Einführung eines Statuts der Europäischen Privatgesellschaft
der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Mittelstand ist für die deutsche Wirtschaft von besonders großer Bedeutung. 99,7 Prozent der deutschen Unternehmen gehören dem Mittelstand an, in dem 70 Prozent aller Beschäftigten arbeiten. Daher ist insbesondere darauf zu achten, dass auch der Mittelstand möglichst umfassend von den Vorteilen des europäischen Binnenmarktes profitieren kann. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsformen für Unternehmen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat der Mittelstand jedoch Probleme, kostengünstig und unbürokratisch grenzüberschreitend tätig werden zu können. Von Seiten der nationalen und europäischen Wirtschaft wird insoweit ein EU-Firmen-Standard mit geringen Gründungskosten gefordert.
Seit vielen Jahren wird daher die Einführung einer Europäischen Privatgesellschaft (EPG) diskutiert. Das Europäische Parlament nahm sich im Februar 2007 den Vorschlägen der Wirtschaft an und forderte die Kommission auf einen Entwurf für ein EPG-Statut vorzulegen. Der Entwurf für die EPG ist Teil des „Small Business Act“ der Europäischen Kommission, der kleinen und mittleren Betrieben Erleichterungen im EU-Binnenmarkt bringen soll. Die Fraktion der FDP hat bereits am 23. Mai 2007 einen Antrag mit dem Titel „Die Schaffung der Europäischen Privatgesellschaft forcieren“ (Bundestagsdrucksache 16/5423) in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem sie die Vorlage eines Vorschlags für ein weitgehend europaweit einheitliches und abschließendes Statut der EPG fordert.
Ein Entwurf für ein Statut zur Schaffung der „Europäischen Privatgesellschaft“ liegt seit dem 25. Juni 2008 unter dem Titel „Entwurf für eine Verordnung über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft“ (VO-Entwurf) vor. Unter der Bezeichnung „Societas Privata Europaea“ (SPE) soll die Europäische Privatgesellschaft voraussichtlich ab Mitte 2010 als neue supranationale Rechtsform genutzt werden können.
Dabei wird die SPE nach dem VO-Entwurf als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingeführt werden. Hervorzuheben ist im Gegensatz zur deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), dass eine Vielzahl von Themenbereichen individuell in der Satzung zu regeln sind, ohne auf einen gesetzlichen Regelfall zurückgreifen zu können. Der VO-Entwurf sieht darüber hinaus ein Stammkapital von nur einem Euro vor. Eine Ausschüttung kann nur vorgenommen werden, wenn die SPE dem Bilanztest genügt. Ein Mehrstaatlichkeitserfordernis besteht nicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie ist die grundsätzliche Position der Bundesregierung zur Einführung einer Europäischen Privatgesellschaft?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass durch eine Einführung der SPE in der Form des VO-Entwurfs eine Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen erreicht wird?
Wenn ja, warum?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der VO-Entwurf mit der Gesetzgebungskompetenz der Europäischen Union in Einklang steht?
Wenn ja, woraus ergibt sich nach Ansicht der Bundesregierung diese Kompetenz?
Wenn nein, warum nicht?
Zu welchem Ergebnis ist das Bundesministerium der Justiz (BMJ) bei seiner in der Antwort auf eine entsprechende schriftliche Frage von Mechthild Dyckmans (Bundestagsdrucksache 16/10097) angekündigten Prüfung hinsichtlich des Verzichts auf ein grenzüberschreitendes Element als Voraussetzung für die Gründung einer SPE sowohl hinsichtlich seiner Auswirkungen als auch im Hinblick auf die Regelungskompetenz der Gemeinschaft gekommen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der VO-Entwurf, auch vor dem Hintergrund der Schaffung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in der Bundesrepublik Deutschland, dem europarechtlichen Subsidiaritätsprinzip entspricht?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gesetzestechnik der Verwendung von Regelungsaufträgen im Rahmen des VO-Entwurfs im Gegensatz zur Verwendung von in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch in Europa, üblichem dispositivem Recht?
Welche Kosten entstehen nach Ansicht der Bundesregierung bei der Gründung einer SPE im Gegensatz zur Gründung einer GmbH, inklusive notwendiger juristischer Beratung aufgrund der notwendigen Angaben gemäß Anlage I des VO-Entwurfes?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der VO-Entwurf die Anforderungen der Publizitätsrichtlinie erfüllt, und wie begründet sie ihre Ansicht?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass bei der Gründung der SPE eine einzige Überprüfung der Rechtsgültigkeit der Dokumente und Angaben ausreichend ist, und wie begründet sie ihre Ansicht?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine einfache Mitteilung an das Registergericht ohne weitere Überprüfung für eine Satzungsänderung ausreichend ist, und wie begründet sie ihre Ansicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass das Verzeichnis der Anteilseigner der SPE samt aller Änderungen nicht im Register eingetragen wird, sondern vom Leitungsorgan der SPE aufbewahrt werden soll?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass nach dem VO-Entwurf bei der SPE der Unternehmensgegenstand der SPE nicht bei der Eintragung angegeben werden muss?
Wie beurteilt die Bundesregierung mit Blick auf das Transparenzgebot und die Missbrauchsmöglichkeiten die Tatsache, dass bei der Übertragung von Geschäftsanteilen nach dem VO-Entwurf lediglich die Schriftform vorgeschrieben ist?
Welche Regelungen des VO-Entwurfs dienen nach Ansicht der Bundesregierung dem Minderheitenschutz, und beurteilt die Bundesregierung diese Regelungen als ausreichend?
Wenn nein, welche weiteren Regelungen zum Minderheitenschutz hält die Bundesregierung für angemessen?
Welche Regelungen des VO-Entwurfs dienen nach Ansicht der Bundesregierung dem Gläubigerschutz, und beurteilt die Bundesregierung diese Regelungen als ausreichend?
Wenn nein, welche weiteren Regelungen zum Gläubigerschutz hält die Bundesregierung für angemessen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Mindestkapital von einem Euro bei der Gründung einer SPE auch unter dem Gesichtspunkt der Seriositätskontrolle ausreichend ist?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die im VO-Entwurf vorgesehenen Ausschüttungsregelungen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Regelungen des VO-Entwurfs zur Bar- und Sacheinlage?
Wie stellt sich auf nationaler und europäischer Ebene der weitere Zeitablaufplan bzgl. des VO-Entwurfs dar?