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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Abschiebung des Türken Ibrahim Özcan (G-SIG: 11000713)

Zusammenhang zwischen der Diskussion über das Asylrecht und dem Fall Özcan, vergleichbare Vorgänge

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.09.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/75907.09.87

Abschiebung des Türken Ibrahim Özcan

der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der türkische Staatsbürger Ibrahim Özcan war Anfang Juli 1987 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, nachdem er in der Türkei längere Zeit wegen gewerkschaftlicher Tätigkeit verfolgt worden war. Er fand zunächst Aufnahme bei seinem schon länger in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Bruder in Ober-Ramstadt. Am 8. Juli stellte Ibrahim Özcan über seine Anwältin einen Antrag auf Gewährung von politischem Asyl bei der Ausländerbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Mit Bezugnahme auf den gestellten Asylantrag beantragte Ibrahim Özcan am 13. Juli 1987 bei der gleichen Behörde eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung.

Am 14. Juli wurde Ibrahim Özcan von einem Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg abgeholt und — trotz Verweises auf den gestellten Asylantrag — in die Türkei abgeschoben (s. Frankfurter Rundschau vom 28. Juli 1987).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie beurteilt die Bundesregierung den geschilderten Fall einer offensichtlich rechtswidrigen Abschiebung?

2

Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um das im Grundgesetz verankerte Recht auf politisches Asyl wirksam zu gewährleisten?

3

Inwieweit tragen Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung, vor allem des Bundesinnenministers, bezüglich einer Einschränkung bzw. Aushöhlung des Asylrechtes, zu Vorgängen wie dem oben geschilderten bei?

4

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein politisches Klima, in welchem das Asylrecht zerredet wird, dem geschilderten Vorgang Vorschub geleistet hat?

5

Welche dem geschilderten Fall vergleichbare Vorgänge sind der Bundesregierung bekannt?

Bonn, den 7. September 1987

Frau Hensel Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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