Ausweisung von AIDS-positiven Stipendiaten und Stipendiatinnen der Carl-Duisberg-Gesellschaft
der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Ausweisung von AIDS-positiven Stipendiaten und Stipendiatinnen der Carl-Duisberg-Gesellschaft
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Auf welche Länder verteilen sich die bisher 45 wegen eines positiven AIDS-Tests ausgewiesenen Stipendiaten und Stipendiatinnen der Carl-Duisberg-Gesellschaft (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN, Drucksache 11/295), und wie groß war die Gesamtzahl der in diesem Zeitraum geförderten ausländischen Stipendiaten und Stipendiatinnen?
Wie werden die AIDS-infizierten Stipendiaten und Stipendiatinnen der Carl-Duisberg-Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland ärztlich betreut und beraten?
Wie lauten die Stipendienbedingungen, aufgrund derer die Ausweisung bei einem positiven AIDS-Test erfolgt?
In welchen Ländern wird von bundesdeutschen Studenten und Studentinnen ein AIDS-Test verlangt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die o. a. Kleine Anfrage)?