Mehrkosten der Volkszählung und Einsprüche der Kommunen
der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Zahlreiche Gemeinden haben aufgrund der bevorstehenden Volkszählung seit Herbst 1986 festgestellt, daß die Volkszählung eine erhebliche Mehrbelastung ihrer Etats mit sich bringt.
Zahlreiche Anfragen von Kommunalfraktionen haben ergeben, daß der Nutzen für die Gemeinden angezweifelt wird. So hat der Kreis Mettman erklärt, daß die Volkszählungsdaten, wenn sie bei der Kommune vorlägen, veraltet seien. Der Rat der Stadt Wülfrath hat am 24. Februar 1987 mit Nachdruck gegen das Ausmaß protestiert, in dem die Bundesregierung die Kosten der von ihr gewollten Volkszählung 1987 auf die Kommunen abwälzt und hält „zu Sinn und Zweck sowie der Datenschutzverläßlichkeit dieses Unternehmens erhebliche Zweifel" für „angebracht" . Die Stadt Freiburg erklärte in einer Resolution vom 10. Februar 1987, daß die Volkszählung nur mehr den Interessen des Bundes und der Bundesländer dient. Die Stadt Hamburg hat im März beschlossen, Zähler bei der geplanten Volkszählung mit zusätzlichen Prämien in Höhe von 1,6 Mio. DM und mehr Freizeit zu belohnen, die Stadt Mainz rechnete bereits im vergangenen Jahr mit Mehrkosten der Volkszählung von über 330 000 DM.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele und welche Kommunen haben zur Kostenerhöhung Stellung genommen und haben eine Erhöhung der Kostenpauschale im welchen Betrag verlangt?
Von welchen Kommunen wurde eine Erhöhung der Kostenpauschale gefordert?
Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die gesamten Kosten der Volkszählung für Bund und Länder zum gegenwärtigen Zeitpunkt?
Wie hoch ist daran der Anteil für Werbungskosten?
Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, sich vor der Durchführung der Volkszählung einen Überblick über die finanzielle Belastbarkeit der Gemeinden im Zusammenhang mit der Volkszählung zu verschaffen?
Wie hoch belaufen sich die Folgekosten, die durch die zeitweise Umsetzung bzw. Abordnung von Personal in den Kommunen für die Erhebungsstellen anfallen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die Stadt Tuttlingen einen Teil der Volkszählungsdurchführungskosten aus erwarteten Bußgeldeinnahmen von Boykotteuren/innen finanzieren will, die im Haushaltsplan in Höhe von 20 000 DM einkalkuliert worden sind?
Gedenkt die Bundesregierung ihrerseits, generell den Kommunen vorzuschlagen, die Mehrkosten der Volkszählung dadurch aufzufangen, daß entsprechende Bußgeldbescheide verhängt werden?