Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/1893
25.02.88
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Penner, Büchner (Speyer),, Kuhlwein,
Frau Adler, Amling, Frau Becker-Inglau, Bernrath, Dr. Böhme (Unna), Brück,
Frau Bulmahn, Daubertshäuser, Diller, Dreßler, Duve, Graf, Frau Hämmerle, Jaunich,
Kastning, Klein (Dieburg), Dr. Klejdzinski, Lambinus, Lohmann (Witten), Frau Dr.
Niehuis, Dr. Nöbel, Frau Odendahl, Frau Renger, Rixe, Schmidt (Salzgitter),
Frau Steinhauer, Stiegler, Dr. Soell, Dr. Struck, Tietjen, Toetemeyer, Wartenberg
(Berlin), Weisskirchen (Wiesloch), Wimmer (Neuötting), Dr. Vogel und der Fraktion
der SPD
— Drucksache 11/1772 —
Stand und Förderung der Sportwissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Der Bundesminister des Innern — SM 1 — 370 114 — 88/2 — hat mit
Schreiben vom 25. Februar 1988 die Kleine Anfrage im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und
Gesundheit namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich stets dazu bekannt, zur Schaffung
der Rahmenbedingungen für den Hochleistungssport
beizutragen. Entsprechend den Grundsätzen ihrer Sportpolitik fördert die
Bundesregierung die nach ihrem Selbstverständnis autonomen
Sportverbände als Träger des Leistungssports in der
Bundesrepublik Deutschland. Im Zusammenhang mit dieser Aufgabe fördert
sie auch die Sportwissenschaft.
Die Sportwissenschaft ist institutionell als Teil des an
Hochschulen und Universitäten organisierten Wissenschaftsbetriebs
angesiedelt und aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzlage
in erster Linie Aufgabe der Länder. Gleichwohl hat die
Bundesregierung sich stets auch zur Förderung der Sportwissenschaft
bekannt, wobei diese Förderung allerdings darauf gerichtet sein
muß, die wissenschaftlichen Grundlagen für den
Hochleistungssport zu verbessern und insoweit die praxisnahe Umsetzung
sportwissenschaftlicher Erkenntnisse zu gewährleisten.
Die Bundesregierung verkennt nicht, daß gerade die
praxisorientierte Fragestellung und die Verwertung der
Forschungsergebnisse mit organisatorischen Problemen verbunden sein können.
I. Entwicklung der Sportwissenschaft
1. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand und die
Perspektiven der Sportwissenschaft in der Bundesrepublik
Deutschland?
Die Sportwissenschaft ist eine noch junge Wissenschaft. Erst Mitte
der 60er Jahre gelang ihr eine feste Verankerung als selbständige
Disziplin an den Universitäten und Hochschulen in der
Bundesrepublik Deutschland. Dabei hat ihre Bedeutung rasch
zugenommen, was wohl in engem Zusammenhang mit der Entwicklung
des Sports in unserer Gesellschaft zu sehen ist.
Der Themenkatalog, dem sich die Sportwissenschaft
gegenübersieht, reicht vom Hochleistungssport bis zum Breitensport, von
Fragen des Behindertensports bis zu Fragen vo n- Gesundheit und
Sport . Zunehmend werden neue Problemstellungen aus den
Bereichen Recht, Ökonomie, Ökologie, Ethik an die
Sportwissenschaft herangetragen. Bei allem ist die Sportwissenschaft
aufgerufen, problemlösend zu helfen. Nach dem Urteil von Experten im
In- und Ausland hat die Sportwissenschaft in der Bundesrepublik
Deutschland ein international anerkanntes Niveau.
Die kompetenzmäßig für die Sportwissenschaft in erster Linie
zuständigen Länder haben von Mitte der 60er Jahre bis Mitte der
70er Jahre, also während der Phase des Aufbruchs der
Sportwissenschaft, beträcht liche Investitionen zum Aufbau der
Sportwissenschaft geleistet. Im Zuge dieser Entwicklung hat die
Bundesregierung im Jahre 1970 durch die Errichtung des Bundesinstituts
für Sportwissenschaft ebenfalls einen bedeutenden Beitrag
erbracht.
Perspektiven für die Sportwissenschaft ergeben sich einerseits aus
dem zunehmenden Beratungsbedarf, den die Organisationen des
Sports ständig und vermehrt anmelden, aber auch aus der
notwendigen und weiteren Ausdifferenzierung der
Sportwissenschaft in weitere Teildisziplinen.
Im Personalbereich sind für die Weiterentwicklung der
Sportwissenschaft insoweit Risiken nicht auszuschließen, als aufgrund der
jetzigen Altersstruktur des Forschungspersonals erst in rund
20 Jahren mit einer Wiederbesetzung von Stellen in großem
Ausmaße zu rechnen sein dürfte; dadurch werden die Chancen des
wissenschaftlichen Nachwuchses vermindert. Es besteht die
Gefahr, daß junge qualifizierte Wissenschaftler mangels
hinreichender Berufsaussichten der Sportwissenschaft verlorengehen
und damit das bisher gute Niveau der Disziplin gefährdet wird.
Für die Weiterentwicklung der Sportwissenschaft wird die
Bereitstellung von Forschungsmitteln wie bisher eine beträcht liche
Rolle spielen. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer
Möglichkeiten die Sportwissenschaft auch künftig fördern.
2. Welche sportwissenschaftlichen Zielsetzungen verfolgt die
Bundesregierung für die verschiedenen Bereiche des Breiten-,
Freizeit- und des Leistungssports?
Aus den Grundsätzen staatlicher Sportpolitik ergibt sich, daß die
Bundesregierung keine eigenständigen sportwissenschaftlichen
Zielsetzungen verfolgt, sondern die von den Organisationen des
Sports und der Wissenschaft verfolgten Ziele durch Maßnahmen
stützt.
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzlage kommt dem
Bund im Bereich des Sports im wesentlichen nur eine
Zuständigkeit zu für Maßnahmen des Hochleistungssports und für
Maßnahmen, die für die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes von
Bedeutung sind und durch ein Land allein nicht wirksam
durchgeführt werden können (vgl. zu den Zuständigkeiten des Bundes
im einzelnen: 6. Sportbericht der Bundesregierung, Drucksache
10/6241 vom 20. November 1986 Abschnitt IV Ziffer 1). Das gilt
ebenfalls für die Sportwissenschaft und damit auch für das
Bundesinstitut für Sportwissenschaft, das im Rahmen seiner
Zuständigkeit die wissenschaftliche Zweckforschung durch Planung und
Koordinierung sowie durch Finanzierung von
Forschungsvorhaben und Auswertung von Forschungsergebnissen fördert.
Die Aktivitäten des Bundesinstituts für Sportwissenschaft müssen
daher in erster Linie auf den Hochleistungssport ausgerichtet sein;
Breiten- und Freizeitsport dürfen nur dann vom Bundesinstitut für
Sportwissenschaft in seinem Aufgabenbereich Berücksichtigung
finden, wenn ein Bezug zum Hochleistungssport besteht (etwa bei
Projekten zur Talentsuche). Im Interesse der Wahrung der
Länderzuständigkeiten darf der Bezug zum Hochleistungssport auch
nicht extensiv ausgelegt werden.
Die Bundesregierung ist bestrebt, daß die von ihr unterstützten
Maßnahmen die Spitzensportler der Bundesrepublik Deutschland
in die Lage versetzen, chancengleich mit Spitzensportlern anderer
Nationen im Wettbewerb zu bestehen. Das vom Bundesinstitut für
Sportwissenschaft 1986 vorgelegte und nach Konsultation der
Sportverbände entwickelte Schwerpunktprogramm der
sportwissenschaftlichen Forschung zeigt an, wo sportwissenschaftlicher
Forschungsbedarf besteht.
3. Hält die Bundesregierung alle Zweige der Sportwissenschaft
bundesweit für ausreichend ausgebaut, oder teilt sie die
Auffassung, daß es zwischen den einzelnen Bundesländern ein
spürbares Ungleichgewicht gibt?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung werden die
einschlägigen Fachbereiche der Sportwissenschaft an den
Hochschuleinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland durchweg
vertreten. Die unterschiedliche Entwicklung und Einrichtung von
sportwissenschaftlichen Forschungseinrichtungen an den Hochschulen
und Universitäten in den Ländern hat allerdings zu
Schwerpunkten geführt, wie sie auch in anderen wissenschaftlichen
Fachrichtungen durchaus üblich sind.
4. In welcher Weise werden die Entwicklung der
Sportwissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland und die
internationale Zusammenarbeit durch das 1970 errichtete
Bundesinstitut für Sportwissenschaft in Köln gesteuert und koordiniert?
Von seiner Stellung her hat das Bundesinstitut für
Sportwissenschaft als nichtrechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich
des Bundesministers des Innern die Aufgabe, die
wissenschaftliche Zweckforschung auf dem Gebiet des Spo rts, insbesondere in
der Medizin, Pädagogik, Psychologie, Soziologie sowie
Bewegungs- und Trainingslehre, vor allem durch Planung und
Koordinierung sowie durch Finanzierung von Forschungsvorhaben und
Auswertung von Forschungsergebnissen zu fördern. Über die
Vergabe von Forschungsmitteln fördert das Bundesinstitut für
Sportwissenschaft die Sportwissenschaft und trägt dort, wo es
notwendig erscheint, zur Weiterentwicklung und
Ausdifferenzierung der Sportwissenschaft bei.
Darüber hinaus kann das Bundesinstitut für Sportwissenschaft
durch gezielte Vergabe von Forschungsvorhaben, durch
Veranstaltungen und Veröffentlichungen Impulse an die
Sportwissenschaft geben oder aufnehmen. Dabei beraten Fachbeiräte, deren
Mitglieder vom Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit
dem Deutschen Sportbund berufen werden, das Bundesinstitut für
Sportwissenschaft in fachlicher Hinsicht.
Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft arbeitet zur Erfüllung
seiner Aufgaben mit entsprechenden Einrichtungen des Auslands
zusammen. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die
Mitarbeit im „Komitee für sportwissenschaftliche Forschung" des
Europarates, das die sportwissenschaftliche Arbeit innerhalb des
Sportkomitees des Europarates koordiniert. Auch ist auf die
Mitarbeit im „Weltrat für Sportwissenschaft und Leibeserziehung",
dessen Präsident seit 1983 der Direktor des Bundesinstituts für
Sportwissenschaft ist, hinzuweisen.
5. Wie hat sich die Zusammenarbeit mit den
sportwissenschaftlichen Einrichtungen der Bundesländer entwickelt, und welche
strukturellen und inhaltlichen Konzeptionen des
Bundesinstituts für Sportwissenschaft verfolgt die Bundesregierung in den
nächsten Jahren?
Wie in der kürzlich erschienen Studie „Bedingungen
sportwissenschaftlicher Forschung an. Hochschulen in. der Bundesrepublik
Deutschland" (Prof. Dr. Rieder, Heidelberg) ausgeführt, ist die
Zusammenarbeit des Bundesinstituts für Sportwissenschaft mit
den sportwissenschaftlichen Einrichtungen der Länder gut.
Allerdings wird gelegentlich die Rolle des Bundesinstituts für
Sportwissenschaft als nicht selbst forschende und bei der Vergabe von
Forschungsmitteln kompetenzmäßig eingeschränkte Einrichtung
nicht zutreffend gesehen.
Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft ist für die
sportwissenschaftlichen Einrichtungen der Länder insgesamt ein wich tiger
Forschungsmittelgeber. Dié Bundesregierung sieht derzeit keinen
Anlaß, strukturell oder inhaltlich die Aufgabenstellung des
Bundesinstituts für Sportwissenschaft zu ändern.
6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß zur Erhöhung
der Praxisnähe die sportwissenschaftliche Forschung mehr
noch als bisher eine dauerhafte Zusammenarbeit zwischen den
Hochschulen, den wissenschaftlichen Institutionen und den
Sportorganisationen verfolgen muß, wie dies zum Beispiel mit
dem Technologietransfer in den technischen
Hochschulbereichen angestrebt wird?
Die Bundesregierung hält den Prozeß der Beratung des Sports
durch die Sportwissenschaft für verbesserungsfähig. Die Spo rt
-wissenschaft sollte mehr noch als bisher den Beratungsbedarf bei
den Sportverbänden einbeziehen; sie sollte auch bei der
Umsetzung der Forschungsergebnisse mit Sportverbänden vermehrt
Hilfe leisten. In welcher effizienten Form Sportwissenschaft und
Sport dabei kooperieren wollen, ist Sache dieser beiden Partner.
II. Sportwissenschaftliche Begleitung des Leistungssports,
insbesondere der Olympiastützpunkte
1. Beabsichtigt die Bundesregierung als Hauptträger der
Olympiastützpunkte die organisatorischen und finanziellen
Voraussetzungen für eine sportwissenschaftliche Begleitung dieser
Zentren zu schaffen?
Die Einrichtung von Olympiastützpunkten wurde vom Deutschen
Sportbund nach den Olympischen Spielen in Los Angeles
beschlossen. Idee, Konzeption und Entwicklung verantwortet der
Deutsche Sportbund.
Die Bundesregierung ist nicht — wie in der Frage unterstellt —
„Hauptträger der Olympiastützpunkte" . Träger der
Olympiastützpunkte sind vielmehr die Landessportverbände, Trägervereine
u. a. Auch die Schaffung der organisatorischen und finanziellen
Voraussetzungen für eine sportwissenschaftliche Begleitung
dieser Zentren obliegt allein dem Deutschen Sportbund.
Nach der Konzeption des Deutschen Sportbundes sollen die
Olympiastützpunkte nicht Schwerpunkt sportwissenschaftlicher
Forschung sein. In den Olympiastützpunkten geht es vielmehr in
erster Linie um eine Verbesserung der Betreuung der Athleten im
sportmedizinischen und physiotherapeutischen Bereich sowie
beim Training durch Anwendung der entsprechenden
wissenschaftlichen Methoden, die zuvor durch sportwissenschaftliche
Forschung entwickelt wurden.
2. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das
Bundesinstitut für Sportwissenschaft mit der sportwissenschaftlichen
Betreuung der Olympiastützpunkte zu beauftragen, und in
welcher Form könnte dies nach Meinung der Bundesregierung
geschehen?
Da — wie ausgeführt — Organisation und Verwaltung der
Olympiastützpunkte dem Deutschen Sportbund obliegen, sieht die
Bundesregierung keine Möglichkeit, das Bundesinstitut für
Sportwissenschaft mit der sportwissenschaftlichen Betreuung der
Olympiastützpunkte zu beauftragen.
Das Personal, das für die Betreuung der Athleten an den
Olympiastützpunkten eingesetzt ist, wird sich selbstverständlich auch auf
die mit Mitteln des Bundesinstituts gewonnenen
Forschungsergebnisse stützen können.
3. Ist das Bundesinstitut für Sportwissenschaft bei der Planung
und den laufenden Aufbauarbeiten der 14 Olympiastützpunkte
frühzeitig zur sportwissenschaftlichen Beratung einbezogen
worden, und inwieweit ist das Bundesinstitut für
Sportwissenschaft dabei seiner sportwissenschaftlichen Leitfunktion
gegenüber den Bundesländern und den Sportorganisationen gerecht
geworden?
Eine sportwissenschaftliche Leitfunktion des Bundesinstituts für
Sportwissenschaft gegenüber den Bundesländern und den Spo rt
-organisationen besteht nicht (vgl. Antworten des Abschnittes I).
Bei der Planung und dem Aufbau der Olympiastützpunkte hat
sich der dafür zuständige Bundesausschuß Leistungssport (BA-L)
des Deutschen Sportbundes des Sachverstandes der bei ihm
eingerichteteten Wissenschaftlichen Kommission bedient. Der
Direktor des Bundesinstituts für Sportwissenschaft gehört dieser
Kommission als ständiger Gast an. Insoweit konnte der Sachverstand
des Bundesinstituts in die Planung und den Aufbau der
Olympiastützpunkte von Anf a ng an einfließen.
Eine unmittelbare Einbeziehung des Bundesinstituts für
Sportwissenschaft in die Arbeit der Olympiastützpunkte ist nach dem
Konzept des Deutschen Sportbundes nicht beabsichtigt. Der
sportwissenschaftliche Sachverstand sollte von Institutionen, die
„vor Ort " bestehen — zu nennen sind etwa die sportmedizinischen
Untersuchungszentren — eingebracht werden. Eine zentrale
Steuerung der über das gesamte Bundesgebiet verbreiteten und
von der Struktur her unterschiedlichen Olympiastützpunkte
erscheint nicht sinnvoll.
III. Aufnahme der Sportmedizin als Pflichtfach in die
Approbationsordnung
1. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die
Sportmedizin als Pflichtfach in die Approbationsordnung für Ärzte
aufzunehmen, und welche Initiativen hat die Bundesregierung
gegenüber den Bundesländern unternommen?
2. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang aus dem Verlauf der öffentlichen Anhörung
des Sportausschusses vom 14. Oktober 1987 „Humanisierung
des Hochleistungssports" gezogen?
Seit Jahren vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß die
Sportmedizin stärker als bisher in der Approbationsordnung für
Ärzte (ÄAppO) verankert werden sollte. Daher hatte sie in den der
Fünften Verordnung zur Änder ung der Approbationsordnung für
Ärzte vom 15. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2457) vorangegangenen
Entwürfen auch ein sportmedizinisches Pflichtpraktikum im
klinischen Studium und eine entsprechende Anreicherung der
Prüfungsstoffkataloge vorgesehen. Dies hätte dem Bedarf an
sportmedizinischer Unterweisung Rechnung getragen.
Die Bundesregierung hat insbesondere in Gesprächen mit den
Ländern, der Ärzteschaft und den Universitäten und ihren
Gremien diese Maßnahmen wiederholt und ausführlich begründet.
Die Notwendigkeit solcher Schritte ergibt sich für die
Bundesregierung insbesondere aus der gesundheitspolitischen Rolle des
Sports und der großen Zahl Sporttreibender Bürger im Freizeit-
und Breitensport.
Aus verschiedenen Gründen, insbesondere aus dem
Gesichtspunkt der Eilbedürftigkeit, mußte sich die dem Bundesrat im
August 1986 zugeleitete Verordnung auf die Regelungen für die
Tätigkeit als Arzt im Praktikum beschränken, so daß neben
anderen ursprünglich vorgesehenen Neuregelungen auch die
Einführung eines Praktikums in der Sportmedizin nicht berücksichtigt
werden konnte.
Fragen des humanen Leistungssports gehören zu den
Gegenständen einer solchen Ausbildung, aber auch der ärztlichen
Fortbildung. Aus der Diskussion um einen humanen Leistungssport
ragen unter gesundheitlichen Aspekten insbesondere Fragen des
Dopings und des Medikamentenmißbrauchs hervor; beiden
Fragen widmet die Bundesregierung große Aufmerksamkeit.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Argumente, die der
Deutsche Sportbund zuletzt im November 1987 der
Bundesministerin für Jugend, Fami lie, Frauen und Gesundheit mit dem
Ziel einer Aufnahme der Sportmedizin in die
Approbationsordnung übermittelt hat?
4. Wo liegen nach Meinung der Bundesregierung die Gründe
dafür, daß Teile der ärztlichen Standesorganisationen die
Aufnahme der Sportmedizin als Pflichtfach in die
Approbationsordnung ablehnen, obwohl andererseits beträcht liche Defizite bei
der sportmedizinischen Betreuung der Bevölkerung bestehen?
Die Bundesregierung hat die Argumente des Deutschen
Sportbundes, die für eine Aufnahme der Sportmedizin in die
Approbationsordnung sprechen, als hilfreich begrüßt. Der Vorschlag der
Bundesregierung, ein sportmedizinisches Praktikum in die
Approbationsordnung für Ärzte einzufügen, hat nur im Bereich der
Sportorganisationen Unterstützung gefunden; er ist im übrigen
zum Teil sogar auf hef tige Ablehnung gestoßen. Dabei wird die
Notwendigkeit sportärztlicher Kenntnisse nicht bestritten. Von
den Gegnern werden insbesondere Kosten- und
Realisierungsprobleme geltend gemacht. Nicht an allen Hochschulen stünden die
erforderlichen Einrichtungen und das notwendige Lehrpersonal
zur Verfügung. Die Einführung der neuen
Unterrichtsveranstaltung sei auch keineswegs kostenneutral. Die
Approbationsordnung für Ärzte und das derzeitige medizinische Studienangebot
mit seinem breiten Gestaltungsspielraum ermöglichten eine
verstärkte Berücksichtigung der Sportmedizin in allen in Frage
kommenden Fächern, vor allem in den Fächern Anatomie,
Physiologie, Biochemie, innere Medizin und Chirurgie bzw. Orthopädie.
Die Gegner einer eigenen sportmedizinischen
Institutionalisierung über die Approbationsordnung für Ärzte setzen auf diesen
Sachverhalt, wenn sie anführen, die Vertiefung in
sportmedizinische Fragen gehöre in die ärztliche Fo rt- und Weiterbildung.
In der Tat haben die sportmedizinischen Verbände beträcht liche
Aktivitäten auf dem Gebiet der Fo rt- und Weiterbildung
entwikkelt. Durch Teilnahme an entsprechenden
Weiterbildungsveranstaltungen wird das Recht zur Führung der Zusatzbezeichnung
„Sportmedizin" erworben.
Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen um eine
institutionelle Verankerung der Sportmedizin in der Approbationsordnung
für Ärzte und damit im Studium fortsetzen.]