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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Nichtanrechnung von Renten auf die Ruhegehälter für Minister und Parlamentarische Staatssekretäre (G-SIG: 11001538)

Zahl und Höhe der Ruhegehälter für ehemalige Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre, Anrechnung von Renten gem. Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 933/82)

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

24.02.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/179608.02.88

Nichtanrechnung von Renten auf die Ruhegehälter für Minister und Parlamentarische Staatssekretäre

der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele ehemalige Minister und Parlamentarische Staatssekretäre erhalten gegenwärtig ein gesetzliches Ruhegehalt aufgrund ihrer zeitweisen Regierungstätigkeit?

2

Wie lange währte die Regierungstätigkeit im Durchschnitt, und wieviel beträgt demgegenüber die durchschnittliche Bezugsdauer eines Ruhegehalts?

3

Wie hoch sind die monatlich für eine Person aufgewendeten Mindest- und Höchstbeträge?

4

Welche Beträge werden dafür insgesamt pro Jahr aufgewendet?

5

Wie viele der begünstigten ehemaligen Minister und Parlamentarischen Staatssekretäre (absolut und prozentual) beziehen zusätzlich eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung?

6

Wie hoch wären die Einsparungen in etwa, wenn – entsprechend der gegenseitigen Anrechnung von Renten und Beamtenpensionen – Renten auch auf die Ruhegehälter angerechnet würden?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis genommen von den folgenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der jüngst veröffentlichten Entscheidung 2 BvR 933/82, die sinngemäß auch für Minister und Parlamentarische Staatssekretäre gelten:

es sei „wenig folgerichtig, bei einem Zusammentreffen von Abgeordnetenentschädigung und -versorgung mit Bezügen aus anderen öffentlichen Kassen von deren Anrechnung abzusehen",

dem Abgeordnetengesetz liege „ersichtlich die irrtümliche" und „kaum folgerichtige Annahme zugrunde ..., bei der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung handele es sich nicht um eine Leistung aus einer öffentlichen Kasse",

in Anbetracht dessen liege es „daher nahe, daß der Gesetzgeber, sofern er es bei der bisherigen Konzeption von Entschädigung und Rente beläßt, auch eine Anrechnung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung vorsieht"?

8

Wie bewertet die Bundesregierung diese Feststellungen, insbesondere den Hinweis, daß „kaum folgerichtig" eine rentenrechtliche Besserstellung und damit Ungleichbehandlung (Privilegierung) nicht nur der Abgeordneten, sondern auch der ehemaligen Minister und Parlamentarischen Staatssekretäre vorliegt? Teilt sie diese Auffassungen?

9

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer Änderung dieses Zustandes Rechnung zu tragen?

Bonn, den 8. Februar 1988

Frau Unruh Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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