Situation bei den Hanauer Nuklearanlagen
der Abgeordneten Dr. Apel, Becker (Nienberge), Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dreßler, Dr. Ehmke (Bonn), Dr. Hauff, Jahn (Marburg), Dr. Penner, Roth, Frau Schmidt (Nürnberg), Frau Traupe, Frau Weyel, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Hält die Bundesregierung die vom hessichem Umweltminister, Staatsminister Weimar, angekündigte Stillegung von NUKEM und die geplanten Nachrüstungsmaßnahmen für rechtlich geboten?
Sind dem Bundesumweltminister die Gutachten des technischen Überwachungsvereins Bayern und der Gesellschaft für Reaktorsicherheit bekannt? Wenn ja, wie beurteilt er die dort getroffenen Aussagen zur fehlenden Betriebs sicherheit der Anlage?
Sind der Bundesregierung Tatsachen bekannt, die auf weitere Sicherheitsmängel schließen lassen und eine Stillegung aller Fabrikationsanlagen der NUKEM-GmbH erforderlich machen? Wäre von einer Stillegung auch die Herstellung von Brennelementen für den THTR in Hamm betroffen?
Wann ist der Bundesregierung mitgeteilt worden, daß 25 Kilogramm Uranoxyd außerhalb des Betriebsgeländes der Firma RBU gelagert worden sind?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in bezug auf die Kontrolle und die derzeitige Überwachung bei der Lagerung und Verarbeitung des Urans bei der RBU ergriffen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die außerhalb des Betriebsgeländes erfolgte Lagerung einen Verstoß gegen Richtlinien der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und den Atomwaffensperrvertrag darstellt?
Hält die Bundesregierung nach diesem Ereignis weitere Verbesserungen im Überwachungssystem der Hanauer Nuklearanlagen für erforderlich? Wenn ja, welche diesbezüglichen Maßnahmen wird sie ergreifen? Findet eine Abstimmung mit der IAEO darüber statt?
Hält die Bundesregierung angesichts dieser Tatsachen die nach § 7 des Atomgesetzes erforderliche Qualifikation des Personals in den Hanauer Nuklearanlagen noch für ausreichend?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Vorgänge im Zusammenhang mit Geldzahlungen bei TRANSNUKLEAR, die Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen sind, aufzuklären?
Hat diese Affäre nach Meinung der Bundesregierung Auswirkungen auf die erforderliche Qualifikation der Unternehmensführung bei TRANSNUKLEAR?
Hält die Bundesregierung an der Auffassung fest, daß der Vertrag zwischen dem hessischen Wirtschaftsministe rium und NUKEM wegen der Aussetzung des Genehmigungsverfahrens rechtens ist?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht der interna tional task force on preven tion of nuclear terrorism bezuglich der Sicherungs maßnahmen für die Plutoniumverarbeitung bei der ALKEM gegen terroristische Angriffe?
Sieht die Bundesregierung im übrigen weiterhin alle übrigen Genehmigungserfordernisse für ALKEM für gegeben an?