Einsatz von Videotechnologien durch Bundesbehörden
der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In seinen Berichten, zuletzt in der Drucksache 11/1693, hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz auf die Gefahren hingewiesen, die von der Videotechnologie und der Bilddatenverarbeitung für den Datenschutz ausgehen und deren Einbeziehung in den Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes gefordert.
In den Entwürfen zur Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes wird dieses allerdings nicht berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen7
In welchem Umfang und zu welchem Zweck setzen Bundesbehörden Videotechnologien ein?
In welchem Umfang werden Aufzeichnungen gemacht und diese gespeichert?
Wie und wo werden diese Technologien insbesondere von den Sicherheitsbehörden eingesetzt?
Welche Verfahren der Bilddatenverarbeitung werden von Bundesbehörden eingesetzt bzw. entwickelt, und zu welchem Zweck geschieht dies?
Wie weit sind die Entwicklungen gediehen, optische Merkmale als Schlüsselsymbole zur Erschließung von Videomaterial einzusetzen?
Plant die Bundesregierung, aus den Potentialen der Bilddatenverarbeitung Konsequenzen für die Einbeziehung der Videotechnologie in den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes zu ziehen?
Wie lange wird Bildmaterial gespeichert, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dieses, und werden die betroffenen Personen von der Dauer und dem Umfang der Speicherung der von ihnen gemachten Aufzeichnungen unterrichtet?