Externe Kosten eines Kernschmelzunfalls
der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Volker Jung (Düsseldorf), Holger Bartsch, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck (Uetersen), Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Norbert Formanski, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Dr. Fritz Gautier, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Klaus Lennartz, Ulrike Mehl, Christian Müller (Zittau), Jutta Müller (Völklingen), Manfred Reimann, Peter W. Reuschenbach, Dr. Hermann Scheer, Otto Schily, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Dr. Dietrich Sperling, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz
Vorbemerkung
Die Kosten der Reaktorunfälle von Harrisburg und Tschernobyl sind bis heute nicht umfassend quantifiziert.
Die jeweiligen Schätzungen über Schäden und Folgekosten weichen um Milliardenbeträge ab. In der Studie der PROGNOS AG: Identifizierung und Internalisierung externer Kosten der Energieversorgung werden alle möglichen Schäden eines Kernschmelzunfalls den externen Kosten zugerechnet, weil über die Inkaufnahme des Risikos hoher Schäden durch Reaktorunfälle fundamentaler Streit innerhalb der Gesellschaft besteht.
Einerseits wird das mögliche Risiko von Kernschmelzunfällen wegen seiner vermeintlich geringen Eintrittswahrscheinlichkeit als vertretbar angesehen und die Möglichkeit von Folgeschäden und -kosten als vernachlässigbar eingestuft, andererseits wird das Risiko des Unfalls gerade wegen der extrem hohen Schadensfolgen als unvertretbar angesehen und die Beendigung der Kernenergienutzung verlangt, nicht zuletzt, um externe Kosten zu vermeiden.
Wegen dieser unterschiedlichen Haltung zur Kernenergie wird einerseits die Internalisierung der möglichen Schäden über die Einbeziehung in den Strompreis abgelehnt, andererseits entstehen bei der Beendigung der Kernenergienutzung auch potentiell keine externen Kosten mehr.
Ferner ist nach Aussage der PROGNOS AG sowohl der anzunehmende Umfang externer Effekte als auch ihr quantitativ abschätzbares Volumen ungeklärt.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Anteile des radioaktiven Materials sind nach Ansicht der Bundesregierung bei der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl freigesetzt worden?
Mit welcher Freisetzungsrate müßte im Falle eines Kernschmelzunfalls in Deutschland gerechnet werden?
Welcher Strahlendosis war die Bevölkerung der ehemaligen Sowjetunion nach dem Tschernobyl-Unfall ausgesetzt?
Wie hoch wäre die potentielle Strahlendosis im Falle eines deutschen Unfalls angesichts einer erheblich dichteren Bevölkerung?
Mit welcher Todesrate infolge Krebserkrankungen wird nach Tschernobyl in der ehemaligen Sowjetunion gerechnet? Mit welcher Todesrate bei einem deutschen Unfall?
Teilt die Bundesregierung dabei die Annahmen von Dr. Hohmeyer mit 2,4 Millionen Toten, von Prof. Evers mit 1,7 Millionen Toten oder von Prof. Voss mit einer wesentlich niedrigeren Zahl?
Will die Bundesregierung größere Sicherheit bei der Abschätzung der Todesrate erlangen?
Welches Verfahren zur Monetarisierung der Verluste menschlichen Lebens hält die Bundesregierung für vertretbar — „die Human-Capital-Methode" oder „hedonistische Preisanalysen"?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den unterschiedlichen Bewertungsmethoden und Abschätzungen der externen Kosten eines Kernschmelzunfalls ein:
— Prof. Evers/Rennings, die den Wert eines menschlichen Lebens mit 6 Mio. DM und den Gesamtschaden eines Kernschmelzunfalls mit 10,7 Billionen DM angeben,
— Dr. Hohmeyer, der den Gesamtschaden nur mit 1,2 Billionen DM angibt, oder
— Prof. Voss, der zu wesentlich geringeren Werten kommt?
Teilt die Bundesregierung die Abschätzung von Prof. Evers/ Rennings bezüglich der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Kernschmelzunfalls zur Berechnung des Erwartungswertes des Schadens von 1 : 33 300?
Folgt die Bundesregierung danach der Abschätzung von Prof. Evers bezüglich jährlicher externer Schadenskosten von 6,42 Mrd. DM und externer Kosten in Höhe von 4,3 Pf je kWh der Atomnutzung? Wenn nein, welche Bewertung und Berechnung legt die Bundesregierung bei der Abschätzung externer Kosten zugrunde?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß angesichts der quantifizierten externen Kosten die Deckungssumme auf 10 Mrd. DM pro Kernkraftwerk aufgestockt werden muß? Wie soll diese Deckungssumme abgesichert werden?
Teilt die Bundesregierung dabei die Einschätzung der PROGNOS AG, daß eine private Versichungslösung aussichtslos erscheint?
Welche Alternativen schlägt die Bundesregierung statt dessen vor?