Verpflichtung von Frauen und Kriegsdienstverweigerern gegen deren Willen zur Teilnahme an WINTEX/CIMEX
des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Landratsamt Lindau (Bayern) wurden zunächst Zivildienstleistende, dann auch Kriegsdienstverweigerer und Frauen gegen ihren erklärten Willen zur Teilnahme an der zivilmilitärischen Übung WINTEX/CIMEX herangezogen. Nachdem die Zivildienstleistenden auf großen Druck der Öffentlichkeit und höhere Weisung des bayerischen Innenministers — vermutlich wegen der Auswirkungen auf die Rechtsprechung gegenüber Totalverweigerern — von der Teilnahme an der Übung ausgenommen wurden, werden die betroffenen Kriegsdienstverweigerer sowie eine Frau weiterhin mit Abmahnungen und unter Androhung der Entlassung zur Teilnahme an der Übung gezwungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Artikel 12a Abs. 2 GG sowie die ständige Rechtsprechung garantieren, daß für Zivildienstleistende eine Möglichkeit des Ersatzdienstes geschaffen werden muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht. WINTEX/CIMEX steht als angeblich zivile Übung dagegen in unmittelbarem Zusammenhang mit den Streitkräften der Bundeswehr und der NATO. So wird z. B. das Szenario der Übung im NATO-Hauptquartier SHAPE erstellt. Übungsziel ist das Zusammenspiel ziviler und militärischer Stellen, wobei die Maßnahmen der zivilen Stellen grundsätzlich den Vorgaben und Zielen der militärischen Übungsabläufe untergeordnet werden, was u. a. durch die ständige Anwesenheit von Offizieren in zivilen Übungsstätten, wie Regierungsstellen oder Landratsämtern, unübersehbar zum Ausdruck kommt.
Hält die Bundesregierung die zwangsweise Integration von anerkannten Kriegsdienstverweigerern in einer Gesamtverteidigungsübung, bei der ein unmittelbarer Zusammenhang mit den Streitkräften gegeben ist, für mit Artikel 12a Abs. 2 GG vereinbar?
Betrachtet die Bundesregierung das Ziel, eine „zivilmilitärische Übung" als Vorbereitung auf den Kriegsfall mit gegen deren Willen verpflichteten Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes — darunter auch anerkannte Kriegsdienstverweigerer - möglichst reibungslos durchführen zu können als ein höherwertiges Rechtsgut als das Grundrecht auf Gewissensfreiheit und dessen nähere Bestimmungen in Artikel 4 Abs. 1 und 3 sowie Artikel 12a Abs. 2 GG?
Wird hier eine neue Notstandsgesetzgebung schleichend und auf ungesetzlichem Wege an der Legislative vorbei praktiziert?
Welche gesetzlichen Grundlagen bestehen für die WINTEX/ CIMEX-Übung auf Bundesebene?
Ist diese Übung auch sinnvoll, wenn nur einzelne Bundesländer sich daran beteiligen?
Warum ist das Ausscheren einzelner Bundesländer möglich und zulässig, während das Ausscheren betroffener Menschen, die eine Teilnahme an dieser Übung aus Gewissensgründen ablehnen, nicht zugelassen wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Landrates für den Landkreis Lindau, wonach das Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber Angestellten (§ 611 BGB) ein höherrangiges Rechtsgut darstellt als der individuelle Anspruch auf Gewissensfreiheit?
Und teilt sie diese Auffassung auch dann, wenn die betreffenden Angestellten als Kriegsdienstverweigerer bei ihrer Einstellung (wie z. B. im vorliegenden Falle als Sozialarbeiter) nicht damit rechnen mußten und auch nicht darauf hingewiesen wurden, daß sie im Rahmen von NATO-Stabsrahmenübungen eingesetzt werden sollten?
Kriegsdienstverweigerer werden in aller Regel nur dann anerkannt, wenn sie glaubwürdig darlegen können, daß sie nicht nur in bestimmten, eingeschränkten Situationen Vorbehalte gegen das Töten haben, sondern daß sie grundsätzlich und in keiner Situation, weder mittelbar noch unmittelbar, die Teilnahme an Handlungen oder Vorbereitungen zu Handlungen mit ihrem Gewissen vereinbaren können, die im Zusammenhang mit Kriegshandlungen stehen.
Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß dieser Personenkreis durch die Integration in ein Gesamtverteidigungskonzept dann doch zwangsweise mittelbar und unmittelbar an der Unterstützung des Militärs beteiligt wird?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von dieser Praxis auf die Rechtsprechung gegenüber Menschen, die nicht nur den Kriegsdienst, sondern auch den Zivildienst mit der Begründung ablehnen, daß sie auch als Zivildienstleistende zur Unterstützung von Kriegshandlungen direkt oder indirekt herangezogen werden würden?
Sind der Bundesregierung außer den im Landratsamt Lindau vorliegenden noch weitere Fälle von Verpflichtungen gegen den Willen der Betroffenen zu dieser Übung bekannt? Um welche Fälle handelt es sich?
Von dieser Verpflichtung zur Teilnahme an WINTEX/CIMEX sind auch Frauen betroffen. Frauen jedoch haben nicht die Möglichkeit, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern. Dennoch muß der Schutz des Gewissens für Frauen im selben Maße gelten wie für Männer, die z. B. anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind. Sonst hätten Frauen in Gewissensfragen einen schlechteren Status als Männer, nur weil sie die Möglichkeit einer „Prüfung ihres Gewissens" vor einem entsprechenden Ausschuß nicht haben!
Wie beurteilt die Bundesregierung dieses Problem, und wie gedenkt sie die Gewissensfreiheit auch von Frauen in Fällen wie dem vorliegenden sicherzustellen?
Es wird immer wieder versucht, WINTEX/CIMEX als eine rein zivile Übung für den Katastrophenschutz darzustellen. Warum werden dann alle wesentlichen Übungsteile von Militärs erstellt und warum wesentliche Teile dieser Übung streng geheim durchgeführt und als Verschlußsache behandelt?
Gehört es nicht zum Wesen des zivilen Bereiches in allen freiheitlichen Demokratien, daß sämtliche Vorgänge der Kontrolle durch die Parlamente und die Öffentlichkeit unterliegen sollten, und ist es nicht ein Privileg des Militärs, geheime Übungen abzuhalten?
Warum schließlich wird diese Übung unter strengem Ausschluß derer abgehalten, die von ihr betroffen sind und in deren Namen sie angeblich durchgeführt wird?