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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung und Erprobung von Pflanzenschutzmitteln im Freiland (G-SIG: 11001719)

Gesichtspunkte für die Genehmigung zur Freilanderprobung von Pestiziden, Berücksichtigung der Belange von Natur- und Landschaftsschutz sowie der Gefahren für Boden und Grundwasser, verantwortliche Behörden, Erweiterung der Pflanzenbehandlungs- und Versuchsanlage Höfchen der Bayer AG zur "landwirtschaftlichen Nutzung", Möglichkeit von Tests mit gentechnologisch manipulierten Organismen oder Pflanzen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

06.05.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/200614.03.88

Ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung und Erprobung von Pflanzenschutzmitteln im Freiland

des Abgeordneten Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Nach welchen Gesichtspunkten wird derzeit die Genehmigung für die Freilanderprobung von Pestiziden erteilt, und inwieweit werden dabei die Belange von Natur- und Landschaftsschutz und Gefahren für Boden und Grundwasser berücksichtigt?

Welche Behörden sind im einzelnen für die Genehmigung einer Verwendung landwirtschaftlicher Nutzflächen für Versuche mit Pestiziden verantwortlich?

Wo liegen im Fall der Erweiterung der Pflanzenbehandlungs-Versuchsanlage Höfchen der Bayer AG um eine Fläche von 22 ha die Kompetenzen für Prüfung und ggf. Erteilung einer Genehmigung, und nach welchen Kriterien kann eine Nutzung zu Versuchszwecken genehmigt werden?

2

Besteht nur für Versuche mit neuen (noch nicht zugelassenen) Mitteln eine Genehmigungspflicht, und wie werden dabei möglicherweise auftretende ökologische Gefahren berücksichtigt?

3

Würde die Lage des neu erworbenen Areals der Bayer AG in einem Landschaftsschutzgebiet eine Nutzung als Versuchsfläche zur Pestizidanwendung überhaupt möglich machen?

4

Schließt die Definition der sogenannten „ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung" auch die Durchführung von Anbauversuchen und speziell von Pestizidversuchen im Freiland mit ein bzw. welche Arten von Versuchen fallen unter diese Definition und wann wird diese Grenze überschritten (wie ist beispielsweise eine Erprobung von Fehl- und Überdosierung von Pestiziden einzuordnen)?

5

Die Firma Bayer AG erklärt ihre Absicht, die Erweiterung ihres Versuchsgutes landwirtschaftlich zu nutzen, aber keine Pflanzenschutzmittelversuche zu planen.

Inwieweit schließt der Begriff „landwirtschaftliche Nutzung" Anbauversuche mit Pflanzenschutzmitteln und Kulturpflanzen, einschließlich der Verwendung biotechnologischer Verfahren mit ein?

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse bzw. Informationen vor, daß die Bayer AG den Einstieg in die landwirtschaftliche Produktion beabsichtigt, und wenn ja, in welchem Umfang?

6

Die geplante Nutzung der neuerworbenen Fläche in Bellinghausen als landwirtschaftliche Fläche läßt die Frage offen, ob dort gentechnologisch manipulierte Organismen oder Pflanzen im Freiland getestet werden sollen.

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über eine geplante Freisetzung bzw. ein Antrag dazu vor, und welchen Standpunkt vertritt sie gegenüber der Freisetzung?

7

Welche Schutzkriterien für Natur und Umwelt werden an Versuchsanlagen und -flächen zur Erprobung von Pestiziden gestellt, wie werden mögliche Beeinträchtigungen und Schäden durch den Betrieb überwacht, und welche Versuchseinrichtungen liegen in Gebieten mit besonderem Schutzstatus (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiet), wie die Versuchseinrichtung Monheim, die in Wasserschutzzone zwei liegt, und wieso ist es möglich, solche Anlagen innerhalb dieser Schutzgebiete zu betreiben?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Belastung von Versuchsanlagen und ihrer Umgebung mit Pestiziden und Pestizidrückständen vor (wie hoch ist insbesondere die Boden- und Grundwasserbelastung)?

Bonn, den 14. März 1988

Kreuzeder Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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