Stand und Förderung der Sportwissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Dr. Penner, Büchner (Speyer), Kuhlwein, Frau Adler, Amling, Frau Becker-Inglau, Bernrath, Dr. Böhme (Unna), Brück, Frau Bulmahn, Daubertshäuser, Diller, Dreßler, Duve, Graf, Frau Hämmerle, Jaunich, Kastning, Klein (Dieburg), Dr. Klejdzinski, Lambinus, Lohmann (Witten), Frau Dr. Niehuis, Dr. Nöbel, Frau Odendahl, Frau Renger, Rixe, Schmidt (Salzgitter), Frau Steinhauer, Stiegler, Dr. Soell, Dr. Struck, Tietgen, Toetemeyer, Wartenberg (Berlin), Weisskirchen (Wiesloch), Wimmer (Neuötting), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Sport hat sich zu einem wichtigen Teil der Gesellschaftspolitik entwickelt.
Für immer mehr Mitbürger aller Altersgruppen gehört der Sport zu einer aktiven und gesundheitsbewußten Lebensgestaltung.
Dies betrifft den humanen Leistungssport ebenso wie die sozialen Bereiche des Sports.
Die 64 000 Sportvereine betreuen gegenwärtig mehr als 20 Millionen Mitglieder. Nach realistischen Erhebungen treiben zusätzlich etwa 10 Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland spontan und nicht vereinsgebunden Sport. Damit sind rund 30 Millionen Menschen — rund 50 Prozent der Gesamtbevölkerung — mit dem Sport verbunden. Darunter etwa 4 Millionen behinderte Mitbürger, für die der Sport eine bedeutsame Lebenshilfe ist.
Vor diesem Hintergrund erhält die Sportwissenschaft — insbesondere auch die Sportmedizin — eine zunehmende Bedeutung.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Entwicklung der Sportwissenschaft
1. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand und die Perspektiven der Sportwissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland?
2. Welche sportwissenschaftlichen Zielsetzungen verfolgt die Bundesregierung für die verschiedenen Bereiche des Breiten-, Freizeit- und des Leistungssports?
3. Hält die Bundesregierung alle Zweige der Sportwissenschaft bundesweit für ausreichend ausgebaut oder teilt sie die Auffassung, daß es zwischen den einzelnen Bundesländern ein spürbares Ungleichgewicht gibt?
4. In welcher Weise werden die Entwicklung der Sportwissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland und die internationale Zusammenarbeit durch das 1970 errichtete Bundesinstitut für Sportwissenschaft in Köln gesteuert und koordiniert?
5. Wie hat sich die Zusammenarbeit mit den sportwissenschaftlichen Einrichtungen der Bundesländer entwickelt, und welche strukturellen und inhaltlichen Konzeptionen des Bundesinstituts für Sportwissenschaft verfolgt die Bundesregierung in den nächsten Jahren?
6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß zur Erhöhung der Praxisnähe die sportwissenschaftliche Forschung mehr noch als bisher eine dauerhafte Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen, den wissenschaftlichen Institutionen und den Sportorganisationen verfolgen muß, wie dies zum Beispiel mit dem Technologietransfer in den technischen Hochschulbereichen angestrebt wird?
II. Sportwissenschaftliche Begleitung des Leistungssports, insbesondere der Olympiastützpunkte
1. Beabsichtigt die Bundesregierung als Hauptträger der Olympiastützpunkte die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für eine sportwissenschaftliche Begleitung dieser Zentren zu schaffen?
2. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das Bundesinstitut für Sportwissenschaft mit der. sportwissenschaftlichen Betreuung der Olympiastützpunkte zu beauftragen, und in welcher Form könnte dies nach Meinung der Bundesregierung geschehen?
3. Ist das Bundesinstitut für Sportwissenschaft bei der Planung und den laufenden Aufbauarbeiten der 14 Olympiastützpunkte frühzeitig zur sportwissenschaftlichen Beratung einbezogen worden, und inwieweit ist das Bundesinstitut für Sportwissenschaft dabei seiner sportwissenschaftlichen Leitfunktion gegenüber den Bundesländern und den Sportorganisationen gerecht geworden?
III. Aufnahme der Sportmedizin als Pflichtfach in die Approbationsordnung
1. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Sport-medizin als Pflichtfach in die Approbationsordnung für Ärzte aufzunehmen, und welche Initiativen hat die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern unternommen?
2. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus dem Verlauf der öffentlichen Anhörung des Sportausschusses vom 14. Oktober 1987 „Humanisierung des Hochleistungssports" gezogen?
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Argumente, die der Deutsche Sportbund zuletzt im November 1987 der Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit mit dem Ziel einer Aufnahme der Sportmedizin in die Approbationsordnung übermittelt hat?
4. Wo liegen nach Meinung der Bundesregierung die Gründe dafür, daß Teile der ärztlichen Standesorganisationen die Aufnahme der Sportmedizin als Pflichtfach in die Approbationsordnung ablehnen, obwohl andererseits beträchtliche Defizite bei der sportmedizinischen Betreuung der Bevölkerung bestehen?
Fragen13
Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand und die Perspektiven der Sportwissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland?
Welche sportwissenschaftlichen Zielsetzungen verfolgt die Bundesregierung für die verschiedenen Bereiche des Breiten-, Freizeit- und des Leistungssports?
Hält die Bundesregierung alle Zweige der Sportwissenschaft bundesweit für ausreichend ausgebaut oder teilt sie die Auffassung, daß es zwischen den einzelnen Bundesländern ein spürbares Ungleichgewicht gibt?
In welcher Weise werden die Entwicklung der Sportwissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland und die internationale Zusammenarbeit durch das 1970 errichtete Bundesinstitut für Sportwissenschaft in Köln gesteuert und koordiniert?
Wie hat sich die Zusammenarbeit mit den sportwissenschaftlichen Einrichtungen der Bundesländer entwickelt, und welche strukturellen und inhaltlichen Konzeptionen des Bundesinstituts für Sportwissenschaft verfolgt die Bundesregierung in den nächsten Jahren?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß zur Erhöhung der Praxisnähe die sportwissenschaftliche Forschung mehr noch als bisher eine dauerhafte Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen, den wissenschaftlichen Institutionen und den Sportorganisationen verfolgen muß, wie dies zum Beispiel mit dem Technologietransfer in den technischen Hochschulbereichen angestrebt wird?
Beabsichtigt die Bundesregierung als Hauptträger der Olympiastützpunkte die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für eine sportwissenschaftliche Begleitung dieser Zentren zu schaffen?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das Bundesinstitut für Sportwissenschaft mit der sportwissenschaftlichen Betreuung der Olympiastützpunkte zu beauftragen, und in welcher Form könnte dies nach Meinung der Bundesregierung geschehen?
Ist das Bundesinstitut für Sportwissenschaft bei der Planung und den laufenden Aufbauarbeiten der 14 Olympiastützpunkte frühzeitig zur sportwissenschaftlichen Beratung einbezogen worden, und inwieweit ist das Bundesinstitut für Sportwissenschaft dabei seiner sportwissenschaftlichen Leitfunktion gegenüber den Bundesländern und den Sportorganisationen gerecht geworden?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Sportmedizin als Pflichtfach in die Approbationsordnung für Ärzte aufzunehmen, und welche Initiativen hat die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern unternommen?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus dem Verlauf der öffentlichen Anhörung des Sportausschusses vom 14. Oktober 1987 „Humanisierung des Hochleistungssports" gezogen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Argumente, die der Deutsche Sportbund zuletzt im November 1987 der Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit mit dem Ziel einer Aufnahme der Sportmedizin in die Approbationsordnung übermittelt hat?
Wo liegen nach Meinung der Bundesregierung die Gründe dafür, daß Teile der ärztlichen Standesorganisationen die Aufnahme der Sportmedizin als Pflichtfach in die Approbationsordnung ablehnen, obwohl andererseits beträchtliche Defizite bei der sportmedizinischen Betreuung der Bevölkerung bestehen?