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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Auslieferung der Ruhrkohle an die Stromwirtschaft - Panne oder Absicht des Kartellamtes (G-SIG: 11000503)

Übernahme eines Aktienpakets an der Ruhrkohle AG durch die Vereinigte Elektrizitätswerke Westfalen AG (VEW) und damit Verstärkung des Einflusses der Elektrizitätswirtschaft; Bedenken des Bundeskartellamts hiergegen, verspätete Zustellung der Einspruchsschreiben, Disziplinarverfahren gegen die verantwortlichen Beamten bei Bundespost und Bundeskartellamt; Abwendung nachteiliger Wettbewerbsfolgen, ggfs durch Übertragung von Ruhrkohle-Anteilen auf die VEBA

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

02.07.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/45609.06.87

Auslieferung der Ruhrkohle an die Stromwirtschaft — Panne oder Absicht des Kartellamtes

des Abgeordneten Dr. Knabe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Regierungserklärung vom 6. Mai 1987 hat Bundeswirtschaftsminister Dr. Bangemann ein wortgewaltiges Plädoyer für mehr Wettbewerb in der Wirtschaft gehalten und dabei im Namen der Bundesregierung von einer Novellierung des Kartellgesetzes gesprochen, um Konzentration, die den Wettbewerb ausschaltet, zu verhindern.

Diese Ausführungen stehen im Widerspruch zu einem Beispiel wirtschaftlicher Konzentration auf dem Energiesektor.

Nach Bericht der Frankfurter Rundschau vom 8. April 1987 ist der Einspruch des Bundeskartellamtes gegen die Übernahme des Aktienpaketes von 8 % an der Ruhrkohle aus dem Besitz der französischen Firma Sidechar durch die Vereinigten Elektrizitätswerke in Dortmund an einer verspäteten Zustellung des Einspruchs gescheitert.

Damit ist ein maßgeblicher Einfluß der auf Atomstrom fixierten VEW auf die bisher ausschließlich Steinkohle einsetzende STEAG zustande gekommen, der sich sehr nachteilig auf den Absatz von Ruhrkohle, auf die Arbeitsplätze in der Region und das Land Nordrhein-Westfalen auswirken kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verstärkung des Einflusses der Elektrizitäts-Wirtschaft auf Geschäfts- und Förderpolitik der Ruhrkohle AG?

2

Hält die Bundesregierung den Einspruch des Bundeskartellamtes für gerechtfertigt? Welche der dort mitgeteilten Bedenken werden von ihr geteilt, und bei welchem ergeben sich Differenzen?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, wann die Einspruchsschreiben des Bundeskartellamtes der Deutschen Bundespost übergeben wurden und wann sie den einzelnen Adressaten zugestellt wurden?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Tatsache der — entgegen telefonischen Zusagen — verspäteten Zustellung dem Bundeskartellamt mitgeteilt wurde und wann dies gegebenenfalls geschehen ist?

5

Wurde ein Disziplinarverfahren gegen den oder die verantwortlichen Beamten bei der Deutschen Bundespost oder beim Bundeskartellamt eingeleitet? Wurde die Frage geprüft, inwieweit Zuwendungen von Dritten zu einer verspäteten Aufgabe oder verspäteten Zustellung geführt haben oder ob hierfür Weisungen vorgesetzter Stellen verantwortlich zu machen sind?

6

Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um nach dem faktischen Scheitern des Einspruchs die vom Bundeskartellamt festgestellten nachteiligen Folgen auf andere Weise abzuwenden?

7

Müßte die Bundesregierung angesichts der jetzt eingetretenen Situation nicht die VEBA dazu benutzen, einen Teil der Ruhrkohleanteile auf einen Investor zu übertragen, der nicht den Interessen der Stromwirtschaft verpflichtet ist?

Bonn, den 9. Juni 1987

Dr. Knabe Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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