Maßnahmen gegen die PKK sowie gegen kurdische Vereine und Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
In der Türkei hält der staatliche Terror gegen das kurdische Volk unvermindert an. Die Auseinandersetzungen werden von der Bundesregierung auf ein Terrorismusproblem reduziert. Indem sie die PKK und ihre sog. „Teilorganisationen" in der Bundesrepublik Deutschland verbietet, unterstützt sie die Politik der türkischen Regierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Seit wann bestand die Forderung der Türkei nach einem Verbot der PKK in der Bundesrepublik Deutschland?
Seit wann bestand eine Zusage der Bundesregierung an die türkische Regierung, die PKK zu verbieten?
Welche Absprachen hat es wegen des PKK-Verbotes zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung gegeben?
Hat es Absprachen mit dem türkischen Parlamentspräsidenten Cinduroek während seines Besuches der Bundesrepublik Deutschland vor Weihnachten gegeben?
Wenn ja, wie sahen diese Absprachen aus?
Entspricht es den Tatsachen, daß der Regierungsbeschluß, die PKK zu verbieten, unter so großer Geheimhaltung stand, daß die Kommunikation zwischen dem Bundeskanzler, Dr. Helmut Kohl, und der türkischen Ministerpräsidentin Tansu Ciller vor der Bekanntgabe des Verbotes durch persönliche deutsche und türkische Kuriere durchgeführt wurde?
Was veranlaßte die Bundesregierung zu diesem Vorgehen?
Wie viele Verhaftungen gab es im Zusammenhang mit dem Verbot der PKK?
a) Wie viele der verhafteten Personen befinden sich noch in Haft?
b) Gegen wie viele Personen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Bei wie vielen der sog. „Teilorganisationen" der PKK gab es Hausdurchsuchungen?
a) Welche Organisationen waren hiervon betroffen?
b) Welche der Organisationen konnten ihre Arbeit inzwischen wieder aufnehmen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es Abschiebungen geben werde, wenn die türkische Regierung rechtsstaatliche Verfahren zusichere?
a) Wenn ja, wie sollen diese Zusicherungen genau aussehen?
b) Wie wird die Bundesregierung überwachen, daß die türkische Regierung diese Zusicherungen einhält?
Entspricht es den Tatsachen, daß einige Wochen vor dem Verbot der PKK in der Bundesrepublik Deutschland ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern in der Türkei gewesen ist?
a) Wenn ja, wer war dieser Vertreter?
b) Wann genau fand dieser Besuch statt?
c) Welchen Auftrag hatte dieser Vertreter?
d) Mit wem führte er Gespräche?
e) Worum ging es in diesen Gesprächen?
f) Ging es auch um das PKK-Verbot?
g) Zu welchem Ergebnis führten die Gespräche?
Entspricht es den Tatsachen, daß einige Wochen vor dem Verbot der PKK der Sicherheitsdirektor (Polizeipräsident) von Instanbul Necdet Menzir die Bundesrepublik Deutschland besuchte?
a) Wenn ja, wann genau fand dieser Besuch statt?
b) Welche Institutionen besuchte er?
c) Mit wem führte er Gespräche?
d) Worum ging es in den Gesprächen?
e) Ging es in den Gesprächen auch um das PKK-Verbot?
f) Zu welchem Ergebnis führten diese Gespräche?
Mit wem führte der türkische Justizminister Seyfi Oktay bei seinem Besuch in der Bundesrepublik Deutschland im Oktober 1993 Gespräche?
a) Worum ging es in diesen Gesprächen?
b) Ging es auch um das Verbot der PKK?
c) Zu welchem Ergebnis führten die Gespräche?
Zu welchem Zweck forderte das Bundeskriminalamt Informationen über die Aktivitäten der PKK-Vereine von der türkischen Generaldirektion der Sicherheit an?
a) Welche Informationsquellen außer den türkischen Institutionen und der türkischen Regierung wurden von der Bundesregierung noch genutzt?
b) Welche Informationen erhielt die Bundesregierung?
c) Wie wurden die Informationen, die sie erhielt, verwertet?
Enthält ein geheimes Protokoll, das während des Besuches der türkischen Ministerpräsidentin Ciller in der Bundesrepublik Deutschland ausgehandelt wurde, einen Artikel, der besagt, daß gegen die Kurden aus der Türkei, die als Asylbewerber in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind, im Falle ihrer Rückkehr in die Türkei kein Strafverfahren eröffnet wird, selbst wenn sie an PKK-Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland teilgenommen haben, und daß auf illegalem Wege nach Deutschland gekommene Bürger der türkischen Republik und solche ohne türkischen Paß auf Antrag und ohne weitere Bedingungen ein Paß ausgestellt werden soll?
a) Enthält es einen Artikel, der besagt, daß die Türkei aufhören wird, auf Kurden, die türkische Staatsbürger sind, Druck auszuüben, und daß sie ihre Gewaltpolitik beenden wird, daß die politische Chancengleichheit verwirklicht werden wird, damit Kurden aus freiem Willen handeln und sich frei entscheiden können, und daß die Möglichkeit für kurdische Parteien geschaffen wird, sich frei politisch zu betätigen?
b) Enthält es einen Artikel, der besagt, daß die aus Deutschland gelieferten Waffen nicht gegen Kurden eingesetzt werden dürfen?
c) Enthält es einen Artikel, der besagt, daß Deutschland und die Türkei eine gradlinige und offene Politik betreiben werden?
d) Enthält es einen Artikel, der besagt, daß die Türkei ihre Pläne und Programme ihrer offiziellen Kurdenpolitik dem deutschen Außenministerium zuleiten wird?
e) Enthält es einen Artikel, der besagt, daß für eine Lösung der Dialog mit kurdischen Vertretern aufgenommen werden wird?
f) Enthält es einen Artikel, der besagt, daß Deutschland die Entwicklung der Kurdenpolitik aufmerksam verfolgen wird und Sanktionen gegen die Türkei verhängen wird, wenn die versprochenen Entwicklungen nicht stattfinden?
g) Enthält es einen Artikel, der beinhaltet, daß Kurden in Deutschland demokratische Aktivitäten jeder Art unternehmen dürfen, ohne daß die türkische Regierung Gegenpropaganda verbreitet, und daß Deutschland und die Türkei sich nicht in die inneren Angelegenheiten des anderen einmischen, sich beide Seiten an die vertraglichen Versicherungen halten werden, und daß die Türkei auf die Politik der Bundesrepublik Deutschland in gleichem Maße reagieren wird?