Beantwortung von Anfragen der Fraktion DIE GRÜNEN
der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Hat die Bundesregierung den Ressorts Weisung erteilt, Anfragen der Fraktion DIE GRÜNEN schleppend zu bearbeiten, in der Regel mit „Nein" zu beantworten, anzugeben „dies sei nicht zutreffend" oder „es liegen keine Erkenntnisse vor"?
Falls eine Weisung, wie in Frage 1 bezeichnet, nicht besteht, oder dies nicht zutreffend ist, oder der Bundesregierung darüber keine Erkenntnisse vorliegen, wie erklärt sich die Bundesregierung dann die praktizierte mangelhafte und unzureichende Beantwortung von Anfragen?
Handelt es sich bei der mangelhaften und unzureichenden Beantwortung insbesondere um
a) den Versuch das Parlament nicht zu informieren,
b) die Unkenntnis der Bundesregierung über wichtige Vorgänge oder
c) Unlust?