Artikel 35 des Einigungsvertrages bekräftigt die Absicht der Vertragspartner, die kulturelle Substanz im Beitrittsgebiet zu erhalten. Trotz der erheblichen wirtschaftlichen Probleme und der Engpässe in den öffentlichen Haushalten ist bisher die Erhaltung der kulturellen Substanz weitgehend gelungen. Es hat jedoch insbesondere bei Kulturhäusern, Kinos und kleinen Bibliotheken Einbußen gegeben, weil die Finanzierung nicht zu sichern und Attraktivität sowie Akzeptanz beim Publikum nicht gegeben waren. In den nächsten Jahren steht die umfassende Modernisierung der kulturellen Infrastruktur als wichtigste kulturpolitische Aufgabe vor den neuen Ländern und Kommunen.
Im Rahmen des Substanzerhaltungsprogramms wurden 1991 rd. 300 der wichtigsten Institutionen vom Bund gefördert, vor allem galt dies für Theater, Orchester und wichtige Museen. Damit wurde eine Weiterführung dieser Einrichtungen durch die Träger ermöglicht. Die Zahl der vom Bund mitfinanzierten Einrichtungen wurde bis 1993 schrittweise auf rd. 130 Investitionen verringert und damit die örtliche Finanzierung hergestellt.
Im Rahmen des Infrastrukturprogramms wurden elf verschiedene kulturelle Förderbereiche ausgewiesen, über die 1991 rd. 3 300 verschiedene Projekte auf kommunaler Ebene gefördert wurden — 1992: 2 200; 1993: 1500. Die Modernisierung der kulturellen Infrastruktur konnte damit maßgeblich beschleunigt werden.
Erhaltung der kulturellen Substanz und Modernisierung der Infrastruktur erfolgten gleichzeitig mit gravierenden organisatorischen und politischen Änderungen im Kulturbereich. Dies betraf insbesondere die föderative Dezentralisierung. Bei rechtlich und praktisch garantierter Freiheit der Kunst tragen nun die neuen Länder und die Kommunen die kulturpolitische Verantwortung. Dieser kulturpolitischen Verantwortung entspricht die Zuständigkeit der Länder für die Verwaltung der von der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR 1994 zugesagten Mittel in Höhe von 250 Mio. DM.
Die Bundesregierung legt großen Wert darauf, daß neben den spezifischen Maßnahmen zur kulturellen Substanzerhaltung und Entwicklung der Infrastruktur die neuen Bundesländer in laufende bundesweite Maßnahmen integriert werden. So wurden z. B. die Themen von Forschungsvorhaben mit Sicht auf die neuen Bundesländer erweitert und künstlerische Bundeswettbewerbe für Kinder auf die neuen Bundesländer ausgedehnt. Bei der Erprobung und Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen für kunst- und kulturpädagogische Berufe wurden die Bedingungen in den neuen Bundesländern berücksichtigt.
Der Wissenschaftsrat hat der Ausbildung an Musik-, Film- und Fernsehhochschulen der ehemaligen DDR teilweise hervorragende Ausbildungsqualität bescheinigt und auf dieser Grundlage Empfehlungen zur Neustrukturierung der künstlerischen Hochschulausbildung erarbeitet. Bund und Länder haben diese Empfehlungen aufgenommen und insbesondere durch das Hochschulerneuerungsprogramm — vor allem im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes — unterstützt. Im Jahre 1992 wurde ein Programm zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses und der künstlerischen Mitarbeiter an Hochschulen verabschiedet, das vom Deutschen Akademischen Austauschdienst betreut wird. Die Stipendien ermöglichen Absolventen von Kunsthochschulen der ehemaligen DDR durch Auslandsaufenthalte, vor allem in westeuropäischen Staaten, Erfahrungs- und Kenntnisdefizite abzubauen. Die Umgestaltung der Ausbildung für Musik- und Kunsterzieher sowie die Verlagerung der Ausbildung für die Lehrer der Sekundarstufe II an Musik- und Kunsthochschulen wird in den neuen Bundesländern langfristig zur Gestaltung eines anspruchsvollen Unterrichts in künstlerischen Fächern von Bedeutung sein.
Zu den Teilfragen nimmt die Bundesregierung wie folgt Stellung:
Zu 6.1
Im Bereich der Kinderliteratur hat der vom Bundesministerium für Frauen und Jugend geförderte Arbeitskreis für Jugendliteratur e. V., München, im Blick auf die ostdeutschen Länder und hinsichtlich des vereinigten Deutschlands eine Fülle von Aktivitäten geleistet und einige Sonderprojekte durchgeführt, die im folgenden benannt werden:
- Wanderausstellung: „Das Buch der Jugend" 1990/91 Gefördert wurde das Projekt aus Mitteln des Bundesjugendplans des Bundesministeriums für Frauen und Jugend mit 500 000 DM für den Ankauf von ca. 50 000 Kinder- und Jugendbüchern, aufgeteilt in 50 Ausstellungseinheiten, verteilt auf 15 der Bezirksbibliotheken der ehemaligen DDR, sowie fünf für den Bereich Ost-Berlin. Insgesamt wurden 180 Orte und Stadtbezirke in Ostdeutschland mit einer Wanderausstellung versorgt. Nach Abschluß des Projektes wurden die Bücher den ostdeutschen Kinder- und Jugendbibliotheken unentgeltlich für den Bibliotheksbereich überlassen.
- Projekt: „Bilderbücher für Kindergärten in den neuen Bundesländern" 1991/92 Gefördert wurde das Projekt aus Mitteln des Bundesjugendplans des Bundesministeriums für Frauen und Jugend mit 650 000 DM für den Ankauf von 36 000 Bilderbüchern für Kindergärten in den neuen Bundesländern. Zirka 10 000 Kindergärten erhielten jeweils drei bis vier Bilderbücher. In Zusammenarbeit mit dem sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie wurden zum Thema „Bedeutung und Einsatz von Bilderbüchern im Kindergarten" mehrere eintägige Informations- und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt.
- Projekt: Wanderausstellung „Daheim in der Fremde" Anhand des von der Stiftung Deutsche Jugendmarke e. V. mit ca. 70 000 DM geförderten Kataloges „Daheim in der Fremde" (Thema „Multikulturelle Gesellschaft") konnten Ende 1992 durch das Bundesministerium für Frauen und Jugend mit 10 000 DM geförderte fünf Wanderausstellungen zum gleichen Thema angekauft werden. Diese Ausstellungen konnten bis heute in allen Bundesländern mehr als 60mal eingesetzt werden. Allein in Berlin konnte diese Ausstellung in Zusammenarbeit mit der „Gemeinschaft zur Förderung von Kinder- und Jugendliteratur" in Bibliotheken und Schulen gezeigt werden. Mehrere Seminare und Workshops des Arbeitskreises für Jugendliteratur e. V. in allen Bundesländern, gerichtet an Multiplikatoren und Jugendliche, fanden beachtliches Interesse. Nach Auflösung dieser Wanderausstellung (bis Mitte 1994) werden die Bücher kostenlos Bibliotheken in den neuen Bundesländern zur Verfügung gestellt.
1994 wird der Deutsche Jugendliteraturpreis, der inzwischen auch schon an ostdeutsche Autorinnen und Autoren vergeben worden ist, erstmals in einer ostdeutschen Stadt, in Leipzig, verliehen. Dieses kann und soll auch eine „Signalwirkung" haben. Bereits seit 1993 laufen in Leipzig vorbereitende und begleitende Projekte in Schulen und Bibliotheken. Neben Diskussionsveranstaltungen ist in Leipzig u. a. ein Treffen ost- und westdeutscher Autoren und Autorinnen geplant, insbesondere der Trägerinnen und Träger der Kinder- und Jugendliteraturpreise der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland bzw. der DDR.
Seit 1991 hat der Arbeitskreis für Jugendliteratur e. V. eines von seinen vier regelmäßigen Seminaren nach Eisenach verlegt. Die Teilnahme ostdeutscher Multiplikatoren (Bibliothekarinnen und Bibliothekare, Buchhändlerinnen und Buchhändler, pädagogische Fachkräfte usw.), ebenso der Einsatz ostdeutscher Referentinnen und Referenten sind seither bei allen Seminaren des Arbeitskreises für Jugendliteratur e. V. mit gut 50 vom Hundert obligatorisch.
Sowohl in der Jury des Deutschen Jugendliteraturpreises als auch im Vorstand des Arbeitskreises für Jugendliteratur e. V. sind Mitglieder aus den neuen Bundesländern tätig. Die Mitgliedsverbände des Arbeitskreises für Jugendliteratur e. V., die Friedrich-Bödeker-Kreise und die Arbeitsgemeinschaft Jugendliteratur und Medien der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sind durch Landesverbände inzwischen in allen neuen Bundesländern vertreten.
Neben den genannten Wanderausstellungen „Das Buch der Jugend" und „Bilderbücher für Kindergärten in den neuen Bundesländern" konnte der Arbeitskreis für Jugendliteratur e. V. aus eigenen Buchbeständen die Ausstattung einer neuen Kinder-Krankenhaus-Bibliothek in der Berliner Charité vornehmen.
Weitere Buchbestände konnten kleineren ostdeutschen Kinderbibliotheken und Kinder-Krankenhaus-Bibliotheken zur Verfügung gestellt werden.
Zu 6.2
Die im Kinder- und Jugendplan des Bundes geförderten bundeszentralen Fachorganisationen wie die Internationale Vereinigung des Theaters für Kinder und Jugendliche, Sektion Bundesrepublik Deutschland (ASSITEJ), die Bundersarbeitsgemeinschaft Spiel und Theater und der Bund Deutscher Amateurtheater (BDAT) haben sich mit entsprechender Förderung durch den Bund mit den Partnerorganisationen in der ehemaligen DDR vereinigt und machen ihre Angebote jetzt bundesweit.
Im Jahre 1989 hat das Bundesministerium für Frauen und Jugend das Kinder- und Jugendtheaterzentrum in der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main eingerichtet. Von Anfang an war es die Aufgabe des Zentrums, das Kinder- und Jugendtheater in Deutschland durch verschiedene Angebote, Maßnahmen und Projekte im professionellen wie im Amateurbereich zu fördern.
Seit 1990 verfügt das Zentrum auch über ein Berliner Büro. 1991 fand das erste Deutsche Kinder- und Jugendtheatertreffen in Berlin statt, ein zweites folgte 1993, das dritte wird derzeit für 1995 vorbereitet.
Das Zentrum pflegt seit Anbeginn die Förderung von Autoren für das Kinder- und Jugendtheater.
Die Sammlung von Theatertexten gehört ebenfalls zum Aufgabenbereich des Zentrums. Am Standort Frankfurt am Main gibt es eine umfangreiche Bibliothek, ein Archiv und eine im Aufbau befindliche Mediothek, im Berliner Büro das in einem zweijährigen Projekt aufgearbeitete ehemalige Archiv des Kinder- und Jugendtheaters in der DDR.
In einem zweijährigen Projekt des Zentrums wurden am Beispiel zweier Inszenierungen eines Stücks Kinder im Theater aus verschiedenen Blickwinkeln thematisiert. Einerseits war das Engagement des zeitgenössischen deutschen Kinder- und Jugendtheaters für sein Publikum zu beschreiben, andererseits wurden die Einstellungen der Kinder aus Ost und West zu den Ergebnissen der Theaterarbeit untersucht. Die Theaterarbeit und ihre Rezeption wurden ausgewertet und sind in einer Publikation und zwei Videos dokumentiert.
Das Bundesministerium für Frauen und Jugend fördert zudem ein Projekt zur „Erweiterung der Kinder- und Jugendtheater zu kommunalen Kulturzentren in den neuen Bundesländern", an dem derzeit zehn Theater aus Ostdeutschland beteiligt sind. Die Erweiterung der Kinder- und Jugendtheater zu soziokulturellen Zentren in den Kommunen verwirklicht sich als Ausschöpfung vorhandener kreativer und institutioneller Ressourcen über die künstlerische Produktion von Aufführungen hinaus. Das jüngste Projekt des Zentrums beschäftigt sich mit dem Theater mit Kindern und Jugendlichen unter dem Titel „Das Fremdsein sinnlich machen". Die Ergebnisse dieser Arbeit werden mit Hilfe verschiedener Medien dokumentiert, um sie als Modellprojekt in Seminaren einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Rechtsträger des Zentrums ist die ASSITEJ, Internationale Vereinigung des Theaters für Kinder und Jugendliche, Sektion Bundesrepublik Deutschland. Die ehemaligen Sektionen der DDR und der alten Bundesrepublik Deutschland vereinigten sich 1991. Der Verein verfügt nun über rund 250 Mitglieder aus Ost- und Westdeutschland. Die Arbeit des Vereins wird sich neben der vierteljährlichen Herausgabe einer Zeitschrift und kleinerer Expertentagungen in diesem Jahr auf zwei Projekte in den neuen Bundesländern konzentrieren. In Senftenberg soll das zweite Arbeitstreffen Freier Kindertheater unter dem Motto „Spurensuche" stattfinden, in Halle werden die noch aus DDR-Zeiten tradierten Werkstatt-Tage der Kinder- und Jugendtheater veranstaltet.
Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat Bestrebungen unterstützt, Erfahrungen der Theaterarbeit mit Kindern aus den neuen Bundesländern zu analysieren und aufzunehmen sowie neue Entwicklungen zu fördern. Unter anderem wurde der Bundeswettbewerb „Schüler machen Theater — Theatertreffen der Jugend" seit 1990 zu einem Forum des Gedanken- und Ideenaustausches über das Darstellende Spiel im vereinten Deutschland.
An der Universität Greifswald wird zum Wintersemester 1994/95 ein im Rahmen der Bund-Länder-Kommission geförderter Modellversuch zur Ausbildung von Lehrern im Fach „Darstellendes Spiel" (als Beifach) beginnen, um in den neuen Bundesländern durch qualifizierte Kräfte dem Theaterspielen in und außerhalb der Schulen neue Impulse zu geben.
Eine 1992 abgeschlossene Bestandsaufnahme zum Darstellenden Spiel an den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland und die Ergebnisse einer 1991 durchgeführten Fachtagung, die im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft von der Bundesarbeitsgemeinschaft „Spiel und Theater" durchgeführt wurde, ermöglichen allen auf diesem Gebiet Tätigen Einblicke in die Probleme und Aufgaben.
Weitere vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft geförderte Vorhaben, wie z. B. die Förderung der Nachwuchsentwicklung und Weiterbildung in Bühnenberufen, Fachtagungen zur Theaterpädagogik, zur Tanzentwicklung in Deutschland haben mittelbare Auswirkungen auf ein positives Klima der Theaterarbeit für Kinder und mit ihnen.
Zu 6.3
Durch die umfangreiche kulturelle Übergangsfinanzierung hat die Bundesregierung die neuen Bundesländer und Berlin u. a. auch in die Lage versetzt, zum Erhalt der kulturellen Substanz im Bereich des Kinderfilms beizutragen.
Mit der Herstellung der deutschen Einheit hat die Bundesregierung die kulturelle Filmförderung des Bundes für herausragende Filmvorhaben auch für Antragsteller aus dem Beitrittsgebiet geöffnet und in diesem Rahmen eine Reihe von ostdeutschen Filmvorhaben gefördert.
Die Nutzung des Kinderfilmstocks der ehemaligen DDR ist gegenwärtig durch den Progress-Film-Verleih in Berlin, dessen Alleingesellschafter die Treuhandanstalt ist, gewährleistet. Im Einvernehmen mit den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Sachsen ist die Errichtung einer DEFA-Stiftung vorgesehen, der die Rechte am DEFA-Filmstock einschließlich der Kinderfilme übertragen werden sollten und die für den Erhalt und die Nutzung des Filmstocks Sorge tragen soll.
Das aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes geförderte Kinder- und Jugendfilmzentrum in der Bundesrepublik Deutschland (KJF) hat von den wichtigsten DEFA-Dokumentarfilmen für Kinder Archivkopien für filmkundliche und wissenschaftliche Arbeiten erworben. In dem Buch „Erprobung eines Genres" wurde die Geschichte des DEFA-Studios dokumentiert (Gemeinsame Herausgabe des KJF, der Länder Nordrhein-Westfalen und Brandenburg). Darüber hinaus wurden von über 100 Klassikern des DEFA-Kinder- und Jugendfilms Archiv- Kopien angeschafft, die ebenfalls für filmkundliche und wissenschaftliche Zwecke genutzt werden können.
Zur Zeit ist das Kinder- und Jugendfilmzentrum an einem Projekt beteiligt, die wichtigsten DEFA-Spielfilme für Kinder und Jugendliche mit entsprechenden Begleitmaterialien auf den nichtgewerblichen Markt zu bringen. Federführend ist hier das Land Brandenburg.
Zur Unterstützung und Förderung der Kinder- und Jugendfilmarbeit hat das Kinder- und Jugendfilmzentrum in den letzten Jahren den überregionalen Verleihstellen in den neuen Bundesländern (Landesfilmdienste u. ä. Einrichtungen) kostenlos die jeweils neu herausgebrachten Kurzfilme und Spielfilme (16 mm-Format) überlassen.
Zur Vorbereitung auf „100 Jahre Film" im Jahre 1995 ist das Kinder- und Jugendfilmzentrum an einer Edition mit „Klassikern des Kinderfilms" beteiligt. Das bereits 1993 gestartete Projekt will ca. 12 bis 15 internationale Produktionen von historischem und künstlerischem Wert neu auf den Markt bringen und mit Begleitmaterial für die Kinder- und Jugendfilmarbeit ausstatten.
Zu 6.4
Die Bundesregierung begrüßt, daß sich auch in den neuen Ländern ein unabhängiges Presse- und Rundfunkwesen etabliert und damit im vereinten Deutschland eine ausgewogene Medienlandschaft herausgebildet hat. Aufgrund des Prinzips der Staatsferne der Medien, das Ausfluß der in Artikel 5 Abs. 1 GG garantierten Presse- und Rundfunkfreiheit ist, ist allerdings der Handlungsspielraum des Bundes nur sehr gering. Hinzu kommt, daß Fragen der Pädagogik und des Rundfunks grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder fallen. Der Bund kann deswegen nur in Rechtsbereichen tätig werden, die seiner Kompetenz unterliegen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung erfolgreich an die Verantwortung der Programmveranstalter appelliert. Gleichzeitig hat die Bundeszentrale für politische Bildung hinsichtlich des Themas „Medienerziehung" ihre Aufklärungsarbeit in den letzten Jahren ausgebaut (vgl. hierzu auch Antwort zu Frage 14).
Aufgrund der gebotenen Staatsferne der Medien kann die Bundesregierung selbst aber keinen unmittelbaren Einfluß auf Kindersendungen im Hörfunk und Fernsehen in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und bei privaten Rundfunkanbietern nehmen. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
Zu 6.5
Eine richtig verstandene musikalische Bildung und Musikerziehung kann einen wichtigen und insbesondere unverwechselbaren Beitrag zur umfassenden allgemeinen Persönlichkeitsbildung leisten, die das Ziel aller kulturellen Bildung ist. Die Bundesregierung unterstützt daher jegliche Bemühungen zur Fortentwicklung der allgemeinbildenden Musikerziehung, auch wenn innerhalb der Kulturellen Jugendbildung die musikalische Jugendarbeit als ein besonders leistungsfähiger Bereich anzusehen ist. Zugleich sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, auf die unablässig steigende Nachfrage nach musikalischer Jugendbildung mit einer Verstärkung des Angebots zu antworten.
So wurde im Jahre 1988 mit finanzieller Unterstützung des Bundesjugendplans das Bundesjazzorchester gegründet, das eine sinnvolle musikalische Ergänzung des Bundesjugendorchesters und der Kammermusik-Förderkurse darstellt. In der finanziellen Förderung der musikalischen Jugendbildung werden die Wettbewerbe „Jugend musiziert" sowie „Schüler komponieren" und „Schüler machen Lieder" auch künftig einen zentralen Platz einnehmen. Die neuen Bundesländer sind in diesen Prozeß voll einbezogen. Unterschiedliche Erfahrungen in den alten und neuen Ländern werden für die künftige Gestaltung der Wettbewerbe fruchtbar gemacht.
Im Jahre 1991 wurde das Rundfunkmusikschulorchester der ehemaligen DDR zusätzlich in die Förderung des Bundesjugendplans aufgenommen und wird seither in der Trägerschaft des Verbandes deutscher Musikschulen als Deutsches Musikschulorchester geführt; als reines Streichorchester stellt es eine sinnvolle Ergänzung zum Bundesjugendorchester dar.
Eine vom Verband der Schulmusiker durchgeführte und vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft geförderte Fachtagung führte zu einer Bestandsaufnahme und einem intensiven Meinungsbildungsprozeß zu Formen der Begabtenfindung und -förderung im Musikbereich, u. a. über die Rolle und Weiterentwicklung der Spezialmusikschulen und Spezialmusikklassen in der ehemaligen DDR und die Impulswirkung für die alten Bundesländer.
Als Ergebnis eines vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft geförderten Forschungsauftrages konnte eine umfangreiche Bibliographie der musikpädagogischen Literatur in Deutschland (einschließlich der musikpädagogischen Literatur der ehemaligen DDR) als ein wichtiger Ausgangspunkt für die musikalische Forschung und Praxis publiziert werden.
Mehrere vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft geförderte Vorhaben sowie Modellversuche widmen sich spezifischen Fragen der musikalischen Bildung von Kindern bzw. der Aus- und Fortbildung von im Musikbereich tätigem Personal. Eine an Berliner Schulen durchgeführte Langzeitstudie befaßt sich mit der Wirksamkeit intensiver Musikerziehung auf die allgemeine und individuelle Entwicklung von Grundschulkindern.
Zu 6.6
Die Bundesregierung begrüßt alle Bestrebungen, in den neuen Ländern einen zeitlich angemessenen und modernen Kunstunterricht zu erteilen, modernen Bildmedien für die ästhetische Bildung und aktive künstlerische Arbeit (z. B. die Nutzung der Video- und Filmarbeit) den notwendigen Raum zu geben und einengende Kunstauffassungen zu überwinden. Unter diesem Gesichtspunkt förderte das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft das Schülerfilmfestival in Hannover unter Einbeziehung der Schüler aus den neuen Bundesländern, einen internationalen Erfahrungsaustausch über die Arbeitsweise und den Aufbau von Kinder- und Jugendmuseen, einen Fachkongreß in Potsdam zu „Perspektiven für Textilunterricht und Ausbildung in allen Bundesländern". Von dem letztgenannten Kongreß gingen Ansätze aus, um einerseits die reiche geschichtliche Tradition der Textilherstellung und -verarbeitung in den östlichen Bundesländern für alle Interessenten zu erschließen und andererseits bestehende Defizite in den neuen Ländern beim Textilunterricht als Bestandteil des Kunstunterrichtes abzubauen.
Zu den Initiativen und Einrichtungen, in denen Kinder bildnerisch tätig sein können, zählen die Jugendkunstschulen. Von 280 Jugendkunstschulen, deren Bundesverband aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes unterstützt wird, arbeiten 97 in den neuen Bundesländern. In den neuen Bundesländern erreichen die Jugendkunstschulen 10 000 Kinder und Jugendliche.
Sie wurden beim Aufbau, bei der Umstrukturierung, Profilbildung und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Fachtagungen zum Austausch und zur Information, Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbeit begleiteten die Arbeit der Einrichtungen und Landesarbeitsgemeinschaften.
Im Bereich der Museumspädagogik zeichnen sich neue Entwicklungen ab. So wurden 1992/93 in Berlin und Leipzig zwei Kindermuseen — finanziell unterstützt aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes — mit einem Schwerpunkt „Kindheit in der DDR" eingerichtet.
Zu 6.7
Im sozio-kulturellen Bereich sind in den neuen Bundesländern erhebliche Veränderungen der Strukturen, Trägerformen und Arbeitsinhalte zu verzeichnen. Im Vordergrund stehen Neuaufbau und Neugründung von Initiativen für die Kulturarbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die einschlägigen Untersuchungen beklagen für die Kulturarbeit mit Kindern auf diesem Gebiet einerseits Verluste, konstatieren aber andererseits auch eine große Palette von neuen Möglichkeiten, wobei die Abkehr von einer politischen Instrumentalisierung und die Hinwendung zu einer freien, offenen und pluralen Arbeit als die bedeutendste und erfreulichste Veränderung gilt.
Die Bundesregierung unterstützt diesen Prozeß auf unterschiedliche Weise. Im Rahmen eines vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft 1992 bis 1994 geförderten „Qualifizierungsprogramms Kultur" für die neuen Bundesländer entwickelt und erprobt die Fördergesellschaft des Deutschen Kulturrates modellhafte Weiterbildungsmaßnahmen . für Vereine und Verbände in verschiedenen Kultursparten, auch für die Kulturarbeit mit Kindern. Das Institut für Bildung und Kultur in Remscheid verbreitet über die Kulturdienste in den neuen Bundesländern Erfahrungen und Erkenntnisse der Kinder- und Jugendkulturarbeit zur Qualifizierung der Mitarbeiter in sozio-kulturellen Einrichtungen. Ebenso widmet sich die Kulturpolitische Gesellschaft e. V. mittels Fachtagungen, Exkursionen usw. dieser Aufgabe.
Für die konzeptionelle Arbeit und die Aus- und Fortbildung des Personals unter den spezifischen Bedingungen der neuen Länder plant die Bundesregierung weitere Einzelvorhaben mit modellhaftem Charakter.
Mit Mitteln des Bundes fördert der Fonds Soziokultur e. V. bundesweit Modellprojekte auch im Kinder- und Jugendbereich. So waren unter den 1993 geförderten (25) Projekten und Einrichtungen insgesamt sechs, die sich direkt der Kinder- und Jugendarbeit widmeten. Ähnliches gilt für jene Projekte, die mit finanzieller Beteiligung des Bundes durch die Stiftung Kulturfonds, Fachkommission Soziokultur, mit und für Kinder und Jugendliche in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin gefördert wurden.