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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik durch den Bundesgrenzschutz (G-SIG: 12011976)

Erfassung des Betriebs von Funkanlagen durch den BGS nach Anforderung des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder der Landesämter für Verfassungsschutz, funkbetriebliche Auswertung, Anfall personenbezogener Daten, Kenntnis des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und der Parlamentarischen Kontrollkommission, gesetzliche Grundlagen der Amtshilfe durch den BGS

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.04.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/694301.03.94

Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik durch den Bundesgrenzschutz

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik durch den Bundesgrenzschutz

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

In wie vielen Fällen hat der Bundesgrenzschutz (BGS) in den letzten zehn Jahren auf Anforderung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) den Betrieb von Funkanlagen durch fremde Nachrichtendienste oder die vom BfV zu beobachtenden Personenzusammenschlüsse und Einzelpersonen erfaßt (bitte nach Jahren und Anlässen auflisten)?

2

In wie vielen Fällen hat der BGS in den letzten zehn Jahren auf Anforderung von Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) den Betrieb von Funkanlagen durch fremde Nachrichtendienste oder die von den LfV zu beobachtenden Personenzusammenschlüsse und Einzelpersonen erfaßt (bitte nach Jahren, Anlässen und Bundesland auflisten)?

3

In wie vielen Fällen hat der BGS in den letzten zehn Jahren auf Anforderung des BfV die funkbetriebliche Auswertung des Funkverkehrs fremder Nachrichtendienste oder der vom BfV zu beobachtenden Personenzusammenschlüsse und Einzelpersonen vorgenommen (bitte nach Jahr und Anlaß auflisten)?

4

In wie vielen Fällen hat der BGS in den letzten zehn Jahren auf Anforderung von LfV die funkbetriebliche Auswertung des Funkverkehrs fremder Nachrichtendienste oder der von den LfV zu beobachtenden Personenzusammenschlüsse und Einzelpersonen vorgenommen (bitte nach Jahren, Anlässen und Bundesland auflisten)?

5

In wie vielen Fällen hat der BGS in den letzten zehn Jahren auf Anforderung des BfV die funkbetriebliche Auswertung von Unterlagen, Geräten und Aufzeichnungen, die bei dem Betrieb von Funkanlagen durch fremde Nachrichtendienste oder die vom BfV zu beobachtenden Personenzusammenschlüsse und Einzelpersonen vorgenommen (bitte nach Jahren und Anlässen auflisten)?

6

In wie vielen Fällen hat der BGS in den letzten zehn Jahren auf Anforderung von LfV die funkbetriebliche Auswertung von Unterlagen, Geräten und Aufzeichnungen, die bei dem Betrieb von Funkanlagen durch fremde Nachrichtendienste oder die von den LfV zu beobachtenden Personenzusammenschlüsse und Einzelpersonen vorgenommen (bitte nach Jahren, Anlässen und Bundesland auflisten)?

7

Wie viele Datensätze, wie viele Meter Akten mit personenbezogenen Daten sind bei der Ausführung dieser Aufgaben in den letzten zehn Jahren angefallen?

8

Seit wann hat der BGS für das BfV und die LfV diese Aufgaben wahrgenommen?

9

Hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Kenntnis von diesen erhobenen, gespeicherten und weiterverarbeiteten Daten?

a) Wenn ja, seit wann, und welche Haltung hat er dazu eingenommen?

b) Wenn nein, wieso sind dem Bundesdatenschutzbeauftragten diese Daten vorenthalten worden?

10

Wie oft, und in wie vielen Fällen ist die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) unterrichtet worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

11

Seit wann, und mit welcher Begründung sind die Wahrnehmung von Aufgaben durch den BGS Gegenstand der PKK, und wo wurde dies wie geregelt?

12

Wie verhält sich die Bundesregierung dazu, daß weder die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch die Gruppe der PDS/Linke Liste in der PKK vertreten und somit von einer Kontrolle ausgeschlossen sind?

13

Wie hat die Bundesregierung bisher die Einzelheiten der Aufgabenwahrnehmung des BGS für das BfV oder die LfV, insbesondere nach Art und Umfang der Aufgaben sowie die erforderliche technische und organisatorische Abgrenzung zu den sonstigen Aufgabenbereichen des BGS geregelt?

14

Auf welcher gesetzlichen Grundlage geschah dies?

Bonn, den 24. Februar 1994

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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