Situation und besondere Probleme der Gemeinden in der ehemaligen Sperrzone der DDR im innerdeutschen Grenzgebiet
der Abgeordneten Wilfried Böhm (Melsungen), Ernst Hinsken, Manfred Heise, Heinz-Günter Bargfrede, Dr. Wolf Bauer, Hans-Dirk Bierling, Dr. Joseph-Theodor Blank, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Klaus Brähmig, Georg Brunnhuber, Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Wolfgang Dehnel, Dr. Alfred Dregger, Wolfgang Ehlers, Wolfgang Erler (Waldbrunn), Horst Eylmann, Dirk Fischer (Hamburg), Erich G. Fritz, Johannes Ganz (St. Wendel), Horst Gibtner, Martin Göttsching, Claus-Peter Grotz, Klaus Harries, Udo Haschke (Jena), Siegfried Hornung, Claus Jäger, Dr. Dionys Jobst, Dr.-Ing. Rainer Jork, Dr. Egon Jüttner, Michael Jung (Limburg), Ulrich Junghanns, Dr. Harald Kahl, Volker Kauder, Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz), Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg), Dr. Günther Krause (Börgerende), Arnulf Kriedner, Klaus-Heiner Lehne, Dr. Ursula Lehr, Editha Limbach, Heinrich Lummer, Erich Maaß (Wilhelmshaven), Theo Magin, Günter Marten, Rudolf Meinl, Engelbert Nelle, Claudia Nolte, Norbert Otto (Erfurt), Dr. Gerhard Päselt, Gerhard Reddemann, Dr. Bertold Reinartz, Helmut Rode (Wietzen), Heinz Rother, Helmut Sauer (Salzgitter), Manfred Schell, Heinz Schemken, Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke), Joachim Graf von Schönburg-Glauchau, Reinhard Freiherr von Schorlemer, Clemens Schwalbe, Dr. Rudolf Sprung, Dr. Rita Süssmuth, Dr. Hans-Peter Voigt (Northeim), Dr. Jürgen Warnke, Kersten Wetzel, Jürgen Wohlrabe und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Uwe Lühr, Dr. Bruno Menzel, Dr. Rainer Ortleb, Dr. Eva Pohl, Dr. Klaus Röhl, Dr. Sigrid Semper, Jürgen Türk und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Im Gegensatz zur Zonenrandförderung in den alten Bundesländern gab es in der damaligen DDR keine besondere Unterstützung der durch die künstliche Randlage erheblich benachteiligten Gemeinden entlang der ehemaligen Zonengrenze.
Im Gegenteil: 40 Jahre Zerstörung und Vernachlässigung der Infrastruktur, ständige Behinderung der Bewohner bei der Gestaltung des täglichen Lebens, Beseitigung „störender" Gebäude, Inanspruchnahme von Eigentum für Grenzsicherungsmaßnahmen, Veränderung bestehender Grundstücksgrenzen, Bau von Befestigungsanlagen (auch unterirdisch), Erstellung von Armeegebäuden auf fremdem Eigentum, Enteignungen und Zwangsumsiedlungen haben zu einer besonderen Art von Dorfkultur geführt, die in Deutschland als einmalig anzusehen ist.
Die Verweigerung jeglicher Strukturhilfen und die rücksichtslose Gestaltung der Grenzanlagen haben dazu geführt, daß sich die Gemeinden in der ehemaligen Sperrzone in einer extremen Ausnahmesituation befinden.
Konkrete Beispiele dafür sind:
- Durch Sperranlagen, Kolonnenwege und Sicherungszäune im Ortsbereich wurden in Jahrhunderten gewachsene Dorfstrukturen zerstört. Beobachtungstürme stehen noch am Ende gesperrter Zufahrten. Der 100 Meter breite Sicherungsstreifen ist teilweise noch vermint. Der Abbau von Grenzanlagen hinterläßt wiederum katastrophale Spuren. Wege und Brücken werden durch Baufahrzeuge beschädigt und nicht instandgesetzt. Dort, wo Anlagen abgebaut wurden, werden oft keinerlei Einebnungen der Bodenmassen vorgenommen.
- Landesstraßen, die nicht unmittelbar West und Ost verbinden und aufgrund ihrer Führung entlang der Grenze unbenutzbar gemacht wurden, genießen keine Priorität bei der Herstellung.
- Der Neubau von Wohnraum war in vielen Dörfern ganz untersagt, die vorhandene Bausubstanz ist stark geschädigt.
- Die Beseitigung von Gräben und Entwässerungseinrichtungen durch den Grenzanlagenbau hat in vielen Bereichen landwirtschaftlich genutzte Grundstücke unbrauchbar gemacht. Ursprüngliche Grenzen und Grenzmarkierungen sind verschwunden, Waldstücke wurden gerodet, um freie Sicht zu schaffen. Ursprüngliche Wege sind verschwunden. Rückgebaute Kolonnenwege werden nur oberflächlich geräumt (Beseitigung der Betonplatten), die Trassen bleiben unverändert.
- Betonplatten der ehemaligen Kolonnenwege lagern auf Gemeindeflächen, ihre Weiterverwendung ist fraglich, offenbar gehören sie niemandem.
- Trinkwasser- und Abwasseranlagen sind veraltet, die Abwasserentsorgung ist nicht sichergestellt.
- Überdimensionierte Straßenbeleuchtungsanlagen zur Ausleuchtung des Grenzstreifens, auch außerhalb der Ortschaften, müssen rückgebaut werden, hierfür fühlt sich niemand zuständig.
- Zur Zeit gibt es keine „Abnahme" des geräumten Grenzstreifens, bei der die Verantwortlichen vor Ort über den Abschluß der Räumarbeiten informiert werden.
- Die Eigentumsverhältnisse im ehemaligen Grenzstreifen sind teilweise völlig ungeklärt, eine Zuordnung von Grundstücken ist nicht möglich.
- Die Sperrgräben werden oftmals nicht verfüllt, sie stellen auch weiterhin ein Hindernis und eine Gefährdung dar.
- Verdeckte Sicherungsanlagen (Bunker usw.) verbleiben in der Erde, da nicht alle Anlagen bekannt sind.
- Die Kasernengebäude der ehemaligen Grenztruppen stehen zum Teil seit drei Jahren leer, eine Übertragung an die Kommunen hätte für einige Gebäude zu einer Nutzung führen können. Die Bausubstanz verfällt, die Gebäude sind in absehbarer Zeit nicht mehr nutzbar und werden Fremdkörper bleiben, deren Rückbau ungeklärt ist und deren mögliche spätere Wiederverwertung in den Ortschaften zusätzliche Probleme schafft.
- Hinterliegende landwirtschaftliche Nutzflächen werden durch Rückbau der Kolonnenwege unerreichbar.
- Auseinandersetzungen der Gemeinden mit der zuständigen Wehrbereichsverwaltung, den vom Bund beauftragten Firmen für den Grenzanlagenabbau sowie dem Bundesministerium der Verteidigung bleiben ohne Ergebnis, Zuständigkeiten werden verschoben oder abgelehnt.
- Rekultivierungsmaßnahmen werden mit der Begründung nicht durchgeführt, daß haushaltsrechtliche Gründe entgegenstehen und die Bundesrepublik Deutschland nicht Gesamtrechtsnachfolger der ehemaligen DDR geworden ist und damit auch eine weitergehende Zuständigkeit nicht gegeben ist.
- Ehemalige Grundstücksbesitzer hoffen auf Rückgabe ihrer landwirtschaftlichen Nutzflächen und ihres Wohneigentums, von dem sie vertrieben oder durch die Schließung der Grenze abgeschnitten wurden.
- Die Angst vor Deportationen hat über lange Jahre großen psychischen Schaden unter der betroffenen Bevölkerung angerichtet.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen7
Inwieweit sind bisher mit den betroffenen Bundesländern und Gemeinden die besonderen Probleme dieser Ortschaften entlang der ehemaligen Zonengrenze in den neuen Bundesländern erörtert worden, und zu welchen Ergebnissen haben entsprechende Bemühungen geführt?
Wann kann mit einem vollständigen Abbau der noch vorhandenen Grenzbefestigungsanlagen und mit einer Rekultivierung der betroffenen Flächen gerechnet werden?
In welcher Form werden entsprechende ehemalige Grenzbefestigungen an die betroffenen Gemeinden übergeben?
Inwieweit werden die betroffenen Gemeinden hinsichtlich der Entscheidung über die künftige Nutzung der entsprechenden Flächen beteiligt?
Inwieweit werden diese Gemeinden bei der Einrichtung von Mahn- und Gedenkstätten entlang der ehemaligen Zonengrenze aus Bundes- oder Landesmitteln unterstützt?
Sind die mit dem Abbau der Grenzanlagen beauftragten Unternehmen auch verpflichtet, von ihnen verursachte Schäden an Straßen, Brücken und Wegen auch zu beseitigen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches oder zum Beispiel durch eine Unterstützung ähnlich der früheren Zonenrandförderung den betroffenen Gemeinden befristete Hilfen für die baldige Erneuerung beschädigter Infrastruktur, zum Beispiel abgebrochener Verkehrswege, zur Verfügung zu stellen und damit der Benachteiligung dieser Ortschaften entgegenzuwirken?