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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Ausbildungsleistungen und Situation im Bereich der Übernahme von Auszubildenden nach Beendigung der Ausbildung bei den obersten Bundesbehörden (Bundesministerien) (G-SIG: 11002037)

Zahl und Verteilung der Ausbildungsplätze zum Verwaltungsfachangestellten nach dem Berufsbildungsgesetz bei den obersten Bundesbehörden seit 1980, Bewerbungs- und Auswahlverfahren, Zahl der abgeschlossenen Prüfungen, Übernahme auf Dauer oder nur auf Zeit, Nicht- oder nichtausbildungsgerechte Übernahme von Prüfungsabsolventen, Vermittlung von Auszubildenden in eine adäquate Beschäftigung bei anderen Behörden

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.07.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/241507.06.88

Ausbildungsleistungen und Situation im Bereich der Übernahme von Auszubildenden nach Beendigung der Ausbildung bei den obersten Bundesbehörden (Bundesministerien)

der Abgeordneten Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Angesichts der seit Jahren anhaltend hohen Nachfrage nach Ausbildungsplätzen bieten einige oberste Dienstbehörden des Bundes Ausbildungsplätze als Verwaltungsfachangestellte nach dem Berufsbildungsgesetz an. Es handelt sich hierbei um eine Monopol-Ausbildung, die nur im öffentlichen Dienst verwertbar ist und keine Beschäftigungsmöglichkeit bei anderen Arbeitsplatzanbietern ermöglicht. Anders als bei gewerblich-technischen Berufen kann hier die Strategie der Ausbildung über Eigenbedarf hinaus nicht praktiziert werden, es sei denn, die Vorprogrammierung der Entlassung in die Arbeitslosigkeit nach der Ausbildung wird bewußt in Kauf genommen. Deshalb trifft die Bundesregierung in besonderem Maße die Pflicht und die Verantwortung, den betroffenen Jugendlichen eine Berufsperspektive zu eröffnen und eine ausbildungsgerechte Übernahme sicherzustellen.

Nachdem über Jahre hinweg das Problem der zahlenmäßig unzureichenden Ausbildungsplätze mit der sogenannten Überbedarfsausbildung kompensiert werden sollte, tritt heute und künftig ein neues Problem bei der sogenannten zweiten Schwelle, nämlich der Übernahme in den Beruf nach Abschluß der Ausbildung, in besonderer Weise auf. Der öffentliche Dienst muß hier eine Vorbild- und Signalfunktion erfüllen für die freie Wirtschaft.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie verteilen sich die Ausbildungsplätze auf die einzelnen obersten Bundesbehörden aufgeschlüsselt nach Jahren ab 1980 bis 1987?

2

Wie lauten die in Aussicht genommenen Zahlen für das Jahr 1988 (ebenfalls aufgeschlüsselt wie bei Frage 1)? Welche Dienststellen stellen keine oder geringere Ausbildungsplätze zur Verfügung? Mit welcher Begründung?

3

Welches sind die Gründe dafür, daß die ausbildenden Stellen separate Bewerbungs- und Auswahlverfahren und keinen gemeinsamen Auswahlpool für die Ausbildungsplätze veranstalten?

Den Bewerbern, die im Zeitpunkt dieser Verfahren vor wichtigen schulischen Prüfungen stehen, könnten Mehrfachbewerbungen und damit verbundene Schulfehltage erspart werden.

4

Wie viele Auszubildende haben getrennt nach Prüfungsjahrgängen ab 1983 bis 1987 ihre Prüfung abgeschlossen (aufgeschlüsselt nach Behörden)?

5

Wie gestaltete sich während dieses Zeitraumes die Obernahme nach Abschluß der Ausbildung bei den einzelnen Dienststellen (getrennt nach Dauer- oder befristeten Arbeitsverträgen bzw. ausbildungsgerechter und nicht ausbildungsgerechter Tätigkeit)?

Werden Verträge bis zur Einberufung zum Wehrdienst/Zivildienst abgeschlossen und damit das Arbeitsplatzschutzgesetz unterlaufen? Gibt es Einstellungszusagen für die Rückkehr aus dem Wehrdienst/Zivildienst, und wie sehen diese aus? Kollidieren nach Auffassung der Bundesregierung nicht Zeitverträge mit den Intentionen des Arbeitsplatzschutzgesetzes?

6

Wie viele Prüfungsabsolventen wurden arbeitslos oder sind bei anderen Dienststellen der öffentlichen Verwaltung untergekommen?

7

Welche Gründe wurden für die Nichtübernahme speziell von den einzelnen Dienststellen aufgeführt?

8

Wie stellt sich die Entwicklung der Übernahme für den kommenden Prüfungsjahrgang 1988 bei den Ausbildungsdienststellen?

9

Welche personalwirtschaftlichen Vorkehrungen wurden getroffen zwischen Ausbildungsbeginn und dem Zeitpunkt der Prüfung, um den Jugendlichen ein ausbildungsgerechtes Übernahmeangebot unterbreiten zu können?

Welche Rolle spielt dabei die Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst?

10

Sind Stellenrestriktionen gemäß §§ 22 und 23 des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1988 dafür verantwortlich, daß Übernahmen 1988 scheitern?

11

Bis zu welchem Zeitpunkt werden den Absolventen Übernahmeangebote gemacht?

12

Wie viele Auszubildende werden ausbildungsadäquat von den (welchen) Dienststellen übernommen werden?

13

Sind dies Übernahmen auf Dauer oder nur auf Zeit befristete Tätigkeiten?

14

Wie gestaltet sich die weitere Perspektive für die Jugendlichen, die zunächst nur auf Zeit übernommen werden?

Welche Rolle spielt dabei das Arbeitsplatzschutzgesetz?

15

Wie viele Auszubildende werden nicht ausbildungsgerecht von den einzelnen Dienststellen übernommen werden?

Welches sind die Angebote (getrennt nach Dienststellen)?

16

Wie rechtfertigt die Bundesregierung eine solche Praxis der Nicht- oder nicht ausbildungsgerechten Übernahme angesichts ihrer ständigen Appelle an alle Verantwortlichen in Wirtschaft und Verwaltung, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den soeben Ausgebildeten Gelegenheit zur praktischen Anwendung der neuerworbenen Qualifikationen sowie zum Erwerb erster Berufserfahrung zu geben, ggf. durch Zeitverträge bis zur endgültigen Übernahme?

17

Ist die Bundesregierung willens und in der Lage, Auszubildenden, die nicht übernommen werden, bei der Vermittlung in eine adäquate Beschäftigung bei anderen Behörden oder Einrichtungen des Bundes zu helfen?

Welche Maßnahmen sind konkret ins Auge gefaßt?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg ihrer Unterstützungsmaßnahmen angesichts der Tatsache, daß bei anderen Behörden des öffentlichen Dienstes Stellenschwierigkeiten bestehen?

Bonn, den 7. Juni 1988

Frau Hillerich Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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