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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Moderner Pranger (G-SIG: 12012190)

Fälle und Formen des "privaten Prangers" gegen Schuldner, Verbreitung der neuen Inkasso-Unternehmen, Möglichkeiten zur Unterbindung solcher Methoden, Information der Bundesregierung über die Rechtswidrigkeit solchen Vorgehens in Zusammenarbeit mit den Landesregierungen sowie den Verbraucher- und Schuldnerberaterverbänden

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

01.08.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/825007. 07. 94

Moderner Pranger

der Abgeordneten Dr. Eckhart Pick, Dr. Hans de With, Lieselott Blunck (Uetersen), Hermann Bachmaier, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Dr. Marliese Dobberthien, Hans-Joachim Hacker, Dr. Uwe Jens, Rolf Koltzsch, Horst Kubatschka, Brigitte Lange, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Michael Müller (Düsseldorf), Doris Odendahl, Dr. Helga Otto, Margot von Renesse, Dr. Jürgen Schmude, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Antje Marie Steen, Ludwig Stiegler, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Gudrun Weyel, Dieter Wiefelspütz, Verena Wohlleben, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

In den Medien wird in letzter Zeit berichtet, daß in der Bundesrepublik Deutschland eine Art des „modernen Prangers" Schule macht, der Schuldner durch unterschiedliche Maßnahmen unter Druck setzen und zur Begleichung ihrer Schulden veranlassen soll.

Einzelne private Inkasso-Unternehmen wenden nicht nur physische Mittel an, sondern gehen zunehmend zu subtileren, aber nicht weniger wirksamen Methoden über.

So verfolgen Gestalten in dunklem Anzug, mit Schirm und Melone, aber ganz ohne Charme, ihre Opfer auf Schritt und Tritt als „Schwarze Schatten" , bis die Verfolgten entnervt zahlen. Ein anderes Vorgehen besteht darin, als Hasen verkleidet ebenalls die Aufmerksamkeit der Nachbarschaft zu erregen, um den Betroffenen aus Furcht vor Bloßstellung zur Zahlung zu zwingen. Auch vor dem Hintergrund der Debatte zur Überschuldung der privaten Haushalte erscheint diese Entwicklung nicht nur bedenklich, sondern in höchstem Maße verwerflich. Sie läuft auch dem Gedanken der Restschuldbefreiung zuwider. Entscheidend ist jedoch, daß solche und ähnliche Vorgehensweisen, wiewohl aus dem Ausland bekannt, das Persönlichkeitsrecht sowohl der Betroffenen als auch das ihrer Familien beeinträchtigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Fälle und Formen des „privaten Prangers" sind ihr bekannt?

2

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Verbreitung der „neuen Inkasso-Unternehmen" und erfolgreicher Abwehrmaßnahmen gegen deren Methoden?

3

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um solche Methoden zu unterbinden durch

a) Geltendmachung von Rechten durch die betroffenen Schuldner,

b) Einschreiben der zuständigen Ämter bzw. Behörden?

4

Ist die Bundesregierung bereit, über die Rechtswidrigkeit der geschilderten Vorgehensweisen zusammen mit den Landesregierungen und unter Hinzuziehung der Verbraucher- und Schuldnerberaterverbände zu informieren?

Bonn, den 29. Juni 1994

Dr. Eckhart Pick Dr. Hans de With Lieselott Blunck (Uetersen) Hermann Bachmaier Dr. Herta Däubler-Gmelin Dr. Marliese Dobberthien Hans-Joachim Hacker Dr. Uwe Jens Rolf Koltzsch Horst Kubatschka Brigitte Lange Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Michael Müller (Düsseldorf) Doris Odendahl Dr. Helga Otto Margot von Renesse Dr. Jürgen Schmude Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Antje-Marie Steen Ludwig Stiegler Dr. Peter Struck Margitta Terborg Gudrun Weyel Dieter Wiefelspütz Verena Wohlleben Hans-Ulrich Klose und Fraktion

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