Vorgehen gegen kurdische Kulturvereine in der Bundesrepublik Deutschland und Menschenrechtsverletzungen in der Türkei
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Mit der Begründung, einen mit Haftbefehl gesuchten Funktionär der kurdischen Arbeiterpartei PKK zu finden, stürmte eine Hundertschaft der GSG 9 am 28. Mai 1994 mit gezogenen Maschinenpistolen das gesamte Kulturzentrum „Alte Feuerwache" in Saarbrücken. Mit äußerster Brutalität gingen die vermummten Kräfte gegen etwa 60 Kurden und Kurdinnen vor, die sich aufgrund eines bereits Wochen vorher öffentlich angekündigten Treffens in den Räumen des Kurdischen Kulturvereins aufhielten. Sie wurden festgenommen und von der saarländischen Polizei bis zum Abend verhört und danach freigelassen. Diese Aktion erfolgte auf Anordnung der Bundesanwaltschaft.
Berichten zufolge wurden im Verlauf der GSG 9-Operation auch ein Franzose und ein Palästinenser festgenommen, die sich außerhalb des Kulturzentrums befanden.
Nach dem überfallartigen Einsatz der GSG 9 erklärte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft, daß es zu keiner Verhaftung eines PKK - Funktionärs gekommen sei.
Einige Tage später durchsuchte die Polizei die Wohnungen von sieben Vorstandsmitgliedern (fünf Kurden und zwei Deutsche) des Vereins „Kurdisches Zentrum" in Frankfurt (Main) und Umgebung. Sie beschlagnahmte Computer und schriftliches Material. Die Wohnungen wurden aufgrund der Abwesenheit der Betroffenen von einem Schlüsseldienst geöffnet. Die Durchsuchungen wurden damit begründet, daß der Verein unter anderem Namen die Ziele der PKK verfolge. Das „Kurdische Zentrum" hatte im Februar 1994 den Eintrag ins Vereinsregister beantragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Worauf stützte sich nach Kenntnis der Bundesregierung konkret die Anordnung der Bundesanwaltschaft, die GSG 9 gegen das Treffen der Kurden und Kurdinnen in Saarbrücken einzusetzen?
Wie viele Kräfte der GSG 9 waren direkt an dieser Aktion beteiligt?
Wie viele sonstige Polizeikräfte, Beamte des Landeskriminalamtes, des Bundeskriminalamtes bzw. sonstiger Behörden waren innerhalb und außerhalb des Kulturzentrums in Saarbrücken im Einsatz?
Warum sind die GSG 9-Beamten mit gezogenen Waffen in das Zentrum eingedrungen? Wie viele haben von ihren Schlagstöcken Gebrauch gemacht, und warum? Warum trugen sie während des Einsatzes Kampfanzüge?
Wie viele Kurden und Kurdinnen wurden verhaftet und verhört, und worin bestand hier für jede und jeden einzelnen die Grundlage? Was wollten die vernehmenden Beamten konkret von den Verhafteten wissen?
Wie viele Menschen sind nach wie vielen Stunden wieder freigelassen worden?
Wie viele Kurden und Kurdinnen wurden festgehalten, und aus welchen Gründen?
Aus welchen Gründen sind außerdem zwei Deutsche festgenommen worden?
Wie viele Menschen sind bei dem Einsatz der GSG 9 verletzt worden? Um welche Verletzungen handelte es sich? Wurden die Verletzten ärztlich behandelt? Werden die Betroffenen aufgrund der Körperverletzungen durch GSG 9-Beamte entschädigt?
Warum haben die Polizeikräfte auch einen Franzosen und einen Palästinenser, die sich außerhalb des Kulturzentrums befanden, festgenommen? Wurden ihre Personalien festgestellt?
Ist die Bundesregierung über die Hausdurchsuchungen von Vorstandsmitgliedern des Vereins „Kurdisches Zentrum" in Frankfurt (Main) und Umgebung informiert?
Wie viele Hausdurchsuchungen, Durchsuchungen von Räumen kurdischer Kulturvereine hat es seit dem PKK-Verbot im November 1993 wann gegeben?
Auf wessen Veranlassung/Anordnung erfolgten jeweils diese Aktionen, und durch wen?
Haben bundesdeutsche Polizei- und Geheimdienstbehörden in all diesen Fällen mit den entsprechenden türkischen Stellen zusammengearbeitet und z. B. Daten ausgetauscht?
Haben bundesdeutsche Behörden Daten der in Saarbrücken vorläufig festgenommenen Kurden und Kurdinnen an türkische Polizei- und Geheimdienstbehörden weitergeleitet?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerungen der staatstreuen türkischen Tageszeitung „Hürriyet" vom 30. Mai 1994, mit denen die antikurdischen Aktionen in der Bundesrepublik Deutschland begrüßt werden?
Glaubt die Bundesregierung nicht, durch ihre Politik die türkische Regierung bei deren Vernichtungskrieg gegen das kurdische Volk zu unterstützen und zu ermutigen?
Weiß die Bundesregierung, daß allein im Mai 1994 74 kurdische Dörfer zerstört und die Bevölkerung vertrieben wurden?
Ist es der Bundesregierung gleichgültig, daß täglich zahllose kurdische Zivilisten in diesem mörderischen Krieg getötet werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach wie vor legale kurdische Parteien, Vereine, Organisationen und Zeitungen von Verboten bedroht werden bzw. verboten wurden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Ermordung des örtlichen Vorsitzenden der pro-kurdischen Demokratie-Partei (DEP), Muhsin Melik, und eines Begleiters am 2. Juni in der Stadt Sanliurfa?
Weiß die Bundesregierung, daß in den vergangenen Monaten mehrere DEP-Politiker ermordet wurden, ohne daß ein einziger Mord aufgeklärt werden konnte?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Entführung und Ermordung des kurdischen Unternehmers Savas Buldan sowie seiner Freunde Adnan Yildirim und Haci Karay in Istanbul am Wochenende des 4./5. Juni 1994?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Entführung und Ermordung des kurdischen Unternehmers und Miteigentümers der damals erscheinenden Tageszeitung „Özgür Gündem", Behcet Cantürk, im Januar 1994?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Entführung und Ermordung des kurdischen Rechtsanwalts Yusuf Ekinci in Ankara im Februar 1994?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Entführung und Ermordung der kurdischen Geschäftsleute Fevzi Arslan und Sahin Arslan in Istanbul im März 1994?
Ist der Bundesregierung die Äußerung der türkischen Ministerpräsidentin Ciller vom November 1993 bekannt: „Wir kennen die Unternehmer und Künstler, von denen die PKK Schmiergelder kassiert. Wir werden diese Leute zur Rechenschaft ziehen. "?
Ist der Bundesregierung die Aussage des einstigen Mitglieds des türkischen Geheimdienstes, Professor Mahir Kaynak, bekannt, der glaubt, daß diejenigen, die eine Liste der in Frage 27 angesprochenen „Unterstutzer" an die Regierung leiteten, auch die Mörder sind?
Kann sich die Bundesregierung vorstellen, daß nun auch kurdische Geschäftsleute und Intellektuelle, die in den Städten des Westens der Türkei leben, Angst vor Entführung und Ermordung haben?
Glaubt die Bundesregierung immer noch, ihre Meinung aufrechterhalten zu können, daß der Westen der Türkei für aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschobene Kurden und Kurdinnen sicher und verfolgungsfrei sei?
Welche konkreten Schritte unternahm bzw. unternimmt die Bundesregierung aufgrund der unverändert anhaltenden brutalen Menschenrechtsverletzungen an Kurden und Kurdinnen (aber auch an türkischen Oppositionellen) durch den türkischen Staat?
Was muß nach Meinung der Bundesregierung noch geschehen, damit sie der türkischen Regierung jegliche finanzielle, polizeiliche und militärische Unterstützung verweigert?