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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Maßnahmen zur Rettung der Nordsee und zur Sanierung der Flüsse (G-SIG: 11001750)

Nationale Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffen, Anwendung des neuen § 7a Wasserhaushaltsgesetz, Verwirklichung der Ziele der 2. INK, Aufstockung des KfW-Programms, Inanspruchnahme der Abschreibungen nach § 7d EStG, beabsichtigte Streichung dieser Vorschrift

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

09.05.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/203923.03.88

Maßnahmen zur Rettung der Nordsee und zur Sanierung der Flüsse

der Abgeordneten Kiehm, Blunck, Conrad, Hiller (Lübeck), Jansen, Müller (Düsseldorf), Reimann, Reuter, Schäfer (Offenburg), Schütz, Terborg, Dr. Hauff, Dr. Hartenstein, Lennartz, Dr. Schöfberger, Stahl (Kempen), Weiermann, Bachmaier, Conradi, Fischer (Homburg), Koltzsch, Dr. Martiny, Menzel, Waltemathe, Ewen, Dr. Hauchler, Tietjen, Weyel, Fuchs (Verl), Steiner, Ibrügger, Dr. Klejdzinski, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die drohende Vergiftung und fortdauernde Schädigung der Nordsee und des einzigartigen Wattenmeers durch zu hohe Schadstofffrachten der Flüsse muß durch rasche Verminderung der Verschmutzung unserer Flüsse verhindert werden. Die Sanierung der Flüsse ist auch dringend notwendig, um die Trinkwasserversorgung für die Zukunft sicherzustellen und die Flüsse als Bestandteil des Naturhaushalts zu erhalten bzw. wieder in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. Insbesondere ist die Belastung der Flüsse mit schwerabbaubaren Schadstoffen, toxischen Schwermetallen und Nährstoffen durch alle an der Verschmutzung beteiligten Staaten, so schnell wie möglich zu reduzieren.

Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen muß die Bundesregierung große Anstrengungen unternehmen, um zu einer schnell wirksamen Reduzierung der wichtigsten Schadstoffe aus ihrem Bereich zu kommen. Die Beschlüsse der internationalen Rheinschutz-Kommission und der II. Internationalen Nordseeschutzkonferenz zur Reduzierung der Schadstofffrachten müssen von der Bundesregierung möglichst vorzeitig verwirklicht werden.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen22

1

Hat die Bundesregierung über die Festlegungen der 2. INK hinaus die Absicht, durch nationale Maßnahmen die Halbierung der Gesamtmenge gefährlicher Stoffe aus der Bundesrepublik Deutschland vorzeitig zu erreichen?

1.1

Mit welcher Reduzierung bei welchen Stoffen rechnet die Bundesregierung durch nationale Maßnahmen bis 1995, und wird es kontrollierbare Zwischenergebnisse z. B. bis Ende 1989, 1991 und 1993 geben?

1.2

Welche Zeitvorstellungen verfolgt sie bei ihren Planungen, welche Schwerpunkte wird sie setzen, und wie erfolgt die Abstimmung über die konkrete Schadstoffverminderung mit den Teilnehmerstaaten der 2. INK?

1.3

Welche zusätzlichen rechtlichen und administrativen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Verminderung welcher gefährlichen Stoffe durchzuführen?

2

Wie weit ist der Stand der Arbeiten an den einzelnen Verwaltungsvorschriften zur Anwendung des neuen § 7 a WHG, und wann ist mit der Rechtskraft der einzelnen Vorschriften zu rechnen?

2.1

Welche technischen Maßnahmen mit welchem Investitionsaufwand erwartet die Bundesregierung aus der Umstellung auf Reinigungsverfahren nach dem Stand der Technik, und welche Investitionshilfen des Bundes sind hierzu geplant oder vorgesehen?

2.2

Auf welche Maßnahmen sind die Ziele der Bundesregierung vorrangig gerichtet?

2.3

Welche zeitlichen Vorstellungen zur Umsetzung einzelner Maßnahmen und der Durchführung insgesamt hat die Bundesregierung?

2.4

Mit welcher Entlastung bei der Zuführung von Schadstoffen rechnet die Bundesregierung bei den einzelnen Schritten und bei der Durchführung des § 7 a WHG insgesamt?

3

In welchen Fällen sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, als ergänzendes Handeln Einschränkungen von Herstellung, Vertrieb und Verwendung bestimmter Stoffe vorzusehen?

3.1

Welche verbesserten Überwachungs- und Inspektionsverfahren zur Gewährleistung der von der 2. INK formulierten Ziele und nationalen Vorstellungen hält die Bundesregierung für notwendig?

4

Hat die Bundesregierung abweichend von den Festlegungen der 2. INK die Absicht, durch nationale Maßnahmen die Halbierung der Gesamtmenge der Nährstoffzufuhr vorzeitig zu erreichen?

4.1

Mit welcher Reduzierung rechnet die Bundesregierung durch nationale Maßnahmen bis 1995?

4.2

Welche Zeitvorstellung verfolgt sie bei ihren Planungen, welche Schwerpunkte wird sie setzen?

5

Welche Wirkung wird die 1. Allgemeine Verwaltungsvorschrift bis 1995 im Hinblick auf die Reduzierung von Nährstoffen entfalten?

6

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, als Ergänzung zur Verwaltungsvorschrift, vor allem im Hinblick auf landwirtschaftliche Einleiter, Einschränkungen von Herstellung, Vertrieb und Verwendung von Stickstoff und Phosphor vorzusehen?

7

Welche verbindlichen Vereinbarungen wird die Bundesregierung zur Erreichung der Ziele der 2. INK mit den Bundesländern treffen, und ist sie bereit, gezielt Mittel — und zwar auch Zuschüsse — für notwendige Maßnahmen zur Verfügung zu stellen?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, durch eine Aufstockung des KfW-Programms, durch eine Verbesserung der Konditionen (z. B. Veränderung des Verhältnisses Kommunaler Anteil/KfW-Anteil und Zinshöhe) und durch einen zweckgerichteten Einsatz entsprechend den Zielvorstellungen der vorgesehenen 1. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift die Durchführung von Maßnahmen der Kommunen zu erleichtern, um auch dadurch die Verpflichtungen aus der 2. INK einzuhalten bzw. vorzeitig zu erreichen?

9

In welchem Umfang sind in den letzten drei Jahren für Investitionen im Gewässerschutz Abschreibungen nach § 7 d EStG in Anspruch genommen worden?

10

In welchem Umfang rechnet die Bundesregierung nach Änderung des WHG mit der Inanspruchnahme des § 7 d EStG zur Verbesserung des Gewässerschutzes, welche Bedeutung mißt sie diesem Instrument bei?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, Steuervergünstigungen für Investitionen bei Wirtschaftsgütern mit integrierter Umweltschutz-Technologie zu gewähren? Welche Bedeutung mißt sie diesem Vorschlag im Rahmen des Gewässerschutzes bei?

12

Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die im Rahmen des Steuerpakets 1990 beabsichtigte Streichung des § 7 d EStG auf Investitionen im Bereich des Gewässerschutzes?

Bonn, den 23. März 1988

Kiehm Blunck Conrad Hiller (Lübeck) Jansen Müller (Düsseldorf) Reimann Reuter Schäfer (Offenburg) Schütz Terborg Dr. Hauff Dr. Hartenstein Lennartz Dr. Schöfberger Stahl (Kempen) Weiermann Bachmaier Conradi Fischer (Homburg) Koltzsch Dr. Martiny Menzel Waltemathe Ewen Dr. Hauchler Tietjen Weyel Fuchs (Verl) Steiner Ibrügger Dr. Klejdzinski Dr. Vogel und Fraktion

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