der Abgeordneten Frau Hensel, Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
1
Wie ist der Zwischenstand der einzelnen Arbeitsgruppen zur Erarbeitung der TA Abfall?
2
Ist zu erwarten, daß die TA Abfall noch in dieser Wahlperiode zum Abschluß gebracht werden wird?
3
Wann ist mit einer Anhörung der beteiligten Kreise zum Teil 1 der TA Abfall, der Fragen der Sonderabfallentsorgung behandelt, zu rechnen?
4
Welche Verbände, Organisationen, Behörden und Einzelpersonen werden den „beteiligten Kreisen" zugerechnet?
5
In welcher Form wird der Zwischenbericht der Beratungen der Arbeitsgruppen zur TA Abfall der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
6
Welche Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen zur Erarbeitung der TA Abfall wurden gebildet? Wie ist die Aufgabenstellung der Arbeitsgruppen im einzelnen?
7
Nach welchen Gesichtspunkten wurde die Besetzung der Arbeitsgruppen vorgenommen?
8
Wie ist die personelle Zusammensetzung der Arbeitsgruppen?
9
Wie viele Mitglieder der Arbeitsgruppen wurden jeweils aus Wirtschaft, Wissenschaft, Behörden, Umweltverbänden und Politik berufen?
Deutscher BundestagDrucksache 11/206225.03.88
Antwort der Bundesregierung
TA Abfall
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Hensel, Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit WA II 5 - FN 98/2 hat mit Schreiben vom 24. März 1988 die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
In § 4 Abs. 5 AbfG wird die Bundesregierung dazu ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise und mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften über die Anforderungen an die Entsorgung von Abfällen nach dem Stand der Technik (TA Abfall) zu erlassen.
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat hierzu bereits im Vorfeld des neuen Abfallgesetzes im Januar 1986 eine Konzeption für die TA Abfall entwickelt. Diese Konzeption wurde mit den betroffenen Ressorts des Bundes sowie mit den zuständigen Behörden der Länder abgestimmt und mit den unmittelbar beteiligten Kreisen (Abfallerzeuger, -entsorger) erörtert.
Danach wurden Arbeitsgruppen eingerichtet, die über den Stand der Technik beraten und Vorschläge für die von der Bundesregierung zu formulierenden Anforderungen an die Entsorgung von Abfällen machen.
Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht über den Vollzug des neuen Abfallgesetzes an den Deutschen Bundestag vom 1. September 1987 (Drucksache 11/756) ausführlich über die eingesetzten Arbeitsgruppen und den Stand der Erstellung der TA Abfall berichtet.
Im Dezember 1987 berichtete der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Umweltministerkonferenz wunschgemäß über den ersten Teilentwurf der TA Abfall zu den Anforderungen an die thermische Behandlung von Sonderabfällen. Der Bericht wurde auch dem Umweltausschuß des Deutschen Bundestages zugeleitet. Schließlich unterrichtete der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ebenfalls im Dezember 1987 die Umweltschutzverbände über die Arbeiten an der TA Abfall und erörterte den Sachstand. Die Arbeiten zur TA Abfall in den Arbeitsgruppen, in der Lenkungsgruppe, im Umweltbundesamt sowie im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden mit Nachdruck vorangebracht, um noch im laufenden Jahr beschlußfähige Entwürfe zur TA Abfall fertigzustellen und parallel dazu die notwendige Novellierung einer Reihe von Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen.
Der weitere zeitliche Ablauf wird vom Ergebnis der Anhörung der beteiligten Kreise gemäß § 16 AbfG sowie vom Verlauf des Zustimmungsverfahrens im Bundesrat abhängen.
Fragen und Antworten9
1
Wie ist der Zwischenstand der einzelnen Arbeitsgruppen zur Erarbeitung der TA Abfall?
Der auf der 29. Umweltministerkonferenz vorgelegte Teilentwurf TA Abfall (Thermische Behandlung) wird derzeit von der Arbeitsgruppe „Thermische Behandlung'' noch ergänzt. Die Arbeitsgruppe Chemisch physikalische/biologische Behandlung von Sonderabfällen hat einen Entwurf erarbeitet, der mit den anderen Arbeitsgruppen fachlich abgestimmt wird. Ferner liegen aus anderen Arbeitsgruppen zu einzelnen Teilbereichen erste Entwürfe vor.
2
Ist zu erwarten, daß die TA Abfall noch in dieser Wahlperiode zum Abschluß gebracht werden wird?
Ja. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Entwurf des ersten Teils der TA Abfall, der Anforderungen an die Sonderabfallverbrennung enthält, im Laufe des Jahres 1988 vorzulegen.
3
Wann ist mit einer Anhörung der beteiligten Kreise zum Teil 1. der TA Abfall, der Fragen der Sonderabfallentsorgung behandelt; zu rechnen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Anhörung der beteiligten Kreise zum ersten Teil der TA Abfall, der Anforderungen zur Sonderabfallverbrennung enthält, im Herbst 1988 durchzuführen.
4
Welche Verbände, Organisationen, Behörden und Einzelpersonen werden den „beteiligten Kreisen" zugerechnet?
Die beteiligten Kreise nach § 16 Abfallgesetz bestehen aus Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen, der beteiligten Wirtschaft, des beteiligten Verkehrswesens und der für die Abfallentsorgung zuständigen obersten Landesbehörden.
5
In welcher Form wird der Zwischenbericht der Beratungen der Arbeitsgruppen zur TA Abfall der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Es ist nicht vorgesehen, Zwischenberichte der Arbeitsgruppen zu veröffentlichen.
6
Welche Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen zur Erarbeitung der TA Abfall wurden gebildet? Wie ist die Aufgabenstellung der Arbeitsgruppen im einzelnen?
Die Aufgabenstellung ergibt sich aus den jeweiligen Bezeichnungen der Arbeitsgruppen, die im Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag (Drucksache 11/756 vom 1. September 1987) genannt sind.
7
Nach welchen Gesichtspunkten wurde die Besetzung der Arbeitsgruppen vorgenommen?
Für die Arbeitsgruppen wurden neben Vertretern des Bundes, Vertreter von Länderfachbehörden sowie Vertreter der Wirtschaft berufen. Dabei wurden je nach Aufgabenstellung der Arbeitsgruppen Vertreter der Wirtschaft ausgewählt, die entweder über einschlägige Erfahrungen beim Betrieb von Sonderabfallentsorgungsanlagen haben oder welche die betroffenen Kreise bundesweit repräsentieren und über einschlägige Erfahrungen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft verfügen.
Die Vertreter aus der Wirtschaft wurden aufgrund ihrer persönlichen Sachkunde auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft unabhängig von ihrer augenblicklichen Tätigkeit und Zugehörigkeit zu Firmen, Verbänden und sonstigen Institutionen berufen.
8
Wie ist die personelle Zusammensetzung der Arbeitsgruppen?
Die Arbeitsgruppen setzen sich in Abhängigkeit von der Aufgabenstellung im wesentlichen aus Fachleuten mit naturwissenschaftlicher und juristischer Fachrichtung zusammen.
9
Wie viele Mitglieder der Arbeitsgruppen wurden jeweils aus Wirtschaft, Wissenschaft, Behörden, Umweltverbänden und Politik berufen?
Jeder Arbeitsgruppe gehören zwischen acht und zehn Behördenvertreter sowie zwei bis fünf Experten aus der Wirtschaft an.