Strafverfahrensstatistik wegen „terroristischer" Taten
der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
A. Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Diskussion um die Problematik „Terrorismus und staatliche Entwicklung" fragen wir die Bundesregierung ergänzend zu den BMJ-Studien von
- Blath/Hobe, „Strafverfahren gegen linksterroristische Straftäter und ihre Unterstützer" (1971 bis 1979/80), Bonn 1984,
- Kalinowsky, „Rechtsextremismus und Strafrechtspflege", Bonn 1985
und entsprechend den diesen Untersuchungen zugrunde gelegten Kriterien zur Zuordnung entsprechender Delikte:
I. Zum Komplex Strafverfahren wegen „linksterroristischer" und hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten in den Jahren 1981 bis 1985, 1986 und 1987 (inkl. Unterstutzer und Werber)
1. a) Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Beschuldigte wurden wegen derar tiger Taten insgesamt eingeleitet?
b) In wie vielen Verfahren wurde davon gegen wie viele Beschuldigte nach § 129a StGB ermittelt?
c) In wie vielen Fällen hiervon lautete der Vorwurf „Unterstützung" bzw. „Werbung" für eine terroristische Vereinigung?
d) Wie viele Verfahren gegen wie viele Beschuldigte wurden nach welchen Vorschriften durch die Bundesanwaltschaft eingeleitet?
e) Wie viele dieser Verfahren wurden später wieder abgegeben?
f) Wie viele Verfahren gegen wie viele Beschuldigte wurden durch die Bundesanwaltschaft nach welchen Vorschriften übernommen?
g) Wie viele Verfahren wurden hiervon später wieder abgegeben?
2. a) In wie vielen Fällen wurde gegen wie viele Personen insgesamt Untersuchungshaft verhängt?
b) Davon mit Haftgrund?
c) Wie häufig ohne Haftgrund nach § 112 Abs. 3 StPO?
d) Unter welchen (speziellen) Bedingungen erfolgte der Vollzug?
e) Wie lange jeweils dauerte die U-Haft (Monate/über ein Jahr)?
f) Wie viele der Betroffenen wurden später freigesprochen, zu Geldstrafe, zu Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung (Jahre/Monate) verurteilt?
3. In wie vielen Fällen kam es zur Einstellung der Ermittlungsverfahren (wie viele Verfahren nach § 129 a StGB) durch die Staatsanwaltschaft?
4. a) In wie vielen Fällen erfolgte insgesamt Anklage?
b) Gegen wie viele Angeklagte?
c) Wegen welcher Tatvorwürfe (Aufschlüsselung nach Tatvorwurf/Strafnormen bzw. Deliktsbereiche) wurde wie häufig angeklagt?
d) Davon wie viele (nur) nach § 129a StGB wegen Mitgliedschaft, Unterstützung, Werbung jeweils?
5. a) In wie vielen Fällen insgesamt wurde Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet?
b) Mit welchen Abweichungen (insbesondere bezüglich des Vorwurfs nach § 129 a StGB)?
c) In wie vielen Fällen kam es aus welchen Gründen zu gerichtlichen Einstellungen?
6. Wie viele Urteile gegen wie viele Personen sind insgesamt ergangen (unterschieden nach rechtskräftig/nicht rechtskräftig)?
a) Wie viele Freisprüche?
b) Wie viele Verurteilungen insgesamt?
aa) Wie viele davon jeweils nur oder auch nach § 129 a StGB?
bb) Wie viele davon wegen Mitgliedschaft, Unterstützung, Werbung jeweils?
cc) Wie viele aufgrund kollektiver Zurechnung von Straftaten — über § 129 a StGB — ohne individuellen Tatnachweis?
c) Davon wie häufig Geldstrafe wegen (Strafnormen)?
d) Wie häufig davon Jugendstrafe wegen welcher Strafnormen?
e) Wie viele Freiheitsstrafen insgesamt wegen welcher Strafnormen?
aa) Strafdauer (bis 3, 6, 12 Monate; bis 5, 10, 15 Jahre)?
bb) In wie vielen Fällen mit Bewährung?
cc) Wie häufig lebenslänglich?
(1) Davon wie häufig wegen vollendeten Mordes/ Totschlags?
(2) Wie häufig wegen versuchten Mordes/ Totschlags?
(3) Wie häufig aufgrund kollektiver Beteiligung, aber ohne individuellen Tatnachweis?
f) In wie vielen Fällen führte verminderte Schuldfähigkeit zu einer Strafmilderung?
g) Wie verteilen sich die in den Urteilen festgestellten Deliktsgruppen prozentual entsprechend der Unterscheidung in Blath/Hobe, a.a.O., S. 8ff. (Anschläge, gruppenbezogene Handlungen, Unterstützungshandlungen)?
7. a) In wie vielen Fällen wurden Rechtsmittel insgesamt eingelegt?
b) Welche?
c) Von wem (StA/Verteidigung)?
d) Jeweils mit welchem Erfolg?
8. In wie vielen Fällen wurden Verteidiger von der Wahrnehmung der Verteidigung vom Gericht ausgeschlossen und mit welcher Begründung?
9. a) In wie vielen Fällen wurden gemäß Frage 6 verurteilte Strafgefangene mit welchem Strafmaß insgesamt vorzeitig aus der Haft entlassen?
b) Nach welchen Vorschriften bzw. aufgrund welchen Akts?
c) Nach Verbüßung welcher Strafzeit?
II. Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen I. 1 bis 9 bezogen auf den Komplex Strafverfahren wegen „rechtsterroristischer" und hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Straftaten in den Jahren 1971 bis 1980, 1981 bis 1985, 1986 und 1987?
B. Ergänzend fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie viele der in 1987 eingeleiteten Ermittlungsverfahren nach § 129a StGB wurden aufgrund des mit Wirkung vom 1. Januar 1987 ausgeweiteten Tatbestandes eingeleitet und haben welche (Zwischen-)Ergebnisse erbracht?
2. Wie viele Ermittlungsverfaren nach § 130a StGB wurden 1987 mit welchen Ergebnissen eingeleitet?
3. a) Wie viele Fahndungsmaßnahmen nach § 163d StPO („Schleppnetzfahndung") wurden 1987 durchgeführt?
b) Wie viele davon an Kontrollstellen gemäß § 111 StPO?
c) Wie viele wurden durch den Richter angeordnet?
d) Wie viele nach § 163 d Abs. 2 wegen Gefahr im Verzug jeweils durch die Staatsanwaltschaft oder deren Hilfsbeamten?
e) Wie viele hiervon wurden durch den Richter nicht bestätigt?
4. a) Wie viele Genehmigungen für Kontrollstellen nach § 111 StPO wurden 1987 für welche Zeiträume insgesamt ausgesprochen?
b) Wie viele wurden durch den Richter angeordnet?
c) Wie viele nach § 111 Abs. 2 StPO wegen Gefahr im Verzug jeweils durch die Staatsanwaltschaft oder deren Hilfsbeamten?
d) Wie viele hiervon wurden durch den Richter nicht bestätigt?
Fragen57
a) Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Beschuldigte wurden wegen derar tiger Taten insgesamt eingeleitet?
b) In wie vielen Verfahren wurde davon gegen wie viele Beschuldigte nach § 129a StGB ermittelt?
c) In wie vielen Fällen hiervon lautete der Vorwurf „Unterstützung" bzw. „Werbung" für eine terroristische Vereinigung?
d) Wie viele Verfahren gegen wie viele Beschuldigte wurden nach welchen Vorschriften durch die Bundesanwaltschaft eingeleitet?
e) Wie viele dieser Verfahren wurden später wieder abgegeben?
f) Wie viele Verfahren gegen wie viele Beschuldigte wurden durch die Bundesanwaltschaft nach welchen Vorschriften übernommen?
g) Wie viele Verfahren wurden hiervon später wieder abgegeben?
a) In wie vielen Fällen wurde gegen wie viele Personen insgesamt Untersuchungshaft verhängt?
b) Davon mit Haftgrund?
c) Wie häufig ohne Haftgrund nach § 112 Abs. 3 StPO?
d) Unter welchen (speziellen) Bedingungen erfolgte der Vollzug?
e) Wie lange jeweils dauerte die U-Haft (Monate/über ein Jahr)?
f) Wie viele der Betroffenen wurden später freigesprochen, zu Geldstrafe, zu Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung (Jahre/Monate) verurteilt?
In wie vielen Fällen kam es zur Einstellung der Ermittlungsverfahren (wie viele Verfahren nach § 129 a StGB) durch die Staatsanwaltschaft?
a) In wie vielen Fällen erfolgte insgesamt Anklage?
b) Gegen wie viele Angeklagte?
c) Wegen welcher Tatvorwürfe (Aufschlüsselung nach Tatvorwurf/Strafnormen bzw. Deliktsbereiche) wurde wie häufig angeklagt?
d) Davon wie viele (nur) nach § 129a StGB wegen Mitgliedschaft, Unterstützung, Werbung jeweils?
a) In wie vielen Fällen insgesamt wurde Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet?
b) Mit welchen Abweichungen (insbesondere bezüglich des Vorwurfs nach § 129 a StGB)?
c) In wie vielen Fällen kam es aus welchen Gründen zu gerichtlichen Einstellungen?
Wie viele Urteile gegen wie viele Personen sind insgesamt ergangen (unterschieden nach rechtskräftig/nicht rechtskräftig)?
a) Wie viele Freisprüche?
b) Wie viele Verurteilungen insgesamt?
aa) Wie viele davon jeweils nur oder auch nach § 129 a StGB?
bb) Wie viele davon wegen Mitgliedschaft, Unterstützung, Werbung jeweils?
cc) Wie viele aufgrund kollektiver Zurechnung von Straftaten — über § 129 a StGB — ohne individuellen Tatnachweis?
c) Davon wie häufig Geldstrafe wegen (Strafnormen)?
d) Wie häufig davon Jugendstrafe wegen welcher Strafnormen?
e) Wie viele Freiheitsstrafen insgesamt wegen welcher Strafnormen?
aa) Strafdauer (bis 3, 6, 12 Monate; bis 5, 10, 15 Jahre)?
bb) In wie vielen Fällen mit Bewährung?
cc) Wie häufig lebenslänglich?
(1) Davon wie häufig wegen vollendeten Mordes/ Totschlags?
(2) Wie häufig wegen versuchten Mordes/ Totschlags?
(3) Wie häufig aufgrund kollektiver Beteiligung, aber ohne individuellen Tatnachweis?
f) In wie vielen Fällen führte verminderte Schuldfähigkeit zu einer Strafmilderung?
g) Wie verteilen sich die in den Urteilen festgestellten Deliktsgruppen prozentual entsprechend der Unterscheidung in Blath/Hobe, a.a.O., S. 8ff. (Anschläge, gruppenbezogene Handlungen, Unterstützungshandlungen)?
a) In wie vielen Fällen wurden Rechtsmittel insgesamt eingelegt?
b) Welche?
c) Von wem (StA/Verteidigung)?
d) Jeweils mit welchem Erfolg?
In wie vielen Fällen wurden Verteidiger von der Wahrnehmung der Verteidigung vom Gericht ausgeschlossen und mit welcher Begründung?
a) In wie vielen Fällen wurden gemäß Frage 6 verurteilte Strafgefangene mit welchem Strafmaß insgesamt vorzeitig aus der Haft entlassen?
b) Nach welchen Vorschriften bzw. aufgrund welchen Akts?
c) Nach Verbüßung welcher Strafzeit?
Wie viele der in 1987 eingeleiteten Ermittlungsverfahren nach § 129a StGB wurden aufgrund des mit Wirkung vom 1. Januar 1987 ausgeweiteten Tatbestandes eingeleitet und haben welche (Zwischen-)Ergebnisse erbracht?
Wie viele Ermittlungsverfaren nach § 130a StGB wurden 1987 mit welchen Ergebnissen eingeleitet?
a) Wie viele Fahndungsmaßnahmen nach § 163d StPO („Schleppnetzfahndung") wurden 1987 durchgeführt?
b) Wie viele davon an Kontrollstellen gemäß § 111 StPO?
c) Wie viele wurden durch den Richter angeordnet?
d) Wie viele nach § 163 d Abs. 2 wegen Gefahr im Verzug jeweils durch die Staatsanwaltschaft oder deren Hilfsbeamten?
e) Wie viele hiervon wurden durch den Richter nicht bestätigt?
a) Wie viele Genehmigungen für Kontrollstellen nach § 111 StPO wurden 1987 für welche Zeiträume insgesamt ausgesprochen?
b) Wie viele wurden durch den Richter angeordnet?
c) Wie viele nach § 111 Abs. 2 StPO wegen Gefahr im Verzug jeweils durch die Staatsanwaltschaft oder deren Hilfsbeamten?
d) Wie viele hiervon wurden durch den Richter nicht bestätigt?