Mögliche Einführung von Softwarepatenten in der EU durch transatlantische Patentrechtsharmonisierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Dr. Petra Sitte, Dr. Lothar Bisky und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Vertreter der EU-Kommission und der US-Regierung haben sich im Rahmen des Transatlantischen Wirtschaftsrats (Transatlantic Economic Council, TEC) darauf verständigt, die internationale Angleichung des Patentrechts voranzutreiben. Beim letzten Treffen des TEC im Mai 2008 wurde unter anderem ein Zeitplan mit konkreten Schritten beschlossen, um dieses Ziel zu erreichen (vgl. Roadmap: http://ec.europa.eu/internal_market/indprop/docs/patent/docs/tec_ipr_roadmap_en.pdf).
Kritiker wie die Nichtregierungsorganisation FFII (Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e. V.) befürchten, dass durch eine Angleichung von Teilen des EU-Patentrechts an das US-Recht, die amerikanische Praxis, Softwarepatente zu akzeptieren, in Europa Einzug halten könnte.
Softwarepatente („Patente auf computerimplementierte Erfindungen“) können insbesondere kleine Softwareunternehmen in ihrer Entwicklungstätigkeit behindern und wurden 2005 vom Europäischen Parlament abgelehnt. Der FFII schreibt bezüglich eines möglichen Patentabkommens mit den USA: „Verläßlichen Quellen in der EU zufolge wurde mittlerweile eine vertrauliche und zweckbestimmte Arbeitsgruppe im Ministerrat eingerichtet, um das vorgeschlagene Patentabkommen zu diskutieren“ (www.ffii.de)).
Fragen und Antworten14
Hat die in der oben genannten TEC-Roadmap von der EU-Kommission für Mai bis September angekündigte Diskussion mit den Mitgliedstaaten über die Roadmap und die geplante Harmonisierung des Patentrechts bereits stattgefunden, wenn ja, wer hat für die Bundesregierung an dieser Diskussion teilgenommen, welche Position hat die Bundesregierung bezüglich der verschiedenen Punkte in der Roadmap vertreten? Wenn nein, wann wird die Diskussion stattfinden, wer vertritt die Bundesregierung dabei, und welche Position vertritt die Bundesregierung?
Die EU und die USA haben im April 2007 die Schaffung eines Transatlantischen Wirtschaftsrats (TEC) beschlossen. Eines der in diesem Gremium zu besprechenden Themen ist die seit Jahren angestrebte internationale Harmonisierung des Patentrechts. Die im Mai 2008 im TEC besprochene so genannte Roadmap enthält keine inhaltlichen Aussagen zur Patentrechtsharmonisierung, sondern eine von der Bundesregierung als nützlich angesehene Liste von Aktivitäten zur Beförderung und Erleichterung des Diskussionsprozesses. Zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den USA andererseits geht es bei den Gesprächen im Rahmen des TEC nicht um die Vorbereitung eines bilateralen Patentvertrages, sondern um die Abstimmung der Positionen im Rahmen der so genannten B+ Gruppe der Industriestaaten, in der die Verhandlungen über einen Substantive Patent Law Treaty (SPLT) geführt werden. Zu diesem Thema steht die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission, mit den Regierungen sowohl der Mitgliedstaaten der EU und der Europäischen Patentorganisation als auch anderer großer Industriestaaten wie etwa den USA, Kanada und Japan in ständigem Kontakt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Patentrecht zum größten Teil nicht in die Zuständigkeit der EU fällt, sondern in der Kompetenz der Mitgliedstaaten liegt. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium der Justiz federführend für den SPLT-Verhandlungsprozess.
Mit welchen Punkten der Roadmap wurde bereits begonnen, welche sind bereits abgeschlossen, und welche Ergebnisse wurden bereits erzielt?
Die Roadmap sieht Gespräche zwischen der EU und der US-Administration sowie mit den betroffenen Industrieverbänden über die internationale materielle Patentrechtsharmonisierung vor. Der Meinungsaustausch zu diesem Thema findet laufend statt und dient dem gegenseitigen Verständnis und so weit möglich der Annäherung der Positionen. Bisher gibt es aber noch keinen transatlantischen Konsens über ein SPLT-Verhandlungspaket. Das nächste Treffen der B+ Gruppe wird am 21. September 2009 stattfinden.
Ist es zutreffend, dass eine Arbeitsgruppe im Ministerrat eingerichtet wurde, um ein transatlantisches oder ein weitergehendes Patentabkommen zu diskutieren? Welche Staaten und welche Themenbereiche soll das Abkommen umfassen, und wer vertritt die Bundesregierung in dieser Arbeitsgruppe?
Zur ersten Teilfrage: Nein.
Zur zweiten Teilfrage: Entfällt.
Welche Pläne sind der Bundesregierung bekannt, das materielle Patentrecht a) zwischen den Staaten der so genannten WIPO B+ Gruppe (v. a. Industriestaaten), und b) zwischen den USA und der EU zu harmonisieren?
Vergleiche die Antwort zu Frage 1.
Welche Position vertritt die Bundesregierung zu einer Harmonisierung des materiellen Patentrechts a) zwischen den Staaten der so genannten WIPO B+ Gruppe und b) zwischen den USA und der EU, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass ein SPLT einen ausgewogenen Regelungskompromiss zwischen den Patentrechtssystemen der USA einerseits und der EU-Länder und anderer großer Industriestaaten andererseits enthalten muss. Von den USA wird zum Beispiel von europäischer Seite erwartet, dass das außerhalb der USA weltweit gebräuchliche so genannte Erstanmelderprinzip (first-to-file) und die obligatorische Offenlegung aller Patentanmeldungen nach 18 Monaten eingeführt werden.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Sorge des FFII, dass eine Angleichung von EU- und US-Patentrecht zu einer Einführung von Softwarepatenten (wie sie in den USA möglich sind) in der EU führen könnte, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Ein Patentrecht der EU gibt es nur für wenige Teilbereiche, etwa für Biopatente und für ergänzende Schutzzertifikate. Schon deshalb kann keine „Angleichung“ des EU-Rechts an das US-Patentrecht stattfinden. Auch betreffen die SPLT-Verhandlungen nur Fragen des Verfahrens der Patenterteilung; die materiellen Voraussetzungen der Patenterteilung sind nicht Gegenstand der Beratungen. Dementsprechend ist nicht beabsichtigt, die im US-Recht enthaltenen Kriterien für die Patentierbarkeit von Erfindungen zu übernehmen.
Teilt die Bundesregierung die Meinung von europäischen Verbraucherorganisationen, dass im Rahmen des TEC darauf geachtet werden müsste, dass eine Harmonisierung, welche eine Stärkung von Patentrechten mit sich bringe, nicht erlaubt werde, da eine so geartete Harmonisierung Innovationen verhindere (vgl. www.tacd.org)?
Die Bundesregierung kann diese Auffassung schon deshalb nicht nachvollziehen, weil im TEC keine Verhandlungen über eine bilaterale Patentrechtsharmonisierung zwischen der EU und den USA geführt werden (vgl. die Antworten zu den Fragen 1 und 2).
Welche Probleme ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung für ein bilaterales Patentabkommen zwischen den USA und der EU und für eine internationale Angleichung des Patentrechts aus der Tatsache, dass es noch nicht einmal ein europäisches Gemeinschaftspatent oder ein einheitliches materielles Patentrecht im „acquis communautaire“ gibt, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Vergleiche die Antwort zu Frage 7.
Wie ist der derzeitige Stand der Verhandlungen zwischen den EU-Staaten zum Europäischen Gemeinschaftspatent in der Frage der Softwarepatente? Welche Position hat die Bundesregierung bisher dabei vertreten, und welche Position wird sie bei der Wiederaufnahme der Verhandlungen vertreten?
Nach dem derzeit in Brüssel beratenen Verordnungsentwurf soll das Gemeinschaftspatent vom Europäischen Patentamt nach den Bestimmungen des Europäischen Patentübereinkommens erteilt werden. Das Gemeinschaftspatent wird keine neue Rechtslage für die Patentierbarkeit von Erfindungen schaffen.
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die EU-Kommission die Diskussionen um eine internationale Harmonisierung des Patentrechts offenbar weitgehend eigenmächtig vorantreiben will, die Mitgliedstaaten angesichts eines sehr zügigen Zeitplans in der Roadmap (Mai bis September 2008) kaum ausreichend in die Diskussion eingebunden werden können, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Zum einen handelt die Bundesregierung im SPLT-Verhandlungsrahmen selbstständig, da das Patentrecht größtenteils in der Zuständigkeit der EU- Mitgliedstaaten liegt. Zum anderen wird sie von der EU-Kommission ausreichend in deren Gespräche mit den USA einbezogen. Inhaltliche Entscheidungen standen in diesen Gesprächen nicht an.
Wie verhält sich die Bundesregierung zu der in den USA stärker werdenden Kritik am US-Patentsystem, insbesondere an einer beklagten schlechten Qualität der Patente (Patentierung von Scheininnovationen etc.), einer ausufernden Zahl der Patentanmeldungen und eines Missbrauchs des Patentrechts durch spezialisierte Patentverwerter, die Innovationen blockieren und verteuern können (Sperrpatente, Patenttrolle; vgl. z. B. „Angriff der Trolle“ bei sueddeutsche.de und www.patentfairness.org), und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu möglichen Fehlentwicklungen des Patentsystems in den USA.
Welche Verbände wurden zu dem von den Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie der Justiz Mitte März letzten Jahres durchgeführten informellen Austausch mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden zu Patentfragen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/5195, Antwort zu Frage 8) eingeladen? Wurden auch Vertreter von Mittelstands- und Selbständigenverbänden (insbesondere der Softwarebranche) geladen?
An dem oben bezeichneten Meinungsaustausch nahmen Vertreter des Deutschen Patent- und Markenamtes, des Europäischen Patentamtes, der Universität Düsseldorf, des BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien e. V.), des Linux-Verbandes, des BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.), des VCI (Verband der Chemischen Industrie e. V.), des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.) sowie der Biotechnologie-Industrie-Organisation Deutschland e. V. (BIO Deutschland) teil. Insbesondere im VDMA und BIO Deutschland sind zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) organisiert. Die Softwarebranche wurde durch BITKOM und den Linux-Verband vertreten.
Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass die Position kleiner und mittelständischer Betriebe in Fragen des Patentrechts und insbesondere der Softwarepatente im politischen Prozess berücksichtigt wird?
Die Bundesregierung geht zum einen davon aus, dass die großen Wirtschaftsverbände wie z. B. der Bundesverband der Deutschen Industrie bei ihren Stellungnahmen zu Patentthemen auch die Interessen ihrer Mitglieder aus dem Bereich der KMU angemessen berücksichtigen. Zum anderen finden etwa im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und im Bundesministerium der Justiz immer wieder spezielle Treffen mit Vertretern von patentkritischen, zumeist KMU repräsentierenden Vereinigungen wie etwa dem Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur und dem patentverein.de e. V. statt.
Wie beurteilt die Bundesregierung den Einwand des FFII, dass das Patentwesen eine wesentliche Wirkung auf die Wirtschaft hat und demzufolge nicht das Bundesministerium der Justiz, sondern das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie federführend in Patentrechtsfragen sein sollte? Wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die Zuständigkeit für das Patentrecht zu ändern. Die Position der Bundesregierung zu Fragen des Patentrechts auf nationaler, europäischer wie internationaler Ebene wird in enger Abstimmung des federführenden Bundesministeriums des Justiz insbesondere mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie festgelegt.