Nach dem Einigungsvertrag (Artikel 39) wird der Sport in den neuen Bundesländern nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes gefördert.
Danach kann sich der Bund nur an der Finanzierung solcher Einrichtungen beteiligen, die von bundeszentralen nichtstaatlichen Organisationen (z. B. den Bundessportfachverbänden) auf Dauer genutzt werden. Unter diesen Gesichtspunkten werden den neuen Bundesländern derzeit 20 Leistungszentren finanziell bezuschußt, in denen eine große Zahl von Spitzensportlern der Bundessportfachverbände ständig trainiert.
Nach dem Leistungssportprogramm des Bundesministeriums des Innern wird die Errichtung von Sportstätten für Training und Wettkampf der Spitzenkader durch den Bund gefördert, soweit nach den Leistungsportstrukturplänen der Fachverbände ein örtlicher oder sportartspezifischer Bedarf besteht. Die Bedarfsermittlung und -anmeldung ist dabei grundsätzlich Sache des jeweiligen Bundessportverbandes.
Bei der Erarbeitung seines Strukturplanes hat der Deutsche Skiverband keine Notwendigkeit gesehen, den Wiederaufbau einer 120-m-Mattenschanze in die bereits sehr umfangreiche Prioritätenliste für Ausbau- und Ergänzungsbaumaßnahmen in seinem Verbandsbereich aufzunehmen. Auch der Bundesausschuß Leistungssport des Deutschen Sportbundes hat dem genannten Projekt keine sportfachliche Priorität eingeräumt, da kein sportfachlicher Bedarf für eine weitere Großschanze bestehe. Der Landesskiverband Sachsen e. V. hat in einer Stellungnahme vom 21. Februar 1994 ebenfalls erklärt, daß eine solche Schanze nicht „unumgänglich notwendig" ist, da im Kurssystem auch andere bestehende Anlagen (z. B. in Thüringen) genutzt werden. Die Leistungsentwicklung wird durch das Fehlen einer Großschanze in Klingenthal nicht behindert. Die Ergebnisse sind allen Beteiligten mitgeteilt worden.
Aus sportfachlicher Sicht wird dagegen die Sanierung der „Vogtlandschanze" in Klingenthal als 70-m-Schanze, insbesondere für den Trainingsbetrieb, für förderungswürdig gehalten. Hier ist beabsichtigt, daß der Bund — im Einvernehmen mit dem Freistaat Sachsen — sich an den Gesamtkosten der Sanierung beteiligt.