Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/1861
23.02.88
Sachgebiet 233
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion
DIE GRÜNEN
— Drucksache 11/1765 —
Barwert der Wohnungsbausubventionen von Bund, Ländern und Gemeinden
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
hat mit Schreiben vom 19. Februar 1988 die Kleine Anfrage
namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
I. Vorbemerkung
Bei der in der Anfrage erwähnten Übersicht handelt es sich um
eine interne Aufstellung des Bundesministeriums für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, mit der seinerzeit der Versuch
unternommen wurde, einen Überblick über die Größenordnung
der auf die einzelnen Bereiche entfallenden finanziellen Mittel zu
gewinnen.
Wegen der unterschiedlichen Abgrenzungen, Bezugsgrößen und
Berechnungszeiträume könnten die Angaben zu den einzelnen
Fördermaßnahmen allerdings nicht miteinander verglichen
werden. Auch liegt der Zusammenstellung kein einheitlicher
Subventionsbegriff zugrunde. Bei einzelnen Fördermaßnahmen war die
Zuordnung schwierig.
So hat etwa das Wohngeld im Ergebnis eher den Charakter einer
Sozialleistung. Andere Maßnahmen, wie etwa die
Städtebauförderung, können nicht ohne weiteres der Wohnungspolitik
zugeordnet werden.
Es ist daher nicht sinnvoll, diese heterogenen Daten zu einer
Gesamtzahl zu addieren. Die Übersicht wurde daher seinerzeit
nicht veröffentlicht.
Umfassende Angaben zum Umfang der Subventionen im Bereich
„Wohnungswesen" finden sich in den Subventionsberichten der
Bundesregierung.
1. Wie haben sich die Subventionen von Bund, Ländern und
Gemeinden seitdem entwickelt?
Die in den Subventionsberichten der Bundesregierung
aufgelisteten Subventionen umfassen alle in den einzelnen Haushaltsjahren
für den Bereich Wohnungswesen veranschlagten Ausgabemittel
und Einnahmeausfälle, darunter z. T. Mittel für Maßnahmen, die
sich in Abwicklung befinden.
Die Finanzhilfen des Bundes für das Wohnungswesen betrugen:
(Mio. DM)
1978 2 285,1 (incl. konj. Sonderprogramm)
1979 2 671,9
1980 2 720,3
1981 3 504,1
1982 3 470,0
1983 3 346,8
1984 3 561,3
1985 1 ) 3 869,2
1986 4 388,2
1987 4 372,0 •
1988 4 014,0 (Soll)
Die Finanzhilfen der Länder werden im Subventionsbericht ab
1986 nach einem neuen Verfahren in Abstimmung mit den
Ländern dargestellt.
Sie betrugen danach:
(Mio. DM)
1978 4 931,7 (Schätzung)
1986 6 328,0
1987 6 307,0 (Soll)
Die Steuervergünstigungen für Wohnungswesen und Städtebau
betrugen — geschätzt — insgesamt (Bund, Länder und
Gemeinden) :
(Mio. DM)
1978 5 315
1979 5 874
1980 6 198
1981 6 633
1982 7 139
1983 7 918
1984 8 893
1985 8 089
1986 8 023
1987 8 444
1988 8 541
1) Ab 1985 einschließlich Mehraufwendungen von rd. 800 Mio. DM im Zuge der
Entflechtung der Mischfinanzierung im Krankenhausbau sowie der vollen
Übernahme der Bausparprämie.
2. Wie hoch sind die Barwerte der Förderung für die einzelnen
Subventionsförderungen für den Förderungsjahrgang 1986 bzw. 1987?
Wie bereits eingangs dargelegt, gibt es keine offizielle
Barwertberechnung der Bundesregierung, insbesondere nicht für
Förderjahrgänge.
3. Welcher Anteil entfällt bei den einzelnen Subventionen auf das
eigengenutzte Wohneigentum, und welcher Anteil kommt
Mieterinnen- und Mieterhaushalten zugute?
Die einzelnen Subventionen im Bereich des Wohnungswesens
lassen sich nicht in vergleichbarer Weise dem Wohneigentum und
den Mieterhaushalten zuordnen. Angaben werden daher im
folgenden nur insoweit gemacht, als eine Aufteilung möglich ist (in
Mio. DM für 1987).
Im sozialen Wohnungsbau gestatten die. verfügbaren Statistiken
keine Aufteilung der Fördermittel auf die Schaffung von
eigengenutztem und Mietwohnraum. Es läßt sich nur eine Zuordnung
der mit Bundes- und Landesmitteln geförderten Wohneinheiten
(WE) vornehmen (nach den Programmeldungen der Länder 1987).
Wohneigentum: 31 590 WE (72 %)
Mietwohnungen-
(einschließlich Wohnplätze): 12 340 WE (28 %)
Wohngeld
(Bundes- und Landesmittel 1987, Mio. DM)
Eigentümer
(Lastenzuschuß) : 336 ( 9 %)
Mieter
(Mietzuschuß): 3 394 (91 %)
Ausschließlich oder weit überwiegend eigengenutztem
Wohnraum kamen folgende Instrumente zugute (1987, Mio. DM) :
— Bausparzwischenfinanzierung 46
— § 3 b EStG
(erhöhte Absetzungen für Wohngebäude) 4 000
— § 10e EStG
(Sonderausgabenabzug für selbstgenutztes
Wohneigentum) 1 100
— § 21a Abs. 4 EStG
(erweiterter Schuldzinsenabzug für selbstgenutzte Häuser) 650
— Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz:
(im Subventionsbericht als Bereich „Sparförderung und
Vermögensbildung" gesondert dargestellt) 862
— § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG
(Steuerliche Begünstigung von Beiträgen an
Bausparkassen innerhalb der steuerlichen Höchstbeträge
für Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben)
(im Subventionsbericht als Bereich „Sparförderung
und Vermögensbildung” gesondert dargestellt) 630
— § 34 f EStG
(Kinderkomponente zu § 7 b bzw. § 10e EStG) 655
— § 82a EStDV
(erhöhte Absetzungen für bestimmte Energie
-sparmaßnahmen an Gebäuden) 630
—§ 82g EStDV
(erhöhte Absetzungen für Modernisierungs- und
Instandsetzungsaufwand) 5]