HTLV-Test bei Immatrikulation ausländischer, farbiger Studentinnen und Studenten
der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott, Frau Hillerich, Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott, Frau Hillerich, Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN
HTLV-Test bei Immatrikulation ausländischer, farbiger Studentinnen und Studenten
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie steht die Bundesregierung dazu, daß erwogen (und praktiziert) wird, von ausländischen Studenten und Studentinnen bei der Immatrikulation die Bescheinigung über einen HTLV-Test zu verlangen?
Plant die Bundesregierung zu veranlassen, daß von solchen Bescheinigungen die Immatrikulation abhängig gemacht wird, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen ausländischen Studenten und Studentinnen, insbesondere aus den USA oder afrikanischen Ländern, solche Bescheinigungen abverlangt wurden?
Wie gedenkt sich die Bundesregierung zu verhalten, wenn ihr Fälle bekanntwerden, daß Immatrikulationen aufgrund solcher fehlenden Bescheinigungen verweigert werden?
Gedenkt die Bundesregierung, ausländischen Studenten und Studentinnen, die keine Bescheinigung über einen HTLV III-Test vorweisen können oder die HTLV III-positiv sind, auszuweisen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die ausländerrechtlichen Bestimmungen dahin gehend zu vereinheitlichen, daß allen Bundesländern untersagt wird, Immatrikulationen von der Vorlage einer HTLV-Bescheinigung abhängig zu machen?