentensteigerungen von
durchschnittlich rd. 67 DM (bei Müttern der Jahrgänge ab 1921)
bzw. durch monatliche Kindererziehungsleistungen von
durchschnittlich rd. 82 DM (für Mütter der Jahrgänge bis 1920)
bemerkbar.
Für die neuen Bundesländer sind zwar keine Aussagen zur
Gesamthöhe der Kosten für die Berücksichtigung der
Kindererziehung in der Rentenhöhe und zur durchschnittlichen
Rentenerhöhung für die einzelne Mutter möglich, da die Zahlen
aufgrund der gleichzeitig gewährten Besitzschutzbeträge nicht
zuverlässig geschätzt werden können. Es kann aber immerhin
gesagt werden, daß hier über 1,6 Millionen Mütter begünstigt
werden, und zwar mit einem monatlichen Betrag, der sich pro
Kindererziehungsjahr ab 1. Januar 1994 auf rd. 25 DM beläuft.
Deutscher Bundestag,— 12. Wahlperiode Drucksache 12/6834
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 7. Juli
1992 dem Gesetzgeber aufgegeben, die durch die
Kindererziehung bedingten Nachteile in der Alterssicherung in weiterem
Umfang als bisher schrittweise abzubauen. Dies kann aber nur vor
dem Hintergrund der wirtschaftlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen geschehen. Auch das Bundesverfassungsgericht
führt aus, daß dem Gesetzgeber bei der Erfüllung des
verfassungsrechtlichen Auftrags eine ausreichende Anpassungszeit
zusteht, und räumt ihm einen weitreichenden
Entscheidungsspielraum für einen weitergehenden Ausgleich ein. Dem Urteil ist
weiter zu entnehmen, daß der Gesetzgeber Entscheidungen in
diesem Bereich — wie in der Vergangenheit — auch künftig unter
maßgeblicher Berücksichtigung der finanziellen Aspekte zu
treffen hat. Allein eine volle Anpassung an die für Geburten ab 1992
geltende Regelung, also die Anerkennung von drei
Erziehungsjahren für jedes Kind, würde aber sofort zu einem jährlichen
Mehraufwand von rd. 13 Mrd. DM führen.
10. Wie können Jungen nach Auffassung der Bundesregierung zur
Übernahme von Verantwortung für Haushalt und Familie erzogen
werden?
Die unterschiedlichen Lebensmodelle für Frauen und Männer und
die vorherrschenden Muster gesellschaftlicher Arbeitsteilung
beeinflussen entscheidend Einstellungen und Verhaltensmuster
von Jungen und Mädchen hinsichtlich der Übernahme von
Verantwortung für Familie und Haushalt. Vor allem die in Familie,
Freizeit, Medien und Schule vermittelten Rollenvorstellungen
fördern vielfach noch typische geschlechtsspezifische
Orientierungen und Verhaltensweisen. Aber insbesondere jüngere Männer
äußern zunehmend den Wunsch, sich neben dem Beruf auch
stärker für Kindererziehung und Familienaufgaben zu engagieren.
Dies weist auf eine partnerschaftlichere Grundhaltung hin. Auch
die bessere Qualifizierung und Doppelorientierung junger Frauen
auf Beruf und Familie gleichermaßen verstärkt entsprechende
Einstellungsänderungen und eine gleichberechtigte
Arbeitsteilung in allen gesellschaftlichen Bereichen. Auch bei
Berufswahlentscheidungen zeigt sich in den letzten Jahren bei Männern
eine wachsende Bereitschaft zur Wahl bisher frauendominierter
Berufsausbildungen im Bereich Pflege, Gesundheit und Soziales.
Die Bundesregierung führt seit 1986 verschiedene Maßnahmen
durch, um für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung in der
Gesellschaft zu werben.
1. 1986 wurde die Wanderausstellung „Mädchen im Bilderbuch"
mit Begleitbroschüre erstellt. Die Ausstellung zeigt beispielhaft
geschlechtsspezifische und geschlechtsneutrale Darstellungen
in Bilderbüchern der letzten 100 Jahre. Sie wurde 1989 und
1993 aktualisiert und wird, da die Nachfrage sehr groß ist,
inzwischen in fünffacher Auflage parallel ausgeliehen.
Ziel der Ausstellung ist es, Eltern und andere
Erziehungspersonen bei der Auswahl kindgerechter, in ihren Leitbildern nicht
einseitigen Bilderbüchern zu unterstützen. Sie sollen ermutigt
und angehalten werden, das eigene Erziehungsverhalten zu
analysieren und evtl. zu ändern.
2. Das Heft für die Schule „Frauen und Männer sind
gleichberechtigt" wurde 1990 für die Sekundarstufe I erstellt und an
die Schulen verteilt. Seit 1992 wurde dieses Heft aufgrund der
großen Nachfrage aktualisiert, neu gestaltet und in einer
Auflagenhöhe von 900 000 versandt. Das Heft thematisiert die
Gleichberechtigung von Frau und Mann in allen
Lebensbereichen, insbesondere auch die unterschiedliche Erziehung von
Mädchen und Jungen. Es wirbt für mehr Partnerschaft in der
Familie.
3. Die Kampagne „Gleichberechtigung von Frau und Mann —
gerechte Verteilung von Rechten und Pflichten in der
Gesellschaft", die 1993 von der Bundesregierung durchgeführt
wurde, richtete sich vor allem auch an Kinder und Jugendliche
im Alter von drei bis zwölf Jahren.
Ausgehend davon, daß gleichberechtigtes Verhalten von klein
auf eingeübt werden muß und daß es wichtig ist, Mädchen und
Jungen so früh wie möglich das Gefühl zu geben, daß sie
gleichwertig sind, sie zu ermutigen, sich nach ihren
individuellen Fähigkeiten und Interessen zu richten und nicht nach
Verhaltensmustern, die aus Tradition nur Jungen oder nur
Mädchen zugestanden werden, wurden 30 Fernsehspots, acht
Musikvideos, fünf Radiotakes erstellt und gesendet sowie ein
Kindermalwettbewerb zum Thema Gleichberechtigung
durchgeführt. Darüber hinaus wurden Kinderbuchautoren
aufgefordert, Gleichberechtigung in Kinder- und Bilderbüchern
vermehrt zu thematisieren und den Kindern dadurch die
Möglichkeit zu geben, partnerschaftliches Verhalten als ein
selbstverständlicher Umgang zwischen Jungen und Mädchen, Frauen
und Männern kennenzulernen.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die
Behandlung des Themas Hausarbeit und partnerschaftliche
Arbeitsteilung im Bereich Bildung und Ausbildung?
Im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung
und Forschungsförderung ist auf Initiative des Bundes der
Förderungsbereich „Mädchen und Frauen im Bildungswesen"
geschaffen worden. Dabei gehen Bund und Länder gemeinsam bei der
Förderung von Modellversuchen in diesem Bereich von folgenden
Grundsätzen aus:
„An gleichen Bildungschancen der Geschlechter orientierte
Bildung, die auf partnerschaftliches Zusammenleben auf die
Gleichberechtigung in allen gesellschaftlichen Bereichen hinzielt, muß
sich mit traditionellen Rollenmustern auseinandersetzen; sie muß
dabei geschlechtsdifferenzierende Erfahrungen und
Lebensentwürfe bewußt aufgreifen, um die Wirkungszusammenhänge und
Hemmschwellen zu erkennen bzw. zu überwinden, die beide
Geschlechter an einer gleichberechtigten breiteren Entfaltung ihrer
Fähigkeiten und Interessen hindern."
Deutscher Bundestag — .12. Wahlperiode Drucksache 12/6834
Unter anderem werden dabei Maßnahmen zur „Entwicklung und
Erprobung von Unterrrichtsangeboten zur Thematik der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter Einbeziehung von
Konzepten zur Doppelorientierung auch von Jungen und Männern
auf Berufs- und Hausarbeit unter Berücksichtigung der
besonderen gesellschaftlichen Bedeutung der Arbeit im privaten
Bereich" gefördert.
Im Rahmen der bisher geförderten Modellvorhaben zur
Erweiterung des Berufswahlspektrums für Mädchen und Jungen finden
diese Aspekte bereits Berücksichtigung. Weitere Initiativen auch
zur Umsetzung der Erfahrungen aus Modellversuchen müssen
von den Ländern ausgehen.
Auch im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit findet ein
Erfahrungsaustausch zu diesen Fragen im Bildungswesen auf der
Grundlage der Entschließung des Rates und der im Rat
vereinigten Minister für das Bildungswesen vom 3. Juni 1985 mit einem
Aktionsprogramm zur Förderung der Chancengleichheit für
Mädchen und Jungen im Bildungswesen statt.
12. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um darauf
hinzuwirken, daß dieses Thema im Bereich Bildung und
Ausbildung verstärkt berücksichtigt wird, damit Jungen und junge
Männer zu einem partnerschaftlichen Handeln angeregt werden?
Die Umsetzung der Maßnahmen im Bildungsbereich ist in erster
Linie Aufgabe der Länder.
Die Bundesregierung ist aber auch weiterhin bereit, im Rahmen
ihrer Zuständigkeit gemeinsam mit den Ländern in der Bund-
Länder-Kommission für Bildungsplanung und
Forschungsförderung Modellvorhaben in diesem Bereich durchzuführen und mit
gezielten Maßnahmen auch die Orientierung von Männern auf
soziale, pflegerische und familienorientierte Berufe zu
unterstützen.
Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung, den in der
Antwort zu Frage 10 dargestellten Weg weiterzubeschreiten:
— Zur Zeit wird eine Wanderausstellung zum Thema: „Das war
doch immer so? — Neue Rollenbilder in Büchern für junge
Leute" erarbeitet.
Seit rd. 25 Jahren gibt es Jugendliteratur, die eigenständige
Handlungsperspektiven für männliche und weibliche Leser
entwirft und sie zu mehr Rollenflexibilität und Eigenständigkeit
ermutigt. Die Ausstellung wird eine repräsentative Auswahl
inhaltlich und literarisch gelungener Texte dokumentieren, die
sich mit der Problematik der Geschlechterrollen befassen, und
zwar sowohl auf dem Hintergrund historischer Entwicklungen
als auch — und vor allem — im Kontext aktueller
gesellschaftlicher und politischer Fragen. Sie wendet sich an Jugendliche,
junge Erwachsene und Multiplikatoren.
— Für das Jahr 1995 ist ein Heft speziell für Mädchen und Jungen
im Grundschulalter geplant, das das Thema
Gleichberechtigung altersgerecht aufarbeiten und vermitteln soll.
13. Welche sonstigen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine
partnerschaftliche Arbeitsteilung zu fördern, und welche
Maßnahmen wird sie hierzu ergreifen?
Wie aus den obigen Antworten ersichtlich, ist die Partnerschaft
zwischen Frauen und Männern in allen Lebensbereichen und in
allen Altersgruppen ein zentrales Anliegen der
Gleichberechtigungspolitik der Bundesregierung. Die Bundesregierung wird
auf dem hierbei von ihr eingeschlagenen Weg fortfahren.
14. Ist der Bundesregierung die Ankündigung der österreichischen
Frauenministerin Johanna Dohnel bekannt, familienrechtliche
Änderungen vorzunehmen, welche Männer zur Mithilfe im
Haushalt verpflichten, wie bewertet sie diese Ankündigung, und ist sie
gegebenenfalls bereit, einen ähnlichen Weg zu beschreiten?
Der Bundesregierung ist die Ankündigung der österreichischen
Frauenministerin Johanna Dohnal lediglich aufgrund von
Presseveröffentlichungen bekannt. Sie gibt keinen Anlaß, eine ähnliche
Initiative zu ergreifen, da die Partner über die Übernahme von
Aufgaben und Verantwortung frei entscheiden können müssen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland
(§ 1356) heißt es dazu:
Absatz 1: „Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung im
gegenseitigen Einvernehmen. Ist die Haushaltsführung
einem der Ehegatten überlassen, so leitet dieser den
Haushalt in eigener Verantwortung. "
Absatz 2: „Beide Ehegatten sind berechtigt, erwerbstätig zu sein.
Bei der Wahl und Ausübung einer Erwerbstätigkeit
haben sie auf die Belange des anderen Ehegatten und
der Familie die gebotene Rücksicht zu nehmen. "]