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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Grundwasser- und Trinkwassergefährdung durch Pflanzenbehandlungsmittel (G-SIG: 11001189)

Belastung des Grund- und Trinkwassers durch Pflanzenbehandlungsmittel-Wirkstoffe, Verbot der Mittel, die im Trinkwasser nachweisbar sind, Zusammenhang von landwirtschaftlicher Nutzung und Grundwassergefährdung, Vereinbarkeit mit dem Wasserhaushaltsgesetz

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

16.12.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/ 33124.11.87

Grundwasser- und Trinkwassergefährdung durch Pflanzenbehandlungsmittel

der Abgeordneten Kiehm, Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), Bachmaier, Frau Blunck, Dr. Böhme (Unna), Frau Conrad, Conradi, Fischer (Homburg), Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Heistermann, Jansen, Dr. Klejdzinski, Koltzsch, Lennartz, Frau Dr. Martiny, Menzel, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Oostergetelo, Reimann, Reuter, Dr. Schöfberger, Schütz, Stahl (Kempen), Waltemathe, Weiermann, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die alarmierenden Ergebnisse von neueren Grundwasseruntersuchungen auf Pflanzenbehandlungsmittelrückstände werden von der Pflanzenbehandlungsmittelindustrie, von Teilen der CDU und von Regierungsmitgliedern mit dem Hinweis auf angeblich nicht vorhandene gesundheitliche Risiken verharmlost.

Das Wasserhaushaltsgesetz verbietet jede Beeinträchtigung der Gewässer, also auch des Grundwassers. Es verpflichtet den, der die chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert, zum Ersatz des einem anderen daraus entstehenden Schadens. Die auf der EG-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch basierende Trinkwasserverordnung schreibt Grenzwerte für Pflanzenbehandlungsmittel ab 1989 vor, die aus Vorsorgegesichtspunkten an der Nachweisgrenze liegen. Diese Grenzwerte werden schon heute vielfach überschritten.

Die Befürchtung, daß vom Bundesgesundheitsamt und dem Industrieverband der. Pflanzenbehandlungsmittel-Hersteller Ausnahmeregelungen für höhere Grenzwerte oder gar die Streichung. der Grenzwerte vorgesehen sind und die Bundesregierung nicht das Notwendige zum Schutz des Grundwassers und zur Sicherung der Versorgung mit nicht belastetem Trinkwasser durchsetzt, veranlassen uns, an die Bundesregierung folgende Fragen zu richten:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse von Grundwasseruntersuchungen auf Pflanzenbehandlungsmittelrückstände im Hinblick auf den Vorrang des Grundwasserschutzes und der Sicherung der Trinkwasserversorgung?

2

Könnte aus den festgestellten Vorkommen von Pflanzenbehandlungsmittel-Wirkstoffen in Brunnen, Uferfiltraten, Quellen und im Grundwasser nach Meinung der Bundesregierung die Schlußfolgerung gezogen werden, daß in der Bundesrepublik Deutschland durch die Anwendung von grundwassergefährdenden Pflanzenbehandlungsmitteln gegen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes verstoßen wird?

3

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in welchen Zeiträumen durchzuführen, um die unzulässige Belastung des Grundwassers und Trinkwassers mit Pflanzenbehandlungsmittel-Wirkstoffen zu verhindern?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Absicht des Bundesgesundheitsamtes, in sogenannten Ausnahmefällen höhere Grenzwerte für Pflanzenbehandlungsmittel-Wirkstoffe im Trinkwasser zuzulassen, und aufgrund welcher wissenschaftlicher Erkenntnisse können gesundheitliche Risiken durch Pflanzenbehandlungsmittel-Wirkstoffe, durch oft nicht genau bekannte Abbauprodukte und synergistische Wirkungen auf den menschlichen Organismus heute oder in nächster Zeit ausgeschlossen werden?

5

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der von ihr vertretenen Ansicht, daß Pflanzenbehandlungsmittel-Wirkstoffe grundsätzlich nicht im Grundwasser und im Trinkwasser enthalten sein sollen, und wird sie z. B. sicherstellen, daß so bald wie möglich keine Pflanzenbehandlungsmittel mehr verwendet werden, die im Grundwasser festgestellt werden, deren Abbauzeiten also länger als ihre Wirkzeiten sind oder die schon heute als krebserregend oder als auf andere Weise gesundheitsschädlich erkannt worden sind?

6

Welche neuen Erkenntnisse enthält die noch nicht veröffentlichte Studie des Pflanzenschutzexperten des Bundesgesundheitsamtes über die möglichen Gesundheitsgefahren der in den Boden und das Grundwasser gelangten Pflanzenbehandlungsmittel-Wirkstoffe und deren Abbau und Folgeprodukte, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dieser Studie im Hinblick auf die Zulassung bzw. das Verbot von Pflanzenbehandlungsmitteln wie Captafol, Alachlor, Atrazin und Simazin ziehen?

7

In welcher Form und wann wird die Bundesregierung klarstellen, daß im Rahmen ordnungsgemäßer Landwirtschaft Maßnahmen, die das Grundwasser belasten, gemäß Wasserhaushaltsgesetz grundsätzlich verboten sind und durch Konkretisierung der Gefährdungstatbestände den Länder-Vollzug dieser Rechtslage erleichtern?

8

In welcher Form kann die Bundesregierung sicherstellen, daß notwendig werdende Ausgleichsleistungen in den Bundesländern derart durchgeführt werden, daß Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der deutschen Landwirtschaft vermieden werden?

9

Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung die Forschung über die Zusammenhänge zwischen Grundwassergefährdung und intensiver landwirtschaftlicher Nutzung in Lagen mit besonderer Grundwassergefährdung?

Bonn, den 24. November 1987

Kiehm Dr. Hauff Schäfer (Offenburg) Bachmaier Frau Blunck Dr. Böhme (Unna) Frau Conrad Conradi Fischer (Homburg) Frau Dr. Hartenstein Dr. Hauchler Heistermann Jansen Dr. Klejdzinski Koltzsch Lennartz Frau Dr. Martiny Menzel Müller (Düsseldorf) Müller (Schweinfurt) Oostergetelo Reimann Reuter Dr. Schöfberger Schütz Stahl (Kempen) Walthemathe Weiermann Dr. Vogel und Fraktion

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