Realisierung des Wahlrechts für Unionsbürger bei den bevorstehenden Europawahlen
des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 12. Juni 1994 gibt es zur Europawahl etwa 1,1 Millionen wahlberechtigte Unionsbürger und Unionsbürgerinnen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Unterzeichnerstaaten des Maastrichter Vertrags haben sich verpflichtet, spätestens bis zum 1. Februar 1994 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu den Europawahlen zu erlassen, damit die Unionsbürger und Unionsbürgerinnen an der Europawahl teilnehmen können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Was plant die Bundesregierung zu tun, um EU-Bürger und EU-Bürgerinnen in der Bundesrepublik Deutschland über ihr Wahlrecht und die notwendigen Modalitäten zu informieren?
Wie viele Finanzmittel sind dafür vorgesehen?
Falls die Bundesregierung bis jetzt nichts diesbezüglich vorbereitet hat: Ist eine niedrige Wahlbeteiligung von EU-Bürgern und -Bürgerinnen in der Bundesrepublik Deutschland bei der Europawahl im Juni 1994 beabsichtigt?
Werden die Stimmen der EU-Bürgerinnen und -Bürger bei der Wahlkampfkostenerstattung berücksichtigt, und wenn ja, kommt dies den Parteien im Herkunftsland oder in dem Land zugute, wo die Stimmen abgegeben wurden?
Gibt es Kontakte mit EU-Botschaften und -Konsulaten in der Bundesrepublik Deutschland, um hier lebende EU-Bürger und -Bürgerinnen zu informieren?
Werden deutsche Staatsbürger, die in andern EU-Staaten wohnen, von der Bundesregierung oder vom jeweiligen Gastland über ihre Wahlrechte informiert?