Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/2577
24.06.88
Sachgebiet 810
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Hillerich und
der Fraktion DIE GRÜNEN
— Drucksache 11/2417 —
Einsparungen der Bundesanstalt für Arbeit bei Bildungsmaßnahmen
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Arbeit und Sozialordnung, Vogt, hat mit Schreiben vom 23. Juni
1988 — II a 5 — 42/159 — die Kleine Anfrage namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Die Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit für die Förderung der
beruflichen Ausbildung, Weiterbildung sowie Rehabilitation sind
in den letzten Jahren im Zuge der Qualifizierungsoffensive
nachhaltig ausgeweitet worden. Dies hat zu einem starken Anstieg der
Zahl der Maßnahmen und der Teilnehmer geführt. So wurden
allein die Eintritte in Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen
im Jahre 1986 um 29,5 v. H. und im Jahre 1987 um 12,5 v. H.
gesteigert. Von Beginn bis Ende Mai diesen Jahres traten 250 347
Personen in berufliche Weiterbildungsmaßnahmen ein, das waren
6,5 v. H. mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Der hohe Teilnehmerbestand am Ende des letzten Jahres hatte zu
Engpässen insbesondere bei neuen Förderungsmaßnahmen zum
Nachholen des Hauptschulabschlusses und Auftragsmaßnahmen
der Arbeitsämter im Bereich der Förderung der beruflichen
Fortbildung und Umschulung geführt. Der Bundesminister für Arbeit
und Sozialordnung hat es daher im Einvernehmen mit dem
Bundesminister der Finanzen der Bundesanstalt für Arbeit ermöglicht,
210 Mio. DM zusätzlich für die berufliche Bildung Jugendlicher,
die berufliche Fortbildung und Umschulung sowie Rehabilitation
einzusetzen. Diese sollen vor allem auch Regionen mit
besonderen Arbeitsmarkt- und Strukturproblemen zugute kommen.
Damit erhöhen sich die für den Gesamtbereich zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel auf den Rekordbetrag von rd. 9,5 Mrd.
DM. Im einzelnen stehen nunmehr 1,28 Mrd. DM für die
Förderung der beruflichen Ausbildung (Vorjahr: 1,19 Mrd. DM),
5,67 Mrd. DM für die Förderung der beruflichen Fortbildung und
Umschulung (Vorjahr: 5,59 Mrd. DM) und 2,53 Mrd. DM für die
Förderung der beruflichen Rehabilitation (Vorjahr: 2,44 Mrd. DM)
zur Verfügung.
Maßnahmen entsprechend dem ehemaligen
Bildungsbeihilfeprogramm (jetzt § 40 b AFG)
1. Wie viele Jugendliche und Heranwachsende — spezifiziert nach
männlich/weiblich, Bundesdeutsche/Ausländer — haben in den
Jahren 1986 und 1987 an Bildungsmaßnahmen zum nachträglichen
Erwerb des Hauptschulabschlusses teilgenommen, wie viele
erreichten den Hauptschulabschluß?
Die Zahl der Empfänger von Bildungsbeihilfen während der
Teilnahme an Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb des
Hauptschulabschlusses und an kombinierten Maßnahmen mit
überwiegend allgemeinbildenden Inhalten sowie das Ergebnis dieser
Maßnahmen in den Lehrgangsjahren 1985/86 und 1986/87
ergeben sich aus den nachstehenden Übersichten.
Lehrgangsjahr 1985/86
(1. Oktober 1985 bis 30. September 1986)
Maßnahmeart geförderte Personen
insges. männl. weibl.
davon
Deutsche
männl. weibl.
davon
Ausländer
männl. weibl.
Vorbereitungslehrgang
zum Hauptschulabschluß 3 244 1 274 1 520 1 463 1 362 261 158
kombinierte Maßnahmen 872 Aufteilung nach Geschlecht und
Staatsmit überwiegend allgemein- angehörigkeit ist nicht möglich
bildenden Inhalten
zusammen 4 116
Verbleib der Teilnehmer
— vorzeitig ausgeschieden 1 582 908 674
— Besuch bis zum Abschluß
mit Erfolg 2 228 1 159 1 069
— Besuch bis zum Abschluß
ohne Erfolg 306 160 146
Lehrgangsjahr 1986/87
(1. Oktober 1986 bis 30. September 1987)
Maßnahmeart geförderte Personen
insges. männl. weibl.
davon
Deutsche
männl. weibl.
davon
Ausländer
männl. weibl.
Vorbereitungslehrgang
zum Hauptschulabschluß 3 839 2 102 1 737 1 724 1 523 378 214
kombinierte Maßnahme 1 115 Aufteilung nach Geschlecht und
Staatsanmit überwiegend allgemein- gehörigkeit ist nicht möglich
bildenden Inhalten
zusammen 4 954
Verbleib der Teilnehmer
— vorzeitig ausgeschieden 1 718 992 726
— Besuch bis zum Abschluß
mit Erfolg 2 636 1 377 1 259
— Besuch bis zum Abschluß
ohne Erfolg 600 318 282
Die statistische Erhebung über den Verbleib der vorzeitig
ausgeschiedenen Teilnehmer ergibt, daß diese Jugendlichen die
Maßnahme insbesondere abbrechen, um eine Ausbildung zu
beginnen oder eine Arbeit aufzunehmen.
2. Wie viele Jugendliche und Heranwachsende konnten bis März/
April 1988 in Vorkursen für den nachträglichen Erwerb des
Hauptschulabschlusses motiviert werden (spezifiziert wie in Frage 1)?
Die Zahl der Teilnehmer in Maßnahmen nach § 40b des
Arbeitsförderungsgesetzes (Vorbereitungslehrgänge zum nachträglichen
Erwerb des Hauptschulabschlusses und allgemeinbildender
Kurse zum Abbau von beruflich schwerwiegenden
Bildungsdefiziten) hat sich im Jahre 1988 wie folgt entwickelt:
Monat insgesamt männlich weiblich Deutsche Ausländer
1/88 3 726 2 013 1 713 3 110 616
2/88 4 214 2 289 1 925 3 525 689
3/88 4 279 2 341 1 938 3 532 747
4/88 4 046 2 218 1 828 3 327 719
3. Wie viele Jugendliche und Heranwachsende konnten bzw. können
1988 an einem Lehrgang zum nachträglichen Erwerb des
Hauptschulabschlusses teilnehmen?
Im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit sind für 1988
Berufsausbildungsbeihilfen für 3 800 Teilnehmer an nicht den
Schulgesetzen der Länder unterliegenden berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen mit allgemeinbildenden Inhalten nach § 40b AFG
(nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses und Abbau
von Bildungsdefiziten) mit einem Jahresdurchschnittsbetrag von
12 900 DM veranschlagt. Eine Differenzierung nach Maßnahmeart
ist nicht erfolgt.
Die Bundesregierung hat ihre Bereitschaft erklärt, es der
Bundesanstalt zu ermöglichen, daß im Haushaltsjahr 1988 von den in der
Vorbemerkung genannten 210 Mio. DM 30 Mio. DM für diese
Maßnahmen eingesetzt werden. Dadurch könnten im
Durchschnitt des zweiten Halbjahres 1988 rund 4 500 Teilnehmer
zusätzlich gefördert werden (Halbjahresdurchschnittsbetrag
6 450 DM).
4. Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
bisherigen Teilnehmerzahlen sowie aus der Zahl der erreichten
Hauptschulabschlüsse
— im Hinblick auf das quantitative Ausmaß der Fortsetzung dieser
Bildungsmaßnahmen,
— qualitativ im Hinblick auf ein integriertes berufs- und
erwachsenenpädagogisches Konzept dieser Bildungsmaßnahmen,
— im Hinblick auf die Qualifikation und den beruflichen Status der
in diesen Bildungsmaßnahmen tätigen pädagogischen
Mitarbeiter/innen?
Die bisher durchgeführten Maßnahmen werden aus
arbeitsmarktpolitischen Gründen positiv bewertet. Es ist jedoch Aufgabe der
Länder, durch entsprechende schulische Maßnahmen dafür Sorge
zu tragen, daß der Anteil der ohne Abschluß die Hauptschule
verlassenden Jugendlichen so gering wie möglich ist. Die Länder
sind es auch, die in erster Linie Kurse zum Nachholen des
Hauptschulabschlusses anzubieten haben.
Im übrigen trägt die Bundesanstalt nicht nur über Maßnahmen nach
§ 40b AFG zur beruflichen Eingliederung von Jugendlichen ohne
Hauptschulabschluß bei. Seit 1983 können nach § 40 AFG
geförderte Grundausbildungs- und Förderungslehrgänge auch
allgemeinbildende Fächer mit dem Ziel enthalten, zugleich auf den
nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorzubereiten
und zum Abbau beruflich wichtiger Allgemeinbildungsdefizite
beizutragen, soweit der Anteil dieser Fächer nicht überwiegt.
Hinsichtlich der qualitativen Aspekte der nach § 40b AFG
geförderten Lehrgänge gilt — wie bei allen anderen durch die
Bundesanstalt geförderten Bildungsmaßnahmen — die Regelung des § 34
AFG, wonach die Förderung u. a. voraussetzt, daß die Maßnahme
nach Dauer, Gestaltung des Lehrplans, Unterrichtsmethode,
Ausbildung und Berufserfahrung des Leiters und der Lehrkräfte eine
erfolgreiche berufliche Bildung erwarten läßt.
Diese Qualitätsanforderungen bestimmen Ausschreibung und
Vergabe von Auftragsmaßnahmen. Demgemäß kommt nicht das
billigste, sondern — unter Berücksichtigung der notwendigen
Qualität — das Angebot mit dem günstigsten Preis-Leistungs-
Verhältnis zum Zuge. Fehlende notwendige Qualitätskriterien, z. B.
mangelnde pädagogische Eignung des Personals, können keinesfalls
durch Preiszugeständnisse ausgeglichen werden.
5. Wie viele pädagogische Mitarbeiter/innen werden aufgrund der
schon vorgenommenen Einsparungen ihren Arbeitsplatz verlieren?
Aufgrund der zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel (siehe
Antwort auf Frage 3) kann von Einsparungen und daraus
resultierenden Auswirkungen keine Rede sein. Für Maßnahmen, die
denen des außer Kraft getretenen Bildungsbeihilfengesetzes
entsprechen (berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach dem
1987 erweiterten § 40 AFG und berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen mit allgemeinbildenden Inhalten nach § 40b AFG),
steht 1988 insgesamt ein größeres Förderungsvolumen zur
Verfügung als 1987.
6. Nach Prognosen der KMK soll auch künftig damit zu rechnen sein,
daß etwa 8 Prozent der Schulabgänger/innen nicht den
Hauptschulabschluß erreichen werden.
Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser
Prognose etwa
— im Hinblick auf Initiativen im Rahmen der BLK,
— im Hinblick auf die Einführung eines Rechtsanspruchs auf
entsprechende Bildungsmaßnahmen, um die Möglichkeit, den
Hauptschulabschluß nachträglich zu erwerben, für jeden zu
gewährleisten?
Nach den letzten Vorausberechnungen der Ständigen Konferenz
der Kultusminister der Länder (KMK) wird der Anteil der
Abgänger ohne Hauptschulabschluß (einschließlich Sonderschule) in
den kommenden Jahren bei etwa 7 4D/0 liegen. Erfahrungsgemäß
haben diese Personen wesentlich geringere Chancen, in eine
Berufsausbildung einzutreten und diese abzuschließen. Sie sind
damit von Arbeitslosigkeit besonders bedroht. Die
Bundesregierung ist der Auffassung, daß alle Anstrengungen unternommen
werden müssen, den Anteil der Absolventen ohne
Hauptschulabschluß noch weiter zu senken.
Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und
Forschungsförderung (BLK) hat dieses Problem im Rahmen ihrer
Arbeit über „Künftige Perspektiven von Absolventen der
beruflichen Bildung im Beschäftigungssystem" (Mate rialien zur
Bildungsplanung, Heft 15, 1987) aufgegriffen. Hierbei hat sie
insbesondere auch auf die Schwierigkeiten ausländischer Jugendlicher
hingewiesen. Es gehört zu den in diesem Bericht genannten
„Folgerungen und Maßnahmen" , den Anteil von Jugendlichen
mit einem schulischen Abschluß zu erhöhen (Seite 105 des
Berichtes). Dies ist vorrangig Aufgabe des Schulwesens.
Der Beitrag der Arbeitsmarktpolitik zur nachträglichen
Vermittlung des Hauptschulabschlusses ist subsidiär. Die
Bundesregierung lehnt aus den in der Antwort auf Frage 4 dargelegten
Gründen die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Förderung
der Teilnahme an allgemeinbildenden Maßnahmen nach § 40b
AFG ab.
7. Wie viele allgemeinbildende Kurse zum Abbau von beruflich
schwerwiegenden Bildungsdefiziten (AFG § 40 b Abs. 1 Nr. 2) mit
wie vielen Teilnehmern/innen — spezifiziert nach weiblich,
männlich, Bundesdeutsche, Ausländer — wurden in 1986 und 1987
durchgeführt, wie viele sind für 1988 beantragt, wie viele können
durchgeführt werden?
Die Zahl der Empfänger von Bildungsbeihilfen während der
Teilnahme an allgemeinbildenden Kursen zum Abbau von
Bildungsdefiziten oder zur Ergänzung von Kenntnissen, insbesondere in
den Fächern Deutsch und Mathematik (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 der
Richtlinien des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung
zum Bildungsbeihilfengesetz), hat sich wie folgt entwickelt:
Lehrgangsjahr geförderte Personen davon Deutsche davon
Ausländer
(1. 10. bis 30. 9.) ins- männ- weib- männ- weib- männ-
weibgesamt lich lich lich lich lich lich
1985/1986 635 316 319 302 301 14 18
1986/1987 936 470 466 379 396 91 70
Die Anzahl der Kurse wird statistisch nicht erfaßt.
Zur Planung für 1988 wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
8. Nach welchen Kriterien wird beurteilt, „ob die Teilnahme für eine
dauerhafte berufliche Eingliederung des Arbeitslosen notwendig
ist" (AFG § 40b Satz 4)? Seit wann gibt es die Kriterien? Wurden sie
im Zeitraum von 1986 bis 1988 verändert, gegebenenfalls präzisiert,
und wenn ja, weshalb?
Die Einschränkung des Satzes 4 in § 40b AFG, daß Maßnahmen
nur gefördert werden dürfen, wenn die Teilnahme für eine
dauerhafte berufliche Eingliederung des Arbeitslosen notwendig ist,
bezieht sich nur auf allgemeinbildende Kurse zum Abbau von
beruflich schwerwiegenden Bildungsdefziten.
Ob eine Teilnahme an einer solchen Maßnahme „notwendig" ist,
kann nur nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalles
beurteilt werden. Die Bundesanstalt für Arbeit hat deshalb ihren
Dienststellen hierfür keine Kriterien vorgegeben. Entsprechend
der Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über
ein Achtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes
ist jedoch an die Zulassung der im Einzelfall zu fördernden
Maßnahmen ein strenger Maßstab anzulegen. Kurse, die keine
arbeitsmarktpolitische Bedeutung haben, dürfen daher nicht
gefördert werden.
Die o. a. Präzisierung war im Bildungsbeihilfengesetz nicht
enthalten, sie ist erst in § 40b AFG aufgrund der 8. Novelle zum AFG
mit Wirkung vom 1. Januar 1988 aufgenommen worden. In der
Praxis wurden jedoch auch seinerzeit nur solche
Allgemeinbildungskurse gefördert, die aus arbeitsmarktpolitischer Sicht
„notwendig" für die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit waren.
Benachteiligtenprogramm (jetzt § 40 c AFG)
9. Bei Maßnahmen nach § 40 c AFG handelt es sich ebenfa lls um eine
„Kann-Leistung" der Bundesanstalt. Nunmehr ist die Rede von der
Notwendigkeit, Haushaltsmittel der Bundesanstalt
umzuschichten.
Kann die Bundesregierung gewährleisten, daß es beim
vorgesehenen Haushaltsansatz von 430 Mio. DM für 1988 bleibt, und welche
diesbezüglichen Vorschläge wird sie für 1989 der Bundesanstalt für
Arbeit machen?
Die Haushaltsansätze 1988 für die Förderung der
Berufsausbildung von benachteiligten Jugendlichen nach § 40c und nach
§ 242 h Abs. 3 AFG in Höhe von zusammen 430 Mio. DM sollen
nicht verändert werden. Die Umschichtung soll aus Titeln
erfolgen, die aufgrund der Ausgabenentwicklung nicht ausgeschöpft
werden.
Die Ansätze für den Haushaltsplan 1989 der Bundesanstalt für
Arbeit sind im Laufe des zweiten Halbjahres von den zuständigen
Gremien der Selbstverwaltung festzusetzen. Die
Bundesregierung greift den Beratungen und der Beschlußfassung der
Selbstverwaltung nicht vor.
Weiterbildung und Umschulung
10. Wie hoch bezifferten sich bzw. beziffern sich die Ausgaben der
Bundesanstalt für
— Informations- und Motivationskurse,
— Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen jeweils ge trennt
für die Jahre 1985, 1986, 1987 und für das laufende Jahr 1988?
Die Ausgaben für die Förderung der beruflichen Fortbildung und
Umschulung in den Jahren 1985 bis 1987 sowie für das laufende
Jahr (bis einschließlich Mai) ergeben sich aus der nachstehenden
Tabelle:
Ausgaben in Mio. DM
Ausgabeart 1985 1986 1987 bis Mai 1988
Fortbildungs ) 953,5 1272,2 1665,2 747,8
Umschulungs ) 462,3 563,9 733.9 349,1
Unterhaltsgeld 1 850,1 2 301,1 2 844,3 1 288,0
Einarbeitungszuschuß 165,5 285,1 371,9 152,2
1) Lehrgangsgebühren, Kosten für Lernmittel, Fahrkosten, Kosten für
Arbeitskleidung, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sonstige Kosten
Die Ausgaben für die Förderung der Teilnahme an Maßnahmen
zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten nach § 41a
Arbeitsförderungsgesetz (AFG) werden nicht gesondert erfaßt. Sie sind in
den Ausgaben für Fortbildung und Unterhaltsgeld enthalten.
11. Für 1988 soll die Verteilung der Mittel für derartige Kurse und
Maßnahmen entsprechend den IST-Ausgaben in 1987 erfolgt sein.
Wurde dabei berücksichtigt, daß zahlreiche Mittel aus 1987 wegen
der Dauer der Maßnahmen in 1988 schon gebunden waren? Wenn
ja, wie wurde dies berücksichtigt?
Die Mittel (für Maßnahmekosten) für 1988 wurden unter
Berücksichtigung der Haushaltsergebnisse 1987 — als
Orientierungsrahmen — verteilt. Die Landesarbeitsämter haben bei der
Mittelvergabe die Arbeitsämter angewiesen, darauf zu achten, daß bei
Planungen von Auftragsmaßnahmen die bereits bestehenden
Bindungen berücksichtigt werden.
12. Wie haben sich die Teilnehmerzahlen für Maßnahmen der
Information und Motivation, sowie für Fortbildung und Umschulung,
jeweils spezifiziert nach den in § 43 Abs. 1 AFG aufgeführten
Förderzielen entwickelt, jeweils getrennt für die Jahre 1985, 1986,
1987 und für das laufende Jahr 1988?
Aus den nachstehenden Tabellen ergibt sich der
Teilnehmerbestand am Ende der Jahre 1985, 1986, 1987 sowie für Ende Mai
1988 aufgeschlüsselt nach den in § 43 Abs. 1 AFG aufgeführten
Förderungszielen. Es sind nur die Teilnehmer an
Fortbildungsmaßnahmen aufgeführt, da § 43 Abs. 1 AFG nicht für
Umschulungsmaßnahmen gilt.
Teilnehmerbestand nach Art der Maßnahmen
- insgesamt —
Maßnahmeart Dezember 1985 Dezember 1986 Dezember 1987 Mai 1988
beruflicher Aufstieg 89 429 104 522 117 971 123 711
F., E., E., A. 1 ) 65 658 88 056 100 464 98 258
Nachholen einer beruflichen 6 272 6 599 6 638 6 749
Abschlußprüfung
Ausbildungsfachkräfte 1 307 1 336 1 551 1 865
Ältere Arbeitsuchende:
45 Jahre bis unter 50 Jahre 7 279 9 649 10 346 10 501
50 Jahre bis unter 55 Jahre 2 583 3 789 4 121 4 284
über 55 Jahre 620 843 891 990
Verbesserung der Vermittlungs- 4 334 5 606 4 479 2 730
auslichten (§ 41 a AFG)
1) Feststellung, Erhaltung, Erweiterung und Anpassung der beruflichen Kenntnisse
Teilnehmerbestand nach Art der Maßnahmen
— Frauen —
Maßnahmeart Dezember 1985 Dezember 1986 Dezember 1987 Mai 1988
beruflicher Aufstieg 14 329 17 728 21 746 23 063
F., E., E., A. 1 ) 29 211 39 678 45 822 44 956
Nachholen einer beruflichen 2 723 2 868 2 949 3 182
Abschlußprüfung
Ausbildungsfachkräfte 477 472 652 760
Ältere Arbeitsuchende:
45 Jahre bis unter 50 Jahre 2 596 3 657 4 207 4 442
50 Jahre bis unter 55 Jahre 841 1 294 1 520 1 709
über 55 Jahre 179 255 291 353
Verbesserung der Vermittlungs- 1 785 2 354 2 160 1 204
aussichten (§ 41 a AFG)
1 ) Feststellung, Erhaltung, Erweiterung und Anpassung der beruflichen Kenntnisse
13. Der Eintritt Arbeitsloser in Maßnahmen zur beruflichen Förderung
liegt seit 1983, bei steigenden Teilnehmerzahlen bis 1987, zwischen
64 und 67 Prozent. Untersuchungen über den Vermittlungserfolg
von Weiterbildungsteilnehmern, die in 1986 eine
Vollzeitmaßnahme abgeschlossen hatten und vorher arbeitslos waren, haben
ergeben, daß die Wiedereingliederungschancen in den
Arbeitsmarkt bei ca. 70 Prozent liegen. Andererseits können in 1988 — nach
Aussagen der Bundesregierung — „zweistellige Steigerungsraten"
bei den Teilnehmerzahlen „nicht weiter hingenommen werden"
(Parlamentarischer Staatssekretär Vogt in der Fragestunde des
Deutschen Bundestages vom 18. Mai 1988).
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen
beschäftigungspolitischen Auswirkungen der beruflichen Fördermaßnahmen, und
was beabsichtigt sie mit der Senkung der Teilnehmerzahlen?
Die Bundesregierung betrachtet die Förderung der beruflichen
Qualifizierung als ein besonders wich tiges
arbeitsmarktpolitisches Mittel zur raschen und dauerhaften Wiedereingliederung
von Arbeitslosen in das Erwerbsleben und zur Deckung des
steigenden Fachkräftebedarfs der Wirtschaft. Dies entlastet den
Arbeitsmarkt und verbessert die gesamtwirtschaftliche
Entwicklung. Daher hat die Bundesregierung die Qualifizierungsoffensive
in den vergangenen Jahren massiv unterstützt. Die Bundesanstalt
für Arbeit hat durch extensive Erhöhung der Mittel für die
Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung nachhaltige
Impulse gegeben. So konnte die Zahl der Eintritte in von der
Bundesanstalt für Arbeit geförderte Fortbildungs- und
Umschulungsmaßnahmen im Jahr 1986 um nahezu 30 v. H. und im Jahr
1987 nochmals um 12,5 v. H. auf fast 600 000 Neueintritte
gesteigert werden. Trotz der angespannten Finanzlage der
Bundesanstalt für Arbeit stehen für den Bereich der Förderung von
Fortbildung und Umschulung nunmehr mehr Finanzmittel als im letzten
Jahr zur Verfügung (1987: 5,59 Milliarden DM; 1988: 5,67
Milliarden DM). Eine Senkung der jahresdurchschnittlichen
Teilnehmerzahlen zeichnet sich daher nicht ab.
14. Nach einem Runderlaß der Bundesanstalt für Arbeit sollen
Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen „konsolidiert" und
„stabilisiert" werden, unter anderem indem die
Förderungsvoraussetzungen der Antragsteller/innen daraufhin geprüft werden sollen, ob
sich ihre Beschäftigungschancen verbessern. Dabei sei „von
vorliegenden Erfahrungen und absehbaren arbeitsmarktlichen
Entwicklungen und nicht mehr von einfacher ,Bildung auf Vorrat'
auszugehen".
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zweckmäßigkeit und
Durchführbarkeit dieser Prüfungen, insbesondere unter
bildungspolitischen Gesichtspunkten und bei ein- bis dreijährigen
Fördermaßnahmen? Mit welchen Qualifikationen müssen, nach Auffassung
der Bundesregierung, die für diese Prüfungen zuständigen
Arbeitsamtsmitarbeiter/innen ausgestattet sein?
Die mit dem Dienstblatt-Runderlaß 66/88 vom 29. April 1988
gegebene Weisung des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit
entspricht dem § 36 Arbeitsförderungsgesetz, wonach eine
Förderung nicht erfolgen soll, wenn der Antragsteller voraussichtlich
auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt in
angemessener Zeit nach Ende der Maßnahme keine angemessene
Beschäftigung aufnehmen kann. Diese Prüfung hat in jedem
Einzelfall zu erfolgen. Der Runderlaß weist demnach lediglich auf die
bestehende Rechtslage hin.
Die für diese Prüfung zuständigen Arbeitsberater sind
sachgerecht ausgebildet, wie die Vergangenheit gezeigt hat. Ihnen
stehen Kenntnisse und Erfahrungen der in den
Selbstverwaltungsgremien vertretenen Gruppen zur Verfügung.
15. Nach Aussagen der Bundesregierung (Parlamentarischer
Staatssekretär Vogt, a.a.O.) ist 1988 mit einer Senkung der Zahl der
Auftragsmaßnahmen und mit einer deutlich höheren Zahl von
Maßnahmen freier Bildungsträger zu rechnen. Andererseits ist erst seit
kurzem die Umsetzung eines vom Bundesinstitut für berufliche
Bildung und der Bundesanstalt für Arbeit entwickelten Konzepts
für die Sicherung und Festlegung der Qualität von
Auftragsmaßnahmen in die Praxis der Arbeitsämter eingeleitet worden (s.
Berufsbildungsbericht 1988, S. 112).
Entspricht es der in diesem Konzept beabsichtigten
Qualitätssicherung von Auftragsmaßnahmen, wenn im o. a. Runderlaß gefordert
wird, bei Auftragsmaßnahmen, „durch entsprechende
Teilnehmerzahlen möglichst niedrige Kostensätze" zu erreichen? Wie werden
bei Fördermaßnahmen freier Bildungsträger entsprechende
Qualitätsstandards gesichert, wenn do rt — im Unterschied zu
Auftragsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit — lediglich Einvernehmen
über den Preis zwischen Arbeitsamt und Bildungsträger hergestellt
sein muß?
Wie bereits aus der Vorbemerkung deutlich wird, hat sich der
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen
mit dem Bundesminister der Finanzen nicht zuletzt deshalb mit
der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Förderung von
Fortbildung und Umschulung einverstanden erklärt, um
Engpässen bei der Vergabe von Auftragsmaßnahmen zu begegnen.
In dem von Ihnen zitierten Runderlaß der Bundesanstalt für Arbeit
vom 29. April 1988 (DB1-RdErl 66/88) werden die Arbeitsämter
erneut darauf hingewiesen, eine „wi rtschaftliche
Teilnehmerzahl" anzustreben, dabei aber gleichzeitig auf die Qualität der
Maßnahmen zu achten. So sollen Auftragsmaßnahmen nur dann
durchgeführt werden, wenn für den gesamten Verlauf der
Maßnahme eine gleichbleibende Teilnehmerzahl erwartet werden
kann. Nur wenn möglichst alle Teilnehmer die Maßnahme
erfolgreich beenden, ist sie auch wirtschaftlich. Es wird also keinesfalls
angestrebt, den Preis durch möglichst hohe Teilnehmerzahlen
ohne Rücksicht auf Qualität niedrig zu halten.
Bei freien Maßnahmen wird mit dem Träger nicht nur
„Einvernehmen" über den Preis für notwendige Förderungsfälle
hergestellt. Unabhängig davon müssen die Maßnahmen die in § 34 AFG
aufgeführten Kriterien erfüllen, d. h. sie müssen nach Dauer,
Gestaltung des Lehrplans, Unterrichtsmethode, Ausbildung und
Berufserfahrung des Leiters und der Lehrkräfte eine erfolgreiche
berufliche Bildung erwarten lassen. Werden diese Kriterien nicht
erfüllt, kann eine Förderung nicht erfolgen.
16. Trifft es zu, daß durch die geforderte Einigung zwischen Arbeitsamt
und freien Bildungsträgern über den Preis von
Bildungsmaßnahmen das Zustandekommen von Bildungsmaßnahmen verzögert
oder sogar ganz verhindert wird?
Nach Einschätzung der Bundesanstalt für Arbeit führt das
Erfordernis, Einvernehmen zu erzielen, grundsätzlich nicht zu
Verzögerungen des von den Bildungsträgern vorgesehenen
Maßnahmebeginns oder zur Verhinderung von Maßnahmen. Zu
Verzögerungen kann es allerdings dann kommen, wenn der Träger von
vornherein die Maßnahme nur bei hergestelltem Einvernehmen
durchführen will und seine Preisgestaltung über derjenigen
vergleichbarer Maßnahmen liegt und der Träger nicht bereit ist,
seine Lehrgangsgebühren entsprechend anzupassen. Daß ein
Zustandekommen von Maßnahmen gänzlich verhindert wird,
wenn ein Einvernehmen nicht erzielbar ist, ist wenig
wahrscheinlich. Der Teilnehmer erhält nämlich auch bei fehlendem
Einvernehmen eine — allerdings eingeschränkte — Förderung.
17. Wie viele
— Informations- und Motivationskurse,
— kurzfristige,
— mittelfristige,
— langfristige (drei Jahre und mehr)
Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen
sind durch den o. a. Runderlaß schon eingespart worden bzw.
werden noch wegfallen?
Die Zahl der Eintritte in Fortbildungs- und
Umschulungsmaßnahmen ist nach wie vor hoch. 1988 traten bis Ende Mai 250 347
Personen, die von der Bundesanstalt für Arbeit gefördert werden,
in solche Maßnahmen ein (+ 6,5 % gegenüber dem
Vergleichszeitraum 1987). Wie in der Vorbemerkung dargelegt, ist es durch
den hohen Teilnehmerbestand Ende des letzten und Anfang
diesen Jahres und wegen der dadurch bereits gebundenen
Geldmittel zu Engpässen bei der Vergabe von neuen
Auftragsmaßnahmen gekommen. Diesen Engpässen wird mit den zusätzlich zur
Verfügung gestellten Geldmitteln entgegengewirkt. Da nur
künftig zu vergebende Maßnahmen betroffen waren und hierüber
keine Aufstellung bei der Bundesanstalt für Arbeit vorliegt, sind
nähere Angaben nicht möglich.
18. Wie viele der in beruflichen Fördermaßnahmen beschäftigten
Mitarbeiter/innen haben dadurch ihren Arbeitsplatz verloren bzw.
werden dadurch ihren Arbeitsplatz verlieren?
Aus den in der Antwort zu Frage 17 genannten Gründen kann
nicht davon ausgegangen werden, daß die Zahl der Mitarbeiter
von Bildungsträgern aufgrund der Förderungspraxis der
Bundesanstalt für Arbeit gesunken wäre. Konkrete Ergebnisse liegen
allerdings nicht vor. Für die weitere Entwicklung ist zu
berücksichtigen, daß die Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen der
Qualifizierungsoffensive Anstöße gegeben hat, die es jetzt zunehmend
von der Wirtschaft aufzugreifen gilt. Hier können sich neue
Tätigkeitsfelder auch für Bildungsträger ergeben.
19. Wie wirken sich diese Einsparungen auf die Teilnahme von
Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung suchenden Frauen aus an
— Informations- und Motivationskursen,
— kurzfristigen,
— mittelfristigen,
— langfristigen
Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 17 dargelegt, sind die
Teilnehmerzahlen nicht gesunken, das gilt auch für die Frauen. In den
ersten fünf Monaten diesen Jahres traten insgesamt 89 161
[35,6 %] Frauen in berufliche Bildungsmaßnahmen ein. Das
waren 6 236 Frauen mehr als im Vergleichszeitraum 1987 (82 925
(35,3 %)). Der Anteil der Frauen an den Teilnehmern konnte
damit im Vergleich zu den ersten fünf Monaten des Vorjahres
noch gesteigert werden.
20. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesanstalt für
Arbeit, „daß sich der ,fehlende Handlungsspielraum' in der
beruflichen Bildung für Erwerbslose und vom Verlust des Jobs bedroht
Arbeitnehmer ,in einer arbeitsmarktpolitisch sehr unerwünschten
Weise auswirken' wird" (lt. Frankfurter Rundschau vom 25. April
1988)? Falls ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
hieraus?
Die Bundesregierung teilt die in Ihrer Frage zum Ausdruck
kommende Auffassung nicht. Sie hat im übrigen ihre Bereitschaft
gegenüber der Bundesanstalt erklärt, die Bereitstellung von 210
Millionen DM, davon 120 Millionen DM für die Förderung der
beruflichen Fortbildung und Umschulung, über die bereits im
Haushalt veranschlagten 5,548 Milliarden DM und den zu
erwartenden unabweisbaren Bedarf hinaus zu genehmigen. Die
Umsetzung wird in Kürze durch die Selbstverwaltung der Bundesanstalt
für Arbeit erfolgen.
21. Trifft es zu, daß die Bundesregierung angesichts des absehbaren
Defizits der Bundesanstalt für Arbeit alternativ höhere Beiträge für
die Arbeitslosenversicherung oder einen höheren Bundeszuschuß
oder Leistungseinschränkungen erwägt (lt. Neue Rheinzeitung vom
21. Mai 1988)? Wenn ja, welche der Alternativen präferiert die
Bundesregierung mit welcher Begründung?
Trotz gut laufender Konjunktur und wachsender Beschäftigung ist
die Finanzlage der Bundesanstalt für Arbeit unbef riedigend. Dies
liegt in erster Linie daran, daß die Zahl der Arbeitslosen nicht
entscheidend verringert werden konnte, weil der Arbeitsmarkt
nach wie vor durch eine zunehmende Erwerbsbeteiligung der
Frauen, den Zustrom der Aussiedler und den Eintritt der
nachwachsenden Ausländergeneration geprägt wird. Zusätzlich
wurden die Ausgaben durch mehrfache, von allen Seiten begrüßte
Leistungsverbesserungen in den vergangenen Jahren sowie
durch die außerordentlichen Anstrengungen im Rahmen der
Qualifizierungsoffensive beeinflußt.
Durch diese Entwicklung zeichnen sich Defizite ab. Der Bund
wird 1988 den unabweisbaren Finanzbedarf durch einen Zuschuß
nach § 187 Arbeitsförderungsgesetz ausgleichen. Für die Zeit ab
1989 wird die Koalition rechtzeitig entsprechende Vorschläge
vorlegen; die Willensbildung hierzu ist noch nicht abgeschlossen.]