Die bisherige Förderbilanz, Kosten, Governancestrukturen, Transparenz und Lobbykontakte der Bundesregierung zum Deutschlandfonds
der Abgeordneten Lisa Schubert, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Die Bundesregierung und die KfW haben am 18. Dezember 2025 den sogenannten Deutschlandfonds gestartet. Ziel des Deutschlandfonds ist es laut Bundesregierung und KfW unter anderem privates Kapital für Investitionen in Infrastruktur und Transformation zu mobilisieren (www.kfw.de/%c3%9cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Deutschlandfonds.html). Anders als der Name suggeriert, handelt es sich beim Deutschlandfonds nicht um einen herkömmlichen Fonds, sondern um eine Dachstruktur, die verschiedene Maßnahmen und Finanzierungsinstrumente bündelt. Dazu gehören öffentliche Garantien und Risikoübernahmen für private Investitionen, Verbriefungen, Beteiligungsoptionen für private Investoren in kommunale Energieinfrastruktur, sowie klassische zinsvergünstigte Kredite im Auftrag des Staates, die seit jeher zur Kernaufgabe der öffentlichen Förderbank gehören.
Mit dem Deutschlandfonds verfolgt die Bundesregierung das Ziel, private Investitionen in Infrastruktur, Zukunftstechnologien und für die Transformation zu mobilisieren. Mit rund 30 Mrd. Euro an staatlichen Mitteln und Gewährleistungen, sollen bis zu 130 Mrd. Euro an privaten Investitionen in die Bereiche Industrie und Mittelstand, Start-ups und Scale-ups, aber auch Bereiche der öffentlichen Grundversorgung wie in den Wohnungsbau und in die kommunale Energieversorgung fließen.
Konkrete Informationen wie genau diese Hebelwirkung zustande kommt, welchen Annahmen und Berechnungen sie unterliegt und zu welchen Konditionen Anreize mit staatlichen Geldern für private Investitionen mithilfe der verschiedenen Finanzierungsinstrumente geschaffen werden sollen, haben aus Sicht der Fragestellenden weder Bundesregierung noch die KfW geliefert. Zudem lies die Bundesregierung parlamentarische Fragen zum Deutschlandfonds aus Sicht der Fragestellenden bisher – über öffentliche verfügbare Informationen hinaus – größtenteils unbeantwortet (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3173; Bundestagsdrucksache 21/6098, Schriftliche Einzelfrage 67; Bundestagsdrucksacke 21/6244, Schriftliche Einzelfrage 86).
Aus Sicht der Fragestellenden ist es zudem dringend erforderlich die Vor- und Nachteile bei der Einbindung privater Kapitalgeber für öffentliche Investitionen sorgfältig zu prüfen und transparent offenzulegen, wie sie gegenüber Alternativen etwa durch eine rein öffentliche Finanzierung langfristig abschneiden. Insbesondere in Bereichen der öffentlichen und kritischen Grundversorgung wie im Energiebereich, stellt sich die Frage, warum und zu welchen Konditionen die Bundesregierung auf private Finanzinvestoren mit hohen Renditeerwartungen setzt und welche Alternativen sie dafür geprüft hat.
Dass die Bundesregierung grundsätzlich kein Problem mit öffentlichen Investitionen hat, hat sie aus Sicht der Fragestellenden mit der Bereichsausnahme für Militärausgaben in der Schuldenbremse und dem Sondervermögen unter Beweis gestellt. Auch mit dem Deutschlandfonds möchte die Bundesregierung noch einmal mehr in die Bereiche Sicherheit und Defence Tech mit Garantien, Risikoübernahmen und Fondsfinanzierungen investieren. Warum sie ausgerechnet in den Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge auf private Finanzinvestoren setzt, ist auch Sicht der Fragestellenden nicht nachvollziehbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie setzen sich die für den Deutschlandfonds vorgesehenen Mittel im Umfang von rund 30 Mrd. Euro zusammen (bitte getrennt ausweisen nach Garantien und Gewährleistungen, Eigenmitteln der KfW, Haushaltsmitteln des Bundes sowie, falls zutreffend, Mitteln aus Sondervermögen, jeweils in Euro, unter Angabe von Rechtsgrundlage, Einzelplan und Haushaltstitel)?
Wie verteilen sich die in Frage 1 angesprochenen Mittel auf die Finanzierungsinstrumente des Deutschlandfonds (bitte tabellarisch nach den einzelnen Finanzierungsinstrumenten, den Finanzierungsrahmen sowie den veranschlagten und bereits eingesetzten Mitteln in Euro zum Stichtag 31. August 2026 aufschlüsseln)?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „Hebelwirkung“ konkret, und nach welchen Kriterien wird geprüft, ob es sich bei den mobilisierten privaten Mitteln um zusätzliche Investitionen handelt oder um Mitnahmeeffekte bereits geplanter Investitionen?
Auf welchen Erkenntnissen und Annahmen beruht die Zielgröße von rund 130 Mrd. Euro mobilisierter privater Investitionen (bitte je Finanzierungsinstrument die Zielgröße der Hebelwirkung und deren Herleitung angeben) und, sofern die Angabe je Finanzierungsinstrument nicht möglich ist, bitte angeben auf welcher Grundlage die Zielgröße von 130 Mrd. Euro ermittelt wurde?
In welcher Höhe wurde bis zum 31. August 2026 privates Kapital je Finanzierungsinstrument mobilisiert und nach welcher Methode wird die Mobilisierung ermittelt (bitte Definition, Erfassungszeitpunkt und die Ermittlung der Zusätzlichkeit gegenüber ohnehin geplanten Investitionen angeben)?
Wie viele Finanzierungsanfragen sind seit dem 18. Dezember 2025 je Finanzierungsinstrument eingegangen, wie viele wurden zugesagt, abgelehnt oder zurückgezogen (bitte tabellarisch je Finanzierungsinstrument und Quartal angeben), und aus welchen Gründen wurden Anträge abgelehnt (bitte nach Ablehnungsgründen und Anzahl)?
In welcher Höhe hat der Bund beziehungsweise die KfW im Rahmen des Deutschlandfonds bis zum 31. August 2026 Garantien, Bürgschaften und sonstige Verbindlichkeiten übernommen (bitte je Finanzierungsinstrument in Euro und nach Art der Finanzierung angeben)?
Welche Unternehmen haben bis zum 31. August 2026 Finanzierungsbzw. Investitionszusagen aus dem Programm Industrie & Mittelstand erhalten (bitte je Zusage das zugehörige Finanzierungsinstrument, Unternehmen, Datum, Volumen und die beteiligten Co-Investoren bzw. Kreditgeber wie Banken, Asset Manager und Investmentfonds angeben)?
a) Wie viele Zusagen zu Bankgarantien und -bürgschaften bzw. Avalfinanzierungen wurden bis zum 31. August 2026 mithilfe des Absicherungsinstruments für Transformationsindustrien erteilt, in welchem Volumen, an welche Unternehmen, an welchen Transformationssektor und mithilfe welcher beteiligten Co-Investoren bzw. Kreditgeber wie Banken, Asset Manager und Investmentfonds (bitte je Vorhaben Land, Bundesland und Absicherungsvolumen angeben)?
b) Welche Volumina umfassen die bisherigen Investitionen des Rohstofffonds (bitte je Vorhaben Beteiligungshöhe der KfW, Anteil der Bundesmittel und -garantien, Mitinvestoren und mobilisiertes Gesamtvolumen angeben), und in welcher Höhe und zu welchen Anteilen des Bundes und der KfW sollen die Mittel des Rohstofffonds auf 1,5 Mrd. Euro aufgestockt werden?
c) Welches Volumen hatten die Beteiligungen im Rahmen des Verbriefungsinstruments bis zum 31. August 2026, inwiefern wurden dabei Verbriefungstranchen von der KfW Capital erworben, besichert oder garantiert, wie viele Transaktionen wurden abgeschlossen, welche Kreditinstitute waren beteiligt, welche Art von Krediten wurden gebündelt, welche Risikotranchen (First Loss, Mezzanine, Senior) hat die KfW jeweils übernommen bzw. für welche Risikotranchen wurden Garantien von der KfW Capital übernommen und welcher Anteil wurde mithilfe von Bundesmitteln finanziert?
d) Anhand welcher Prozesse und Prüfungen stellt die KfW bzw. die Bundesregierung sicher, dass freigesetztes Kapital durch die Bündelung und den kapitalmarktbasierten Handel von Krediten mithilfe von Verbriefungen tatsächlich wie suggeriert reinvestiert und beispielsweise in den Erwerb von Fahrzeugen, Maschinen und Ausrüstung fließen (www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_901888.html ) und nicht etwa in Form von höheren Dividenden an Anteilseigner und Anteilseignerinnen ausgeschüttet werden (bitte Titel und Datum etwaiger Analysen angeben) und falls keine solcher Prüfungen erfolgen, warum verzichtet die KfW bzw. die Bundesregierung darauf?
e) Um welche Art Kredite aus welchem Sektor handelt es sich bei den derzeit in Vorbereitung stehenden Beteiligungen im Rahmen des Verbriefungsinstruments und welche Co-Investoren, Fonds, Banken oder sonstige Finanzinstitute sind daran beteiligt (www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_901185.html)?
Welche Unternehmen haben bis zum 31. August 2026 Finanzierungsbzw. Investitionszusagen aus dem Programm Start-ups & Scale-ups erhalten (bitte je Zusage das zugehörige Finanzierungsinstrument, Unternehmen, Datum, Volumen und die beteiligten Co-Investoren bzw. Kreditgeber wie Banken, Asset Manager und Investmentfonds angeben)?
a) Wie verteilen sich die bis zum 31. August 2026 erteilten Beteiligungs- und Investitionszusagen aus Start‑ups & Scale-ups (inklusive des Finanzierungsinstruments Wachstums- und Innovationskapital) auf die Bereiche Deeptech, Künstliche Intelligenz, Biotechnologie, Klimatechnologie, Sicherheits- und Verteidigungstechnologie einschließlich Dual-Use sowie der Deckung bestehender Finanzierungsbedarfe im Mittelstand (bitte jeweils Anzahl der Zusagen, die Gesamthöhe in Euro und den Anteil der zugehörigen Bundesmittel angeben), und wie werden Finanzierungen zugeordnet, die mehreren Bereichen zuzurechnen sind?
b) In welche Venture Capital-Zielfonds wurden im Rahmen des Tech-Fondsinvest Programms in welcher Höhe Investitionen getätigt, welcher Anteil des Volumens wird durch Bundesmittel gestemmt und mithilfe welcher Prozesse, Berichtspflichten und Prüfungen stellt KfW Capital sicher, dass die Zielfonds mindestens in dem Umfang der Investition in junge, in Deutschland ansässige, technologieorientierte Unternehmen investiert?
c) In welche Venture Capital-Fonds wurden im Rahmen des WIN‑400-Programms in welcher Höhe Investitionen getätigt, welcher Anteil des Volumens wird durch Bundesmittel gestemmt, nach welcher Definition identifiziert die KfW zukunftsweisende Finanzierungslösungen, und wie verteilen sich die Investitionen auf die verschiedenen Fokusbereiche Sicherheit- und Verteidigungstechnologien, DeepTech, Secondary Fonds, Fonds zur Unternehmensnachfolge und Transformation des Mittelstands (bitte nach Investitionsschwerpunkten aufschlüsseln)?
Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung gemeinsam mit der KfW über die Auswahl neuer Programme und Finanzierungsinstrumente innerhalb des Deutschlandfonds und inwiefern werden dabei Kostenvergleiche mit einer unmittelbaren staatlichen Finanzierung sowie die fiskalischen Risiken für den Bund systematisch berücksichtigt und dokumentiert?
Welche Gremien entscheiden über die Auflage neuer Finanzierungsinstrumente (bitte Finanzierungsinstrument, die Bezeichnung des Gremiums, Zusammensetzung, Stimmrechtsverteilung sowie etwaige Zustimmungsvorbehalte oder Vetorechte des Bundes angeben)?
Existieren Kriterienkataloge, Investitionsleitfäden oder vergleichbare Dokumente für die Auswahl von Vorhaben und Programmen unter dem Dach des Deutschlandfonds (bitte Titel, Datum, die jeweiligen Finanzierungsinstrumente und beschließende Gremien angeben) und falls keine solche Dokumente existieren, nach welchen schriftlich fixierten Maßstäben und Prozessen wird über Förderungen bei den jeweiligen Finanzierungsinstrumenten entschieden?
a) Werden die Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wenn ja wo und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
b) Wurden für die Erstellung der Dokumente externe Berater, Unternehmen oder Verbände miteinbezogen und falls ja, auf welche Art und auf Grundlage welcher Auftragskriterien?
c) Welche Gremien entscheiden über Einzelzusagen (bitte je Finanzierungsinstrument die Bezeichnung des Gremiums, die Zusammensetzung sowie etwaige Zustimmungsvorbehalte oder Vetorechte des Bundes angeben)?
Welche Berichtspflichten bestehen für die KfW gegenüber der Bundesregierung im Rahmen des Deutschlandfonds (bitte Rechtsgrundlage, Turnus, Inhalt und Adressat angeben) und welche Berichte wurden seit dem 18. Dezember 2025 schriftlich übermittelt (bitte Datum und Titel der jeweiligen Berichte angeben)?
Wurden für ausgewiesenen Haushaltsmittel und Garantieübernahmen der einzelnen Finanzierungsinstrumente bzw. zu den jeweiligen Investitionen, Förderungen und Risikoübernahmen des Deutschlandfonds Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung durchgeführt (bitte Datum und Ergebnis angeben) und falls nicht, aus welchen Gründen wurde hierauf verzichtet?
Wurde bei den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung zu den ausgewiesenen Haushaltsmitteln und Garantieübernahmen der einzelnen Finanzierungsinstrumente bzw. zu den jeweiligen Investitionen, Förderungen und Risikoübernahmen des Deutschlandfonds jeweils eine unmittelbare öffentliche Finanzierung als Vergleichsvariante geprüft, und falls nicht, aus welchen Gründen wurde hierauf verzichtet?
Wurden gemäß der Angaben der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksacke 21/6787 bis zum 31. August 2026 Förderwürdigkeitsprüfungen, Subsidiaritätsprüfungen (insbesondere im Hinblick auf das Fehlen privatwirtschaftlicher Finanzierungsmöglichkeiten, die wirtschaftliche Tragfähigkeit sowie eine angemessene Verteilung von Chancen und Risiken zwischen Gesellschaftern, Fremdkapitalgebern und der öffentlichen Hand) sowie Risikotragfähigkeitsprüfungen, für realisierte und abgelehnte Investitionen, Risikoübernahmen und Beteiligungen für die Programme Industrie & Mittelstand, Energieversorgungsunternehmen sowie Start‑ups & Scale-ups, durchgeführt (bitte jeweils nach Programm, Finanzierungsinstrumenten sowie nach Investitionen, Risikoübernahmen und Beteiligungen aufschlüsseln, und durchgeführte Prüfungen, Datum, Titel des jeweiligen Dokuments, zuständiges Ressort, zuständiges Referat sowie Ergebnis der jeweiligen Prüfung angeben)?
Existieren im Rahmen des Deutschlandfonds verbindliche Evaluationsmechanismen, mit denen nach einer definierten Frist (z. B. drei oder fünf Jahre) überprüft wird, ob die Garantie-basierte private Kapitalmobilisierung für Verbraucherinnen, Verbraucher und die Realwirtschaft tatsächlich günstiger war als eine rein öffentliche Beteiligungslösung?
Welche konkreten Lehren hat die Bundesregierung aus der Infrastrukturgesellschafts-Debatte des Jahres 2017 zur Neugliederung der Bundesautobahn-Verwaltung (vgl. www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2017_05/509118-509118 ), insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von Schattenhaushalten, die Sicherstellung parlamentarischer Kontrolle sowie die Transparenz langfristiger Verpflichtungen, gezogen, und wie werden diese Lehren bei Fonds- und Sonderkonstruktionen wie dem Deutschlandfonds praktisch umgesetzt?
Welchen Umsetzungsstand hat die vom Bundesministerium der Finanzen im Rahmen des Vierten Nationalen Aktionsplans Open Government angekündigte untergesetzliche ÖPP-Transparenzrichtlinie, wurde wie angekündigt ein erster Entwurf erstellt, wird dieser veröffentlicht, und falls nein, aus welchen Gründen jeweils nicht, vor dem Hintergrund, dass der Umsetzungszeitraum des Aktionsplans bereits im Dezember 2025 endete (www.open-government-deutschland.de/opengov-de/ogp/aktionsplaene-und-berichte/4-nap/oepp-transparenzrichtlinie-2225428)?
Wird die Bundesregierung die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Vertragsregisters für die Module des Deutschlandfonds sowie für weitere staatlich flankierte Infrastrukturfinanzierungen mit privaten Kapitalgebern vornehmen, und wenn nein, aus welchen rechtlichen und politischen Gründen verzichtet sie trotz der bekannten Transparenzdefizite früherer ÖPP-Modelle darauf?
Wie viele Treffen, Gespräche, Telefonate oder anderweitige Austausche haben seit dem 17. September 2025 bis zum 31. August 2026 zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung einschließlich der Beauftragten der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretären und, falls protokolliert, Abteilungs- und Referatsleitungen sowie der KfW einerseits und sonstigen Vermögensverwaltern, Private-Equity-, Private-Credit- oder Infrastrukturfondsgesellschaften andererseits in Bezug zum Deutschlandfonds stattgefunden (bitte sämtliche Termine einzeln auflisten mit Datum, Ort, Teilnehmerkreis, Art des Austauschs sowie Titel oder Kurzbezeichnung übermittelter Unterlagen und Form der Übermittlung)?
Wie viele Treffen, Termine, Gespräche oder sonstige Austausche im Zeitraum vom 6. bis 12. Juni 2026 im Rahmen der Konferenz SuperReturn International in Berlin sowie der Future at the Table Veranstaltung am 8. Juni 2026 in Berlin zwischen Mitgliedern der Bundesregierung, Beauftragten der Bundesregierung oder Beschäftigten des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und Vertreterinnen und Vertretern von Vermögensverwaltern, Private-Equity-, Private-Credit- oder Infrastrukturfondsgesellschaften mit Bezug zum Deutschlandfonds und der Strategie privates Kapital für Investitionen in Deutschland zu mobilisieren statt (bitte jeweils einzeln auflisten mit Datum, Ort, Teilnehmerkreis, einladender Person oder Organisation und Gesprächsgegenstand)?