7
Welche Schlußfolgerungen hat die Bundesregierung - ggf. zusammen mit den Ländern, einzelnen Hochschulen, Verbänden und betroffenen Studentinnen und Studenten — aus diesen Berichten und sonstigen Informationen über die Durchführung der geförderten Projekte gezogen im Hinblick auf:
a) die Qualität der Arbeit der Zuwendungsempfänger,
b) die Verbesserung der Studiensituation Behinderter,
c) künftige Förderungsschwerpunkte und Haushaltsansätze für den überregionalen Erfahrungsaustausch behinderter Studienbewerber und Studierender,
d) den künftigen Umfang der Förderung der einzelnen Antragsteller in diesem Bereich?
Die Verbesserung der Lage der Behinderten sieht die Bundesregierung als eine ständige Aufgabe ihrer Politik an. Die Bildungspolitik hat für die Zukunftschancen behinderter junger Menschen einen besonderen Stellenwert. Gerade für Behinderte sind eine möglichst qualifizierte Ausbildung, behindertengerechte Arbeitsmöglichkeiten und -bedingungen an den Hochschulen und entsprechende Abschlüsse eine wichtige Voraussetzung für ihre Berufs- und Zukunftschancen. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat deshalb im Rahmen seiner Zuständigkeit eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Studienmöglichkeiten Behinderter gefördert. Dies hat die Bundesregierung in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der SPD vom 7. November 1986 (Drucksache 10/ 6384) und der Fraktion DIE GRÜNEN vom 11. Dezember 1987 (Drucksache 11/1539) im einzelnen dargelegt.
Die Berichte über die Ergebnisse der von der Bundesregierung geförderten Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen bestätigen die Bundesregierung in ihrer Politik. Von den Studenten und ihren Selbsthilfegruppen wird in diesen Berichten eine Vielzahl von Vorschlägen gemacht und Anregungen zur Erreichung der o. g. Ziele gegeben. Die Bedeutung dieser Arbeit kommt nicht zuletzt in der im September 1987 vom Deutschen Studentenwerk vorgelegten Dokumentation „Studieren mit Behinderungen" zum Ausdruck. Diese Dokumentation zeigt, welche wichtigen Anregungen und Impulse behinderte Studenten und ihre Verbände zur Verbesserung der Studiensituation Behinderter zu geben vermögen.
Im Rahmen der Themenbereiche, die vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in dem zur Hilfe bei der Antragstellung in der Antwort auf die Fragen 1 bis 3 erwähnten Merkblatt genannt werden, ergeben sich die Förderungsschwerpunkte aus den von den Organisationen selbst festgestellten und formulierten Defizitbereichen. Seit 1987 findet regelmäßig eine Abstimmung der Verbände untereinander über diese Defizitbereiche und notwendige Maßnahmen mit dem Ziel eines möglichst effektiven Einsatzes der begrenzten Haushaltsmittel statt. Diese Abstimmung wird von der Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber und Studenten des Deutschen Studentenwerks koordiniert.
Wie bereits in der Antwort vom 11. Dezember 1987 auf die o. g. Kleine Anfrage (Antwort auf Einzelfrage 4) ausgeführt wurde, ist die Vergabe der Fördermittel nicht von der Behandlung bestimmter Themenschwerpunkte abhängig. Maßgebend für die Vergabe sind in erster Linie die gesamte Höhe der von allen Antragstellern, die hochschulbezogene Maßnahmen im Sinne der Zweckbestimmung von Kapitel 31 05 Titel 685 04 durchführen, beantragten Fördermittel und die gesamte Höhe der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Selbsthilfegruppen sollen durch eine Förderung ihres Erfahrungsaustausches Gelegenheit erhalten, sich gegenseitig über die örtlichen und fachlichen Studienbedingungen zu informieren und erforderlichenfalls Verbesserungen anzuregen. Dies trägt dazu bei, die Situation von Behinderten im Studium zu verbessern.
Der Umfang der Förderung der einzelnen Antragsteller wird für jeden Förderungszeitraum neu festgesetzt. Zur Zeit ist daher noch nicht absehbar,, welchen Umfang die Förderung einzelner Antragsteller künftig haben wird.