Prävention und Sensibilisierung zu Gewalt gegen Frauen
der Abgeordneten Kathrin Gebel, Maik Brückner, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Cansin Köktürk, Cansu Özdemir, Bodo Ramelow, Heidi Reichinnek, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland weit verbreitet. Mehr als jede zweite Frau hat in ihrem Leben sexuelle Belästigung erlebt; 18 Prozent der Frauen erfahren körperliche Gewalt in (Ex-)Partnerschaften; 17,8 Prozent der Frauen erleben in ihrem Leben mindestens einen sexuellen Übergriff (BKA – Ergebnisse und Publikationen – Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“; www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/Forschungsergebnisse/260210_LeSuBiA_Ergebnisse_I.html?nn=261272). Zugleich wird ein Großteil der Gewalt nicht angezeigt: die Anzeigenquote zu körperlicher Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft liegt bei Frauen unter 3 Prozent (BKA – Ergebnisse und Publikationen – Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“; www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/Forschungsergebnisse/260210_LeSuBiA_Ergebnisse_I.html?nn=261272).
Gewalt gegen Frauen ist Folge ungleicher Machtverhältnisse und stabilisiert diese zugleich. Sie hat einen strukturellen Charakter. Ein zentraler Bestandteil der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist die Prävention.
Primärprävention bezeichnet alle Ansätze, die darauf abzielen, Gewalt zu verhindern bevor sie auftritt; Sekundärprävention umfasst die unmittelbare Reaktion auf Gewalt und zielt darauf ab, Betroffene möglichst schnell zu identifizieren und Gewalt zu unterbrechen; Tertiärprävention bezeichnet die langfristige Versorgung im Kontext von Gewalt und die Unterstützung der Betroffenen (2023-05-30_FHK-Fachinformation_Praevention_FI01-2023_final.pdf; https://iris.who.int/server/api/core/bitstreams/a25476ed-8585-47f3-986e-9d0e7f5e9f1b/content).
Die rechtlich bindende Istanbul-Konvention ist seit 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft und stellt einen umfassenden Anspruch im Bereich (Primär-)Prävention und Sensibilisierung: u. a. regelmäßige Kampagnen oder Programme zur Bewusstseinsbildung (Artikel 13, Bewusstseinsbildung), Aufnahme der Gleichstellung von Frauen und Männern, gewaltfreier Konfliktlösung und geschlechtsspezifischer Gewalt in Lernmittel und Lehrpläne (Artikel 14, Bildung), Aus- und Weiterbildung von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, die mit Betroffenen und Tätern geschlechtsspezifischer Gewalt arbeiten (Artikel 15), vorbeugende Interventions- und Behandlungsprogramme für Täter (Artikel 16), Beteiligung des privaten Sektors und der Medien in der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt (Artikel 17) (Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt; www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/122280/cea0b6854c9a024c3b357dfb401f8e05/gesetz-zu-dem-uebereinkommen-zur-bekaempfung-von-gewalt-gegen-frauen-istanbul-konvention-data.pdf).
Auch im Spanischen Gewaltschutzmodell, welches die Bundesregierung in Bezug auf die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) wiederholt als Vorbild benannt hat, spielt der Bereich Sensibilisierung und Prävention eine zentrale Rolle. So beinhaltet das Gesetz „Organic Act 1/2004“ einen nationalen Sensibilisierungs- und Präventionsplan sowie konkrete Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Medien (Violencia Genero Ingles; https://violenciagenero.igualdad.gob.es/wp-content/uploads/Ley_integral_ingles.pdf). Im spanischen Gewaltschutzmodell werden Gleichstellung von Frauen und Männern und gewaltfreie Konfliktlösung in Bildungseinrichtungen (Kita, Schule, Universitäten) vermittelt und Lehrkräfte in Bezug auf Früherkennung zu geschlechtsspezifischer Gewalt geschult (Violencia Genero Ingles). Zudem werden Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen und Sozialarbeiter*innen in der Prävention, Früherkennung und dem Umgang mit Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt fortgebildet. Das spanische Gewaltschutzmodell umfasst die Entfernung sexistischer Werbung sowie Vorgaben zur Berichterstattung zu sexualisierter Gewalt (Violencia Genero Ingles).
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat die Regierung für sich das Ziel formuliert: „Wir ergreifen weitere Schutzmaßnahmen für betroffene Frauen: Die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit verstärken wir und stärken die Koordinierungsstelle Geschlechtsspezifische Gewalt in ihrer Arbeit.“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Die vorliegende Kleine Anfrage konzentriert sich auf die geplanten Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der Prävention und Sensibilisierung zu geschlechtsspezifischer Gewalt, um zu erfragen, inwieweit die Bundesregierung den Anforderungen der Istanbul-Konvention in diesem Bereich und dem selbst gesetzten Ziel, die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit zu stärken, nachkommen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche Rolle kommt aus Sicht der Bundesregierung der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention in der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt zu und wie wird dies aktuell in konkreten Maßnahmen der Bundesregierung sichtbar (bitte jeweils aufschlüsseln nach Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention)?
Welche Rolle kommt aus Sicht der Bundesregierung der Prävention und Sensibilisierung in der Verhinderung von Femiziden zu und welche konkreten Maßnahmen plant sie in diesem Bereich?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention in der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt bis Ende des Jahres 2026 jeweils umzusetzen und welche finanziellen Ressourcen sind dafür eingeplant (bitte jeweils aufschlüsseln nach Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention)?
Welche konkreten Maßnahmen und finanziellen Ausgaben sind für den Bereich der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention in der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt für den Haushalt 2027 jeweils eingeplant (bitte jeweils aufschlüsseln nach Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention)?
Welche Maßnahmen in der Prävention plant die Bundesregierung entsprechend dem Gewalthilfegesetz, das Prävention (einschließlich Täterarbeit, Angeboten proaktiver Beratung und Intervention sowie Öffentlichkeitsarbeit) beinhaltet, und das der Bund ab 2027 finanziell unterstützt?
In welchen Bundesländern findet sich nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellem Stand der Bereich der Prävention in den Landesausführungsgesetzen und Rechtsverordnungen zum Gewalthilfegesetz und in welchen Bundesländern wird die Prävention hierin finanziell hinterlegt (bitte aufschlüsseln nach Bundesland)? Inwieweit plant die Bundesregierung nachzuhalten, dass der Bereich der Prävention entsprechend dem Gewalthilfegesetz auch tatsächlich in den Landesausführungsgesetzen und Rechtsverordnungen zum Gewalthilfegesetz in den Ländern enthalten ist und finanziell hinterlegt wird? Wenn ja, in welcher Form?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jeweilige Stand der Bundesländer in Bezug auf die Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung, wie im Gewalthilfegesetz vorgeschrieben? (bitte aufschlüsseln nach Bundesland)
In welchen Bundesländern beinhalten die Landesausführungsgesetze und Rechtsverordnungen zum Gewalthilfegesetz nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellem Stand einen Ausbau der Beratungs- und Schutzstrukturen gegen häusliche Gewalt (bitte aufschlüsseln nach Bundesland)? Inwieweit plant die Bundesregierung nachzuhalten, dass entsprechend der Zielsetzung des Gewalthilfegesetzes auch tatsächlich ein Ausbau der Beratungs- und Schutzstrukturen gegen häusliche Gewalt im Rahmen der Landesausführungsgesetze und Rechtsverordnungen zum Gewalthilfegesetz umgesetzt wird? Wenn ja, in welcher Form?
Plant die Bundesregierung eine nationale Präventionsstrategie, wie von GREVIO im Evaluierungsbericht 2022 gefordert?
a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen und mit welchen Ressourcen soll diese umgesetzt werden?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
c) Wenn nein, wie plant die Bundesregierung den strategischen Rahmen, die gemeinsamen Grundsätze und Ziele der Präventionsarbeit über einzelne Kampagnen hinweg, festzuhalten?
Fügt sich die derzeitige Informationskampagne zum Thema „Häusliche Gewalt gegen Frauen“ des BMJV in eine nationale Präventionsstrategie der Bundesregierung ein? Wenn ja, welche Rolle übernimmt sie innerhalb dieser?
Inwieweit ist eine Evaluierung und Wirksamkeitsprüfung der bewusstseinsbildenden Kampagnen und der Präventionsarbeit zu geschlechtsspezifischer Gewalt geplant? Wenn nein, weshalb nicht?
Plant die Bundesregierung Kampagnen zur Aufklärung über Gewalt gegen Frauen, die sich explizit an Jungen und Männer richtet? Wenn nein, weshalb nicht?
Plant die Bundesregierung Kampagnen zur Aufklärung über Gewalt gegen Frauen, die sich spezifisch an vulnerable Gruppen (z. B. Frauen und Mädchen mit Behinderungen, wohnungslose Frauen und Migrantinnen) richtet? Wenn nein, weshalb nicht?
In welchen Bundesländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Themen Gleichstellung von Frauen und Männern, gewaltfreie Konfliktlösung und geschlechtsspezifische Gewalt in den offiziellen Lehrplänen und Lernmitteln verankert (vgl. Artikel 14 Istanbul-Konvention) (bitte aufschlüsseln nach Bundesland)?
In welchen Bundesländern liegen nach Kenntnis der Bundesregierung flächendeckende und bedarfsdeckende Programme zur Täterarbeit vor?
a) Wie viele Plätze in Kursen der Täterarbeit bestehen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung deutschlandweit (bitte aufschlüsseln nach Bundesland)?
b) Werden aus Sicht der Bundesregierung durch die Anordnung von verpflichtenden Kursen zur Täterarbeit durch Gerichte (Reform des Gewaltschutzgesetzes (Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz) und geplante Reform des Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes (KiMoG)) ein Angebot zusätzlicher Kurse notwendig? Wenn ja, in welchem Umfang und wie wird die Finanzierung dieser Kurse sichergestellt?
c) Wie viele der bestehenden Angebote arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit häusliche Gewalt und können damit als qualitätsgesichert angesehen werden? (bitte aufschlüsseln nach Bundesland)
In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßige Schulungen der Lehrkräfte in Bezug auf Früherkennung zu familiärer und geschlechtsspezifischer Gewalt wie im Spanischen Gewaltschutzmodell (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen und der Fachkräfte aus der Sozialen Arbeit (Wohnungslosenhilfe, Suchthilfe, Jugendhilfe, Ehe- und Lebensberatung, Familienberatung) in der Prävention, Früherkennung und dem Umgang mit Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt wie im Spanischen Gewaltschutzmodell (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen im Bereich der Medien zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt (wie z. B. Entfernung sexistischer Werbung, Vorgaben zur Berichterstattung zu sexualisierter Gewalt) wie im spanischen Modell (vgl. auch Artikel 17 Istanbul-Konvention)? Wenn nein, weshalb nicht?
Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung die Aus- und Fortbildung von Akteuren, die mit Betroffenen zusammenarbeiten (insbesondere Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen) für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass laut Monitor „Gewalt gegen Frauen“ 80 Prozent der Fortbildungsmaßnahmen für Polizeibedienstete und fast alle Fortbildungen für Richter*innen zu geschlechtsspezifischer Gewalt freiwillig waren und wie verhält sich dies der Bundesregierung zufolge zu Artikel 15 der Istanbul-Konvention?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass laut GREVIO-Bericht im Jahr 2022 alle Fachkräfte, die mit Betroffenen und Tätern geschlechtsspezifischer Gewalt zu tun haben (wie Richter*innen, Angehörige der Strafverfolgungsbehörden, Angehörige der Gesundheitsberufe und Sozialarbeiter*innen (besonders Jugendhilfe, Kinderschutz, Durchführung von Asylverfahren)) eine systematischere und umfassendere Schulung zu geschlechtsspezifischer Gewalt als bislang umgesetzt benötigen und wie hat sie seit Amtsantritt dafür Sorge getragen, dass diese etabliert werden?
Plant die Bundesregierung die geplanten Anforderungen an Familienrichter*innen zu Kenntnissen zum Gewaltschutzrecht sowie zu Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt (nach der FamFG-Reform) auf Richter*innen insgesamt auszuweiten, die mit Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt befasst sind? Wenn nein, weshalb nicht?
a) Plant die Bundesregierung eine Evaluierung der tatsächlichen Aneignung von Kenntnissen zum Gewaltschutzrecht sowie zu Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt durch Familienrichter*innen im Rahmen der Evaluation des FamFG?
b) Plant die Bundesregierung eine Evaluierung der Anwendung der Istanbul-Konvention und der Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Verfahren des Sorge- und Umgangsrechts im Rahmen der Evaluation des FamFG? Wenn ja, welche Daten sollen hierfür erhoben werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung der spezialisierten Gerichte für geschlechtsspezifische Gewalt im spanischen Modell und prüft sie eine Übertragung auf die Justiz in Deutschland?