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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Gefährdung der Datensicherheit bei der Volkszählung 1987 (G-SIG: 11000386)

Verstöße gegen den Datenschutz, Verhalten einiger Polizei- und Justizbehörden der Länder

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.05.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/26411.05.87

Gefährdung der Datensicherheit bei der Volkszählung 1987

der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Auftrag des Bundes soll in wenigen Wochen von den Ländern und Gemeinden die „Volkszählung 1987" in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Im Vorfeld dieser bundesweiten Datentotalerhebung sind eine Reihe von Vorfällen bekanntgeworden, die zur weiteren Unruhe in der Bevölkerung geführt haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß kurze Zeit nach der Volkszählung 1950 Daten aus dieser Erhebung an die Finanzämter für den Gewerbesteuerausgleich übermittelt wurden, obgleich der seinerzeitige Bundespräsident Prof. Dr. Heuss vor der damaligen Volkszählung öffentlich die Garantieerklärung abgegeben hatte, daß die Daten ausschließlich für statistische Zwecke genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden?

2

Hält die Bundesregierung danach die Aussage des Bundesinnenministers Dr. Zimmermann im Oktober 1983 aufrecht, es habe seit Bestehen des Statistischen Reichsamtes nie einen Mißbrauch der Daten aus einer Volkszählung gegeben?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß Originale ausgefüllter Fragebogen aus der Volkszählung 1983 (Gebäudeerhebung) im April 1987 in der Nähe von Bremen auf einer Müllkippe gefunden wurden, obgleich die Vernichtung dieser Papiere amtlich vermerkt war?

Ist die Bundesregierung danach bereit, ihre Verlautbarungen, die Datensicherheit der Volkszählungsbögen sei gesichert und die Bürger könnten sicher sein, daß die Bögen vernichtet werden, zu relativieren?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, daß Polizei- und Justizbehörden der Länder in zahlreichen Städten mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, mit Durchsuchungen, auch zur Nachtzeit, mit Aufbrechen von Räumen und Schränken gegen zählunwillige Bürgerinnen und Bürger vorgegangen sind und daß solche Zwangs- und Gewaltmaßnahmen wesentlicher Auslöser von Gewaltaktionen am 1. Mai in Berlin waren?

5

Hält die Bundesregierung solche Maßnahmen der Länderbehörden für verhältnismäßig auch angesichts dessen, daß der Gesetzgeber die Nichtausfüllung der Fragebögen der Volkszählung lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft hat?

Hält die Bundesregierung schwere Sachbeschädigung von Türen, Schlössern und Schränken bei der Verfolgung von angeblicher Sachbeschädigung an Formularen, wie den Volkszählungsfragebögen, insbesondere mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, für vereinbar?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine solche Vorgehensweise das Klima in der Bundesrepublik Deutschland, in dem die Volkszählung durchgeführt werden soll, so stark belastet, daß den Zählerinnen und Zählern die Zählertätigkeit nicht mehr zugemutet werden kann?

7

Teilt die Bundesregierung Befürchtungen von statistischen Landesämtern, daß in einer so aufgeladenen Atmosphäre verläßliche Daten aus statistischen Erhebungen nicht mehr erlangt werden können und daß durch die Durchführung der Volkszählung 1987 unter solchen Umständen die Arbeit der statistischen Ämter und deren Verhältnis zur Bevölkerung auf Jahre schwer belastet würde?

Bonn, den 11. Mai 1987

Frau Schmidt-Bott Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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