Spitzenleistungen des deutschen Films
der Abgeordneten Frau Dr. Martiny, Duve, Dr. Penner, Weisskirchen (Wiesloch), Bernrath, Conradi, Egert, Frau Hämmerle, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Frau Schmidt (Nürnberg), Schmidt (Salzgitter), Sielaff, Dr. Soell, Toetemeyer, Wartenberg (Berlin), Frau Weiler, Frau Weyel, Wiefelspütz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die staatliche Förderung von Spitzenleistungen des deutschen Films ist eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe. Politische Verantwortung und künstlerisches Wollen stehen sich bei der Filmförderung direkt gegenüber, Politik und Kultur berühren sich unmittelbar.
Die für die kulturelle Filmförderung des Bundes Verantwortlichen waren immer auf die Prämierung von kulturellen Spitzenleistungen hin orientiert und wußten, daß Filmförderung ebenso wie die Subventionierung von Theatern, Orchestern und Museen Kulturförderung ist. Der Aspekt der Wirtschaftlichkeit blieb immer zweitrangig, denn unter dem Auftrag der Verfassung war und ist nur die kulturelle Spitzenleistung durch Bundesmittel förderungswürdig.
Frühere Bundesregierungen sorgten für Unabhängigkeit und Freiheit von Gremien bei deren Entscheidungen, und der Erfolg gab ihnen recht: Deutsche Filme waren in den 70er Jahren ein Markenzeichen. Die Namen der Filmemacherinnen und Filmemacher und ihrer Teams, die Namen der mit ihnen verbundenen Schauspielerinnen und Schauspieler sind Synonyme für stetige internationale Erfolge und das hohe kulturelle Prestige gewesen, das sie genossen.
Heute ist die Situation verändert: Auf internationalen Filmfestivals gibt es wenig deutsche Beiträge, und sie reüssieren nicht. Das Prestige des deutschen Films verblaßt und gründet sich auf vergangene Erfolge.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
a) Wie erklärt sich die Bundesregierung den Rangabstieg des deutschen Films? Glaubt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, daß allein eine Steigerung der Fördermittel (Pressemitteilung des BMI vom 26. Mai 1987) Spitzenleistungen des deutschen Films hervorruft?
b) Wie definiert die Bundesregierung das Prädikat „Spitzenkultur" bei der Förderung des deutschen Films, und inwiefern gehören z. B. „Marie Ward — zwischen Galgen und Glorie" oder „Flammenzeichen" zu diesen Spitzenleistungen?
c) Seit wann ist das Qualitätsmerkmal „Ansprechen breiter Publikumsschichten" für die Definition von „Spitzenkultur" von Interesse?
a) Welche Filme, die aus Mitteln der BMI-Filmförderung gefördert wurden, haben in den Jahren 1983 bis 1987 internationale Erfolge errungen? Aus welchen Jahren stammten die Bewilligungsbescheide der Förderungen?
b) Welche international erfolgreichen Filme aus der Zeit 1983 bis 1987 haben keine BMI-Förderung erhalten?
c) In welche Projekte wurden die Filmpreismittel jeweils investiert? Welchen Erfolg hatten die Folgeprojekte der mit Deutschen Filmpreisen ausgezeichneten Filme seit Beginn dieser Förderung?
d) Wie hoch waren die jeweiligen Beträge, mit denen international erfolgreich Filme gefördert wurden, und welchen Anteil an der Gesamtsumme der ausgegebenen Fördermittel bzw. der gesamten Porduktionskosten hatten oder haben sie?
e) Wie will die Bundesregierung dem Trend entgegenwirken, daß nur selten vielversprechende Filmvorhaben beim BMI zur Förderung eingebracht werden?
a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß die Gremien, die über die Vergabe von Mitteln zu entscheiden haben, so besetzt sind, daß die „Förderung des künstlerischen Ranges des deutschen Films" (Filmförderungsrichtlinie des BMI) gewährleistet ist? Wie stellt sie insbesondere sicher, daß kritischer Sachverstand für die Beurteilung von Spitzenleistungen im deutschen Film in die Gremien nachwächst?
b) Wie viele Gremienmitglieder gehören a) filmschaffenden Berufen an oder sind b) Filmk ritiker, welche c) anderen Berufe kommen vor?
c) Wie berechnet sich das Durchschnittsalter der amtierenden Gremienmitglieder je nach Gremium?
d) Wie viele Überschneidungen bei Berufungen in Gremien der Filmförderung gibt es? Wie hoch ist die Zahl von Gremienmitgliedern, die gleichzeitig z. B. in Gremien der BMI-Filmförderung, der Vorauswahlkommission oder anderer Gremien der Filmförderungsanstalt und Gremien der Filmförderung der Bayerischen Staatsregierung sind?
a) Wie vielen Filmprojekten, die mit Mitteln aus einem Filmpreis produziert wurden, wurden im nachhinein Fördermittel entzogen? In welchen Jahren und bei welchen Filmen geschah dies? Gibt es laufende Verfahren, und welche Filme betrifft dies? Mit welchen Begründungen wurden bei den abgeschlossenen bzw. laufenden Filmvorhaben Gelder zurückbehalten bzw. zurückgefordert?
b) Hat man sich bei diesen Entscheidungen des Sachverstandes anderer Gremien bedient, die die betreffenden Filme ebenfalls begutachteten?
a) Sieht die Bundesregierung eine Zunahme des Einflusses der Länderfilmförderungen, und wie beurteilt sie diesen?
b) Welche mit BMI-Mitteln geförderten Filme sind in den Jahren 1983 bis 1987 jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt auch von Bayern gefördert worden? Wie hoch ist diese Überschneidung bei den anderen Bundesländern?
c) Welche Rolle spielen die Bewertungen der Filmbewertungsstelle der Länder bei der Beurteilung der Förderungswürdigkeit von Filmen bzw. der Vergabe von Filmpreisen?
a) Wie will die Bundesregierung der Tatsache Rechnung tragen, daß die Studienanfänger an den Film- und Fernsehakademien immer stärker Frauen sind (Studienjahr 1987/88 ca. 60 %)? Welche Vorstellungen von Frauenförderung im Filmbereich hat die Bundesregierung?
b) Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die Tatsache, daß bei den Länderfilmförderungen Frauen mit ihren Filmen so viel mehr Förderprämien für sich verbuchen können - Fachleute sprechen von doppelt so viel?
c) Wie viele Frauen gibt es in den Gremien der Filmförderung im Verantwortungsbereich der Bundesregierung?