Umzug von Bundeseinrichtungen
der Abgeordneten Siegrun Klemmer, Dr. Hans-Jochen Vogel, Wolfgang Thierse, Gerd Wartenberg (Berlin), Angelika Barbe, Dr. Nils Diederich (Berlin), Dr. Konrad Elmer, Renate Rennebach, Siegfried Scheffler, Rolf Schwanitz, Thea Bock, Dr. Eberhard Brecht, Edelgard Bulmahn, Peter Conradi, Dr. Marliese Dobberthien, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Monika Ganseforth, Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Dr. Ulrich Janzen, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Regina Kolbe, Dr. Uwe Küster, Eckart Kuhlwein, Markus Meckel, Ulrike Mehl, Herbert Meißner, Gerhard Neumann (Gotha), Dr. Rolf Niese, Gisela Schröter, Dietmar Schütz, Wieland Sorge, Reinhard Weis (Stendal)
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
In welchem Stadium befinden sich die Planungen der von der Bundesregierung zugesagten Stellenbörse für die von Bonn nach Berlin und Berlin nach Bonn umziehenden Beschäftigten bei Bundesbehörden?
Stimmt die Bundesregierung mit der Personal- und Sozialkommission des Ältestenrates des Deutschen Bundestages in der Auffassung überein, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz sich auf alle vom Umzug Betroffenen erstrecken muß, d. h. daß nicht nur die von Bonn nach Berlin Umziehenden und die von Berlin und Frankfurt nach Bonn Umziehenden, sondern auch die vom Umzugsbeschluß der Föderalismuskommission Betroffenen gleichbehandelt werden müssen, und wie gedenkt die Bundesregierung dies durchzusetzen?
Für die Beschäftigten in den Bundesministerien in Bonn sind bereits vielfältige Überlegungen bezüglich ihrer Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung in Berlin angestellt worden.
In welcher Weise wird die Bundesregierung die Wohnraumversorgung für die nach Bonn oder in die neuen Länder umziehenden Beschäftigten sicherstellen?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß Akzeptanz und Motivation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der zum Umzug vorgesehenen Einrichtungen und die Leistungsfähigkeit der betroffenen Dienststellen vor, während und nach einer Verlagerung entscheidend davon abhängig sind, daß den betroffenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vorrangig Ersatzarbeitsplätze am bisherigen Dienstort angeboten und ein Umzug von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen grundsätzlich auf der Basis des Freiwilligkeitsprinzips vorgesehen wird, und in welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, die Anwendung des Freiwilligkeitsprinzips zu gewährleisten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß aus Gleichbehandlungsgrundsätzen alle vom Umzug betroffenen Beschäftigten in eine umgehend einzurichtende Stellenbörse einbezogen werden müssen, und ist die Bundesregierung bereit, dazu die Gleichzeitigkeit, d. h. den engen zeitlichen Zusammenhang aller Umzugsbewegungen zu garantieren?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus den Überlegungen der Arbeitsgemeinschaft der Personalräte Berliner Bundeseinrichtungen zur Einrichtung einer solchen Stellenbörse ziehen?
Die Gleichzeitigkeit des Umzuges, d. h. der „Zug-um-Zug-Umzug" wird derzeit schon dadurch in Frage gestellt, daß bereits jetzt aus den Bundesministerien Organisationseinheiten bzw. Teile davon in die Berliner Außenstellen verlagert werden und damit diese Dienstposten nicht mehr für die Stellenbörse zur Verfügung stehen.
Die Bundesministerien in Bonn haben zudem die Möglichkeit, ein hohes Maß an Freiwilligkeit und Sozialverträglichkeit zu gewährleisten, da sie am alten Ort in Bonn einen Standort auf Dauer beibehalten.
Stimmt die Bundesregierung zu, daß besonders dieser Aspekt entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung der Gleichbehandlung und zur Minimierung der Umzugsbewegungen für nachgeordnete Behörden notwendig macht, und welche sind dies (vorübergehende Außenstellen, Gleichzeitigkeit, sanfter Umzug)?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Einrichtung einer Stellenbörse nur ein Element eines umfangreichen Maßnahmenkatalogs.
Welche weiteren Maßnahmen zur Ausfüllung des Freiwilligkeitsprinzips sind geplant, und welcher Zeitplan ist zu ihrer rechtzeitigen Realisierung vorgesehen?
Auf welche Art und Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Sozialkommission und die Gewerkschaften bzw. deren Spitzenverbände an entsprechenden Überlegungen zu beteiligen, und wann gedenkt die Bundesregierung ihre gegenüber den Gewerkschaften mehrfach wiederholte Zusage der Aufnahme von Tarifverhandlungen einzulösen?
Auf welche Weise und zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung ihr Versprechen einlösen, die örtlichen Personalräte zu beteiligen?