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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Offene Fragen zum Abschlußbericht der Bundesregierung zu den tödlichen Schüssen von Bad Kleinen (G-SIG: 12012029)

Rolle des V-Mannes Klaus Steinmetz, Kenntnisse und Informationen über seine Aktivitäten, Verpflichtungserklärung, Entlohnung und Übernahme sonstiger Kosten, technische Ausstattung, Vernehmung und Aussagen nach dem Einsatz in Bad Kleinen, Verbleib von Beweismitteln, Aussagegenehmigung für ein "Spiegel-Interview; rechtsmedizinische Untersuchungen der Todesumstände von Wolfgang Grams; Korrekturen bei der Erstellung des Zwischenberichts; kriminaltechnische und staatsanwaltliche Untersuchungen bei den beteiligten GSG-9-Beamten

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.06.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/715023.03.94

Offene Fragen zum Abschlußbericht der Bundesregierung zu den tödlichen Schüssen von Bad Kleinen

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Wesentliches Ergebnis des vorgelegten „Abschlußberichtes der Bundesregierung zu der Polizeiaktion am 27. Juni 1993 in Bad Kleinen/Mecklenburg-Vorpommern" ist: „Aufgrund der Blutspuren und der spärlichsten biologischen Rückstände an der Jacke des BGS-Beamten Nr. 6 wird eine direkte Fremdbeibringung der Nah-Schußverletzung durch diesen Beamten (exekutionsähnliche Handlung) für praktisch ausgeschlossen gehalten. Es gibt somit keine neuen Erkenntnisse, die zwingend gegen eine Selbstbeibringung des Nahschusses durch Grams sprechen würden."

Denn: „Aufgrund der an der Jacke des Beamten Nr. 6 festgestellten Blutspuren sei ,es außerordentlich unwahrscheinlich, daß diese Jacke vor der Untersuchung einer Reinigung unterzogen wurde'.

Mit diesen Feststellungen aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Schwerin und den Untersuchungen des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei und des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich wartet die Bundesregierung in ihrem Abschlußbericht auf.

Die Bilanz des Abschlußberichtes: Heute läßt sich nichts mehr beweisen. Vor allem läßt sich nicht mehr beweisen, daß GSG-9 - Beamte oder andere Polizeibeamte Wolfgang Grams durch einen Nahschuß ermordet haben. Deswegen spreche — so die Bundesregierung — nichts mehr zwingend gegen einen Suizid.

In den ersten Wochen nach der Polizeiaktion in Bad Kleinen verbreitete die Staatsanwaltschaft Schwerin, daß es auszuschließen sei, daß Wolfgang Grams sich selbst getötet habe. Nahezu 30 gravierende Pannen bei der Spurensicherung des Bundeskriminalamtes (BKA) waren nötig, damit die Staatsanwaltschaft diese Erkenntnis revidierte und die Bundesregierung zu einem derartigen Ergebnis in ihrem Abschlußbericht kommen konnte.

Nachdem die Top-Ermittler des technisch hochgerüsteten BKA bei der Tatort- und bei der Spurensicherung durch eine Serie von Fehlern im „handwerklichen Bereich" zur Vernichtung wichtiger Spuren und Beweise beitrugen, war die Grundlage dafür geschaffen, daß die Abläufe nicht mehr vollständig aufgeklärt werden konnten.

Erst nachdem u. a.

  • BKA-Beamte „in Verkennung der ... Zuständigkeit" Polizeibeamte der Lübecker Polizei von der Leichenschau Grams fernhielten,
  • BKA-Beamte dann Spuren an Kopf und Händen der Leiche Wolfgang Grams bei der Obduktion „irrtümlich" und wegen „unzureichender Erfahrung" beseitigten,
  • BKA-Beamte die Asservierung der Haare Wolfgang Grams „aufgrund eines Mißverständnisses" unterließen,
  • BKA-Beamte frühzeitig die Waffen der GSG-9-Beamten beschossen hatten und somit eventuelle Blut- und Gewebeanhaftungen im Mündungsbereich beseitigten,
  • BKA-Beamte nicht willens waren, trotz aufkommenden Verdachts einer Tötung Wolfgang Grams durch einen Nahschuß durch Polizeibeamte, eine „an sich gebotene Neuaufnahme der Tatortarbeit" durchzuführen,
  • BKA-Beamte die Lage des schwerverletzten Wolfgang Grams und dessen Waffe in der Gleisanlage nicht dokumentierten und heute nicht mehr klären können usw.,

war die unbewiesene Behauptung von einer Selbsttötung Wolfgang Grams möglich. Der Schweriner Leitende Oberstaatsanwalt äußerte zu diesem Ergebnis vor Journalisten auf einer Pressekonferenz: „Glauben Sie es oder glauben Sie es nicht."

Nötig war dafür aber auch eine nach unserer Auffassung parteiische Ermittlungsarbeit von Staatsanwaltschaft, Bundesanwaltschaft und BKA,- die von vornherein die Zeugin Baron als unglaubwürdig darstellten, die — so „bestehe die Vermutung" — ihre „bruchstückhaften Wahrnehmungen mit Überlegungen und Mutmaßungen vermengt habe" (Abschlußbericht, S. 12). Hingegen wurden die Aussagen der GSG-9-Beamten, die unter dem Verdacht des Mordes standen, äußerst wohlwollend bewertet. Trotz „teils widersprüchliche(r), teils dem festgestellten Geschehensablauf nicht entsprechende(r) Angaben", trotz „unzutreffender Angaben" der Beamten, wird ihnen „Aufrichtigkeit" und die „Ernsthaftigkeit ihres Bemühens um die Aufklärung der genauen Abläufe" attestiert (Abschlußbericht der Bundesregierung, S. 14 bis 16). Diese entlastende Erklärung über die schreienden Widersprüche in den Aussagen der GSG-9-Beamten fällte der die Ausbildung der GSG 9 betreuende Psychologe. Ein anderes Gutachten wurde offenbar gar nicht angefordert.

Durch die frühzeitige Freisprechung der GSG-9-Beamten durch die Verantwortlichen, durch deren Geheimhaltungspolitik (V-Mann-Einsatz) und der Absicherung der Beamten durch Legendierung und Vermummung wurde überhaupt erst der Rahmen geschaffen, in dem ständig neue Absprachen möglich und notwendig wurden. Es gehört schon ein sehr spezielles Verhältnis zur Wahrheitsfindung dazu, diesen Prozeß als Aufklärung zu bezeichnen.

Geradezu unverständlich ist es in diesem Zusammenhang, wenn die Bundesregierung in ihrem Abschlußbericht die Medien wegen deren Recherchen angreift. Um diese Zumutung in vollem Umfang zu verstehen, muß man sich die erste offizielle Fassung der Darstellung der Ereignisse in Bad Kleinen vor Augen führen.

Der Abschlußbericht der Bundesregierung läßt viele Fragen offen und wirft neue Fragen auf.

Immer noch sind die genauen Hintergründe und Umstände des Vorlaufs und der Polizeiaktion in Bad Kleinen selber im Dunkeln.

Immer noch - trotz aller Bekundungen des Bundesministers des Innern nach rückhaltloser Aufklärung - wird selbst der Parlamentarischen Kontrollkommission des Deutschen Bundestages eine umfassende Unterrichtung über den V-Mann-Einsatz verwehrt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen87

1

Aufgrund welcher Fakten kommt der BKA-Beamte Brisach in seinem Bericht vom 13. August 1993 zu der Erkenntnis, daß der V-Mann Klaus Steinmetz „als tragendes Mitglied der ,RAF' " zu bezeichnen sei?

2

Trifft es zu, daß der BKA-Beamte Brisach versetzt worden ist, und was sind die genauen Hintergründe dieser Versetzung?

3

Trifft es zu, daß wichtige Beweismittel nach der Polizeiaktion in Bad Kleinen verschwunden sind, wenn ja, welche?

Was weiß die Bundesregierung über den Verbleib von zwei Schreiben von Birgit Hogefeld, die sie dem V-Mann Klaus Steinmetz überreicht haben soll?

Was weiß die Bundesregierung über den Verbleib eines Laptop, den der V-Mann Klaus Steinmetz mitführte?

4

Trifft es zu, daß das Strafverfahren gegen den V-Mann Klaus Steinmetz aufgrund der BKA-Einschätzung vom 13. August 1993 über die Rolle des V-Mannes in der RAF wieder aufgenommen worden ist, und wenn ja, aufgrund welcher neuer Faktenlage?

Wieso hat die Generalbundesanwaltschaft dieses Verfahren gegen den V-Mann eingestellt?

Wurde dem Generalbundesanwalt diese BKA-Einschätzung vom 13. August 1993 über den V-Mann Klaus Steinmetz nicht umgehend zugestellt, und wenn nein, wieso nicht?

Wann wurde dem Generalbundesanwalt die BKA-Einschätzung vom 13. August 1993 über den V-Mann Klaus Steinmetz zugestellt?

5

Wurde das Treffen zwischen Birgit Hogefeld und dem V-Mann Klaus Steinmetz im Februar 1992 in Paris vom Bundesnachrichtendienst (BND) überwacht?

von wem oder welcher Behörde hat der BND diesen Hinweis erhalten,

zu welchen Erkenntnissen ist man bei der Observierung dieses Treffens von Birgit Hogefeld und dem V-Mann Klaus Steinmetz im Februar 1992 in Pa ris gekommen,

waren französische Stellen von den bundesdeutschen Behörden über das Treffen von Birgit Hogefeld mit dem V-Mann Klaus Steinmetz im Februar 1992 in Paris unterrichtet, wenn ja, welche; wenn nein, warum nicht,

treffen Pressemeldungen zu, nach denen vor dem Treffen Birgit Hogefelds mit dem V-Mann Klaus Steinmetz im Februar 1992 in Paris „gleich mehrere hochrangige Vertreter der Unterstützerszene anwesend" waren und dies „sogar die deutsche Botschaft" erfuhr (Focus, 10/1994, S. 28),

welche Kenntnisse haben welche bundesdeutschen Behörden über dieses Treffen erlangt?

6

Wurde das Treffen zwischen RAF-Angehörigen und dem V-Mann Klaus Steinmetz im Oktober/November 1991 in Metz auch vom BND überwacht?

von wem oder welcher Behörde hat der BND diesen Hinweis erhalten,

zu welchen Erkenntnissen ist man bei der Observierung dieses Treffens von RAF-Angehörigen und dem V-Mann Klaus Steinmetz im Oktober/November 1991 in Metz gekommen,

waren französische Behörden von bundesdeutschen Behörden über das Treffen zwischen RAF-Angehörigen und dem V-Mann Klaus Steinmetz im Oktober/November 1991 in Metz unterrichtet worden?

7

Hat der BND Kenntnis über weitere Treffen zwischen Angehörigen der RAF und dem V-Mann Klaus Steinmetz?

Wenn ja, über welche?

8

Über welche Aktivitäten des V-Mannes Klaus Steinmetz wurde die Parlamentarische Kontrollkommission des Deutschen Bundestages am 2. März 1994 informiert?

9

Treffen Pressemeldungen zu, nach denen Vertreter des Bundesministeriums des Innern und des Bundesamtes für Verfassungsschutz interne Kenntnisse über den V-Mann Klaus Steinmetz auf der Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission am 2. März 1994 nicht preisgeben wollten (Focus, 10/1994, S. 28)?

10

Wenn ja, wieso wird hier weiter eine Politik der strikten Geheimhaltung betrieben, obwohl der Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, eine „rückhaltlose Aufklärung ohne Wenn und Aber" zugesagt hatte und zudem der V-Mann ohnehin „verbrannt" ist?

11

Will die Bundesregierung durch das Aufrechterhalten der Geheimhaltung Verstöße von Bundesbehörden und Landesbehörden gegen das Legalitätsprinzip decken?

12

Wurde geprüft, ob Bundesbehörden oder Landesbehörden bei dem Einsatz des V-Mannes Klaus Steinmetz gegen das Legalitätsprinzip verstoßen haben?

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man bei dieser Prüfung gekommen?

Wenn nein, wieso hat man so eine Prüfung unterlassen?

13

Wann hat der V-Mann Klaus Steinmetz bei welcher Bundesbehörde und/oder Landesbehörde eine Verpflichtungserklärung unterschrieben oder auf andere Weise abgegeben?

14

Wie wurde die Tätigkeit des V-Mannes Klaus Steinmetz für Bundesbehörden und/oder Landesbehörden entlohnt (bitte exakt auflisten)?

15

In welcher Höhe wurden Kosten (Fahrtkosten, Spesen) von Bundesbehörden oder Landesbehörden für den V-Mann Klaus Steinmetz im Laufe der Zusammenarbeit übernommen (bitte exakt auflisten)?

16

Wurde der V-Mann Klaus Steinmetz über die Wahrung der Rechtsordnung belehrt?

17

Wenn ja, wann, und von welcher Behörde wurde diese Belehrung vorgenommen, und wurde sie im Laufe der Zusammenarbeit wiederholt, und was war gegebenenfalls der Anlaß für die Wiederholung(en)?

18

Wenn nein, wieso unterblieb das?

19

Wurde der V-Mann Klaus Steinmetz gemäß des „Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen" verpflichtet?

Wenn nein, warum nicht?

20

Haben sich die Bundesbehörden vor dem Einsatz in Bad Kleinen von der gesetzmäßigen Führung des V-Mannes Klaus Steinmetz überzeugt (Belehrung, Verpflichtung etc.)?

21

Wurde der V-Mann Klaus Steinmetz nach dem Einsatz in Bad Kleinen vernommen, und wenn ja, wie oft, von welcher Behörde und mit welcher Aussagegenehmigung (bitte jeweils das exakte Datum angeben)?

22

Welche Angaben hat Klaus Steinmetz über die sogenannten „Observationslücken" in Wismar (Abschlußbericht der Bundesregierung, S. 26) gemacht?

23

Wie oft und zu welchem Zweck haben Birgit Hogefeld und Klaus Steinmetz die Wohnung verlassen?

24

Wann, wo, und wie wurde der Personenschutzsender bei dem V-Mann angebracht?

25

Warum wurde der V-Mann nicht darüber informiert, daß er mit einem Personenschutzsender ausgestattet wurde (Zwischenbericht der Bundesregierung, S. 30)?

26

Wann, wo, und wie wurde der Peilsender bei dem V-Mann angebracht?

27

Wie wurden ihm Funktion und Aufgabe der Geräte begründet und erläutert?

28

Wie war es technisch möglich, dem V-Mann einen Personenschutzsender ohne sein Wissen zu installieren?

29

Wurde die Ausstattung des V-Mannes mit einem Personenschutzsender und/oder Peilsender auch bei den vorherigen Treffen mit Angehörigen der RAF vorgenommen?

30

Wurden die Gespräche zwischen Birgit Hogefeld und dem V-Mann Klaus Steinmetz — und später mit Wolfgang Grams — in dem Billard-Café mitgehört und/oder aufgezeichnet?

31

Hat der V-Mann Klaus Steinmetz für sein Interview im „SPIEGEL" eine Aussagegenehmigung erhalten, und wenn ja, von welcher Behörde?

Wenn nein, welche Schritte wurden gegen Klaus Steinmetz wegen dieser Verletzung von Dienstgeheimnissen eingeleitet?

32

Wurden durch den Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Münster sämtliche Varianten der Waffenhaltung bei einer möglichen Fremdbeibringung des Kopfschusses bei Wolfgang Grams bedacht?

Wenn ja, warum kommen die einzelnen Varianten nicht in Betracht?

33

Läßt die Verletzung im rechten Zeigefingerdaumenwinkel den Rückschluß zu, daß die rechte Hand zumindest leicht zwischen Gesäß und Gleisbett eingeklemmt war?

34

In welcher Hand hatte Grams während des Schußwechsels mit den Beamten seine Pistole?

35

Trifft es zu, daß im Verlauf der Erstellung des Zwischenberichts und den verschiedenen Fassungen des Zwischenberichts Grams zuerst die Pistole in der rechten Hand hatte, und in der letzten, offiziellen Fassung gar nicht erwähnt wird, in welcher Hand Grams die Waffe hielt?

36

Wenn ja, welche Umstände haben dazu geführt, daß die Bundesregierung die von BKA-Beamten im Innenausschuß vorgetragene Version des Schußwechsels, nach der Grams die Waffe in der rechten Hand hielt, revidierte?

37

Wie wurde die Klärung dieser Frage von der Bundesregierung vorangetrieben?

38

Ist die Bundesregierung nicht der Ansicht, daß es äußerst wichtig ist zu klären, in welcher Hand Grams während des Schußwechsels die Pistole hielt?

39

Wie ist bei einer Selbstbeibringung des Kopfschusses durch Grams erklärbar, daß Grams auf seiner rechten Hand lag?

40

In welcher Hand hielt Grams nach Kenntnis der Bundesregierung während des angenommenen Suizids die Waffe?

Kann sich Grams auch den Kopfschuß mit der linken Hand gesetzt haben?

Hielt Grams nach den Erkenntnissen des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei und des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich die Waffe während des angenommenen Suizids in der rechten oder der linken Hand?

41

Wie hat sich konkret der Klärungsprozeß um die Lage der Waffe Grams nach dem Schußwechsel gestaltet, und aufgrund welcher Tatsachen kam man zunächst zur der Aussage, daß die Waffe 20 cm rechts neben Wolfgang Grams Hand lag, dann — im Zwischenbericht der Bundesregierung —, daß die Waffe auf der linken Seite neben Grams linker Hand lag, und daß nun — im Abschlußbericht — diese Frage ebenfalls offengelassen wird?

42

Wie wurde versucht, diese widersprüchlichen Aussagen zu klären, oder hat man sich hier der Methode des Bundesminister des Innern (aus der 73. Sitzung des Innenausschusses) bedient, nach der einfach die letzte Fassung zur gültigen und damit richtigen erklärt wird, bzw. diese Frage zur offenen erklärt wird?

43

Wie viele Beamte kommen für das Setzen der horizontalen Treffer bei Wolfgang Grams in Frage?

44

Wo befanden sich die Beamten zum Zeitpunkt der Schußabgabe?

45

Wie erklärt die Bundesregierung, daß keiner der eingesetzten Beamten, weder des Festnahmetrupps noch des BKA (z. B. Stellwerk), gesehen haben, wie es zu dem Kopfschuß bei Grams kam?

46

Aufgrund welcher Tatsachen hat die Staatsanwaltschaft Schwerin zunächst erklärt, daß es auszuschließen sei, daß Grams sich selbst getötet hat, und aufgrund welcher Tatsachen ist die Staatsanwaltschaft Schwerin dann zur Auffassung gelangt, daß Grams sich selbst getötet hat, obwohl das BKA durch Fehler im „handwerklichen Bereich" zig wichtige Spuren zerstörte und nicht einmal geklärt werden kann, in welcher Hand Grams die Waffe führte und wo die Waffe nach dem Schußwechsel lag?

47

Wie erklärt die Bundesregierung, daß der Schweriner Leitende Oberstaatsanwalt Schwarz vor Journalisten auf einer Pressekonferenz die Frage, ob sich Grams selbst getötet hat, mit den Worten kommentierte: „Glauben Sie es oder glauben Sie es nicht."

48

In wie vielen Fragen wurde während der Erstellung des Zwischenberichtes eine Korrektur vorgenommen (bitte exakt auflisten)?

49

Wie wurde sichergestellt, daß die GSG-9-Beamten untereinander keinen Austausch kontaminierter Jacken vornahmen?

Wann exakt hat der Beamte seine Jacke zur kriminaltechnischen Untersuchung abgegeben?

Wurde nach der Aussage der Zeugin Baron sofort veranlaßt, alle Jacken der eingesetzten Beamten einer kriminaltechnischen Untersuchung zu unterziehen?

Wenn nein, wieso unterblieb dies, und würde die Bundesregierung auch dies als einen weiteren „handwerklichen Fehler" bezeichnen?

Wenn ja, wie viele Jacken wurden mit welchem Ergebnis untersucht?

50

Wurde das rote Sweatshirt des GSG-9-Beamten Nr. 8, der ebenfalls nach dem Schußwechsel an den verletzt am Boden liegenden Grams herantrat, auch in Zürich untersucht?

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man bei dieser Untersuchung gekommen?

51

Treffen Pressemeldungen zu, nach denen dieses rote Sweatshirt nicht untersucht wurde (Woche, 10. März 1994), und warum wurde diese Untersuchung nicht durchgeführt?

52

Trifft es zu, daß die Zeugin Baron in ihrer Aussage ausführte, daß der mutmaßliche Täter weinrote Kleidung trug?

53

Trifft es zu, daß die Aussage der Zeugin Baron dadurch unglaubwürdig gemacht wurde, indem u. a. ausgeführt wurde, daß der Beamte Nr. 6 (den die Staatsanwaltschaft zunächst in Verdacht hatte) eine blaue Jacke trug?

54

Wären Blutspritzer auf dem Jackenärmel auch dann zwingend, wenn sich der Schußarm bei einer Fremdbeibringung des Kopfschusses bei der Schußabgabe im rechten Winkel rechts von der Schußwaffe befand?

55

Wurde der Schrank des Instituts für Rechtsmedizin der Universität in Zürich zur Entwendung der Jacke des Beamten Nr. 6 aufgebrochen?

56

Stammt die aus der Ceska 75 verfeuerte Munition sowie die bei Grams und Birgit Hogefeld sichergestellte Munition ebenfalls aus dem Raubüberfall auf das Waffengeschäft Walla in Maxdorf?

57

Wie viele Magazine Munition wurden an die GSG-9-Beamten ausgeteilt?

58

Wurden an die GSG-9-Beamten auch unterschiedliche Munitionsarten für unterschiedliche Verhaftungssituationen ausgeteilt?

59

Erhielten die GSG-9-Beamten auch Magazine mit Vollmantelmunition?

60

Aufgrund welcher Tatsachen kommt die Bundesregierung nunmehr zu der Feststellung, daß der Schußwechsel „wahrscheinlich zwischen 8 bis 15 Sekunden" gedauert hat, während zunächst nur von 6 Sekunden die Rede war?

61

Welche Anhaltspunkte liegen für den Rückschluß vor, daß Grams den Schußwechsel eröffnet hat?

62

Ist der in dem Schlußbericht genannte Beamte auf dem Bahnsteig 3/4, der das Verlassen des „Billard-Cafés" durch Grams, Birgit Hogefeld und den V-Mann meldete, mit dem im Zwischenbericht legendierten Beamten Nr. 4 identisch?

63

Befand sich in dem „Billard-Café" während des Schußwechsels ein Beobachtungsposten der Polizei, und wenn ja, wie verhielt sich dieser Beamte während des Schußwechsels?

64

Wo befanden sich die GSG-9-Beamten, die möglicherweise zeitgleich die Treffer bei Grams setzten, während der Schußabgabe?

65

Wie erklärt die Bundesregierung, daß der Obduzent die Schußrichtung des streifenden Durchschusses bei Grams als von hinten nach vorne verlaufend bezeichnet, und von welchem Standort aus muß hier geschossen worden sein?

66

Wohin zielten die Beamten, die weiterschossen, während Grams auf dem Gleis lag?

67

Wie ist der große zeitliche Abstand von 30 bis 60 Sekunden bis zum Herantreten an den verletzten Grams erklärbar, obwohl zumindest der Beobachtungsposten auf dem Stellwerk sehen konnte, daß Grams auf dem Gleiskörper lag?

68

Wie viele Polizistinnen waren in Bad Kleinen wo und wie eingesetzt?

69

Gibt es Zeugenaussagen, nach denen mindestens eine Frau während des Einsatzes in Bad Kleinen von der Schußwaffe Gebrauch gemacht haben soll?

70

Treffen Pressemeldungen zu, nach denen auch BKA-Beamte als Ohrenzeugen einen Einzelschuß nach dem Schußwechsel gehört haben wollen?

71

Wie viele Einschüsse wurden in dem Zug auf Gleis 5 festgestellt?

72

Liegt mittlerweile das endgültige Munitionsverbrauchsprotokoll der GSG 9 vor, und wenn ja, was ergibt sich daraus?

73

Wie wurde überprüft, daß von den eingesetzten Polizeikräften nur GSG-9-Beamte von der Schußwaffe in Bad Kleinen Gebrauch gemacht haben?

74

Wurden die der Tötung von Grams verdächtigen Polizeibeamten der Zeugin Baron gegenübergestellt, oder wurden ihr Fotos von diesen Beamten vorgelegt?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis führte dies?

Wenn nein, warum unterblieb dies?

75

Wieso wurden die GSG-9-Beamten nach dem Einsatz von Bad Kleinen nicht getrennt, da doch die Gefahr der Absprachen bestand?

76

Bestand nach Ansicht der Bundesregierung auch dann „keine Veranlassung", die GSG-9-Beamten zu trennen, als die Aussage der Zeugin Baron vorlag?

77

Wie viele Psychologen haben die Zeugenaussagen der GSG-9-Beamten und der Zeugin Baron begutachtet, und wieso taucht nur die Bewertung des Psychologen, der die GSG-9-Beamten während der Ausbildung betreut, im Abschlußbericht der Bundesregierung auf?

78

Wie wurde die Identifizierung der GSG-9-Beamten durchgeführt, die von der Staatsanwaltschaft vermummt vernommen werden mußten?

79

Trifft es zu, daß bei der Obduktion Newrzellas Kleidungsgegenstände fehlten, die für die Obduktion wichtig gewesen wären, und wie erklärt dies die Bundesregierung?

80

War die Waffe von Grams vollständig eingeölt?

81

War die Waffe bereits bei der Sicherstellung eingeölt, oder ist sie erst nachträglich eingeölt worden?

82

Wenn sie erst nachträglich eingeölt worden ist, wo, wann, und auf wessen Veranlassung hin geschah dies?

83

Wie lange war der Beamte Nr. 6 allein mit dem verletzten Grams in der Gleisanlage, als nach dem Schußwechsel die „Fehlmeldung" kam, daß Birgit Hogefeld verschwunden sei?

84

Wo lag zu diesem Zeitpunkt die Waffe von Grams?

85

Wer hat diese „Falschmeldung" verursacht?

86

Kam es hier zu Rufen und Kommandos, und wie hoch war der Geräuschpegel in dieser Phase der „Hektik und Nervosität" (Abschlußbericht, S. 23)?

87

Auf welche Kenntnis und welche Aussagen von Polizeibeamten stützte der Präsident des BKA, Zachert, seine Äußerung auf einer Pressekonferenz vom 6. Juli 1993, nach der ein GSG-9-Beamter die Waffe Grams, die sich unmittelbar nach dem Schußwechsel noch in dessen Reichweite befunden habe, aufgehoben und auf den Bahnsteig gelegt hatte, um die — so der Beamte laut Zachert — „immer noch bestehende Gefahr der Selbsttötung" (FAZ, 7. Juli 1993) zu verhindern?

Bonn, den 22. März 1994

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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