Antworten des Statistischen Bundesamtes auf Anfragen der GRÜNEN in den Gemeinderäten
der Abgeordneten Ebermann, Frau Schmidt-Bott, Dr. Briefs, Frau Olms und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In einem Rundschreiben des Statistischen Bundesamtes unter der Überschrift „Anfragen zur Volkszählung und Mikrozensus in Kommunalparlamenten" heißt es: „Nach uns vorliegenden Informationen werden von den GRÜNEN und Alternativen in einer bundesweiten Aktion anscheinend gleichlautende Anfragen eingebracht. Die Anfragen sollten möglichst gleichlautend beantwortet werden. Wir bitten daher, Kopien der Anfragen an das Statistische Bundesamt weiterzugeben. Das Statistische Bundesamt arbeitet zur Zeit einen Vorschlag zur Beantwortung der einzelnen Fragen aus, der Ihnen (gemeint sind damit die Bundesspitzenverbände im Rahmen einer Anhörung) in Kürze zugeht. Bis dahin sollte mit der Beantwortung vorliegender Anfragen gewartet werden. Wir bitten um Beachtung und vertrauliche Behandlung dieser Mitteilung."
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Ist es richtig, daß eine solche Mitteilung an die Gemeinden weitergegeben wurde?
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll und mit der gemeindlichen Autonomie vereinbar, wenn Kommunalparlamente auf Anfragen kommunaler Mandatsträger mit bundesweit vorgefertigten Mustern antworten?
Aufgrund welcher Rechtsvorschrift kann das Statistische Bundesamt Gemeinden empfehlen, vorliegende Anfragen nicht zu beantworten bis Musterantworten des Statistischen Bundesamtes vorliegen?
Auf welche Informationen stützt sich — die Richtigkeit des Schreibens vorausgesetzt — die Behauptung des Statistischen Bundesamtes, die GRÜNEN und alternativen Ratsfraktionen würden „anscheinend gleichlautende Anfragen" einbringen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß zwar zahlreiche GRÜNE und alternative Ratsfraktionen im gesamten Bundesgebiet Anfragen zur Volkszählung gestellt haben, diese jedoch völlig eigenständig, den regionalen Umständen angepaßt und voneinander unabhängig gestellt haben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die meisten Gemeinden bereits seit Oktober vergangenen Jahres lange vor der Versendung von Musterantworten durch das Statistische Bundesamt entsprechend den örtlichen Umständen und wahrheitsgemäß auf diese Fragen geantwortet haben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß zahlreiche solcher Antworten durchaus kritische Stellungnahmen zur Volkszählung und ihrer Verwertbarkeit in den Kommunen enthielten?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß ein Zusammenhang zwischen solchen kritischen Bewertungen der Volkszählung durch die Kommunen vor Ort und dem Versuch des Statistischen Bundesamtes besteht, ein bundeseinheitliches Antwortschema auf kritische Anfragen bezüglich der Volkszählung vorzugeben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß einige Kommunen bestätigt haben, daß die Daten, die nach ca. 18 Monaten aufbereitet zurückkommen, dann bereits veraltet sein werden?