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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Bewachung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen des Bundes durch ehemalige Stasi-Mitarbeiter (G-SIG: 12011970)

Bewachung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen des Bundes, besonders der Bundesregierung und der Bundeswehr, durch die Berliner Commercial Service Group (CSG-Holding) und ihre Tochterunternehmen, Zutritt oder Schlüsselgewalt zu Räumen mit datenschutzwürdigen Unterlagen oder EDV-Einrichtungen, Bewachung des atomaren Forschungsreaktors des Hahn-Meitner-Instituts in Berlin, Tätigkeit ehemals führender Stasi- oder NVA-Offiziere bzw. SED-Funktionäre in der Unternehmensgruppe, deren Sicherheitsüberprüfung, Beauftragung von Nachfolgeunternehmen durch die Bundesregierung nach dem Konkurs der CSG-Holding, Geldwäsche bzw. Verschleierung von SED/PDS-Vermögen zugunsten von Interessenverbänden ehemaliger Stasi-Angehöriger oder anderer SED-Nachfolgeorganisationen durch CSG-Unternehmen, Aktenvernichtung in Räumen der CSG-Holding, strafrechtliche oder disziplinarische Folgen für die verantwortlichen Beamten, Maßnahmen zum Ausschluß einer Zusammenarbei mit führenden Stasi-Mitarbeitern

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

19.08.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/692024. 02. 94

Bewachung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen des Bundes durch ehemalige Stasi-Mitarbeiter

des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit dem Konkurs der Berliner Commercial Service Group (CSG-Holding) wurde bekannt, daß diese Firma und ihre Tochterunternehmen in Berlin und in den ostdeutschen Bundesländern auch für zahlreiche sicherheitsrelevante Einrichtungen des Bundes, darunter der Bundeswehr, Wach- und Sicherungsdienste geleistet hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Trifft es zu, daß die CSG und ihre Tochterunternehmen, darunter die ALWAS Berlin und die Allgemeine Wach- und Sicherungsgesellschaft mbH Frankfurt/Oder, für Einrichtungen des Bundes, insbesondere der Bundesregierung und der Bundeswehr, Wach- und Sicherungsdienste geleistet haben?

2

Wenn ja, welche Einrichtungen des Bundes, insbesondere welche sicherheitsrelevanten Einrichtungen der Bundesregierung oder der Bundeswehr wurden in welchem Zeitraum von welchem Unternehmen der CSG-Gruppe überwacht?

3

Hatten dabei die Angehörigen der Wach- und Sicherheitsdienste Zutritt oder Schlüsselgewalt zu Räumen oder Einrichtungen, in denen sich sicherheitsrelevante oder datenschutzwürdige Unterlagen der Bundesregierung, der Bundeswehr oder anderer Dienststellen des Bundes befinden?

4

Hatten die Angehörigen der Wach- und Sicherheitsdienste Zugang oder Schlüsselgewalt zu Räumen, in denen sich sicherheitsrelevante Einrichtungen der elektronischen Datenverarbeitung der Bundesregierung, der Bundeswehr oder anderer Dienststellen des Bundes befinden?

5

Hätten die Angehörigen des Wach- und Sicherheitsdienstes im Not- oder Katastrophenfall Zugang bzw. Zugriff zu den unter Fragen 3 und 4 genannten Einrichtungen bzw. Datenträgern gehabt?

6

Trifft es zu, daß der atomare Forschungsreaktor des Hahn-Meitner-Instituts in Berlin von einem Unternehmen der CSG-Holding bewacht und gesichert wurde?

7

Kann die Bundesregierung Erkenntnisse bestätigen, wonach der frühere Geschäftsführer und Miteigentümer der ALWAS, K. V., Offizier im besonderen Einsatz (OibE) bei der Abteilung IX des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR und führender Funktionär der SED gewesen ist?

8

Kann die Bundesregierung Erkenntnisse bestätigen, wonach ein führender Mitarbeiter der CSG-Holding, P. F., ehemaliger Offizier der HA-Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR gewesen ist?

9

Kann die Bundesregierung Erkenntnisse bestätigen, wonach der Miteigentümer der ALWAS, M. H., Offizier des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR gewesen ist?

10

Kann die Bundesregierung Erkenntnisse bestätigen, wonach der Finanzexperte der CSG-Holding und spätere Geschäftsführer der ALWAS Berlin, L. G., ehemaliger leitender Mitarbeiter des Bereichs Kommerzielle Koordinierung gewesen ist?

11

Kann die Bundesregierung Erkenntnisse bestätigen, wonach ein weiterer Geschäftsführer der ALWAS-Gruppe, H. W., Major der Nationalen Volksarmee und hauptamtlicher leitender Mitarbeiter einer Stasi-Abteilung innerhalb der NVA gewesen ist?

12

Kann die Bundesregierung Erkenntnisse bestätigen, wonach ein weiterer leitender Mitarbeiter der ALWAS, D. R., Polit-Offizier der NVA und Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR gewesen ist?

13

Sind der Bundesregierung weitere ehemalige führende Stasi- oder NVA-Offiziere oder SED-Funktionäre bekannt, die in der Unternehmensgruppe tätig waren, und wenn ja, welche?

14

Kann die Bundesregierung Erkenntnisse bestätigen, wonach ein sehr hoher Prozentsatz der bei der ALWAS-Gruppe Beschäftigten ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit gewesen sind, und wenn ja, wie hoch ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung dieser Anteil?

15

Wurden die führenden Mitarbeiter der ALWAS-Gruppe vor Auftragserteilung einer Sicherheitsprüfung unterzogen?

16

Sind die bei der Bewachung und Sicherung von Einrichtungen der Bundesregierung, der Bundeswehr oder sonstiger Behörden des Bundes eingesetzten Mitarbeiter privater Wach- und Sicherheitsdienste den zuständigen Bundesbehörden namentlich bekannt, und wurden oder werden sie vor Einsatz in sicherheitsrelevanten Bereichen einer Sicherheitsprüfung unterzogen?

17

Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, wonach D. R. und H. W. nach dem Konkurs der CSG-Holding erneut eine Wachschutzfirma, die Firma FEMOS, gegründet haben, und hat die Bundesregierung dieses Unternehmen mit der Bewachung und Sicherung von Einrichtungen des Bundes, insbesondere der Bundesregierung und der Bundeswehr, beauftragt?

18

Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, wonach nach dem Konkurs der CSG-Holding eine Auffanggesellschaft für die ALWAS, die ASS Berlin, gegründet wurde, und hat die Bundesregierung dieses Unternehmen mit der Bewachung und Sicherung von Einrichtungen des Bundes, insbesondere der Bundesregierung und der Bundeswehr, beauftragt?

19

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, die die Vermutungen der ÖTV Berlin und der Betriebsräte der ehemaligen CSG bestätigen, daß die Unternehmen der CSG-Holding auch zur Geldwäsche bzw. zur Verschleierung von Vermögenswerten der SED/PDS gedient haben?

20

Kann die Bundesregierung Erkenntnisse bestätigen, wonach Vermögen der SED/PDS bzw. des Staatssicherheitsdienstes einschließlich des Bereichs Kommerzielle Koordinierung in die CSG-Holding und ihre Tochter- und Nachfolgeunternehmen geflossen ist?

21

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach Geld, das der CSG-Holding illegal entzogen wurde, Interessenverbänden der Angehörigen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes oder der SED bzw. anderen Nachfolgeeinrichtungen, z. B. der PDS, zugeflossen sind, und ermitteln die zuständigen Behörden des Bundes in dieser Sache?

22

Kann die Bundesregierung Angaben bestätigen, wonach in den Räumen der CSG-Holding in der Stubbenrauchstraße 3 in Berlin im Zusammenhang mit dem Konkurs massenhaft Akten verschleppt bzw. vernichtet wurden, und welche Anstrengungen hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden des Landes Berlin unternommen, dies zu verhindern?

23

Hat die Bundesregierung Kenntnis über ähnliche Aktionen in anderen Geschäftsräumen oder bei anderen Unternehmen der CSG-Holding?

24

Wird die Vergabe von Aufträgen zur Überwachung von Einrichtungen des Bundes an Unternehmen, die von führenden Angehörigen des Staatssicherheitsdienstes durchsetzt waren oder sind, strafrechtliche oder disziplinarische Folgen für die verantwortlichen Beamten haben?

25

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um künftig eine Zusammenarbeit mit führenden Mitarbeitern des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR bei der Überwachung und Sicherung von Einrichtungen des Bundes auszuschließen?

Bonn, den 21. Februar 1994

Konrad Weiß (Berlin) Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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