Asylrecht auf Europaratsebene
der Abgeordneten Gerhard Reddemann, Robert Antretter und weiterer Abgeordneter
Vorbemerkung
Die Parlamentarische Versammlung hat anläßlich ihrer Apriltagung zwei Empfehlungen an das Ministerkomitee zum Asylrecht verabschiedet, in der die Mitgliedstaaten zu einer Reihe von Maßnahmen aufgefordert werden.
Wir, zugleich Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, fragen daher die Bundesregierung:
Fragen4
Inwieweit unterstützt sie die Forderung, eine Harmonisierung der Asylverfahren nicht nur durch bi- und multilaterale Vereinbarungen, sondern vor allem durch Zusammenarbeit auf gesamteuropäischer Ebene anzustreben?
Wie beurteilt sie die nachstehenden Empfehlungen der Versammlung, und wäre sie bereit, diese Vorschläge im Ministerkomitee zu unterstützen, insbesondere die
Bildung eines Europäischen Flüchtlingsausschusses als kompetente Koordinierungsstelle mit weitreichenden Befugnissen im Rahmen des Europarates,
Ernennung eines Europäischen Hohen Kommissars für Flüchtlinge zur Unterstützung des Mandats des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen,
Einrichtung eines Fonds zur finanziellen und logistischen Unterstützung der neuen Mitgliedstaaten des Europarates angesichts der Zunahme von Asylsuchenden,
Verankerung des Rechts auf Asyl entweder in der Europäischen Menschenrechtskonvention oder in einem separaten Abkommen mit einer Klarstellung des Status der Asylsuchenden und der Vertriebenen sowie der Entwicklung von Kriterien zur Festlegung des Flüchtlingsstatus,
Schaffung eines Rechtsinstruments zum Schutz der De-facto-Flüchtlinge?
Wie ist der Stand der Bemühungen zur Bekämpfung illegaler Wanderbewegungen, insbesondere des Schlepperunwesens in Europa?
Welche Maßnahmen wurden im Ministerkomitee sowie auf nationaler Ebene zur Umsetzung des auf dem Wiener Gipfel beschlossenen Aktionsplanes zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz getroffen?